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Arbeit in Entgrenzung. Was motiviert Erwerbstätige in entgrenzten Arbeitsverhältnissen zu arbeiten?

AutorMichael Schaaf
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2014
Seitenanzahl69 Seiten
ISBN9783656571773
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Note: 1,3, Georg-August-Universität Göttingen (Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Traditionelle Konzepte der Arbeitskraftnutzung des Taylorismus und Fordismus versuchen durch starre Kontrolle und Überwachung der Arbeitstätigkeiten das sog. Transformationsproblem zu lösen. Solche Arbeitskonzepte stellen eine Mindestbereitschaft der Arbeitenden sicher, indem sie durch eine strenge betriebliche Überwachung gezwungen werden, die Arbeitstätigkeit im Sinne des Unternehmens auszuführen. Steigende Nachfrage und die zunehmende Globalisierung setzen Unternehmen vor die Herausforderungen die vorherrschende Produktivität zu steigern. Tayloristische und fordistische Methoden der Arbeitskraftnutzung erweisen sich diesbezüglich als ungenügend, weil weitere Kontrollverschärfungen überproportionale Kosten erzeugen, die Leistungsbereitschaft der Arbeitenden weiter begrenzt wird und der Zugang zu den Fähigkeiten der Arbeitenden, schnell und kreativ auf komplexe Anforderungen zu reagieren, verhindert wird (Voß, Pongratz 1998: 138). Ein neueres arbeitssoziologisches Konzept, welches diese Probleme berücksichtigt, ist das der Subjektivierung von Arbeit, das gleichzeitig die Grundlage entgrenzter Arbeitsverhältnisse darstellt. Subjektivierung von Arbeit beschreibt die beidseitige Reaktion von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden auf den Versuch einer zunehmenden Produktivitätssteigerung. Betriebliche Veränderungen der Arbeitsformen und eine Erweiterung der relativen Autonomie der Beschäftigten verlagern die Transformation von Arbeitspotenzial in tatsächliche Arbeitsleistungen auf die Arbeitenden selbst. Diese richten in gleichem Maße neuartige subjektive Ansprüche an die Arbeit, um ihren eigenen Fähigkeiten und Selbstentfaltungswünschen geltend zu machen. Klassische Arbeitsverhältnisse werden diesen Ansprüchen immer weniger gerecht. Sowohl betriebliche Ansprüche der Produktivitätssteigerung, als auch subjektive Geltungsansprüche führen zu einer Veränderung der Arbeit, der sog. Entgrenzung der Arbeit. Arbeitsverhältnisse werden in ihren wichtigsten Dimensionen aufgelöst. Festgelegte zeitliche Regelungen werden zu vagen Vereinbarungen, gleichermaßen wird der Ort der Arbeitsausführung unwichtiger; von höchstem Interesse ist nur ein hochwertiges Endprodukt. 'Jung zählt auf das 'volle Commitment' der ganzen Belegschaft und meint selbstkritisch, man funktioniere teilweise fast wie eine 'Sekte': 'Wir mussten Leuten schon den Firmenschlüssel wegnehmen, um sie von der Arbeit rund um die Uhr abzuhalten. [...]

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Leseprobe

3. Der Arbeitskraftunternehmer – eine mögliche gesellschaftliche Folge einer zunehmenden Subjektivierung von Arbeit


 

Der doppelte Subjektivierungsprozess der Arbeit zeigt, dass sowohl betriebliche Veränderungen, als auch die neuen Ansprüche der Arbeitenden die Verfasstheit von traditioneller Arbeit verändern. „Ausbildungskonzepte, Arbeitstugenden und Führungskonzepte, die nur auf Befehl und Gehorsam beruhen, werden den anspruchsvollen Tätigkeiten […] kaum noch gerecht“ (Heidenreich, Braczyk 1996: 164). Vor allem die normative Subjektivierung bewirkt, dass Betriebe den modernen Arbeitnehmer nicht selbst produzieren müssen (z.B. durch betriebliche Strukturen), sondern, dass die Gesellschaft den benötigten Sozialcharakter in zunehmendem Maße selbst produziert (Moldaschl, Voß 2003: 36). Insbesondere der Wunsch nach Selbstverwirklichung und Lebensgenuss bei gleichzeitig sinkender Bereitschaft zur Unterordnung – insbesondere in Bezug auf traditionelle, starre Arbeitsstrukturen – prägt das Selbstverständnis der neuen Arbeitsgeneration (Böhne, Breutmann 2012: 24). Dieser Wandel führt zu einer veränderten Logik der Arbeitsnutzung, speziell weil die betrieblich funktionale Transformation von Arbeitskraft zunehmend den Arbeitenden zugewiesen wird, d.h. in verstärkter Weise externalisiert wird. Es kommt - so die These von Voß und Pongratz (2003) - zu einer „Veränderung der gesellschaftlichen Verfassung von Arbeitskraft“ (Voß, Pongartz 2003: 3). Die Besonderheit dieser Art von Arbeitskraft ist, dass sie unter Konkurrenz angeboten und nachgefragt wird, die Verkaufsbeziehungen kollektiv und individuell ausgehandelt werden und außerdem untrennbar von der Person ist (ebenda: 131). Damit einhergeht, dass die Arbeitskraft wie im ökonomischen Sinne als Ware verstanden wird. Die Autoren vertreten die These, dass der „grundlegende Wandel der Verfassung der Ware Arbeitskraft mit nachhaltigen Konsequenzen für das Arbeits- und Berufsverhalten sowie insgesamt die Lebensweise der Erwerbstätigen“ (Voß, Pongratz 1998: 132) verbunden ist. Die vorherrschende Form des verberuflichten Arbeitnehmers wird durch den neuen gesellschaftlichen Typus von Arbeitskraft, dem „Arbeitskraftunternehmer“ (ebenda: 132) ergänzt und langfristig abgelöst (ebenda: 139). Der Arbeitskraftunternehmer verkauft nicht mehr nur sein latentes Arbeitsvermögen,

 

sondern [handelt] (inner- oder überbetrieblich) vorwiegen als Auftragnehmer für Arbeitsleistungen […], d.h. die Arbeitskraft [wird] weitgehend selbstorganisiert und selbstkontrolliert in konkrete Beiträge zum betrieblichen Ablauf überführt, für die kontinuierlich funktionale Verwendung (d.h. „Käufer“) gesucht werden [muss]“ (ebenda: 239f.).

 

Innerhalb dieser Aussage, verweisen die Autoren bereits auf zwei der drei Dimensionen der neuen Verfasstheit von Arbeitskraft: die Selbst-Kontrolle und die Selbst-Ökonomisierung. Die Selbst-Rationalisierung stellt die dritte Ebene dar.

 

3.1. Die drei Dimensionen des Arbeitskraftunternehmers


 

Der Arbeitskraftunternehmer als gesellschaftlicher Typus von Arbeitskraft ist durch die Merkmale der Selbst-Kontrolle, der Selbst-Ökonomisierung und der Selbst-Rationalisierung gekennzeichnet.

 

3.1.1. Selbst-Kontrolle


 

Die Transformationsaufgabe, d.h. das Potenzial der Arbeitenden in messbare Arbeitsleistung zu übertragen, wird dem Eigner der Arbeitskraft übergeben. In eigener Zuständigkeit formen sie ihre allgemeine Fähigkeit Arbeit zu verrichten in konkrete Leistungen und erstellen somit aus dem für den betrieblichen Gebrauch nicht verwertbaren rohen Potenzial der Arbeitsausführung, ein für die betriebliche Verwertungsinteressen hochwertiges, durch systematische Kontrollleistungen vorangerichtetes Vorprodukt (Voß, Pongratz 1998: 140). Die genannten Kontrollleistungen der Arbeitenden beziehen sich dabei sowohl auf Arbeitszeiten, Arbeitsraum, auf die soziale Komponente von Arbeit, auf eine fachlich flexible Anpassung an Arbeit und Qualifikation, als auch auf die sinnhaften und motivational basierten Faktoren bei der Arbeit; Eigenmotivation und selbstständige Sinnsetzung müssen von den Arbeitenden erbracht werden (ebenda: 141). Anstatt die Arbeit durch personale Anweisungen und organisatorische Regeln zu steuern, werden die Arbeitenden einer, durch ökonomische Randbedingungen kanalisierten, Selbststeuerung überlassen. Damit wird betriebliche Kontrolle nicht vollständig aufgelöst, sie wird abstrahiert, indem sie in Form der autonomisierten Kontrolle (vgl. Seite 5) in eine Ressourcen- bzw. Kontextsteuerung übertragen wird (Moldaschl, Voß 2003: 33).

 

3.1.2. Selbst-Ökonomisierung


 

Der Eigner von Arbeitskraft sieht sich unter den beschriebenen Tendenzen in der Entwicklung von Arbeit einer weiteren Herausforderung ausgesetzt: die Ware Arbeitskraft muss zunehmend offensiv vermarktet werden, anstatt sie defensiv zum Verkauf anzubieten (Voß, Pongratz 1998: 142). Aus einem passiven Eigner wird zunehmend ein

 

„in neuer Qualität kontinuierlich strategisch handelnder Akteur, der sein einziges zur Subsistenzsicherung […] nutzbares ‚Vermögen‘ (das Vermögen zu arbeiten) hochgradig gezielt und dauerhaft auf eine potenzielle wirtschaftliche Nutzung hin entwickelt und verwertet“ (ebenda: 142).

 

Dabei findet eine doppelte Selbst-Ökonomisierung statt. Zum einen eine zweckgerichtete und effizienzorientierte individuelle Produktionsökonomie des eigenen produktiven Handelns durch die Produzenten selbst, zum anderen müssen Arbeitsvermögen und Arbeitsleistung in den betrieblichen Kontext integriert werden, wodurch die Notwenigkeit entsteht einen Nachfrager der eigenen Arbeitskraft zu finden, damit man für seine Arbeit einen Tauschwert erwirtschaften kann (ebenda: 142). Es wird „neben einer forcierten Produktionsökonomie der Arbeitskraft eine auf die Arbeitskraft bezogene individuelle Marktökonomie erforderlich“ (ebenda: 142).

 

Insgesamt sieht sich ein arbeitendes Individuum einer fremdorganisierten Selbstorganisation in Bezug auf seine Arbeit ausgesetzt. Dabei werden ursprünglich betriebliche Aufgaben auf die Arbeitenden übertragen, bei Aufrechterhaltung einer Rahmensteuerung.

 

3.1.3. Selbst-Rationalisierung


 

Durch fremdorganisierte Selbstorganisation entsteht eine neue Qualität der alltagspraktischen Basis der Entwicklung und Erhaltung des Arbeitsvermögens. Als Folge der erweiterten Ökonomisierung, bei der der Arbeitende sich dem Markt ausgesetzt sieht und zunehmend als „unternehmerisches Subjekt“ (Moldaschl, Voß 2003: 33) handeln muss, kommt es immer mehr zu einer aktiven, zweckgerichteten und letztlich alle Lebensbereich umfassende, sowie alle individuellen Ressourcen nutzende, systematischen Organisation des gesamten Lebenszusammenhangs (Voß, Pongratz 1998: 143). Dabei werden alle möglichen Ressourcen der Individuen herangezogen. Nicht nur berufsfachliche Qualifikationen werden zur Arbeit verwendet, sondern auch Geldvermögen, soziale Netzwerke und Kontakte, Alltagstechnik, Wohnraum bzw. Wohnungs- und Grundbesitz bis hin zur Arbeitsleistung weiterer Personen wie etwa Lebenspartner oder Freunde (ebenda: 144). Dabei greifen die Personen auf betriebstypische Rationalisierungsformen zurück. Zum einen wird auf Organisation und Technisierung als eigentliche betriebsstrategische Mittel zurückgegriffen, um Produktivität der eigenen eingesetzten Tätigkeiten und Ressourcen zu steigern (ebenda: 144). Weiterhin wird eine systematische Qualifizierung betrieben. Es werden Fähigkeiten und Kompetenzen (weiter-)entwickelt, die zum Arbeitskraftbetrieb notwendig sind (ebenda: 144). Ebenso können Arbeitende ihre soziale Umwelt instrumentalisieren, um die Produktion bzw. Vermarktung ihrer selbst voranzutreiben (ebenda: 144).

 

3.2. Kritik an der Theorie des Arbeitskraftunternehmers


 

Der Arbeitskraftunternehmer als gesellschaftlicher Typus von Arbeitskraft ist umstritten. Faust (2002) formuliert die These, dass „der Arbeitskraftunternehmer […] nicht der Endpunkt einer unvermeidlichen Entwicklung moderner, kapitalistischer Gesellschaften [ist]“ (Faust 2002: 57). Seine Einwände beziehen sich vor allem auf die zu kompakte Typenbildung des Arbeitskraftunternehmers (ebenda: 58). Diese

 

„Typologie zieht in einem Begriff die objektive Seite der Veränderung von Handlungsmöglichkeiten, -zwängen und –beschränkungen und die subjektive Seite der Arbeits- bzw. Berufs- oder Erwerbsorientierungen zusammen“ (ebenda: 58),

 

wodurch es zu einer „flexiblen Beweisführung“ (ebenda: 59) kommt, mit der immer etwas zutrifft, wenn man zwischen der objektiv-subjektiven Seite hin und her argumentiert (ebenda: 59). Die historisch formulierte Abfolge von Arbeitskrafttypen ist nach Faust (2002) in der Art und Weise wie sie die Autoren zum Arbeitskraftunternehmer durchführen, nicht haltbar (ebenda: 58). Auch bei den historischen Vorläufern von Arbeitskrafttypen – wie etwa dem verberuflichten Arbeitnehmer – sind Tendenzen von Selbst-Kontrolle und Selbst-Ökonomisierung zu finden (ebenda: 62). Unter dem Einbezug institutioneller und politischer Einflüsse wird der „Arbeitskraftunternehmer […] nicht unvermeidlich“ (ebenda: 64). Dabei bezieht sich Faust (2002) auf die klare Trennung bei der...

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