denkmalpflegerische Fragen erfordern einiges FachwissenDenkmalpflege: Erhaltungsinteresse ist Motivation

Der Gedanke, das historische Erbe auch für kommende Generationen erhalten zu wollen – diesem Vorhaben stehen die Denkmalbehörden wohlwollend gegenüber.
Bei ihrer Genehmigungspraxis folgen die Denkmalschützer der Maxime des Erhaltungsinteresses. Es werden nur diejenigen Gebäude und Gebäudeteile unter Schutz gestellt, deren Erhalt im öffentlichen Interesse liegt. Das Interesse kann dabei ganz unterschiedlich begründet sein. Neben historischen, wissenschaftlichen und kunstgeschichtlichen Argumenten spielen auch die Entwicklung des Stadtbildes und der Tourismus eine Rolle.

Eric Mozanowski, führte in Berlin/ Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch, wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Worin besteht die Motivation zum Erhalt, zur Erneuerung und Belebung von Baudenkmälern? Welche Kompromisse müssen eingegangen werden, wie war es denn in früheren Zeiten?

Unabhängig davon, wie das Erhaltungsinteresse motiviert ist, bezieht es sich immer auf den Erhalt der originalen Bausubstanz. Diese ist nun einmal nicht reproduzierbar, und spätestens seit den 1970er Jahren ist auch einer breiteren Öffentlichkeit bewusst, wie kostbar dieser Schatz ist.

Bedeutung der Neudatierung Augsburger Dom

Der Augsburger Dom gehört zur Gruppe jener Bischofskirchen in Bayern, bei denen sich trotz baulicher Veränderungen und Erweiterungen in gotischer und barocker Zeit große Teile des romanischen Bestandes erhalten haben und die heutige Gestalt mitprägen.

In seiner 1995 erschienen, vom Landesamt für Denkmalpflege (http://www.blfd.bayern.de/landesamt/) herausgegebenen Monographie über den Augsburger Dom hat Denis André Chevalley die Quellen und die bisherigen Forschungen zur Baugeschichte zusammenfassend dargestellt. Damals ging man noch von einer ungefähr siebzigjährigen Bauzeit des ottonischen Domes aus, die mit der 1065 überlieferten Weihe des Hauptaltars im Westchor abgeschlossen wurde. Anhand der neuen Baubefunde ist die Fertigstellung desselben jedoch bereits in das erste Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts zu datieren; wahrscheinlich erfolgte sie bereits um das Jahr 1006, für das die Bestattung der Bischöfe Liutold (gest. 996), Gebhard (gest. 1000) und Sigfried (gest. 1006) in einem gemeinsamen Grab im ottonischen Dom überliefert ist.

Neudatierung ändert den Stellenwert

Mit der Datierung in ottonische Zeit erhält der Augsburger Dom einen völlig neuen Stellenwert in der Architekturgeschichte und hat für die Entwicklung der ottonischen Großbauten eine wesentlich größere Bedeutung als bisher von der Forschung angenommen.

Nach einer bauforscherischen Untersuchungen des Mauerwerkes im Dachbereich und der Dachkonstruktionen sowie von einer restauratorischen Befundsicherung der frühromanischen Ausmalung im Obergaden in den Jahren 2003 bis 2009 wurden anschließend umfangreiche Instandsetzungsarbeiten im Augsburger Dom an den gotischen Dachwerken und an dem vom Dachwerk aus zugänglichen romanischen Mauerwerk vorgenommen. Sowohl bauforscherische als auch restauratorische Untersuchungen unterstützen die Neudatierung der Bauzeit des Doms. Mithilfe einer dendrochronologischen Holzaltersbestimmung von bauzeitlich eingebauten Gerüstbalken lässt sich nun die Entstehungszeit des ottonischen Baus in das erste Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts datieren.

Inzwischen sind in Deutschland rund 1,2 Millionen Bauwerke unter Schutz gestellt, rund 60 Prozent davon befinden sich in Privatbesitz. Die wirtschaftliche Basis für den privaten Breitendenkmalschutz ist die Denkmal-Afa nach § 7i des Einkommensteuergesetzes. Dem Staat entstehen durch die erhöhen Abschreibungen zwar Steuerausfälle von rund 119 Millionen Euro, doch lösen die Vergünstigungen das Elffache an Aufwendungen aus. Rund 1,3 Mrd. Euro investieren Privatpersonen jährlich in Denkmale.

Eric Mozanowski weist darauf hin, dass an diesem Beispiel des Augsburger Doms erkennbar ist, dass mit heutigen technischen Möglichkeiten und einer tiefer gehenden Archivrecherche eine Neudatierung bisher feststehender Bauzeiten bedeutender Baudenkmale möglich wird und vor allem notwendig ist. Die Zusammenarbeit von Archivrecherche und bauforscherischen Untersuchungen sowie restauratorischer Bestandsaufnahmen wirkt hier zusammen und ergibt für ein so bedeutendes Bauwerk wie dem aus ottonischer Zeit stammenden Augsburger Dom eine neue bedeutendere Stellung in der Riege der noch erhaltenen mittelalterlichen sakralen Großbauten.

V.i.S.d.P.:

Eric Mozanowski
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Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vortragsreihe zum Themengebiet Denkmalschutz in Deutschland fort. Wichtige Wissensmodule werden auf Wunsch auch im Internet veröffentlicht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Geschichte von Denkmalimmobilien und der Wandel in die heutige Zeit mit den gegebenen Veränderungen und Ansprüchen, die Modernisierung und Sanierung von Denkmalimmobilien mit sich bringen. Weitere Informationen unter: www.immobilien-news-24.org

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