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»Ehrenmorde« im Wandel des Strafrechts.

Eine vergleichende Untersuchung unter Berücksichtigung des römischen, französischen, türkischen und deutschen Rechts.

AutorErol Rudolf Pohlreich
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheStrafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 208
Seitenanzahl318 Seiten
ISBN9783428531653
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis79,90 EUR
Sogenannte 'Ehrenmorde' zählen zu den Projektionsflächen für die Kritik an der gescheiterten deutschen Integrationspolitik. Als Beitrag zur Versachlichung der Integrationsdebatte untersucht Erol Rudolf Pohlreich 'Ehrenmorde' unter verschiedenen Aspekten. Noch vor der rechtlichen Würdigung dieser Delikte erklärt er anhand der türkischen Kultur die soziokulturellen, religiösen und statistischen Hintergründe. Neben der Bestrafung von 'Ehrenmorden' in mediterranen Rechtsordnungen liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Darstellung der deutschen Rechtslage. Dabei dient das Phänomen 'Ehrenmord' der Erörterung der Frage, inwieweit fremdkulturelle Tötungsmotive niedrige Beweggründe im Sinne von § 211 StGB sein können. Nach einer kritischen Sichtung einschlägiger BGH-Entscheidungen und Lehrmeinungen favorisiert Pohlreich einen Ansatz, demzufolge ein fremdkultureller Hintergrund den Täter nicht schon als solcher entlastet.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis16
Einleitung20
A. Hintergründe und Verbreitung von „Ehrenmorden“ am Beispiel der türkischen Kultur24
I. Der „Ehrenmord“ im türkischen Wertesystem26
1. Der türkische Ehrbegriff27
a) „Namus“ (Ehre), „sayg “ (Achtung) und „seref“ (Würde)28
b) Aus dem Ehrbegriff abgeleitete Verhaltenserwartungen29
aa) Verhaltenserwartungen an Frauen30
bb) Verhaltenserwartungen an Männer32
(1) Der „Ehrenmord“ als Mittel zur Wiederherstellung der Ehre33
(2) Das Spektrum der möglichen Reaktionen auf weibliches Fehlverhalten34
(3) Die Rolle des Familienrates36
2. Wandel des Ehrbegriffs und der Verhaltenserwartungen38
II. Versuch einer Erklärung für die Hintergründe von „Ehrenmorden“41
1. Die Hintergründe aus religiöser und islamischrechtlicher Sicht42
2. Tötungen im Namen der Ehre in der Türkei in den Jahren 2000 bis 200548
3. Folgen der statistischen Befunde für die Bestimmung der Ursachen51
III. Fazit54
B. „Ehrenmorde“ und das Honour-Shame-Syndrome in mediterranen Strafrechtsordnungen56
I. Die Behandlung von „Ehrenmorden“ im römischen Strafrecht58
1. Autonomie der familiären Reaktion auf weibliches Sexualverhalten im vorkaiserlichen Rom59
a) Exklusives Tötungsrecht des Ehemannes und des Vaters61
b) Disziplinierung der weiblichen Sexualität durch das „iudicium domesticum“62
2. Weibliches Sexualverhalten als Gegenstand strafrechtlichen Interesses in der Kaiserzeit64
a) Konzentration des umfassenden Tötungsrechts in der Hand des Vaters66
b) Gesetzliche Restriktion des Tötungsrechts für den Ehemann69
c) Anerkennung des Tötungsrechts von Ehemännern unter Iustinian I.71
3. Fazit und Zusammenfassung72
II. Die Behandlung von „Ehrenmorden“ im französischen Strafrecht73
1. Das „Crime passionnel“ bis zur Scheidungsrechtsreform von 197580
a) Reichweite des Tötungsprivilegs nach dem Code pénal von 181083
aa) Beschränkung der Täterprivilegierung auf Ehemänner87
bb) Anforderungen an die Tatsituation89
(1) Strafbarer Ehebruch der Ehefrau89
(2) Betreffen auf handhafter Tat91
(a) Extensives Verständnis durch Rückgriff auf allgemeine Lebenserfahrung93
(b) Ausschluss des Mordes aus dem Anwendungsbereich94
(3) Am ehelichen Wohnsitz96
b) Privilegierung von „Crimes passionnels“ jenseits des materiellrechtlichen Rahmens und die legislativen Reaktionen97
aa) Strafprozessrechtlicher Hintergrund für die strafrichterliche Milde97
(1) Historische Entwicklung des Geschworenensystems101
(2) Umfassende Freiheit der Geschworenen bei der Überzeugungsbildung103
(3) Legislative Maßnahmen zur Lösung des Problems106
bb) Scheidungsrechtlicher Hintergrund108
2. Gesetzgeberische Reformen zur Stärkung egalitärer Ziele112
a) Gesetzliche Behandlung des „Crime passionnel“115
aa) Möglichkeiten einer Strafmilderung116
bb) Möglichkeiten einer Strafschärfung118
b) Zweifel an der richterlichen Gleichbehandlung der Täter eines „Crime passionnel“121
aa) Fehlende Neutralität der Berichterstattung über „Crimes passionnels“122
bb) Beispiele aus der Rechtsprechung nach der Scheidungsrechtsreform124
(1) Berufsrichterliche Behandlung von „Crimes passionnels“124
(2) Schwurgerichtliche Milde gegenüber „Crimes passionnels“125
cc) Legislativer Handlungsbedarf zur strafrechtlichen Absicherung sexueller Gleichstellung130
3. Folgen für die strafrechtliche Behandlung von „Ehrenmorden“131
III. Strafrechtliche Behandlung von „Ehrenmorden“ im türkischen Recht133
1. Strafrechtliche Milde gegenüber „Ehrenmördern“ von frühosmanischer Zeit bis in die jüngste Vergangenheit136
a) Osmanisches Strafrecht137
aa) Rechtliche Behandlung von „Ehrenmorden“ unter Sultan Süleyman I.140
bb) Einflüsse französischen Strafrechts auf die Tanzimat-Politik144
(1) Die Behandlung von „Ehrenmorden“ nach dem CKH145
(2) Akzeptanz und Durchsetzbarkeit des neuen Rechts149
b) Reichweite der rechtlichen Privilegierung von „Ehrenmorden“ in der Republik Türkei bis zum Jahr 2005155
aa) Besonderer Strafmilderungsgrund der Provokation in Art. 462 exTCK159
(1) Personeller Anwendungsbereich162
(2) Anforderungen an die Tatsituation164
(a) Ehebruch oder unehelicher Geschlechtsverkehr165
(b) Zeitliche Unmittelbarkeit168
bb) Allgemeiner Strafmilderungsgrund der Provokation nach Art. 51 exTCK170
(1) Erweiterung des Unrechtmäßigkeitsmaßstabs auf sittliche Normen173
(2) Abgrenzung zwischen einfacher und schwerer Provokation175
cc) Reformentwürfe176
2. Die Behandlung von „Ehrenmorden“ nach derzeit geltendem türkischem Strafrecht178
a) Allgemeiner Strafmilderungsgrund der Provokation in Art. 29 TCK181
b) Strafschärfungsgrund für Tötungen aus Gründen der Tradition in Art. 82 TCK185
3. Ausblick190
C. Die strafrechtliche Behandlung von „Ehrenmorden“ nach deutschem Strafrecht193
I. Deutsche Rechtsgeschichte197
1. Historischer Überblick bis zum Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuchs198
2. Strafrechtliche Behandlung von „Ehrenmorden“ nach Inkrafttreten des RStGB205
3. Zwischenergebnis210
II. „Ehrenmorde“ als Tötungen aus niedrigem Beweggrund213
1. Berücksichtigung fremdkultureller Prägungen im Rahmen der Gesamtwürdigung217
a) Voraussetzungen für die Berücksichtigungsfähigkeit219
b) Ausufernde Berücksichtigung in der Rechtsprechung222
2. Berücksichtigung fremdkultureller Prägungen auf subjektiver Seite (Vorsatzlösung)226
a) Objektiver Maßstab für die Niedrigkeitsfeststellung227
b) Subjektive Anforderungen231
aa) Möglichkeit mittelbarer Strafzumessung durch individualisierenden Maßstab234
bb) Die subjektiven Anforderungen bei Ausländern im Spiegel der Rechtsprechung237
(1) Auswirkung von Druckmomenten aus dem kulturellen Umfeld239
(2) Auswirkung der Integriertheit des Täters242
(3) Auswirkungen des Heimatstrafrechts des Täters245
cc) Eingrenzungsansätze in der Literatur246
(1) Eingrenzung durch Rückgriff auf das Heimatstrafrecht246
(2) Eingrenzung durch Rückgriff auf den deutschen ordre public249
c) Zwischenergebnis250
3. Alternative Lösungswege zur strafrechtlichen Einordnung von „Ehrenmorden“251
a) Angloamerikanische Diskussion um die Einführung einer „Cultural Defense“252
aa) Bewältigung kultureller Spannungen durch den Täter254
(1) Ermittlung der Kultur des Täters255
(2) Verhaftetsein des Täters in der Heimatkultur: „inability thesis“259
bb) Verhältnis der heimatlichen zur hiesigen Kultur266
(1) Fiktion des Täters als in einer statischen und uniformen Kultur Gefangener266
(2) Diametrales Abweichen der fremdkulturellen von den hiesigen Anschauungen268
cc) Zwischenergebnis272
b) Diskriminierungsfreie Bestrafung von „Ehrenmorden“275
aa) Berücksichtigung abweichenden Unrechtsbewusstseins277
(1) Fehlen des Unrechtsbewusstseins278
(2) Unvermeidbarkeit des fehlenden Unrechtsbewusstseins280
bb) Berücksichtigung verminderten Motivationsbeherrschungspotentials284
Zusammenfassung287
Glossar293
Literaturverzeichnis295
Namens- und Sachwortverzeichnis316

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