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Positive Maßnahmen zwischen Unternehmerfreiheit und Gleichbehandlung.

AutorIndra Burg
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 275
Seitenanzahl316 Seiten
ISBN9783428529261
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Europäische Richtlinien und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbieten die Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung. Die Vorschriften erlauben aber positive Maßnahmen, die eine benachteiligte Gruppe besser stellen und so über eine formale Gleichbehandlung hinausgehen. Durch die Förderung der einen Gruppe besteht die Gefahr, dass die andere Gruppe benachteiligt wird. Der Europäische Gerichtshof hat bisher nur für Frauenfördermaßnahmen einschränkende Voraussetzungen entwickelt. Indra Burg untersucht, inwiefern diese Kriterien auf die anderen Diskriminierungsmerkmale übertragen werden können. Als Ausgangspunkt dient neben der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die bereits differenzierte US-amerikanische Rechtsprechung zur affirmative action. Nach der Bestimmung abstrakter Kriterien bildet die Übertragung auf konkrete Maßnahmen einen besonderen Schwerpunkt. Dabei werden einerseits die bereits bestehenden Regelungen berücksichtigt wie die Sozialauswahl nach dem Kündigungsschutzgesetz oder die Staffelung von Urlaubsansprüchen in Tarifverträgen, die ältere Beschäftigte bevorzugen. Andererseits werden neuartige Fördermaßnahmen wie Gebetspausen für Muslime, koscheres Essen in der Betriebskantine für jüdische Beschäftigte oder Einstellungsquoten für Migranten in den Blick genommen. Denn positive Maßnahmen erfreuen sich im internationalen Trend einer zunehmenden Beliebtheit.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis14
Einleitung24
1. Teil: Einführung29
A. Vereinbarkeit positiver Maßnahmen mit dem Gleichheitssatz29
B. Überblick über die gesetzlichen Regelungen33
I. Regelungen im Gemeinschaftsrecht33
1. Art. 141 Abs. 4 EG und Art. 2 Abs. 8 Richtlinie 76/207/EWG34
a) Entstehungsgeschichte34
aa) Rechtsänderungen seit 197634
(1) Rechtslage vom 09.02.1976 bis zum 30.04.199934
(2) Rechtslage vom 01.05.1999 bis zum 04.10.200234
(3) Rechtslage seit dem 05.10.200235
bb) Auswirkungen der Rechtsänderungen36
(1) Änderungen der Ausnahmeregelung36
(a) Aussagen des EuGH36
(b) Aussagen der Generalanwälte37
(c) Literatur38
(d) Stellungnahme40
(2) Änderung des Anwendungsbereichs42
cc) Zwischenergebnis43
b) Abgrenzung der positiven Maßnahmen von sonstigen Frauenfördermaßnahmen44
c) Adressat der Regelung45
2. Art. 5 Richtlinie 2000/43/EG und Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG46
a) Kompetenz des europäischen Gesetzgebers47
b) Adressat der Regelungen48
3. Sonderbestimmungen für einzelne Merkmale in der Richtlinie 2000/78/EG48
a) Merkmal Behinderung: Art. 5 und Art. 7 Abs. 249
b) Merkmal Alter: Art. 6 Abs. 149
c) Merkmal Religion: Art. 1549
4. Rechtfertigung mittelbar diskriminierender Fördermaßnahmen49
5. Günstigkeitsprinzip51
II. Regelungen im deutschen Recht52
1. Positive Maßnahmen des Gesetzgebers52
a) Maßnahmen für die öffentliche Verwaltung53
b) Anordnungen des Gesetzgebers für private Arbeitgeber55
2. Ermächtigung der Arbeitgeber zu positiven Maßnahmen55
C. Abgrenzung zur mittelbaren Diskriminierung und zu angemessenen Vorkehrungen56
I. Abgrenzung zu der mittelbaren Diskriminierung57
1. Europäische Literatur58
2. US-amerikanisches Recht61
3. Stellungnahme61
II. Zuordnung der angemessenen Vorkehrungen65
1. Zielsetzung66
a) Europäische Literatur66
b) US-amerikanisches Recht68
c) Stellungnahme70
2.Wirkungsweise76
3. Zwischenergebnis77
III. Ergebnis78
2. Teil: Positive Maßnahmen zugunsten von Frauen in der Rechtsprechung des EuGH81
A. Die einzelnen Urteile81
I. Kommission gegen Frankreich (1988)81
II. Kalanke (1995)82
III. Marschall (1997)84
IV. Badeck (2000)85
V. Abrahamsson (2000)87
VI. Lommers (2002)88
VII. Briheche (2004)90
B. Anforderungen an Frauenfördermaßnahmen auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH90
I. Geeignetheit91
1. Legitimes Ziel92
a) Maßgeblicher Anteil für die Feststellung einer Unterrepräsentation94
b) Bezugsgruppe98
c) Qualität des Nachweises101
2. Geeignetheit zur Abhilfe103
a) Erstes Modell: Beseitigung der Ursachen im Bildungs- und Berufswahlbereich106
b) Zweites Modell: Beseitigung der Ursachen im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf107
c) Drittes Modell: Korrekturen im Verfahren109
aa) Herstellung von Chancengleichheit109
bb) Besondere Quotenregelungen112
d) Viertes Modell: Finanzielle Zuschüsse115
e) Zusammenfassung zu der Systematisierung Tesauros116
II. Erforderlichkeit116
III. Angemessenheit119
1. Zweck119
2. Mittel120
a) Art der Vorteile120
b) Ausmaß der Pauschalisierung123
aa) Reichweite der Härtefallklausel123
bb) Prüfungsstufen der Härtefallklausel124
cc) Maßgebliche soziale Kriterien125
dd) Möglichkeit der Beschränkung der Kriterien127
C. Ergebnis128
3. Teil: Positive Maßnahmen im US-amerikanischen Antidiskriminierungsrecht130
A. Rechtliche Grundlagen131
I. Verbot der Ungleichbehandlung132
1. Gleichheitssätze der amerikanischen Verfassung132
2. Title 42 des US Code133
3. Title VII des Civil Rights Act of 1964134
4. Age Discrimination in Employment Act of 1967134
5. Rehabilitation Act of 1973135
6. Civil Service Reform Act of 1978135
7. Americans with Disabilities Act of 1990135
8. Bundesstaatliche Verbote der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung135
II. Anordnung von positiven Maßnahmen136
1. Pflicht zu positiven Maßnahmen durch Executive Orders 10925 und 11246136
2. Pflicht zu positiven Maßnahmen durch Executive Order 11478138
3. Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen nach Sec. 701 (j) des Title VII138
4. Pflicht zu positiven Maßnahmen nach Sec. 501 und 503 des Rehabilitation Act139
5. Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen nach Sec. 102 (b) (5) des Americans with Disabilities Act139
6. Verpflichtung zu positiven Maßnahmen per Gerichtsbeschluss nach Sec. 706 (g) (1) des Title VII140
7. Ermutigung zu positiven Maßnahmen nach Sec. 60-3.13 B der Richtlinien des Office of Federal Contract Compliance Programs140
III. Zusammenfassung140
1. Relevante Rechtsvorschriften für die jeweiligen Diskriminierungsmerkmale140
a) Rasse und ethnische Herkunft140
b) Geschlecht141
c) Religion und Weltanschauung141
d) Behinderung141
e) Alter142
f) Sexuelle Ausrichtung142
2. Arten positiver Maßnahmen142
3. Zwischenergebnis142
B. Rechtsprechung143
I. Rasse und ethnische Herkunft145
1. Die einzelnen Urteile145
a) DeFunis v. Odegaard (1974)145
b) Regents of the University of California v. Bakke (1978)145
c) United Steelworkers of America v. Weber (1979)147
d) Fullilove v. Klutznick (1980)148
e) Firefighters Local Union No. 1784 v. Stotts (1984)150
f) Wygant v. Jackson Board of Education (1986)151
g) Local 28 of Sheet Metal Workers’ International Association v. Equal Employment Opportunity Commission (1986)152
h) Local Number 93, International Association of Firefighters v. City of Cleveland (1986)154
i) United States v. Paradise (1987)154
j) City of Richmond v. J. A. Croson (1989)156
k) Metro Broadcasting, Inc. v. Federal Communications Commission (1990)158
l) Adarand Constructors v. Pena (1995)159
m) Grutter v. Bollinger (2003)160
n) Gratz v. Bollinger (2003)162
o) Parents Involved in Community Schools v. Seattle School District No. 1 – Meredith v. Jefferson County Board of Eduction (2007)163
2. Anforderungen der Rechtsprechung165
II. Geschlecht167
1. Die einzelnen Urteile167
a) Kahn v. Shevin (1974)167
b) Schlesinger v. Ballard (1975)168
c) Weinberger v. Wiesenfeld (1975)169
d) Califano v. Goldfarb (1977)170
e) Califano v. Webster (1977)170
f) Wengler v. Druggist’s Mutual Ins. Co. (1980)171
g) Mississippi University for Women v. Hogan (1982)171
h) California Federal Savings and Loan Association v. Guerra (1987)172
i) Johnson v. Transportation Agency (1987)173
2. Anforderungen der Rechtsprechung175
III. Alter176
1. General Dynamics Land Systems v. Cline (2004)176
2. Anforderungen der Rechtsprechung177
C. Unterschiede zwischen den Diskriminierungsmerkmalen177
4. Teil: Kriterien für positive Maßnahmen in den Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG180
A. Besonderheiten für die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft182
I. Richtlinie182
1. Auslassung der Wendung „zur Erleichterung der Berufstätigkeit“182
2. Geltungsbereich183
a) Berufsausbildung und -beratung183
b) Mittelbar beschäftigungsrelevante Bereiche184
II. Umsetzung im deutschen Recht185
III. Tatsächliche Unterschiede zwischen den Merkmalen186
1. Gründe für Unterscheidungen186
2. Statistische Erfassung und Erkennbarkeit189
3. Fehlende Homogenität192
IV. Gesellschaftliche Wertungen196
1. Entwicklung des Diskriminierungsverbots196
2. Schutz ethnischer Minderheiten197
3. Schlussfolgerungen199
V. Ergebnis200
1. Geeignetheit200
a) Legitimes Ziel200
b) Geeignetheit zur Abhilfe201
aa) Erstes Modell: Beseitigung der Ursachen im Bildungs-, Berufsbildungs- und Beratungsbereich202
bb) Zweites Modell: Korrekturen im Verfahren202
cc) Drittes Modell: Finanzielle Zuschüsse203
2. Erforderlichkeit203
3. Angemessenheit204
4. Folgen für die Praxis204
B. Besonderheiten für die Merkmale Religion undWeltanschauung204
I. Richtlinie204
1. Rechtfertigung nach Art. 4 Abs. 2205
2. Nordirlandklausel206
a) Maßnahmen nach Art. 15206
b) Schlussfolgerungen für positive Maßnahmen207
II. Umsetzung im deutschen Recht208
III. Tatsächliche Unterschiede zwischen den Merkmalen209
1. Wahrnehmung religiöser Pflichten209
2. Statistische Erfassung und Missbrauchsmöglichkeiten210
IV. Gesellschaftliche Wertungen211
V. Ergebnis212
1. Geeignetheit212
a) Legitimes Ziel212
b) Geeignetheit zur Abhilfe213
aa) Erstes Modell: Vereinbarkeit von religiösen und weltanschaulichen Pflichten und Beruf213
bb) Zweites Modell: Korrekturen im Verfahren214
2. Erforderlichkeit214
3. Angemessenheit214
4. Folgen für die Praxis215
C. Besonderheiten für das Merkmal Behinderung215
I. Richtlinie215
1. Kein Verbot der Bevorzugung215
2. Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen nach Art. 5218
a) Reichweite des Art. 5218
b) Schlussfolgerungen für freiwillige positive Maßnahmen221
3. Schutz der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz nach Art. 7 Abs. 2222
a) Sind Maßnahmen im Sinne des Art. 7 Abs. 2 positive Maßnahmen?222
b) Schlussfolgerungen für positive Maßnahmen223
4. Beschränkter Anwendungsbereich224
II. Umsetzung im deutschen Recht224
III. Tatsächliche Unterschiede zwischen den Merkmalen225
1. Gründe für Unterscheidungen225
2. Schutz als Hindernis226
3. Statistische Erfassung227
4. Fehlende Homogenität228
IV. Gesellschaftliche Wertungen228
V. Ergebnis229
1. Geeignetheit229
a) Legitimes Ziel229
b) Geeignetheit zur Abhilfe230
aa) Erstes Modell: Beseitigung von Hindernissen231
bb) Zweites Modell: Korrekturen im Verfahren231
cc) Drittes Modell: Ergebnisgleichheit232
2. Erforderlichkeit232
3. Angemessenheit232
a) Erstes Modell: Beseitigung von Hindernissen232
b) Zweites Modell: Korrekturen im Verfahren233
c) Drittes Modell: Ergebnisgleichheit233
4. Folgen für die Praxis234
D. Besonderheiten für das Merkmal Alter234
I. Mangold (2005)234
1. Rechtfertigungsnorm235
2. Rechtfertigungsmaßstab237
a) Geeignetheit237
aa) Legitimes Ziel237
bb) Geeignetheit zur Abhilfe237
b) Erforderlichkeit238
c) Angemessenheit239
3. Zwischenergebnis240
II. Richtlinie240
1. Keine vorgegebene Gruppenbildung240
2. Rechtfertigung nach Art. 6241
a) Rechtfertigungsmaßstab242
b) Benannte positive Maßnahmen in Art. 6 Abs. 1 Satz 2 a)242
3. Beschränkter Anwendungsbereich243
III. Umsetzung im deutschen Recht243
IV. Tatsächliche Unterschiede zwischen den Merkmalen244
1. Gründe für Unterscheidungen244
2.Wechsel der Betroffenheit246
3.Wechselwirkungen zwischen den Altersgruppen247
4. Statistische Erfassung247
5. Schutz als Hindernis247
V. Gesellschaftliche Wertungen248
1. Kein vorher bestehendes deutsches Gleichstellungsgebot248
2. Bisherige positive Maßnahmen des Gesetzgebers und der Tarifparteien249
a) Staffelung des Arbeitsentgelts und Verdienstsicherungsklauseln250
b) Arbeitszeit und Urlaub251
c) Berücksichtigung bei Versetzungen252
d) Höchstaltersgrenzen zur Förderung von Jüngeren252
e) Sachgrundlose Befristung älterer Arbeitnehmer (§ 14 Abs. 3 TzBfG)255
f) Altersteilzeitgesetz256
g) Berücksichtigung in der Sozialauswahl und bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Kündigungsentscheidungen257
h) Unkündbarkeitsregelungen259
i) Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 2 Satz 2 BGB)260
j) Abfindungsbeträge (§ 10 Abs. 2 Satz 1 KSchG) und Sozialplanleistungen262
3. Schlussfolgerungen263
VI. Ergebnis263
1. Geeignetheit263
a) Legitimes Ziel263
b) Geeignetheit zur Abhilfe264
aa) Erstes Modell: Gezielte Weiterbildung von älteren Arbeitnehmern265
bb) Zweites Modell: Fortbildung älterer Arbeitnehmer265
cc) Drittes Modell: Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen266
dd) Viertes Modell: Korrekturen im Verfahren266
ee) Fünftes Modell: Herausnahme aus Schutzvorschriften267
2. Erforderlichkeit268
3. Angemessenheit268
4. Folgen für die Praxis270
a) Arbeitszeit und Urlaub270
b) Berücksichtigung bei Versetzungen272
c) Verdienstsicherungsklauseln272
d) Berücksichtigung in der Sozialauswahl und bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung von Kündigungsentscheidungen274
e) Unkündbarkeitsregelungen277
f) Sachgrundlose Befristung älterer Arbeitnehmer280
E. Besonderheiten für das Merkmal sexuelle Ausrichtung282
I. Richtlinie und ihre Umsetzung282
II. Tatsächliche Unterschiede zwischen den Merkmalen283
III. Gesellschaftliche Wertungen283
IV. Ergebnis284
F. Sonderproblem: Zusammentreffen von Fördermaßnahmen285
I. Problematische Konstellationen285
II. Lösungsansatz285
Zusammenfassung288
Literaturverzeichnis293
Sachwortverzeichnis316

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