BildNeben der Haftpflicht- und Krankenversicherung ist sie eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt: die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie sichert Personen für den Fall ab, dass sie eines Tages ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dies ist häufiger der Fall, als man zunächst denkt: Jeder Vierte in Deutschland kommt im Laufe seines Lebens in die Lage, seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben zu können! Dies betrifft nicht nur Berufsgruppen mit körperlich anstrengenden Tätigkeiten, wie Handwerker oder Krankenpfleger. Auch Büroarbeiter können durch psychische Erkrankungen wie Depressionen berufsunfähig werden; immerhin waren Nervenkrankheiten 2016 mit 30 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland.

 

Wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, verliert sein Einkommen. Verfügt man nicht über große Ersparnisse oder andere Cash-Quellen, lässt sich der bisherige Lebensstandard nicht mehr halten. Auf den deutschen Staat kann man in dieser Situation nicht unbedingt zählen: Er zahlt nur dann eine sogenannte Erwerbsminderungsrente aus, wenn ein Mensch gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Die Höhe dieser Rente gleicht den Einkommensverlust jedoch nur zum Teil aus. Außerdem lässt sie sich nur beziehen, wenn eine Person mindestens fünf Jahre lang Mitglied in der staatlichen Rentenversicherung war und in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Beiträge eingezahlt hat.

 

Von daher raten Verbraucherorganisationen dazu, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese zahlt einen regelmäßigen Geldbetrag – eine Berufsunfähigkeitsrente – aus, wenn man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Dadurch wird der Einkommensverlust ausgeglichen. Bei Abschluss einer solchen BU muss ein regelmäßiger Beitrag gezahlt werden, der sich unter anderem danach richtet, wie hoch die Rente ist, die im Ernstfall ausgezahlt wird. Dies lässt sich beim Antrag selbst festlegen. Es empfiehlt sich eine Rente in Höhe von 50 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 1.000 Euro. Die Beiträge sind generell günstiger, je jünger eine Person ist, die eine BU abschließt. Bei risikoreicheren Berufen oder Vorerkrankungen ist es hingegen möglich, dass die Versicherung höhere Beiträge verlangt.

 

Eine BU zahlt in der Regel bereits dann die vereinbarte Rente aus, wenn jemand seinen bisherigen Beruf mindestens sechs Monate lang nur noch für die Hälfte der bisher üblichen Arbeitszeit ausüben kann. Damit ist eine Person bereits dann berufsunfähig, wenn sie bisher 40 Stunden lang gearbeitet hat und nun nicht mehr als 20 Stunden ihrer Arbeit nachgehen kann. Wie lange die Rente ausgezahlt wird, hängt davon ab, was für eine Leistungsdauer im Vertrag vereinbart wurde. Diese Leistungsdauer sollte bis zum Beginn der Altersrente dauern, damit keine Versorgungslücke entsteht.

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Wolfdietrich Peiker arbeitet in der Online-Redaktion des InsurTech-Startups Getsurance. Als Versicherungsportal gestartet, hat sich Getsurance auf den wichtigen Bereich der Lebensversicherungen spezialisiert und dazu die erste Online-Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung entwickelt. Gleichzeitig entwickelt das Unternehmen eigene modulare Versicherungsprodukte und informiert vor allem junge Kunden über Versicherungen mit fachlich fundierten Ratgebertexten.