Häuserreihe in San FransiscoMit dem Besitz einer Immobilie sind Vorstellungen wie die Erhöhung der Lebensqualität sowie ein langfristig zu erwartender Wertzuwachs verbunden. Für einen Immobilienverkauf gibt es vielfältige Gründe. Damit der Verkauf des Eigenheims reibungslos abgewickelt werden kann, muss auf wesentliche Details geachtet werden.

Gibt es den richtigen Verkaufszeitpunkt für Immobilien?

Häufig sind persönliche Gründe wie ein berufsbedingter Wohnortwechsel, eine familiäre Trennung oder finanzielle Umstrukturierungen die Ursache für den Verkauf der eigenen Immobilie. Wirtschaftlich wird eine Phase, bei dem sich die Preise auf einem zyklischen Hoch befinden, als günstiger Verkaufszeitpunkt für Immobilien betrachtet. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung ist der Auszug eines Mieters eine gute Gelegenheit für den Verkauf, da eine freie Wohnung schneller einen Käufer findet als ein vermietetes Objekt. Obwohl in besonderen Situationen wie bei geerbten Immobilien oder wenn Miteigentümer auf einen Verkauf drängen, der Immobilienverkauf möglichst zügig abgewickelt werden muss, sollte nicht überstürzt gehandelt, sondern auf jede Kleinigkeit geachtet werden. Da eine Kaufentscheidung meist erst getroffen wird, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen, sollten neben Plänen der Immobilie auch eine Beschreibung der Umgebung sowie der Infrastruktur vorhanden sein. Die Zusammenstellung solcher Dossiers gehört zu den Aufgaben von Maklern wie der City Immobilienmakler GmbH in Stuttgart. Es kann davon ausgegangen werden, dass Makler vor Ort aufgrund ihrer Kenntnisse über den lokalen Immobilienmarkt in der Lage sind, potenzielle Kundensegmente zu identifizieren. Beim Verkauf einer Immobilie sind einige Vorbereitungen notwendig, die auch dann anfallen, wenn sich ein Makler um die Angelegenheit kümmert. Abhängig von der Immobilienart müssen Dokumente wie die Baugenehmigung, Baubeschreibung und die Baupläne vorgelegt werden. Außerdem müssen der Grundbuchauszug, die Grundrisse sowie der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis und Nachweise über die Feuer- und Gebäudeversicherung vorhanden sein. Bei Eigentumswohnungen wird die Vorlage der Teilungserklärung erwartet. In diesem Dokument ist beschrieben, welche Räume, Flächen und Gebäudeteile zu welcher Eigentumswohnung gehören. Darüber hinaus enthält die Teilungserklärung verbindliche Nutzungsvorgaben sowie Informationen über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Eigentümer untereinander sowie der Eigentümergemeinschaft. Bevor über den Verkauf der eigenen Immobilie entschieden wird, sollte man sich ausführlich über alle Einzelheiten informieren.

Potenziale und Eigenheiten der eigenen Immobilie erkennen

Ein Hausverkauf muss sorgfältig vorbereitet werden. Dazu gehört, sich einen Marktüberblick zu verschaffen, damit das Objekt weder unter noch über dem geschätzten Wert angeboten wird, da für den Eigentümer sonst erhebliche Nachteile entstehen können. Während bei einem zu hoch angesetzten Verkaufspreis nur schwer Interessenten zu finden sind, besteht bei einem Immobilienverkauf unter Wert das Risiko, Kapital, das möglicherweise für die Finanzierung eines neuen Hauses benötigt wird, zu verschenken. Um den Wert der eigenen Immobilie richtig einzuschätzen, empfiehlt es sich, die Potenziale und Eigenheiten des Objekts genau zu untersuchen und auf versteckte Mängel zu achten. Dabei unterscheidet sich die Vorgehensweise beim Hausverkauf nicht wesentlich vom Verkauf einer Eigentumswohnung. Vor einem Besichtigungstermin sollten eventuelle Mängel, die den optischen Gesamteindruck beeinträchtigen können, behoben werden. Da bei einer Haus- und Wohnungsbesichtigung auf einen gepflegten Eindruck geachtet wird, sollten notwendige Renovierungsarbeiten bereits abgeschlossen sein. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung wird im Zusammenhang mit Immobilien nicht von einer bestimmten Verkaufssaison ausgegangen. Der entscheidende Faktor, der bei Wohnimmobilien beachtet werden sollte, ist die Angebot-Nachfrage-Situation am Wohnort. In einer Niedrigzinsphase kann deshalb von einem größeren Interesse an Wohneigentum ausgegangen werden.

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