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Kündigungsschutz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Die Integration der Diskriminierungsverbote der Richtlinien 2000/78/EG, 2000/43/EG und 76/207/EWG in das deutsche Kündigungsschutzrecht.

AutorAndreas von Medem
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2008
ReiheSchriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 268
Seitenanzahl691 Seiten
ISBN9783428527670
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Der Verfasser widmet sich einem der umstrittensten Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: dem Verhältnis zum arbeitsrechtlichen Bestandsschutz. Der Gesetzgeber hat in § 2 Abs. 4 AGG Kündigungen vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen und damit die Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien im Kündigungsschutzrecht der Rechtsprechung überlassen. Ausgehend von einer fundierten Analyse der Grundlagen sowohl des Antidiskriminierungs- als auch des Bestandsschutzrechts zeigt der Autor, dass § 2 Abs. 4 AGG nicht - wie vielfach angenommen - schlicht unanwendbar ist, und untersucht dann alle relevanten Gebiete des materiellen Kündigungsschutzrechts auf ihre Vereinbarkeit mit den Richtlinienvorgaben. Wo Änderungen notwendig sind, entwickelt er praxistaugliche Lösungsvorschläge; er belegt aber auch, dass wichtige Instrumente des Bestandsschutzes - wie etwa die Sozialauswahl - mit geringen Modifikationen den Anforderungen des Antidiskriminierungsrechts standhalten.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung30
A. Grundlagen des Antidiskriminierungsrechts34
I. Terminologie34
II. Die Entstehungsgeschichte der Richtlinien und die europarechtlichen Grundlagen36
1. Entstehungsgeschichte36
2. Kompetenzgrundlagen37
3. Existenz primärrechtlicher Diskriminierungsverbote mit Wirkung zwischen Privaten38
III. Der sachliche und persönliche Anwendungsbereich der Richtlinien im Bereich Beschäftigung und Beruf38
1. Persönlicher Anwendungsbereich38
2. Sachlicher Anwendungsbereich38
IV. Struktur und Ziele der Diskriminierungsverbote der Richtlinien und des AGG40
1. Die verpönten Merkmale40
a) Rasse und ethnische Herkunft40
b) Geschlecht40
c) Religion und Weltanschauung41
d) Sexuelle Identität41
e) Alter42
f) Behinderung42
aa) Abweichung vom alterstypischen Zustand?43
bb) Kein Schutz des Merkmals "Nichtbehinderung"44
2. Diskriminierung als benachteiligende Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal45
a) Nachteilige Maßnahme45
b) Die Benachteiligung wegen des verpönten Merkmals46
aa) Vergleichspersonenkonzept versus Anknüpfungskonzept46
(1) Vergleichspersonenkonzept47
(2) Anknüpfungskonzept47
(3) Der Zusammenhang zwischen den beiden Konzepten49
bb) Die Konzeption der Richtlinien und des AGG50
(1) Entbehrlichkeit einer realen Vergleichsperson50
(2) Notwendigkeit einer Vergleichsperson anderer Merkmalsausprägung52
(3) Vergleichbare Situation53
cc) Das Zusammenspiel von Vergleichspersonen- und Anknüpfungskonzept55
c) Das subjektive Element der Diskriminierung56
3. Diskriminierungsverbote und allgemeiner Gleichheitssatz57
4. Ziele von Diskriminierungsverboten60
a) Würdeschutz60
aa) Diskriminierung aus "niedrigen Motiven"60
bb) Diskriminierung durch traditionelle Vorstellungen61
cc) Diskriminierung durch Generalisierung und Typisierung61
b) Flankierender Schutz von Freiheitsausübung und staatlichen Interessen65
c) Soziale Integration66
5. Die unmittelbare Diskriminierung68
6. Positive Maßnahmen68
7. Mittelbare Diskriminierung69
a) Mittelbare Diskriminierung als Anknüpfung70
aa) Das herkömmliche Verständnis: statistischer Zusammenhang70
bb) Das Fehlen eines sachlichen Grundes70
cc) Zielrichtungen und Wirkweise des Verbots mittelbarer Diskriminierungen73
dd) Der Verzicht auf einen statistischen Nachweis75
b) Das Problem der materiellen Diskriminierung77
8. Zwischenformen82
9. Belästigung und sexuelle Belästigung85
10. Zusammenfassung86
V. Existenz primärrechtlicher Diskriminierungsverbote mit Wirkung zwischen Privaten87
1. Darstellung der Rechtssache Mangold87
2. Verbot der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts88
3. Einordnung und Kritik der Entscheidung89
a) Herleitung des Verbots der Altersdiskriminierung als allgemeiner Grundsatz89
b) Wirkungen eines Verstoßes96
4. Schlussfolgerung102
B. Grundlagen des deutschen Kündigungsschutzrechts103
I. Terminologie und Gegenstand der Untersuchung103
II. Kündigungsschutz und pacta sunt servanda104
III. Kündigungsbeschränkungen und Bestandsschutz im deutschen Arbeitsrecht108
1. Rechtsfolgen108
2. Negativ und positiv formulierte Kündigungsschranken109
3. Ziele von Kündigungsschutznormen110
IV. Einordnung des allgemeinen Kündigungsschutzes nach herrschender Meinung111
1. Das KSchG als Bestandsschutzgesetz111
2. Die wettbewerbsbeschränkende Wirkung des KSchG112
3. Allgemeiner Kündigungsschutz außerhalb des KSchG114
V. Weitere Erklärungsansätze115
1. Die weiteren Theorien116
2. Ersetzung des Bestandsschutzprinzips?118
VI. Sachliche Rechtfertigung von Bestandsschutz122
1. Ausgangspunkt: Materielle und ideelle Bedeutung des Arbeitsplatzes122
2. Interesse an Stabilität und Dauer des Arbeitsverhältnisses123
3. Schutz vor permanentem, unbeschränktem Wettbewerb126
4. Ergebnis127
VII. Verfassungsrechtliche Bezüge127
1. Verfassungsrecht und Privatrecht128
a) Grundrechte und Privatrecht128
aa) Privatrechtsnormen als Eingriffe und Eingriffsbefugnisse130
bb) Privatrechtsnormen als Erfüllung einer Schutzpflicht130
(1) Privatrechtlicher Schutz vor faktischen Übergriffen Privater131
(2) Schutz vor der vertraglichen Preisgabe grundrechtlich geschützter Rechtspositionen132
cc) Grundrechte als objektive Werteordnung134
b) Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG)135
2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Bestandsschutzregelungen135
a) Grundrechte des Arbeitgebers136
b) Grundrechte der Arbeitssuchenden137
c) Ergebnis138
3. Verfassungsrechtliche Gebotenheit138
a) Grundrechte des Arbeitnehmers139
aa) Der Standpunkt des BVerfG und der ihm folgenden herrschenden Meinung139
bb) Gegenmeinung: kein Bestandsschutz aus Art. 12 Abs. 1 GG141
cc) Stellungnahme141
(1) Flankenschutzkonzept141
(2) Bestandsschutzkonzept142
b) Sozialstaatsprinzip151
4. Ergebnis152
VIII. Die funktionale Vergleichbarkeit von Bestandsschutz und Diskriminierungsschutz152
C. Die Umsetzung durch den Gesetzgeber: die Problematik des § 2 Abs. 4 AGG154
I. Europarechtliche Anforderungen an Richtlinienumsetzung im Allgemeinen154
II. Entbehrlichkeit einer Umsetzung hinsichtlich Kündigungen155
1. Sprachlich eindeutige Diskriminierungsverbote - Erfüllung des Transparenzgebotes156
a) Art. 3 Abs. 3 GG (i.V.m. § 134 BGB)156
b) §§ 611a BGB a.F., 81 Abs. 2 SGB IX a.F.157
c) § 75 Abs. 1 BetrVG157
d) Ergebnis158
2. Auslegung von Generalklauseln bzw. unbestimmten Rechtsbegriffen durch die Rechtsprechung158
a) "Überschießender" Schutz durch materiellen Kündigungsschutz158
b) Richterliche Gewährleistung von Diskriminierungsschutz durch Generalklauseln, unbestimmte Rechtsbegriffe und den arbeitsrechen Gleichbehandlungsgrundsatz
159
aa) Ansatzpunkte159
(1) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz159
(2) § 612a BGB160
(3) § 315 Abs. 1 BGB160
(4) §§ 138, 242 BGB, 1 KSchG161
bb) Konkrete Anwendung durch die Gerichte und Stellungnahmen der Literatur162
3. Ergebnis166
III. Die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 4 AGG166
1. Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur166
2. Die Stellungnahme der Europäischen Kommission169
3. Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG nach nationalen Maßstäben170
a) Entstehungsgeschichte des § 2 Abs. 4 AGG170
b) Auslegung des § 2 Abs. 4 AGG172
aa) Geltung für Kündigungen durch den Arbeitgeber172
bb) Bereichsausnahme und Gewährleistung von Diskriminierungsschutz durch die Instrumente des Kündigungsschutzes172
(1) Wortlaut172
(2) Systematik173
(a) Innere Systematik des AGG174
(b) Systematik des allgemeinen Zivilrechts175
(c) Systematik des Arbeitsrechts176
(d) Stellungnahme179
(3) Europarechtliche Bedenken gegen eine Bereichsausnahme180
(4) Zwischenergebnis181
cc) Subsidiäre Geltung des AGG?181
c) Ergebnis186
4. Grundsätzliche Möglichkeit einer Umsetzung durch bestehende Instrumente des Kündigungsschutzes187
a) Richtlinienkonforme Auslegung als gemeinschaftsrechtliches Gebot und nationale Auslegungsmethode187
aa) Grundsatz187
bb) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung188
b) Die Problematik bei Generalklauseln, unbestimmten Rechtsbegriffen und ungeschriebenen Rechtsinstituten190
aa) Keine Umsetzung durch schematisches Hineinlesen in unbestimmte Rechtssätze190
bb) Die verfassungsrechtliche Problematik einer richtlinienkonformen Auslegung von unbestimmten Rechtsnormen192
cc) Die grundsätzliche Möglichkeit einer richtlinienkonformen Auslegung der unbestimmten Normen des deutschen Kündigungsschutzrechtes
193
(1) Gesetzgeberischer Auftrag193
(2) Geringeres Gewicht methodischer und verfassungsrechtlicher Bedenken194
(3) Europarechtliche Anforderungen194
(4) Ergebnis195
c) Europarechtskonformität195
aa) Transparenzgebot195
bb) Inhaltliche Übereinstimmung197
cc) Ergebnis197
5. Lösungsansätze bei § 2 Abs. 4 AGG197
a) Systematisierung der möglichen Lösungsansätze198
b) Nichtanwendung von § 2 Abs. 4 AGG200
aa) Verstoß gegen primärrechtliche Diskriminierungsverbote200
bb) Verstoß gegen den gemeinschaftsrechtlichen allgemeinen Gleichheitssatz201
cc) Richtlinienwidrigkeit/Verstoß gegen Umsetzungsverpflichtung203
(1) Die gesicherten europarechtlichen Grundlagen203
(a) Art. 249 Abs. 3 EG als Verpflichtung zur Umsetzung von Richtlinien203
(b) Unmittelbare Wirkung im Verhältnis zum Staat204
(c) Keine positive unmittelbare Wirkung in Horizontalverhältnissen204
(2) Problematisch: Negative unmittelbare Wirkung in Horizontalverhältnissen205
(a) Die Rechtsprechung des EuGH205
(b) Das Verständnis des BAG210
(c) Die in der Literatur vertretenen Meinungen212
(d) Stellungnahme im Hinblick auf § 2 Abs. 4 AGG213
dd) Absenkungsverbot220
ee) Derogation von § 2 Abs. 4 AGG durch Anwendung nationaler Kollisionsregeln221
ff) Ergebnis223
c) Teleologische Reduktion des § 2 Abs. 4 AGG bzw. analoge Anwendung des AGG223
IV. Weitere Konsequenzen unvollständiger Umsetzung224
1. Nichtanwendung diskriminierenden nationalen Rechts224
2. Unmittelbare Wirkung224
3. Staatshaftungsansprüche225
D. Die materielle Umsetzung der Richtlinien durch europarechtskonforme Anwendung der bestehenden Instrumente des Kündigungsschutzrechts
226
I. Beschreibung der Aufgabe226
II. Leitlinien226
1. Mindestschutz227
2. Vermeidung von Wertungswidersprüchen227
3. Keine grundsätzliche Schutzdifferenzierung wie im Bereich des Bestandsschutzes228
III. Die Entscheidung kündigungsrechtlich relevanter Vorfragen anhand des AGG230
1. Darstellung des Problems230
2. Ausschluss der Inzidentprüfung durch § 2 Abs. 4 AGG?231
3. Das Vorliegen einer kündigungsrechtlich relevanten Vorfrage232
a) Voraussetzung: selbständig zu klärende Vorfrage232
b) Die Relevanz für die Rechtmäßigkeit der Kündigung233
aa) § 1 KSchG233
bb) Außerhalb des KSchG: § 612a BGB233
(1) Anwendbarkeit des § 612a BGB234
(2) Verstoß gegen § 612a BGB234
(3) Ergebnis239
c) Grenzen der Inzidentmethode240
aa) Fehlen einer Vorfrage240
bb) Originär kündigungsrechtliche Vorfragen240
(1) Unternehmerentscheidung bei der betriebsbedingten Kündigung240
(2) Überprüfung der Eignung bei der personenbedingten Kündigung240
cc) Klärung der Vorfrage selbst nur unter Rückgriff auf kündigungsrechtliche Wertungen möglich241
4. Ergebnis243
IV. Die Überprüfung der Kündigungsgründe im Übrigen: allgemeine Fragen243
1. Grundproblematik243
2. Die Vergleichbarkeit von Nichteinstellung und Kündigung244
a) Vorschlag: Gleichsetzung von Kündigung und Nichteinstellung244
b) Gegenargument: die unterschiedliche Betroffenheit des Arbeitnehmers245
c) Die Relevanz der Ziele des Antidiskriminierungsrechts246
aa) Würdeschutzfunktion246
bb) Flankierender Freiheitsschutz247
cc) Soziale Integration248
dd) Ergebnis248
d) Grundsätzlich keine europarechtliche Notwendigkeit248
e) Besonderheiten bei einzelnen Rechtfertigungsgründen249
f) Ergebnis249
3. Das Vorliegen einer anknüpfenden Kündigung249
a) Unmittelbare Anknüpfung250
aa) Das verpönte Merkmal als ausschließliches oder ganz überwiegendes Kündigungsmotiv250
bb) Motivbündel250
cc) Anknüpfungen bei der Prüfung einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit251
b) Mittelbare Anknüpfung251
c) Die einzelnen verpönten Merkmale257
aa) Geschlecht257
bb) Rasse oder ethnische Herkunft258
cc) Religion oder Weltanschauung259
dd) Sexuelle Identität259
ee) Alter260
ff) Behinderung260
(1) Anknüpfung an die Behinderung als solche260
(2) Anknüpfung an mit der Behinderung einhergehende Einschränkungen262
(a) Nichteröffnung des Schutzbereichs des Diskriminierungsverbots?262
(b) Mittelbare oder unmittelbare Anknüpfung: Versuch einer Abgrenzung263
(c) Die Irrelevanz der Abgrenzung beim Merkmal Behinderung264
gg) Mehrfachdiskriminierung266
d) Beweislast266
aa) Die Art der Beweiserleichterung267
bb) Die Bezugspunkte der Beweiserleichterung268
(1) Betroffensein von einer nachteiligen Maßnahme269
(2) Vorliegen eines verpönten Merkmals269
(a) Die Verpöntheit des Merkmals269
(b) Die Merkmalsträgerschaft270
(3) Ungleichbehandlung gegenüber einer anderen Person271
(4) Kausalität: Anknüpfung an ein verpöntes Merkmal272
cc) Geeignete Vermutungstatsachen275
(1) Äußerungen des Arbeitgebers bzw. seiner Vertreter276
(2) Zugehörigkeit zu einer Minderheit im Unternehmen277
(3) Vergleich mit konkreten anderen Arbeitnehmern279
(4) Einstellung eines Arbeitnehmers, der nicht das bestimmte Merkmal trägt279
(5) Diskriminierungen in anderen Situationen/ vergangene Diskriminierungen281
(6) Statistiken282
(7) Verstöße gegen Verfahrensvorschriften284
dd) Widerlegung der Vermutung285
4. Die Rechtfertigung einer anknüpfenden Kündigung287
a) Überblick über die Rechtfertigungsmöglichkeiten der Richtlinien287
b) Möglichkeit der Rechtfertigung einer unmittelbaren Anknüpfung trotz § 2 Abs. 4 AGG288
c) Die einzelnen Rechtfertigungsgründe290
aa) Rechtfertigung einer unmittelbaren Anknüpfung durch wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen290
bb) Rechtfertigung einer Anknüpfung an das Alter295
(1) Die Sonderrechtfertigungsnorm des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG295
(2) Erforderlichkeit einer gesetzgeberischen Umsetzung des Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG?297
(a) Gesetzliche Anknüpfungen an das Alter297
(b) Richterrechtlich entwickelte Anknüpfungen an das Alter297
(c) Anknüpfungen der Tarif- und Betriebspartner und des einzelnen Arbeitgebers298
(aa) Keine inhaltliche Beschränkung auf Gemeinwohlinteressen299
(bb) Notwendigkeit einer konkreten gesetzgeberischen Anerkennung300
(cc) Auswirkung von § 2 Abs. 4 AGG304
(3) Das Verhältnis der Sonderausnahme für das Alter zu den allgemeinen Ausnahmebestimmungen304
cc) Rechtfertigung von Anknüpfungen in Arbeitsverhältnissen bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften306
dd) Rechtfertigung durch positive Maßnahmen307
(1) Positive Maßnahmen aufgrund autonomer Arbeitgeberentscheidung308
(a) Austauschkündigung zu Förderungszwecken308
(b) Unterschiedliche Bewertung von Vertragsstörungen310
(2) Positive Maßnahmen im staatlichen Kündigungsschutzrecht310
ee) Sachliches Ziel bei mittelbarer Anknüpfung311
d) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit311
aa) Die Struktur des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit311
bb) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Bestandsschutzrecht312
(1) Innerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 KSchG312
(a) Legitimer Zweck313
(b) Geeignetheit313
(c) Erforderlichkeit314
(d) Angemessenheit315
(2) Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 KSchG315
cc) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Antidiskriminierungsrecht316
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der anknüpfenden Kündigung: Bestandsschutz und Diskriminierungsschutz im Vergleich317
(1) Die Bezugspunkte der Verhältnismäßigkeitsprüfung320
(a) Der Wortlaut der Richtliniennormen322
(b) Die Sinnwidrigkeit einer Unterscheidung nach den Arten der Diskriminierung323
(c) Das Fehlen einer bestandsschutzrechtlichen Aussage im Antidiskriminierungsrecht323
(d) Gegenargument324
(e) Die Rechtsprechung des EuGH325
(2) Die Geeignetheit der anknüpfenden Kündigung326
(3) Die Erforderlichkeit der anknüpfenden Kündigung326
(a) Die Existenz eines "weniger diskriminierenden" Anknüpfungskriteriums326
(b) Die Ergänzung durch andere Kriterien328
(c) Kein "Vorrang der Änderungskündigung"329
(d) Aber: Diskriminierungsschutz bei der Besetzung der freien Stelle330
(e) Kein Vorrang der Versetzung durch Ausübung des Direktionsrechts331
(f) Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Erfüllung des Anforderungsprofils zu geben333
(g) Abmahnung335
(4) Die Angemessenheit der anknüpfenden Kündigung335
(a) Die Wahl von "weniger diskriminierenden" Entscheidungskriterien, die mit Belastungen für den Arbeitgeber verbunden sind336
(b) Keine Sonderregeln für Träger bestimmter Merkmale336
(c) Das Arbeitnehmerinteresse336
(d) Insbesondere: Abmahnung337
(e) Insbesondere: Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz338
(5) Zusammenfassung338
(6) Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme als Hinweis auf eine Diskriminierung339
(7) Besonderheiten beim Merkmal Behinderung: Art. 5 RL 2000/78/EG341
(a) Beschränkung auf Vorkehrungen, die sich auf behinderungsbedingte Eignungsmängel beziehen343
(b) Verpflichtung zur Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz?344
(aa) Auslegung des Art. 5 RL 2000/78/EG345
(bb) Der "andere" Arbeitsplatz350
(cc) Das bestehende deutsche Recht351
(dd) Konsequenzen, wenn Art. 5 RL 2000/78/EG Versetzungen umfassen würde352
(c) § 84 Abs. 1 SGB IX353
5. Die Integration der materiellen Prüfungsanforderungen und der Beweislastregeln der Richtlinien in das bestehende Kündigungsschutzrecht
355
a) § 1 KSchG355
b) §§ 138, 242 BGB357
aa) § 138 BGB357
bb) § 242 BGB360
c) § 612a BGB362
d) Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz362
e) Kündigungsschutznormen in Bezug auf bestimmte Merkmalsträger364
aa) § 41 S. 1 SGB VI364
bb) § 9 MuSchG365
cc) § 85 SGB IX365
f) Beweislastverteilung366
aa) § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG366
bb) §§ 138, 242 BGB367
g) Ergebnis370
6. Rechtsfolgen370
a) Die europarechtlichen Vorgaben zu Sanktionen370
aa) Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 6 RL 76/207/EWG a.F.: Äquivalenz- und Effektivitätsgebot370
bb) Die Richtliniennormen372
cc) Besondere Anforderungen bei Kündigungen373
b) Die Rechtsfolgen nach deutschem Recht374
aa) Unwirksamkeit der Kündigung374
bb) Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG375
cc) Schadensersatz wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts376
dd) Schadensersatz wegen rechtswidriger Kündigung als Vertragsverletzung377
ee) Recht zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer377
c) Richtlinienkonformität der Rechtsfolgenregeln378
aa) Grundsatzproblem: Genügt die Unwirksamkeit der Kündigung grundsätzlich als Sanktion?378
(1) Die Marshall II-Entscheidung des EuGH378
(2) Der Meinungsstand in der deutschen Literatur379
(3) Stellungnahme380
(a) Das Verhältnis von Abschreckung und Schadensausgleich380
(b) Die Unwirksamkeit der Kündigung als grundsätzlich ausreichende Sanktion384
(c) Erfordernis einer spezifisch auf das Diskriminierungsverbot bezogenen Sanktion389
(d) Ergebnis391
bb) Schadensersatzansprüche neben der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses392
cc) Richtlinienkonformität der Abfindungsregeln des Kündigungsschutzrechts395
(1) Arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag (dem Grunde nach)396
(2) Arbeitnehmerseitige Beendigungsmöglichkeit (dem Grunde nach)397
(a) Äquivalenzgrundsatz397
(b) Effektivitätsgrundsatz398
(c) Die Realisierung der durch den Effektivitätsgrundsatz geforderten Beendigung mit Schadensausgleich399
(aa) In Betrieben oberhalb des Schwellenwertes des § 23 KSchG399
(bb) In Kleinbetrieben399
a) § 628 Abs. 2 BGB400
ß) § 280 BGB/deliktische Ansprüche402
.) § 9 KSchG analog402
(3) Die Höhe des Geldanspruchs402
(a) Allgemeines402
(b) Der Weg zu einer Abfindung (analog) §§ 9, 10 KSchG nach deutschem Recht403
(c) Die Geeignetheit der an §§ 9, 10 KSchG orientierten Abfindung zur Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen405
(aa) Lässt das Europarecht eine Pauschalentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu?405
(bb) Die Höchstgrenzen des § 10 KSchG409
(cc) Alternativen412
(d) Vermeidung von Wertungswidersprüchen zur Benachteiligung bei der Einstellung413
dd) Richtlinienkonformität der Fristenregelungen414
(1) Die Wirksamkeitsfiktion gemäß § 7 KSchG414
(a) Die Klagefrist als solche415
(aa) Äquivalenzgrundsatz415
(bb) Effektivitätsgrundsatz415
(b) Spätere Kenntnis des Arbeitnehmers von der Diskriminierung416
(aa) Äquivalenzgrundsatz416
(bb) Effektivitätsgrundsatz417
(cc) Lösungsmöglichkeiten419
a) Wirksamkeit der Kündigung und vollständiger Ausgleich des Schadens419
ß) Nachträgliche Zulassung gemäß § 5 KSchG419
.) Stellungnahme419
(2) Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche423
V. Besondere Sachbereiche424
1. Die krankheitsbedingte Kündigung424
a) Der bisherige nationale Rechtszustand424
b) Diskriminierung wegen einer Behinderung426
aa) Keine generelle Gleichsetzung von Behinderung und Krankheit426
bb) Die Abgrenzung von Behinderung und Krankheit427
(1) Mögliche Ansatzpunkte427
(2) Stellungnahme430
cc) Behindertendiskriminierung und dauernde Arbeitsunfähigkeit432
dd) Behindertendiskriminierung und häufige Kurzerkrankungen433
(1) Vorliegen einer Behinderung433
(2) Rechtfertigung436
(a) Mittelbare oder unmittelbare Anknüpfung?436
(b) Betriebsablaufstörungen als Rechtfertigungsgrund437
(c) Entgeltfortzahlungskosten als Rechtfertigungsgrund/Ersetzung durch Anknüpfung an Fehlzeitenquote?439
(aa) Der Meinungsstand in der Literatur439
(bb) Die eingeschränkte praktische Bedeutung439
(cc) Rechtfertigungsansätze440
a) Die Rechtsprechung zu schwangerschaftsbedingten Fehlzeiten440
ß) Der Zusammenhang von Schutzvorschriften und wesentlichen und entscheidenden beruflichen Anforderungen441
.) Dauerhafte Verfügbarkeit als wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung?442
Exkurs: Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit der Beschränkung der Entgeltfortzahlung nach dem Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes
446
Ende des Exkurses447
(dd) Ergebnis449
ee) Behindertendiskriminierung und Langzeiterkrankung449
ff) Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX451
c) Altersdiskriminierung454
aa) Kündigung eines behinderten älteren Arbeitnehmers455
bb) Die allein krankheitsbedingte Kündigung455
(1) Feststellung der mittelbaren Anknüpfung455
(2) Sachliche Rechfertigung457
2. Kündigung wegen Minder- und Schlechtleistung458
a) Die Rechtsprechung des BAG458
b) Verhaltensbedingte Kündigung als Diskriminierung460
c) Personenbedingte Kündigung461
aa) Diskriminierung wegen einer Behinderung461
(1) Arbeitsgeschwindigkeit und -qualität als wesentliche Arbeitsplatzfunktionen462
(2) Kündigung wegen Störung des Äquivalenzverhältnisses463
(a) Die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Leistungslohnes463
(b) Schlussfolgerungen für die Bedeutung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung bei Vereinbarung eines Zeitlohns464
(c) Folgerungen für die Möglichkeit einer Beendigungskündigung und einer Änderungskündigung zwecks Zuweisung einer anderen Tätigkeit
464
(d) Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Änderungskündigung zur Entgeltanpassung466
(e) Keine Entgeltabsenkung aufgrund der Kosten angemessener Vorkehrungen oder wegen Nichterfüllung unwesentlicher Arbeitsplatzfunktion
468
(3) Vergleichsmaßstab/Erheblichkeit der Minderleistung468
bb) Diskriminierung wegen des Alters469
cc) Diskriminierung wegen des Geschlechts471
3. Die betriebsbedingte Kündigung (ohne Sozialauswahl)471
a) Betriebsbedingte Gründe als vorgeschobene Gründe473
b) Tatsächliche Unternehmerentscheidung aus diskriminierender Motivation474
c) Mittelbare Diskriminierung476
aa) Gleichmäßige Personalreduzierung im Unternehmen477
bb) Personalreduzierungen in Teilbereichen des Unternehmens478
(1) Ein Blick ins amerikanische Recht478
(2) Die Auffassung Däublers479
(3) Stellungnahme480
(a) Vergleichbarkeit481
(aa) Gleichsetzung mit der Vergleichbarkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 KSchG?482
(bb) Gesamtbelegschaft als Vergleichsgruppe?482
(cc) Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Betrieben484
(dd) Vergleichbarkeit im Konzern485
(ee) Größe der Vergleichsgruppen485
(ff) Pauschalvergleich bei Undurchschaubarkeit der Entscheidungskriterien?486
(b) Sachliche Rechtfertigung486
(aa) Legitimes Ziel487
(bb) Verhältnismäßigkeit490
(cc) Sonderfall: Gezielte Manipulationen des Arbeitgebers490
d) Änderung des Anforderungsprofils491
4. Die Sozialauswahl492
a) Die Bestimmung des auswahlrelevanten Personenkreises493
aa) Diskriminierende Herausnahme von Arbeitnehmern aus der Sozialauswahl493
bb) Vergleichbarkeit von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten494
cc) Nichteinbeziehung von Arbeitnehmern in der Wartezeit495
dd) Einbeziehung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer495
b) Die Auswahlkriterien nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG495
aa) Das deutsche Recht495
bb) Diskriminierungsrechtliche Überprüfung der Auswahlkriterien498
(1) Genereller Sinn und Zweck der Sozialauswahl498
(2) Dauer der Betriebszugehörigkeit499
(a) Mittelbare Altersdiskriminierung500
(aa) Anknüpfung an das Alter500
(bb) Rechtfertigung501
a) Der Meinungsstand in der Literatur501
ß) Der Rechtfertigungsmaßstab502
.) Die Rechtsprechung des EuGH zur Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit bei der Entgelthöhe502
d) Rechtfertigung des Kriteriums503
e) Ergebnis508
(b) Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts508
(c) Mittelbare Diskriminierung bei früherer diskriminierender Einstellungspraxis512
(3) Lebensalter514
(a) Darstellung des Kriteriums514
(b) Unmittelbare Anknüpfung an das Alter514
(c) Rechtfertigung bei positiver Berücksichtigung515
(aa) Der Meinungsstand in der Literatur515
a) Richtlinienkonformität des § 1 Abs. 3 KSchG ohne Modifikationen515
ß) Richtlinienwidrigkeit der Berücksichtigung des Alters515
.) Beurteilung der individuellen Schutzbedürftigkeit516
d) Notwendigkeit von Modifikationen516
(bb) Stellungnahme520
a) Rechtfertigungsnorm: Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 oder Art. 7 Abs. 1 RL 2000/78/EG520
ß) Legitimes Ziel der Anknüpfung523
.) Geeignetheit der Unterscheidung nach dem Alter524
d) Erforderlichkeit529
e) Angemessenheit529
.) Ergebnis538
(d) Rechtfertigung bei negativer Berücksichtigung539
(aa) Der bisherige nationale Rechtszustand539
(bb) Einfluss des Verbots der Altersdiskriminierung: Meinungsstand539
(cc) Stellungnahme540
a) Beendigung der progressiven Berücksichtigung des Alters540
ß) Degressive Berücksichtigung des Alters541
.) Europarechtliche Gebotenheit von Progressionsbeendigung und Degression544
(4) Unterhaltspflichten544
(a) Mittelbare Altersdiskriminierung545
(b) Mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Identität546
(c) Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts546
(5) Schwerbehinderung548
(6) Sonstige Kriterien549
c) Nichteinbeziehung von Arbeitnehmern gemäß § 1 Abs. 3 S. 2, 1. Alt. KSchG (Leistungsträger)549
d) Nichteinbeziehung von Arbeitnehmern gemäß § 1 Abs. 3 S. 2, 2. Alt. KSchG (Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur)552
aa) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung554
bb) Stellungnahme555
(1) Keine Diskriminierung bei Bildung von merkmalsdefinierten Gruppen?555
(2) Altersgruppenbildung als Begrenzung der Bevorzugung älterer Arbeitnehmer?557
(3) Rechtfertigung der Altersgruppenbildung560
(a) Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG560
(b) Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG561
(aa) Unternehmerisches Interesse an einer ausgewogenen Altersstruktur562
(bb) Unzulässigkeit der Erhaltung einer diskriminierenden Altersstruktur564
(cc) Schlussfolgerungen565
(4) Rechtfertigung sonstiger unmittelbar anknüpfender Strukturfestlegungen566
(5) Rechtfertigung bei mittelbar anknüpfenden Strukturfestlegungen566
e) Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur gemäß § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO567
f) Überprüfung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit bei Auswahlrichtlinien (§ 1 Abs. 4 KSchG)568
g) Die Überprüfung der Auswahl bei einer Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 KSchG oder § 125 InsO572
h) Verteilung der Beweislast572
i) Auswahlentscheidungen außerhalb des § 1 KSchG575
5. Die Berücksichtigung von Alter und Betriebszugehörigkeit im Rahmen der Interessenabwägung bei der personen- und verhaltensbedingten Kündigung
575
6. Kündigungen im Zusammenhang mit dem Alter576
a) Authentizität o.ä. als wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung577
b) Typisierende Annahme unzureichender Leistungsfähigkeit577
c) Altersstruktur579
d) Rentenbezug/Rentenberechtigung579
VI. Motivbündel und objektive Rechtfertigung581
1. Die Grundsätze zum sogenannten Motivbündel581
a) Der Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur581
b) Europarechtliche Anforderungen583
c) Übertragung auf alle in § 1 AGG genannten verpönten Merkmale583
2. Motivbündel und objektive Rechtfertigung bei der Kündigung584
a) Einordnung der Beispielsfälle585
b) Die Problematik insbesondere im Hinblick auf § 2 Abs. 4 AGG586
c) Lösungsansätze587
aa) Unwirksamkeit der Kündigung587
bb) Wirksamkeit der Kündigung, aber finanzieller Ausgleich588
cc) Wirksamkeit der Kündigung588
3. Stellungnahme589
a) Notwendigkeit einer Sanktion bei kumulativer Kausalität von diskriminierender Motivation und objektivem Kündigungsgrund589
b) Würdigung der Begründung zur Zwischenlösung589
aa) Die Vorteile des Konzepts590
bb) Zweifel590
c) Unwirksamkeit bei herausgreifender Kündigung als aktueller konkreter Ungleichbehandlung593
d) Angemessenheit einer Differenzierung zwischen aktuellen konkreten und vergangenen oder hypothetischen Ungleichbehandlungen?593
e) Der Sonderfall der subjektiv diskriminierenden, objekt zu rechtfertigenden Kündigung594
f) Lösung beim Motivbündel: Unwirksamkeit, aber strikte Beachtung des Kausalitätserfordernisses595
aa) Unwirksamkeit als Rechtsfolge bei exakter Prüfung der Kausalität596
bb) Vorschlag für ein Kausalitätsverständnis597
cc) Vereinbarkeit mit dem Kausalitätsverständnis bei Einstellungen597
dd) Motivbündel bei arbeitnehmerbedingten Kündigungen600
(1) Vorverlagerung des Diskriminierungsschutzes?600
(2) Die Feststellung einer Diskriminierung601
ee) Motivbündel bei der Entscheidung für eine betriebsbedingte Kündigung605
(1) Vorverlagerung des Diskriminierungsschutzes605
(2) Die Feststellung einer Diskriminierung606
ff) Objektive Rechtfertigung bei der Sozialauswahl607
(1) Die Auffassung von Diller/Krieger/Arnold607
(2) Berücksichtigung der gesetzlichen Determination der Entscheidung607
(3) Lösungsvorschlag608
(4) Alternativlösung609
(5) Die Lage außerhalb des Anwendungsbereichs des § 1 KSchG610
(6) Normativer Ansatzpunkt611
gg) Alternative Kausalität611
hh) Behandlung der Beispielsfälle611
E. Vereinbarter Kündigungsschutz614
I. Unkündbarkeit und Sozialauswahl615
1. Die Regelung des § 10 S. 3 Nr. 7 AGG a.F.615
2. Der Meinungsstand in der Literatur616
3. Betriebszugehörigkeit617
4. Lebensalter618
a) Legitimes Ziel/Geeignetheit/Erforderlichkeit619
b) Angemessenheit619
aa) Alleinige Anknüpfung an das Alter619
bb) Die Berücksichtigung weiterer Kriterien621
(1) § 10 S. 3 Nr. 7 AGG a.F.621
(2) Zusätzliche Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit623
(3) Ergebnis625
II. Unkündbarkeit und personen-/verhaltensbedingte Kündigung626
III. Die Wirkung von § 2 Abs. 4 AGG627
IV. Rechtsfolgen629
F. Kündigungsfristen634
I. Anknüpfung an die Beschäftigungsdauer (§ 622 Abs. 2 S. 1 BGB)634
II. Unmittelbare Anknüpfung an das Alter (§ 622 Abs. 2 S. 2 BGB)634
1. Meinungsstand635
2. Möglicher Rechtfertigungsgrund636
3. Prüfung der Rechtfertigung636
a) Legitimes Ziel636
b) Geeignetheit637
c) Erforderlichkeit638
d) Angemessenheit638
e) Ergebnis638
4. Hilfsweise: Folgen eines Verstoßes639
G. Die Wartezeitregelung des § 1 Abs. 1 KSchG641
I. Literaturmeinungen641
II. Stellungnahme641
H. Abfindungsregeln644
I. §§ 9, 10 KSchG644
II. § 1a KSchG645
III. Leistungen in Sozialplänen (§ 10 S. 3 Nr. 6 AGG)646
Zusammenfassung647
Literaturverzeichnis662
Sachwortverzeichnis685

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