Essay aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Soziologie - Wissen und Information, Note: 1,3, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (Lehrstuhl für Allgemeine Soziologie II), Veranstaltung: Proseminar 'Das Wissen vom Wissen', Sprache: Deutsch, Abstract: Wissen ist Macht, wie uns der Volksmund glauben machen will. Doch ist dem wirklich so? Ist das Verhältnis zwischen Wissen und Macht derart simpel, dass es sich schon durch drei Worte beschreiben lässt? Kann die These bestehen, wenn ich ihr entgegne, dass nur angewandtes Wissen Macht bedeutet? Was also, wenn ich über Wissen verfüge, es aber nicht anwenden darf? Wer (oder was) besitzt dann die Macht, meine Worte, meine Taten zu verbieten. Wodurch kommt seine Macht - wodurch kommt Macht überhaupt zustande? Und vor allem: Was ist sie eigentlich?
Um diese Fragen klären zu können, bedarf es sicherlich weitaus mehr als nur drei Worte. Ziel der nun folgenden Ausführungen ist es, zunächst den Begriff der 'Macht', wie ihn Foucault versteht, zu klären und einen ersten Bezug zum Wissen herzustellen. In einem zweiten Schritt wird versucht, das Verhältnis von Wissen und Macht anhand Foucaults 'Ordnung des Diskurses' darzulegen. Abschließend sollen die Ansätze des französischen Philosophen kritisch bewertet werden.
Zum Begriff der Macht
Max Weber zufolge bedeutet Macht 'jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.'1 Dadurch gibt Weber dem Machtbegriff einen relativ umfassenden und mitunter gewalttätigen Charakter. Umfassend, weil er Einwirkungen sowohl auf das Handeln anderer, als auch auf deren Körper beinhaltet. Gewalttätig, weil die Einwirkungen auf den Körper verletzend und sogar tödlich sein können. Folter und Mord beispielsweise wären in Webers Augen also eine Form der Machtausübung.
Nicht so bei Foucault. Dieser grenzt ein solches Gewaltverhältnis eindeutig von einem Machtverhältnis ab.2 Ersteres wirkt ausschließlich auf den Körper ein und kann ihn beugen, brechen oder gar zerstören, wobei es keinerlei Freiheit für den Unterlegenen vorsieht. Ein Machtverhältnis hingegen setzt zweierlei voraus: Zum einen muss derjenige, auf den Macht ausgeübt wird, erhalten bleiben, da mit seinem Leben auch das Machtverhältnis ein Ende finden würde.
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