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Zwischen Kunst, Kultur und Wirtschaftlichkeit. Öffentliche Förderung von Dokumentarfilmen in Österreich

AutorJasmin Nagel
VerlagStudylab
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl158 Seiten
ISBN9783668206243
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis39,99 EUR
Diese Untersuchung betrachtet die künstlerischen, kulturpolitischen und marktwirtschaftlichen Aspekte eines Dokumentarfilms. Sie arbeitet am Beispiel der öffentlichen Filmförderung in Österreich heraus, was Stärken oder Schwächen von Finanzierung, Marketing, Inhalt sowie Platzierung ausgewählter Dokumentarfilme waren. Eine Leitfragen ist dabei, ob öffentliche Filmförderung wirtschaftlich sein und zugleich den Kultur- und Bildungsauftrag bewahren kann. Zudem wird betrachtet, was einen Dokumentarfilm bezogen auf Wirtschaftlichkeit und Inhalt erfolgreich macht. Der Fokus der Betrachtung liegt dabei im Vergleich der österreichischen Filmförderungssysteme, insbesondere für Dokumentarfilme, sowie der Analyse der Erfolgsparameter. 'We feed the World', einer der erfolgreichsten österreichischen Dokumentarfilme, wird dazu mit den ebenfalls erfolgreichen Dokumentarfilmen 'Plastic Planet' und 'Am Anfang war das Licht' verglichen. Zusätzlich werden zwei weniger erfolgreiche Beispiele ('Cooking History' und 'Sickfuckpeople') betrachtet, die jedoch mehrere Festivalpreise gewannen.Der Vergleich findet in Bezug auf inhaltlicher und wirtschaftlicher Relevanz statt und wird mit halbstandardisierten Interviews verglichen und ausgewertet. Die Interviewpartner (Peter Arthur Straubinger, Alexander Glehr und Péter Kerekes) sind selektierte Personen, welche Einblick in die Produktion und den Vertrieb der jeweiligen Beispiele haben.

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Leseprobe

2 Dokumentarfilm und Filmfinanzierung


 

In Teil 2 dieser Arbeit werden die öffentliche Filmförderung und weitere Filmfinanzierungsarten aufgegliedert und beschrieben. Der Dokumentarfilm wird in Österreich primär durch Filmförderungen finanziert. Eine kurze Einführung in die Funktion der österreichischen öffentlich-rechtlichen Filmförderungen ist nötig um das Finanzierungssystem zu verstehen. Nach der Entwicklungsphase, welche Development genannt wird, muss der Film es schaffen von der Produktionsfirma finanziert zu werden. In dieser Zeit arbeiten der Regisseur und Produzenten an der Fertigstellung der Geschichte des Filmes. Es gibt verschiedene Finanzierungsarten die durch Filmförderungen, Senderbeteiligungen und andere Finanzierungsformen bestehen können. Die Filmfinanzierung wird als Projektfinanzierung bezeichnet. Jedes Projekt ist eine Einzelfertigung und keine Mehrfachfertigung oder Massenproduktion. Bei der Einzelfertigung wird in einem Produktionsgang nur eine Einheit hergestellt, sie kann nicht wie eine Massenproduktion in vielen Einheiten gleichzeitig oder unmittelbar hintereinander entstehen.

 

Der Kapitalbedarf jeder Filmproduktion setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Durch Auswahl des Herstellungsstabs, sowie je nach Produktionsphasen können unterschiedliche Neben- und Gesamtkosten entstehen, wie für z.B. Büro, Strom, Technik, Anzahl der Drehtage, Unterkünfte, etc. Diese Faktoren werden kalkuliert und als Budget im Kapitalbedarf gelistet. Das Budget kann durch mehrere Möglichkeiten finanziert werden. Diese Möglichkeiten bestehen aus Eigenkapital, Fremdkapital oder einer Mischform aus diesen Finanzierungsarten. Dabei wird eine Kalkulation in mehrere Teile gegliedert. Die Kosten für Regisseur, Rechte und Drehbuch gehören den Below-the-line-Kosten an während die Above-the-line-Kosten die Kosten für die Produktion und die Herstellung sind. [121]

 

2.1 Filmförderung in Österreich


 

Filmfinanzierung ist der Überbegriff der finanzpolitischen Maßnahmen in der Finanzierung eines Films. Das beinhaltet Förderungen, wodurch viele Filme realisiert werden können. Unter Förderung versteht man materielle Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung. Bei der Filmfinanzierung hingegen, haben die Geldgeber Anspruch auf eine Gegenleistung. Der ORF erhält als Gegenzug für die Unterstützung durch das Film/Fernseh-Abkommen das Senderecht an den geförderten Filmen sowie die Beteiligung an den Einspielergebnissen. Der österreichische Film, besonders der Dokumentarfilm kommt ohne öffentliche Filmförderung nicht aus. Ein Projekt erwirtschaftet meist nicht genügend Erlöse um die Finanzierung des nächsten Films zu garantieren. Ein künstlerisch wertvoller Dokumentarfilm, welcher nicht für das Fernsehen formatiert wird, muss daher gefördert werden, da die Verwertung beschränkt ist. Die Filmförderung ist eine Investition in Filmproduktionen, die dann wieder, durch Ausgaben für Konsumgüter, in das regionale Einkommen fließt. Dadurch entstehen direkte Steuereinnahmen durch die Medienbranche und es werden indirekte Einnahmen durch Dienstleistungsanbieter gemacht, welche Dienstleistungen für die Medienbranche anbieten. Somit erwarten die Fördergeldgeber eine passive Gegenleistung der gegebenen Mittel. Die öffentliche Filmförderung ist der Grundstein zur Selbstständigkeit der österreichischen Filmwirtschaft. Das Förderungssystem gleicht die Herstellung der Filmprojekte für die Filmproduktionen aus und minimiert das Risiko für das Projektvorhaben. In diesem System sind die Kosten für die Produktion bereits vollständig vor Beginn der Dreharbeiten durch Fördermittel und Fernsehgelder gedeckt, somit hat sich die Produktion des Films rentiert auch wenn dieser auf den Verwertungsmärkten scheitern sollte. [122]

 

2.1.1 Übersicht der Filmförderung


 

Vor 1980 wurde der österreichische Film privat gefördert. Dafür gab es allerdings keine spezielle Rechtsgrundlage. Erst nach 1980 gab es die ersten aktiven, staatlichen Förderungen durch das Filmförderungsgesetz. So war Österreich der letzte westeuropäische Staat mit einer staatlichen Filmförderung. Die Schaffung dieses Filmförderungsgesetzes hatte großen Einfluss auf die Gründung von Firmen in der Filmbranche. Etwa ein Drittel der heute bestehenden Filmproduktionsfirmen wurde im Zeitraum von 1980 bis 1985 gegründet. Man spricht von der Filmbranche als eine relativ junge Branche. Im Mai 1981 entstand durch die Gründung des österreichischen Filmförderungsfonds eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Staat für österreichische Filme. Der Österreichische Filmförderungsfonds wurde 1994 in das Österreichische Förderungsinstitut (ÖFI) umgewandelt. Das Österreichische Filminstitut stellt circa die Hälfte des gesamten, von öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellten Budgets. Der Staat ist der größte Filmförderer Österreichs, gefolgt von Filmförderungsfonds einiger Bundesländer. Die Gliederung der Institutionen teilt sich in Bundes-, Landes- und regionale Ebene auf, sowie den Filmstandort Österreich. Bei der Filmförderung wird zwischen inländischen, österreichischen Förderungen und Europäischen Förderprogrammen unterschieden. Die Förderprogramme gelten seit dem EU-Beitritt und dem Assoziationsvertrag zwischen der EG und Österreich. Die Filmförderung in Österreich findet auf Bundesebene und den Kulturabteilungen der Länder statt. [123]

 

2.1.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

 

Film, insbesondere der Kino und Dokumentarfilm, ist ein zentraler Bereich der Kultur, darum fällt er politisch gesehen in das Aufgabengebiet der Kulturpolitik. Die Kulturpolitik macht einen Teil der im öffentlichen Recht verankerten Betätigungsfelder der staatlichen Institutionen aus. Die Kulturpolitik gehört zur öffentlichen Verwaltung und diese hat ihre Grundlage in der Bundesverfassung. Da der Staat selbst nur Kultur beschränkt hervorbringen kann, muss dieser kulturelle Talente pflegen und fördern.[124] In den meisten Ländern gibt es öffentlich-rechtliche Fernsehstationen, die an ein umfangreiches Rundfunkgesetz gebunden sind. Ein öffentlich-rechtlicher Sender unterliegt nicht nur inhaltlichen, sondern auch ethischen und sozialen Obligationen. Der ORF hat einen Grundversorgungsauftrag und einen gesetzlich definierten Programmauftrag. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Aufgabe, für die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Medienlandschaft zu sorgen. Der ORF ist der öffentlich-rechtliche Sender in Österreich. Dieser umfasst Radioprogramme und den Internetauftritt. Der ORF ist auf Grundlage des Rundfunkgesetzes, verpflichtet zwei Fernseh- und Radioprogramme zu unterhalten. Diese sind von den jeweiligen Landesstudien zu gestalten. Vom ORF werden heutzutage weit mehr Fernseh- und Radioprogramme unterhalten. Dazu gehören ORF 1, ORF 2 und der Spartenkanal ORF III. Der ORF ist zu 25% am Kulturkanal und Arte beteiligt. Weitere Abkommen gibt es mit dem deutschen ZDF, dem Theaterkanal und dem dritten deutschen Kanal, BR-Alpha. Zu den Radiosendern gehören 3 nationale, ein Fremdsprachenkanal, 9 regionale Radioprogramme und ein Informations- und Bildungssender. Der Teletext und das Online-Angebot werden auch vom ORF angeboten. §2 des Rundfunkgesetzes fordert vom ORF eine umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, wirtschaftlichen, sowie kulturellen und sportlichen Fragen, sowie die Verbreitung von Volks- und Jugendbildung und die Vermittlung und Förderung von Kunst und Wissenschaft. [125]

 

2.1.1.2 Film-/Fernseh- Abkommen

 

Das Film-/Fernseh- Abkommen basiert auf der Rechtsgrundlage des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz), das am 25.November 1980 in Kraft gesetzt wurde. Es ist ein Abkommen zwischen dem Österreichischen Filminstitut und dem österreichischen Rundfunk. Das Film-/Fernseh- Abkommen hat die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern, vor allem die Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen als Ziel und im Besonderen die Herstellung österreichischer Kinofilme. Der ORF ist berechtigt, die mitfinanzierten Filme nach Ablauf der jeweiligen Kinoschutzfrist - ca. 1 1/2 Jahre nach Kinostart - ausschließlich für Österreich und nicht ausschließlich für Südtirol innerhalb der Lizenzzeit beliebig oft für die Ausstrahlung im Fernsehen zu nutzen. Um eine Mitfinanzierung des ORF’s bei einem Filmvorhaben zu erhalten, muss das Filminstitut oder eine andere filmfördernde Institution die Basisfinanzierung vollziehen. Förderbereiche sind die Herstellung von Kinofilm, Nachwuchs- und Innovationsfilm, sowie Kurz- und Dokumentarfilm. Anträge können viermal pro Jahr gestellt werden. Die Förderentscheidung entsteht durch eine Kommission aus sechs Mitgliedern, von denen je drei Mitglieder vom Filminstitut und drei Mitglieder vom ORF benannt werden.[126]

 

2.1.1.3 Filmförderung auf Landes und Bundesebene

 

Auf Bundesebene werden Kinofilme durch das Österreichische Filminstitut und Fernsehfilme durch den RTR-Fernsehfonds Austria gefördert. Beim Österreichischen Filminstitut sind Firmen mit Sitz beziehungsweise einer Zweigniederlassung im Inland, oder Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder...

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