II. Die Inhalte des TTIP
Die klassischen »Handelsbarrieren« Zölle sind zwischen den USA und der EU nur noch »peanuts«: im Schnitt vier Prozent. In diesem Sinn ist »Freihandel« praktisch erreicht. Zu den Ausreißern zählen einige Agrarzölle bis 205 Prozent sowie Schuhe und Lederwaren, die mit 63 Prozent Zoll belegt sind.55 Dennoch ist der Umfang des TTIP-Abkommens enorm, eine Quelle spricht von 2000 Seiten Endversion des Textes.56 Die EU-Kommission, die mit der Verhandlungsführung beauftragt ist, veröffentlichte zu Verhandlungsbeginn im Juli 2013 eine Serie von »initialen Verhandlungspositionen«, die das Ausmaß des Abkommens deutlich machen: Neben »institutionellen Themen« und »technischen Handelsbarrieren« geht es um »sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen«, Lebensmittel und Landwirtschaft, Rohstoffe und Energie, öffentlichen Einkauf und Auftrag, geistiges Eigentum sowie Investitionsschutz einschließlich Klagerecht für Konzerne – eine Fülle von Themen, die man bei einem »Handelsabkommen« nicht vermuten würde. Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Verhandlungsfelder:
a) Regulierung und »technische Handelsbarrieren«
Viel wichtiger als Zölle sind »nichttarifäre Handelshindernisse«, das sind Regulierungen und Gesetze aller Art »hinter den Zollmauern«, welche den Handel und das grenzüberschreitende Investieren erschweren. Das können unterschiedliche Umwelt-, Sicherheits-, VerbraucherInnenschutz- oder Arbeitsstandards sein, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, Exportbeschränkungen oder Anforderungen für Investoren oder öffentliche Ausschreibungen. Die EU-Kommission erwartet »zwischen zwei Drittel und vier Fünftel der Gewinne eines zukünftigen Abkommens von Regulierungsabbau und besserer Koordinierung der Regulierungsbehörden«.57 Betroffen wären Regulierungen, »egal auf welcher Ebene sie erlassen werden und welche Institution sie erlässt«.58 Allein zum Thema Regulierung beinhaltet das EU-Verhandlungsmandat fünf Bereiche:
- ein Teil zu »technischen Handelsbarrieren« (TBT), der über das entsprechende Abkommen der WTO hinausgehen soll59: »TBT plus«;
- einen zu »sanitären und phytosanitären Maßnahmen« (SPS), der analog über das SPS-Abkommen der WTO hinausgehen soll60: »SPS plus«;
- sektorspezifische Maßnahmen und (De-)Regulierungen;
- die »Harmonisierung« oder »gegenseitige Anerkennung« bestehender Standards quer durch alle Sektoren; um dies zu erreichen, sind »Transparenz, Regulierungsrichtlinien, Wirkungsstudien, regelmäßige Revisionen bestehender Regulierungen und die Suche nach kostengünstigeren und kompatibleren Maßnahmen« vorgesehen;
- Kooperation bei zukünftigen Regulierungen. Diese umfasst die frühzeitige Vorabmeldung aller Regulierungsvorhaben auf allen Ebenen, das Abwarten von Stellungnahmen des Handelspartners, die Aufnahme der vorgeschlagenen Anpassungen oder die Begründung ihrer Nichtaufnahme. So soll TTIP ein »living agreement« werden und entscheidend in die zukünftigen Gesetzgebungsprozesse hineinwirken beziehungsweise diese selbst regulieren.61
Für die Überwachung der Einhaltung der neuen Regulierungsspielregeln soll eine eigene Behörde eingerichtet werden, ein transatlantischer »Rat für Regulierungskooperation«, englisch Regulatory Cooperation Council (RCC).62 Dieser würde zu einer Art Superschnittstelle im zukünftigen Gesetzgebungsprozess, welche die Parlamente weiter in den Schatten stellen könnte. Jürgen Maier vom Forum Umwelt & Entwicklung warnt: »Das Demokratiedefizit eines solchen Gebildes wäre noch weit größer als in der EU.«63 Umso schlimmer, als dieser nur die Vorstufe für eine globale Behörde sein soll, wie aus geleakten Dokumenten hervorgeht. Die Energie, mit der hier überlegt wird, wie in Zukunft zentral reguliert werden muss, ist beängstigend. Sie ist weit offensiver und zielgerichteter als die Bemühungen der EU um Menschenrechte, fairen Handel, Verteilungsgerechtigkeit, Mindestlöhne, Trockenlegung von Steueroasen oder Zerkleinerung systemrelevanter Banken.
Die implizite »Freihandelsverträglichkeitsprüfung« für alle Gesetze und Regulierungen ist der falsche Ansatz: Handel ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument für die eigentlichen Ziele: nachhaltige Entwicklung, gerechte Verteilung, kulturelle Vielfalt, Gleichstellung usw. Erst wenn diese Zielprüfungen bestanden wären: Nachhaltigkeitsprüfung, Gerechtigkeitsprüfung, Gleichstellungsprüfung, Gemeinwohlprüfung64, könnte zuletzt auch das Kriterium »least trade restrictive« (den Handel so wenig behindernd wie möglich) zusätzlich geprüft werden. Die Vorgangsweise bei den Verhandlungen ist aber die genau umgekehrte: Handel wird unter dem Ideologiebegriff »Freihandel« (wessen Freiheit?) zur politischen Priorität gemacht, und die eigentlich wichtigen Politikziele werden ihm untergeordnet. Wilhelm Neurohr ortet »Wesenszüge eines totalitären Regimes«.65
Die Kommission ist um Beschwichtigung bemüht. Ihr Lieblingsbeispiel für die Anpassung von Standards, ohne dass jemand Schaden nimmt, sind die unterschiedlichen Sicherheitstests für Pkw. Diese seien gleichwertig, aber technisch unterschiedlich, was vermeidbar wäre.66 Gleichzeitig argumentiert sie allerdings wiederholt mit dem »Abbau« und der »Beseitigung« von Regulierungen. Sie schwärmt: »Das ultimative Ziel wäre ein integrierter transatlantischer Markt, in dem die Güter und Dienstleistungen, die in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Herkunftslandes erzeugt wurden, im Gastland ohne Anpassungen oder Anforderungen vermarktet werden können.«67
Das heißt im Klartext, dass die Erfüllung der jeweils niedrigeren Standards genügt, um auch im anderen Wirtschaftsraum hindernislos verkauft werden zu können. Dafür ist das berühmt gewordene Chlorhuhn ein gutes Beispiel: Die strengeren Regeln der EU sollen fallen, Punkt. Teilweise gehen die TTIP-Lobbyisten mit verblüffender Ehrlichkeit vor: Der ehemalige US-Botschafter in der EU, Stuart Eizenstat, nun Lobbyist im Transatlantic Business Council, sagte direkt in die Interview-Kamera, die Lebensmittelstandards in der EU hätten »ein unbegründet hohes Niveau (…). Was für eine amerikanische Familie gutes Essen ist, sollte auch für Europäer gutes Essen sein.«68
Vorsorgeprinzip
Eizenstat fügte hinzu, die EU-Standards würden »nicht auf Wissenschaft basieren«. Hinter dieser Bemerkung versteckt sich ein unterschiedlicher ethischer Zugang zum Thema Regulierung auf beiden Seiten des Atlantiks: In der EU ist das Vorsorgeprinzip vertraglich verankert und wird in vielen Bereichen der Umweltpolitik praktiziert. Es erlaubt, die Wirtschaftsfreiheiten wie Vermarktung oder Handel einzuschränken, wenn die Folgen der Inverkehrbringung und Anwendung eines bestimmten Produktes oder einer Technologie noch nicht ausreichend erforscht sind und Gefahren für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit befürchtet werden. Das Vorsorgeprinzip ist in den internationalen Umweltabkommen der letzten Jahre zum Standard geworden, zum Beispiel in der Klimarahmenkonvention (Klimaschutz), im Montreal-Protokoll (Schutz der Ozon-Schicht) oder im Cartagena-Protokoll (biologische Sicherheit).
In der WTO haben die Mitgliedsstaaten eine andere Richtung eingeschlagen: Wissenschaftliche »Beweise« müssen bereits vorliegen, bevor die Wirtschaftsfreiheiten eingeschränkt werden dürfen. Zu Deutsch: Asbest, Atomkraft, Gentechnik, Zuchthormone oder Fracking müssen so lange zur Anwendung, zur Vermarktung und zum Handel zugelassen werden, bis eindeutige wissenschaftliche Beweise für ihre Gefährlichkeit und Schädlichkeit vorliegen – auch wenn es dann schon Tausende Tote gibt. Diese Ideologie ist im TBT- und im SPS-Abkommen der WTO, auf denen die EU-Position aufbaut, zu Recht geronnen – »TBT plus« und »SPS plus« sind Verhandlungsziele. Das TTIP würde hier einen Politikwechsel von der Vorsorge zur wissenschaftlichen Beweislast bringen – ganz im Interesse der Konzerne. Sie könnten umstrittene Technologien und Produkte vermarkten, solange es keinen wissenschaftlichen Konsens über die Gefährlichkeit gibt. Diese Philosophie ist mehrfach zweifelhaft:
- Wenn auf den wissenschaftlichen Konsens gewartet werden muss, kann ein ganzes Jahrhundert vergehen, wie im Fall von Asbest. Je dreißig Jahre verstrichen von den ersten Hinweisen über die ersten Vorschriften bis zum Totalverbot.69
- Die Wissenschaft ist stetigem Wandel und Irrtum unterworfen und von einander oft diametral widersprechenden Schulen gekennzeichnet. Spätestens seit Einstein und Heisenberg ist es Status quo der Wissenschaftstheorie, dass es »Objektivität« und verlässliche Wahrheiten nicht gibt.
- Umso zweifelhafter ist es, wenn demokratische Entscheidungen, die auf ethischen, diskursiven, intuitiven oder anderen Prinzipen beruhen, vor allen Dingen aber auf dem Demokratieprinzip – der demokratische Souverän »darf irren«, es war dann immer noch eine demokratische Entscheidung –, von Richtern, die mit »objektiver Wissenschaft« argumentieren, umgeworfen werden.
- Noch bedenklicher wird die Angelegenheit, wenn Konzerne und Lobbys wissenschaftliche Gutachten und Studien in Auftrag geben, deren Ergebnis dann – Zufall – genau jenes ist, dass dem Auftraggeber nützt. Zum Beispiel zahlte Exxon Mobile 2,9 Millionen US-Dollar an 39 Gruppen von Wissenschaftlern mit dem Ziel, dass der Klimawandel in der öffentlichen Diskussion als wissenschaftlich umstritten gelten soll. Mit Erfolg.70
Kurz, das Vorsorgeprinzip ist nicht nur inhaltlich...