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EU-Mitgliedschaft und österreichische Außenpolitik. Institutionelle und inhaltliche Konsequenzen 1989-2003

AutorNicole Alecu de Flers
VerlagVDM Verlag Dr. Mueller e.K.
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl109 Seiten
ISBN9783836414326
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,00 EUR

Obwohl die Außenpolitik im Vergleich zu anderen Politikbereichen der Europäischen Union (EU) nach wie vor in geringem Maße vergemeinschaftet ist, hat es seit den Anfängen der außenpolitischen Kooperation der Mitgliedstaaten im Jahr 1970 beachtliche institutionelle Fortschritte in diesem Bereich gegeben und die Politikkoordination zwischen den Mitgliedstaaten nahm deutlich zu. Österreich hat 1989 einen Beitrittsantrag zur damaligen EG gestellt und ist der EU 1995 beigetreten, kurz nachdem durch den 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) als "zweite Säule" der EU etabliert wurde.

Die Autorin Nicole Alecu de Flers zeigt auf, dass sich im Kontext des EU-Beitritts und bis zu Beginn des Jahres 2003 eine Reihe von Konsequenzen im Bereich der österreichischen außenpolitischen Institutionen, aber auch bei den Strategien und Positionen ergeben haben, wobei sie insbesondere das Konzept der Europäisierung verwendet. Das Buch richtet sich an außenpolitische EntscheidungsträgerInnen, Politik- und SozialwissenschaftlerInnen und an alle außenpolitisch Interessierte.

Die Autorin

Nicole Alecu de Flers, Dipl.-Pol. Studium der Politikwissenschaft und der European Studies in Berlin, München, London und Wien. Forschungsschwerpunkte: europäische Integration, internationale Beziehungen sowie europäische Außenpolitik.

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Leseprobe

3 Zur unabhängigen Variable: Der rechtliche und politische Besitzstand der EPZ/GASP bis 2002/03 (S. 18-19)

Die Außenpolitik von Nationalstaaten wird in der Regel in engem Zusammenhang mit deren Souveränität gesehen und es wurden in diesem Bereich nicht in ähnlichem Ausmaß Kompetenzen von der nationalen auf die supranationale europäische Ebene übertragen wie in anderen Bereichen. Dies führte Hix/Goetz zu der Vermutung, dass das geringe Ausmaß an Kompetenztransfer nur geringfügige Auswirkungen auf nationale Außenpolitik habe (Hix/Goetz 2000: 6). Diese Einschätzung wird jedoch von der Verfasserin der vorliegenden Studie nicht geteilt, sie geht vielmehr davon aus, dass die Frage der Europäisierung ebenso für den Bereich der Außenpolitik gestellt werden muss (vgl. auch Vaquer i Fanés 2001, Torreblanca 2001, Smith, M.E. 2000: 614). Um diese Annahme zu untermauern und gleichzeitig einen entsprechenden Hintergrund für die Fallstudien in Kapitel 4 zu schaffen, soll im Folgenden zunächst kurz auf die wichtigsten Verpflichtungen, die im Untersuchungszeitraum der Studie für die Mitgliedstaaten im Rahmen der EPZ/GASP bestanden, eingegangen werden sowie auf die Nutzung der Instrumente und die thematische Reichweite der EPZ/GASP bis 2002/03.

3.1 Das Gebot der ‚Unionstreue’ und die Konsultationsverpflichtung
Während die Konsultationen im Rahmen der EPZ zunächst in unverbindlicher Form erfolgt waren, wurde die allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, „wo immer möglich zu einer gemeinsamen europäischen Position beizutragen" (Wagner 2002: 43), schon bald als zentrale Norm des europäischen Außenpolitikregimes gesehen. Diese Norm der generellen Verpflichtung zur Zusammenarbeit wurde außerdem durch einige spezifischere Regeln präzisiert, welche in Titel V „Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" des EUV enthalten sind.

In Art. 11 Abs. 2 EUV wird ausdrücklich die Verpflichtung der Mitgliedstaaten erwähnt, die gemeinsame Politik „aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und der gegenseitigen Solidarität" zu unterstützen. Diese Bestimmung wird als Gebot der „Unionstreue" (Burghardt/Tebbe 1998a: Rn. 1) bezeichnet. Die Mitgliedstaaten sind demnach grundsätzlich zur „aktiven und vorbehaltlosen" Unterstützung sowohl konkreter Politiken der Union als auch des generellen Mechanismus der Zusammenarbeit verpflichtet (Burghardt/Tebbe 1998a: Rn. 12f.). Ferner enthält Art. 11 Abs. 2 EUV eine Unterlassenspflicht, die sich auf „jede Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit als kohärente Kraft in den internationalen Beziehungen schaden könnte", bezieht.

Es entspricht der herrschenden Meinung, dass keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten besteht, dass sie bezüglich jeder außen- und sicherheitspolitischen Frage zu einer gemeinsamen Haltung kommen müssen (Lüdeke 2002: 85). Die Mitgliedstaaten sind im Rahmen der GASP jedoch verpflichtet, sich „zu jeder außen- und sicherheitspolitischen Frage von allgemeiner Bedeutung" (Art. 16 EUV) gegenseitig zu unterrichten und abzustimmen, d.h. es besteht eine Konsultationspflicht. Der Austausch von Informationen und Analysen muss so umfassend sein und vor der Festlegung nationaler Standpunkte bzw. der Ergreifung nationaler Maßnahmen erfolgen, dass die einzelnen nationalen Standpunkte abgestimmt werden können und auf dieser Grundlage gegebenenfalls eine gemeinsame Haltung erarbeitet werden kann (Burghardt/Tebbe 1998b: Rn. 3).

Art. 19 EUV verpflichtet die Mitgliedstaaten auch im Bereich der multilateralen Diplomatie zur gegenseitigen Unterrichtung und Abstimmung.28 „Von der Pflicht, das eigene Verhalten an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auszurichten und mit dem der anderen Mitgliedstaaten abzustimmen, ist ein Mitgliedstaat also nicht dadurch entbunden, daß er sich in einem anderen organisatorischen Rahmen als der GASP bewegt" (Cremer 1999: Rn. 1). Auch in Drittstaaten sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre außenpolitische Zusammenarbeit fortsetzen und sich ihre diplomatischen Vertretungen sowie die Delegationen der Kommission regelmäßig abstimmen (Art. 20 EUV).

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Verzeichnis der Abbildungen8
Abkürzungsverzeichnis9
1 Einleitung10
1.1 Einführung in die Thematik10
1.2 Fragestellung, Zielsetzung und Aufbau der Studie12
2 Theoretischer Hintergrund und Untersuchungsrahmen15
2.1 Konzeptualisierung des Gegenstands und theoretische Ansatzpunkte15
2.2 Europäisierung und Außenpolitik18
2.2.1 Das Konzept der Europäisierung18
2.2.2 Abgrenzung und Anwendung des Konzepts auf den Bereich der Außenpolitik21
2.3 Untersuchungsrahmen und methodische Vorgehensweise23
2.3.1 Untersuchungsrahmen und Operationalisierung23
2.3.2 Zur methodischen Vorgehensweise und den Informationsquellen25
3 Zur unabhängigen Variable: Der rechtliche und politische Besitzstand der EPZ/GASP bis 2002/0327
3.1 Das Gebot der ‚Unionstreue’ und die Konsultationsverpflichtung27
3.2 Die Nutzung der Instrumente und thematische Reichweite der EPZ/GASP31
3.3 Resümee32
4 Europäisierung der nationalen Außenpolitik Österreichs?35
4.1 Einleitung: Die Entwicklung der österreichischen Außenpolitik von 1945 bis 198935
4.2 Fallstudie 1: Anpassungen des Außenministeriums und des auswärtigen Dienstes42
4.2.1 Formale organisatorische Anpassungen an die GASP42
4.2.2 Anpassungen an die Arbeitsweise der GASP45
4.2.3 Zwischenergebnis52
4.3 Fallstudie 2: Anpassungen der österreichischen Neutralitätskonzeption54
4.3.1 Die Reduzierung der Neutralität auf ihren militärischen Kern54
4.3.2 Die Ermöglichung der Teilnahme an Wirtschaftssanktionen57
4.3.3 Die vollumfängliche Teilnahme an den Petersberg-Aufgaben58
4.3.4 Die Propagierung einer Beistandsverpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten60
4.3.5 Zwischenergebnis62
4.4 Fallstudie 3: Anpassungen außenpolitischer Positionen65
4.4.1 Die Übernahme des ‚acquis politique’ und Anpassung einzelner Positionen65
4.4.2 Die Anpassung des Abstimmungsverhaltens in der UN-Generalversammlung69
4.4.3 Die Einbringung nationaler Interessen in die GASP74
4.4.4 Zwischenergebnis78
5 Bewertung der Europäisierung der nationalen Außenpolitik Österreichs80
5.1 Mehr Chancen als Restriktionen für die nationale Außenpolitik Österreichs80
5.1.1 Konsultationsverpflichtung, aber Zugang zu wichtigen Informationen80
5.1.2 Einbindung in die Solidargemeinschaft der europäischen Staaten81
5.1.3 Einschränkung des individuellen Handlungsspielraums, aber größere kollektive Handlungsmöglichkeiten82
5.2 Eine gemeinsame europäische Außenpolitik als nationales außenpolitisches Ziel?83
5.2.1 Zur Sozialisation der Eliten und ideellen Aspekten der Europäisierung84
5.2.2 Die Divergenzen zwischen den politischen Kräften und das Spannungsverhältnis zur öffentlichen Meinung85
6 Fazit und Vorschläge für die weitere Forschung89
Literaturverzeichnis97
Anhang. Zur Datenbasis und Berechnung des Distanz-Index107
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