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Rating-Agenturen und die globale Finanzmarktkrise. Sind die internationalen Regulierungen der letzten 10 Jahre tatsächlich wirksam?

AutorJulia Zerr
VerlagStudylab
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl84 Seiten
ISBN9783960956068
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,99 EUR
Politik und Medien machen in hohem Maße Rating-Agenturen für die weltweite Finanzmarktkrise sowie die EU-Staatsschuldenkrise verantwortlich. Ihre Ratings sollen nicht das tatsächliche Risiko angegeben haben. So haben sie gesamtwirtschaftliche Konsequenzen nach sich gezogen, die in keinem Verhältnis zu den Bewertungen standen. Doch sind die schädlichen Auswirkungen von Ratings alleine auf Schwachstellen im Finanzsystem zurückzuführen? Julia Zerr untersucht in ihrer Publikation, wie wirksam die internationalen Regulierungsbemühungen als Reaktion auf die Krise waren. Zerr ermöglicht so eine umfassende Beurteilung aus verschiedenen Blickwinkeln. Sie zeigt, welche Wirkung die Anstrengungen der letzten 10 Jahre tatsächlich hatten und warum. Ihre Publikation leistet einen wertvollen Beitrag zur Neuen Institutionenökonomik. Aus dem Inhalt: - Wertpapiere; - Europäische Union; - Europäischer Rechnungshof; - European Securities and Markets Authority; - Credit Rating Agency

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Leseprobe

3 Sind die internationalen Regulierungsanstrengungen der letztenJahre zu Rating-Agenturen tatsächlich wirksam?


 

3.1 Untersuchungsperspektiven und Beurteilungskriterien


 

Um die Wirksamkeit der in Kapitel 2.3 dargelegten Regulierungsanstrengungen zu CRAs aus verschiedenen Blickwinkeln zu beurteilen, werden im Folgenden exemplarisch fünf Perspektiven eingenommen, die ihrerseits unterschiedliche Interessenlagen vertreten. Im Rahmen der Einzelperspektivenanalyse wird jeweils Stellung zu den Vorschriften genommen, woraus sich Tendenzen zur individuellen Beantwortung der Forschungsfrage ableiten lassen.[88] Bei der Perspektivenauswahl wurde auf möglichst homogene Interessen innerhalb der Gruppe geachtet, um eine Argumentation zu gewährleisten, die möglichst stellvertretend für die jeweilige Anspruchsgruppe steht. Zwischen den Gruppen stellt hingegen die Heterogenität der Interessen, Aufgaben und Funktionen das entscheidende Kriterium dar, um die wesentlichen Aspekte möglichst differenziert zu betrachten, Wirkungszusammenhänge festzustellen und daraus Anregungen zur Weiterentwicklung der Regulierung zu generieren. Um den Grad der Auseinandersetzung zu erhöhen, wird je nach individueller Bedeutung auf einzelne Aspekte in unterschiedlichem Ausmaße eingegangen, bevor im Rahmen des Kapitels 3.7 gemeinsame und unterschiedliche Standpunkte der Interessenvertreter erörtert und diskutiert werden. Die nachfolgenden Untersuchungen werden im Wesentlichen entlang zweier Beurteilungskriterien, welche je nach Perspektive unterschiedlich ausgelegt werden, durchgeführt:

 

Rendite: monetärer Vorteil bzw. jede weitere Art von Nutzenstiftung

 

Risiko: monetärer Nachteil bzw. jede weitere Art von Nutzeneinbuße

 

Perspektive 1: repräsentiert den Vorsitzenden der ESMA, welche als unabhängige EU-Aufsichtsbehörde für stabile und ordnungsgemäß funktionierende Finanzmärkte sorgen soll. Als Hauptverantwortlicher verfolgt der Vorsitzende die Ziele Anlegerschutz, Finanzstabilität und geregelte Märkte, welche durch die Förderung von Integrität, Transparenz, Effizienz und der Schaffung einer stabilen Marktinfrastruktur erreicht werden sollen. Hierzu arbeitet er mit seinen 200 Mitarbeitern an der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes durch die Entwick-lung technischer Normen und berät die EU-Organe bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften, wodurch er sich die Vollendung eines einheitlichen Regelwerks für die EU-Finanzmärkte erhofft.[89] Da die Arbeit der ESMA zahlreichen Beteiligten (Finanzmarktteilnehmer, Verbraucher, usw.) zugutekommt, verfolgt der ESMA-Vorsitzende innerhalb der Analyse Interessen der Gesamtwirtschaft.

 

Perspektive 2: konstituiert den Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes (EuRH), welche für die Kontrolle der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zuständig ist und damit einen Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU leisten soll. Dazu wird überprüft, ob finanzielle Vorgänge korrekt erfasst und rechtlich einwandfrei ausgeführt und abgewickelt wurden, um Wirtschaftlichkeit und Effizienz sicherzustellen.[90] Bei der Gestaltung der Prüfungsaufgaben ist der Präsident dementsprechend stets darauf bedacht, durch das Abwägen von Compliance-Risiken, der Höhe von Einnahmen und Ausgaben, künftiger Entwicklungen, sowie des politischen und öffentlichen Interesses eine maximale Wirkung zu erzielen.[91] Als unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle der Union vertritt der EuRH die Interessen der europäischen Steuerzahler (so auch der Präsident im Rahmen der Analyse), besitzt jedoch selbst keine Befugnis zur Einleitung rechtlicher Schritte.[92]

 

Perspektive 3: vertritt den Geschäftsführer einer 2001 gegründeten CRA, die als Erste gemäß der EU-Rating-VO registriert und als ECAI anerkannt wurde.[93] Der Hauptverantwortliche sieht sich und die von ihm geführte Agentur vor diesem Hintergrund in einer Vorbildfunktion für den Ratingmarkt und ist dementsprechend bemüht, den regulatorischen Anforderungen in bestem Interesse gerecht zu werden.[94] Er reflektiert in seiner Analyse die Auswirkungen der eingeführten Regulierungsvorschriften auf bestehende Marktstrukturen und ist damit stellvertretend für alle kleineren CRAs, die ihren Marktanteil im Ratingmarkt ausbauen bzw. sich gegen die marktführenden Agenturen durchsetzen wollen.

 

Perspektive 4: wird durch den Finanzvorstand einer deutschen Landesbank, welche sowohl aufgrund ihres Geschäftsmodells, als auch wegen der Abschaffung staatlicher Haftungsgarantien auf eine stärkere Risiko-Rendite-Orientierung angewiesen ist und deshalb intensiv in das ursprünglich renditestarke Geschäftsfeld der strukturierten Finanzinstrumente zur Refinanzierung investierte, eingenommen.[95] Der an gut funktionierenden Finanzmärkten bestrebte Finanzvorstand fokussiert in seiner Analyse aus der Investorensicht heraus Regulierungsaspekte zu Ratings strukturierter Finanzinstrumente und ist damit stellvertretend für alle institutionellen Anleger, die aufgrund der Investition in jene Produkte von Wertverlusten während der Finanzmarktkrise stark betroffen waren.[96]

 

Perspektive 5: verkörpert den Generalsekretär einer 2011 gegründeten Nichtregierungsorganisation, die sich für eine stärkere Regulierung des Finanzsektors einsetzt. Mit seiner Position innerhalb der Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht verfolgt der Generalsekretär die Vision, dass jedermann vom Finanzwesen profitieren soll, ohne der Gesellschaft insgesamt zu schaden. Mit der Durchsetzung von Prinzipien moralischen Handelns soll ein Finanzsystem, welches widerstandsfähig ggü. Marktmissbrauch ist und auf Nachhaltigkeit setzt, geschaffen werden.[97] Um das Gemeinwohlinteresse zu vertreten, orientiert sich der Generalsekretär innerhalb der Analyse an allgemeinen Corporate Governance Grundsätzen, die u.a. Aspekte zum Anlegerschutz beinhalten.

 

3.2 Vorsitzender der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, der die umgesetzten Maßnahmen und Verfahren für zielführend erachtet, da sie auf eine Identifikation der schädlichsten Risiken ausgerichtet sind


 

Seit ihrer Einführung ist die ESMA für die Kontrolle der wirksamen Umsetzung von Vorschriften aus der EU-Rating-VO bei CRAs verantwortlich. Die ESMA ist zudem mit der eigenverantwortlichen Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards betraut. Diese sollen zum einen die Anwendung der EU-Rating-VO in der Praxis erleichtern und zum anderen sicherstellen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen und ein angemessener Anlegerschutz gewährleistet werden.[98] Als Rendite ist beim Vorsitzenden der Aufsichtsbehörde demnach neben dem Erreichen der durch die EU-Rating-VO festgelegten Ziele (Integrität, Transparenz, Verantwortung, gute Unternehmensführung, Vermeidung von Interessenkonflikten, Anlegerschutz, Unabhängigkeit der CRAs) die wirkungsreiche Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben zu verstehen.[99] Da die Tragweite der von der ESMA ausgearbeiteten Konzepte jedoch vorab nicht umfassend abgeschätzt werden kann, sieht der Präsident bei aller Zuversicht ein gewisses Risiko hinsichtlich potentiell ineffizient konzipierter Regulierungsstandards bzw. Aufsichtsverfahren. Um CRAs möglichst umfassend zu kontrollieren, hat die ESMA ein risikoorientiertes Planungsverfahren für Aufsichtstätigkeiten eingeführt, welches jährlich durchgeführt wird und sich in drei Phasen gliedert (Abbildung 1):

 

 

Abbildung 1: Jährliches Risikobewertungsverfahren der ESMA

 

(Quelle: Europäischer Rechnungshof 2015, S. 22)

 

Innerhalb der Risikoermittlung werden zunächst anhand von Wertungslisten für jede beaufsichtigte CRA individuell jene Bereiche identifiziert, die mit möglichen Regelverstößen verbunden sind. Hierzu verfügt die ESMA zusätzlich über einen ganzheitlichen Ansatz, der vier Risikokategorien mit ihren jeweiligen Bereichen umfasst (Anhang 2). Insbesondere der Risikobereich „Behandlung von Interessenkonflikten“ schließt hierbei detaillierte Themen in den Risikoermittlungs- und Bewertungsprozess mit ein.[100] Die Wertungslisten werden in einem jährlichen Risikosteuerpult erfasst, welches die Risikoeinstufung je Risikobereich für jede beaufsichtigte CRA anzeigt. Ergänzt wird die Risikoermittlungsphase durch die verstärkte Einbindung von Ad-hoc-Risikoanalysen, welche möglichst zeitnah Aufschluss über spezifische Probleme einzelner CRAs geben sollen. Im Rahmen der auf die Risikoermittlung folgenden Risikopriorisierungsphase erfolgt eine Ausrichtung von Aufsichtstätigkeiten auf besonders risikobehaftete Bereiche, bevor abschließend Arbeitspläne inkl. der benötigten Ressourcen zu Auf-sichtstätigkeiten entsprechend der Prioritäten für das kommende Jahr zuge-wiesen werden.[101] Durch das aufeinander abgestimmte Verfahren kann in den Augen des Vorsitzenden mit begrenzten Ressourcen eine größtmögliche Wirkung bei der Bewertung von Risiken erzielt werden. Zur möglichst zeitnahen Identifikation von CRAs, die den geltenden Anforderungen nicht gerecht werden, greift die ESMA auf kontinuierliche Aufsichtstätigkeiten durch umfassende Analysen der von den...

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