„Ich bin medizinisch-technische Assistentin, ein denkender Mensch, in der Lage mit dem Kopf ebenso wie mit den Händen zu arbeiten. (…) Ich bin ein Teil einer Profession, deren Ziel das geistige und körperliche Wohlergehen der Menschen ist, und meine Aufgabe liegt darin, die technischen Verfahren anzuwenden, deren Ergebnisse der Arzt heranzieht und mit denen er seine klinischen Befunde vergleicht“ (nach Freidson 1970). So beschreibt eine amerikanische MTRA 1958 den Beruf im „American Journal of Medical Technologists“. Auch wenn diese Aussage über 50 Jahre alt ist, so gilt deren Inhalt heute noch immer.
Die Aufgabe des MTRA ist Mithilfe bei der Heilung und Erkennung von Krankheiten durch die Anwendung von Röntgenstrahlen. Durch den technischen Fortschritt und die Nähe zum Tätigkeitsfeld, sind auch Verfahren wie die Magnetresonanztomographie (MRT) und Ultraschalluntersuchungen, sowie Geräte, die sich anderer Strahlenarten bedienen, mit der Zeit hinzugekommen. Die MTRA sind verantwortlich für die „Durchführung der technischen Arbeiten und Beurteilung ihrer Qualität in der radiologischen Diagnostik und anderen bildgebenden Verfahren, technische Mitwirkung in der Strahlentherapie bei der Erstellung des Bestrahlungsplanes und dessen Reproduktion am Patienten, technische Mitwirkung in der nuklearmedizinischen Diagnostik und Therapie, Durchführung messtechnischer Aufgaben in der Dosimetrie und im Strahlenschutz in der Radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin.“ (MTA-G Abs.3 §9.2)
Trotz der Arbeit an modernsten medizinischen Geräten, steht der Umgang mit den Patienten im Mittelpunkt der Tätigkeit des MTRA. Er dient als Schnittstelle zwischen Patient und Technik und ist meist der erste Ansprechpartner während einer Untersuchung/Therapie. „Der medizinisch-technische Assistenzberuf verbindet beide Aspekte in schöner Weise: die rein technische Seite unser modernen Medizin und die fürsorgende, die sich zuwendende, begleitende Tätigkeit für unsere Kranken“ (Sauer 2010, Seite 15).
Die Anforderungen an einen MTRA sind autonomes, zuverlässiges und sorgfältiges Arbeiten. Auch das Arbeiten nach modernsten Methoden und des neuesten wissenschaftlichen Standes sind gefragt. Der wichtigste Grundsatz der MTRA ist das ALARA-Prinzip, welches für „As Low As Reasonably Achievable“ steht. Demnach soll die verwendete Strahlendosis so niedrig wie möglich, jedoch so hoch wie nötig, gehalten werden, um mögliche Strahlenfolgen zu vermeiden und eine angemessene Qualität der Untersuchung zu gewährleisten. Auch hier gilt: Die Dosis macht das Gift. In der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) sind die nötigen Rahmenbedingungen zur Anwendung von Strahlen beschrieben. Der MTRA ist nach RöV und StrSchV als einzige Profession der Gesundheitsfachberufe fachkundig in Strahlenschutz. Andere Berufsgruppen, wie die der medizinischen Fachangestellten oder dem operationstechnischen Assistenten, können nur sachkundig im Strahlenschutz werden und benötigen so die Anwesenheit eines fachkundigen Arztes zur Anwendung von Strahlung. Die selbstständige Applikation von Strahlung zur Diagnostik/Therapie ist demzufolge das Alleinstellungsmerkmal der MTRA. Zusammenfassend lässt sich sagen:
„Keine MTA, Keine Diagnostik – Keine Diagnostik, Keine Therapie“ (Wahlspruch des DVTA)
Die Möglichkeiten des MTRA im Berufsalltag sind sehr vielseitig. Es gibt vier Fachbereiche, die sich jedoch nicht immer strikt trennen lassen, da sich einige Verfahren in mehreren Bereichen etabliert haben. Gerade der angewandte Strahlenschutz, als oberstes Gebot des beruflichen Handelns, findet sich in jedem Bereich wieder.
1. Radiologie: Dies ist das klassische Arbeitsfeld der MTRA. Hierzu zählen das Röntgen von Knochen und Organen und auch die neueren dreidimensionalen Schnittbildverfahren, wie die Computertomographie (CT) und die MRT. Interventionelle Verfahren haben mittlerweile auch Einzug in die Radiologie gehalten. Dazu gehören unter anderen die Entnahme von Gewebeproben unter Durchleuchtung oder die Revascularisierung durch Ballonkatheter oder Stents. Die Verfahren werden von Ärzten durchgeführt, die MTRA assistieren hierbei und bedienen die Geräte. Der Großteil der MTRA ist aber selbstständig am Röntgengerät, CT und MRT tätig.
2. Nuklearmedizin: Hierbei werden dem Patienten werden radioaktive Präparate appliziert. Unter einer sogenannten Gammakamera lässt sich die Verteilung und die Anreicherung dieser Präparate darstellen. Daraus lassen sich Informationen über den Stoffwechsel und damit zusammenhängende Erkrankungen gewinnen. Das wohl bekannteste Verfahren ist die Schilddrüsenszintigraphie zur Abklärung einer vorhandenen Schilddrüsenüber- beziehungsweise -unterfunktion.
3. Strahlentherapie, auch Radioonkologie genannt: Dies ist der einzige therapeutische Arbeitsbereich der MTRA. In Zusammenarbeit mit Ärzten und Physikern werden hier Patienten mit meist bösartigen Tumorerkrankungen behandelt. Die Aufgabe des MTRA ist die tägliche Behandlung und Betreuung der Patienten, welche abhängig von der Erkrankung bis zu 7 Wochen dauern kann. So ist die Arbeit der MTRA in der Strahlentherapie nicht nur rein technisch, sondern auch stark psychologisch geprägt. Neben der Behandlung ist auch die Anfertigung von Bestrahlungsplänen Aufgabe der MTRA.
4. Dosimetrie und Strahlenschutz: Dabei handelt es sich nicht um ein eigenständiges Fach. Der Schutz des Patienten, des Personals und Dritter vor Strahlung steht im Mittelpunkt. Vor Allem die Überprüfung der Geräte im Rahmen der Qualitätssicherung und der praktisch angewandte Strahlenschutz spielen hier eine große Rolle.
Die Ausbildung zum MTRA ist im MTA-Gesetz (MTA-G) Abschnitt 2 in der Fassung vom 02.08.1993 geregelt. Vorrausetzung ist die medizinische Tauglichkeit und ein Realschulabschluss. Die dreijährige Ausbildung findet an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule, in der die theoretischen Inhalte vermittelt werden, statt. Die praktischen Inhalte werden im Rahmen von Praktika an angeschlossenen Krankenhäusern oder anderen Institutionen vermittelt. Der theoretische und praktische Unterricht an den Schulen nimmt 2800 Stunden und die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz 1600 Stunden in Anspruch, in deren Rahmen die Schüler ein sechswöchiges Pflegepraktikum absolvieren müssen. (vgl. MTA-APrV)
Im Unterricht werden folgende Fächer vermittelt: Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde (40h), Mathematik (40h), Biologie und Ökologie (40h), Hygiene (40h), Physik (140h), Statistik (20h), EDV und Dokumentation (80h), Chemie/Biochemie (100h), Anatomie (80h), Physiologie (50h), Krankheitslehre (60h), Erste Hilfe (20h), Psychologie (40h), Fachenglisch (40h), Immunologie (30h), Bildverarbeitung in der Radiologie (120h), Radiologische Diagnostik und andere bildgebende Verfahren (600h), Strahlentherapie (340h), Nuklearmedizin (340h), Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz (240h) und Elektrodiagnostik (20h).
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und ermöglicht die berufliche Tätigkeit als MTRA in der BRD. Eine berufliche Tätigkeit im Ausland ist schwierig bis fast unmöglich. Oft müssen erneut Prüfungen abgelegt oder zusätzliche Kurse absolviert werden. Der Grund dafür ist, dass die berufsfachschulische Ausbildung in Deutschland durch den Europäischen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (EQR) mit der Niveaustufe 4 und die hochschulische Ausbildung mit der Niveaustufe 6 bewertet werden. Der EQR ist ein Instrument, um berufliche/akademische Qualifikationen im europäischen Raum zu vergleichen. In Abbildung 1 sind die Unterschiede zwischen dem deutschen MTRA und den internationalen Abschlüssen in Bezug auf ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen dargestellt.
Abb. 1: Europäischen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen
Eine Erhöhung auf Niveaustufe 5 oder 6 durch Weiterbildung ist bis jetzt in Deutschland nicht möglich. Im Gegensatz zu den Pflegeberufen gibt es keine anerkannte Fachweiterbildung für den MTRA. Das Hauptproblem ist, dass es „über die grundständigen Ausbildungen hinaus kein kohärentes System der beruflichen Weiterqualifizierung gibt. Die Angebote zur Weiterqualifizierung erfolgen vielfach unkoordiniert und mit vagem Bezug zu Anforderungs- oder Stellenprofilen in der Praxis“ (Blum 2009, Seite 68).
Der DVTA bietet zwar in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. (DIW-MTA) spezielle Weiterbildungsgänge für MTA an, jedoch sind diese jetzigen Zeitpunkt nicht staatlich anerkannt. Die Fachweiterbildung für den MTRA trägt den Namen „Fachradiologietechnologe“ und lässt eine Spezialisierung in den Bereichen Radiologische Diagnostik, Radioonkologie oder Nuklearmedizin zu. Durch die fehlende staatliche Anerkennung hat der Fachradiologietechnologe,...