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Soziales Lernen durch Verantwortungsübernahme - Der Schulsanitätsdienst als freiwilliger sozialer Dienst in der Schule

Pädagogische Begründung und Forderung

AutorDaniel Wirth
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl117 Seiten
ISBN9783656223351
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis27,99 EUR
Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Schulpädagogik, Note: 1,00, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Examensarbeit beschäftigt sich mit der pädagogischen Begründung der Unterhaltung von Schulsanitätsdiensten in der Schule. Hierbei wird insbesondere der Aspekt des sozialen Lernens im außerunterrichtlichen, schulischen Kontextes im Rahmen des Schulsanitätsdienstes beleuchtet. Die Begründung wird anhand mehrerer (Schul-)pädagogischer Autoren und deren Forderungen (z.B. Hentig, Mayer), aber auch anhand gültiger Lehrpläne und sonstigen rechtlicher Vorschriften vollzogen. Fazit der Arbeit ist, dass Schulsanitätsdienste in jeder Schule installiert werden sollten, da sie zum Einen vorteilhaft für die Sicherheit in der Schule sind, aber auch zum sozialen Lernen der Schüler und zu einem guten Schulklima beitragen.

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Leseprobe

2 Soziale Dienste an Schulen


 

2.1 Begriffsexplikation und -abgrenzung


 

Soziale Dienste an Schulen sind schulische Arbeitsgemeinschaften und/oder Wahlfächer, in denen Schüler in der Schule oder außerhalb der Schule Dienste für die Allgemeinheit leisten. Die Teilnahme an diesen Diensten steht in der Regel allen Schülern offen. Sie folgen meist keinem staatlich festgelegten Lehrplan, sondern gehen auf die Neigungen und Interessen der Schüler ein. Hierzu bedarf es Lehrkräfte als Betreuer der sozialen Dienste, die aus dem jeweiligen Bereich über besonderes Wissen und Erfahrungen verfügen. Ein sozialer Dienst wird langfristig, mindestens über mehrere Jahre betrieben. Häufig werden zur Gründung und zum Betrieb externe Kooperationspartner herangezogen. Die Initiative zur Gründung eines sozialen Dienstes kann von Schülern, Lehrern, der Schulleitung und externen Partnern ausgehen.

 

In den staatlichen Regelschulen sind soziale Dienste in der Regel freiwillig, da es keine lehrplanmäßige Verpflichtung für sie gibt. Als freiwillige soziale Dienste in Schulen sind häufig eingerichtet: Schülermitverantwortung (SMV), Streitschlichter, Schülerlotsen, Tutoren, Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung, Schulfeuerwehr und Schulsanitätsdienst (vgl. Rein 2009, S. 13). Je nach den örtlichen und schulischen Gegebenheiten und den Interessen der Schüler und Lehrer ist auch die Einrichtung anderer sozialer Dienste, wie zum Beispiel einer Wasserrettungsgruppe oder eines Heim- oder Krankenhausbesuchsdienstes möglich.

 

Es gibt auch soziale Dienste, die einer Verpflichtung des Schülers unterliegen, wie zum Beispiel Tafeldienst oder Pausendienst (Beseitigung von herumliegendem Abfall am Ende der Pause). Sie sind auf der einen Seite pädagogisch notwendig, um die Schüler zur Ordnung und Achtsamkeit gegenüber der Schule und ihrer Einrichtung zu erziehen, andererseits aber auch organisatorisch notwendig, da ansonsten am Beispiel des Pausendienstes der Unrat nur unter Einsatz von eingestelltem Personal beseitigt werden könnte. Die Verpflichtung besteht bei dieser Art von sozialen Diensten darin, dass Schüler in einem bestimmten zeitlichen Abstand diesen Dienst leisten müssen. Die Dienste sind in der Regel innerhalb der Schule (Pausendienst) von der Schulleitung oder innerhalb der Klasse (Tafeldienst) vom Klassenlehrer nach einem Plan eingeteilt. Durch den Zwangs-charakter, den diese Dienste haben, zeigen sich zwar weniger Effekte auf die sozialen Kompetenzen der Dienstleister als bei einer freiwilligen Tätigkeit, verpflichten aber jeden einzelnen zum Dienst an der Gemeinschaft. Dies kann einerseits dazu führen, dass der Dienst als sinnvolle Tätigkeit angesehen wird. Dann wird sie mit Gewissenhaftigkeit und Freude ausgeführt. Andererseits kann die Verpflichtung als ungerecht angesehen werden, so dass der Dienst nachlässig ausgeführt wird.

 

In manchen Schulen in privater Trägerschaft (z.B. Schloss Salem) kann die Teilnahme an einem in Regelschulen als freiwillig durchgeführter Schulsozialdienst auch obligatorisch sein oder zumindest einer moralischen Verpflichtung unterliegen (vgl. Rein 2009, S. 31). Der Schüler muss sich dann im Rahmen seiner Neigungen für einen sozialen Dienst entscheiden.

 

Eine Unterscheidung der sozialen Dienste kann neben der Freiwilligkeit oder obligatorischen Teilnahme auch über den Ort der Dienstleistung erfolgen. So sind soziale Dienste wie der Pausendienst oder der Tafeldienst lediglich auf die Schule beziehungsweise den Klassenraum beschränkt. Andere Dienste, wie zum Beispiel die Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe oder der Schulsanitätsdienst, kann bei entsprechender Qualifikation der Helfer und passenden institutionellen Rahmen-bedingungen auch außerhalb der Schule oder für Personen, die nicht zur Schule, an der der Dienst betreut wird, gehören, wirksam werden. Soziale Dienste, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt hauptsächlich außerhalb der Schule haben, sind beispielsweise die Besuchsdienste.

 

Rein unterscheidet weiterhin soziale Dienste nach dem Vorhandensein von „erfahrungsträchtiger Intensität, Vielfalt und Nachhaltigkeit“ (vgl. Rein 2009, S. 33). Erfahrungsbedeutsame Ereignisse sind solche besonderen Ereignisse, welche die Bereitschaft, den Dienst weiter zu leisten, erhöhen. Dies kann zum Beispiel durch ein Erfolgserlebnis oder einer Anerkennung durch eine Person, der geholfen wurde, geschehen. Vielfältigkeit in diesem Sinn bedeutet, dass die Arbeit abwechslungsreich sein und nicht ständig wiederkehrende Arbeitsschritte beinhalten soll. Nachhaltigkeit in sozialen Diensten ist dann gegeben, wenn sowohl der Dienstempfänger als auch der Dienstleister über die Dienstleistung hinaus einen persönlichen immateriellen Gewinn aus der Hilfeleistung erzielen. Auf den Pausendienst oder den Tafeldienst passen die oben genannten Aspekte kaum. Die Häufigkeit von erfahrungsbedeutsamen Ereignissen dürfte begrenzt sein, da die Schüler in der Regel nicht mit anderen Menschen zusammenarbeiten. Da die Reinigung der Pausenräume und des Pausenhofs immer den gleichen Ablauf hat, ist die Aufgabe eher eintönig als vielfältig. Auch die Nachhaltigkeit ist kaum gegeben, da nach der nächsten Pause die gleiche Arbeit wieder anfällt. Mittelfristig kann jedoch der Effekt auftreten, dass die Schüler, um sich selbst oder ihren Mitschülern Arbeit zu ersparen, die Verschmutzung vermeiden. Anders bei Diensten wie der Nachhilfe oder dem Schulsanitätsdienst. Im Falle der Nachhilfe steht dem Dienstleistenden eine abwechslungsreiche und nachhaltige Aufgabe bevor. Die Abwechslung ist durch das ständige Fortschreiten des Stoffinhaltes gegeben. Nachhaltig ist Nachhilfe, da der Dienstleistende durch das Prinzip Lernen durch Lehren selbst seine Kenntnisse erweitert oder festigt. Die in der Regel in Form von besseren Noten auftretenden Erfolgserlebnisse sind erfahrungsbedeutsame Ereignisse. Gleiches gilt auch für den im weiteren Verlauf umfassend beschriebenen Schulsanitätsdienst. Hier treten im Einsatz erfahrungsbedeutsame Ereignisse in der Form auf, dass sich der Zustand des Betroffenen verbessert. Nachhaltigkeit ist dadurch gegeben, dass der dienstleistende Schüler durch seine Ausbildung auch über den konkreten Einsatz hinaus Fertigkeiten und Fähigkeiten behält. Dem Dienstempfänger kommt zugute, dass seine Gesundheit nicht nachhaltig beeinträchtigt bleibt.

 

2.2 Unterrichtskonzepte und Projekte zum sozialen Lernen


 

Neben den sozialen Diensten beschäftigen sich auch einige Unterrichtskonzepte und Kooperationsprojekte mit dem sozialen Lernen. Diese unterscheiden sich von den sozialen Diensten in Schulen in der Form von Arbeitsgemeinschaften dahingehend, dass sie nicht auf Dauer angelegt sind, sondern entweder nur einen Tag, wenige Wochen oder ein Schuljahr umfassen. Im Gegensatz dazu sind soziale Dienste an Schulen dauerhaft angelegt und Schüler können an ihnen während ihrer gesamten Schulzeit teilnehmen.

 

Unterrichtskonzepte zum sozialen Lernen sind insbesondere im Zusammenhang mit den Fächern Religion/Ethik, Sozialkunde und Pädagogik beschrieben (vgl. Rein 2009, S. 34-35). Sie sind häufig ohne einen Praxisbezug und behandeln nur Probleme innerhalb der Klassen- oder Schulgemeinschaft. Die Übertragbarkeit der erworbenen Erfahrungen und Einstellungen auf die außerschulische Realität ist fraglich.

 

Eine Vielzahl von verschiedenen Projektmöglichkeiten bietet das Service Learning. Bei dem aus dem angloamerikanischen Raum stammenden und aus dem Konzept der dortigen Community Schools erwachsenen Ansatz des sozialen Lernens stellen sich die Schüler einer Klasse über ein Schuljahr hinweg einer selbstgewählten Aufgabe, die direkt oder indirekt eine Leistung für die Gesellschaft darstellt. Sie muss nicht zwingendermaßen Bedürftigen zugutekommen. Beispiele sind die Konzeption von Ausstellungen für die Öffentlichkeit, Arbeit für den botanischen Garten der Gemeinde oder Benefizveranstaltungen für ein Hilfsprojekt in Afrika. Das Projekt wird von den Lehrern begleitet, aber vorwiegend von den Schülern getragen. In der Schule findet eine pädagogische Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung statt.  Teilweise werden diese Projekte auch mit externen Partnern in der Gemeinde als Kooperationsprojekt ausgeführt. Da der Service immer von einer ganzen Klasse gemeinsam ausgeführt wird, ist hier im Gegensatz zu Konzepten wie Compassion (s.u.) eine Verbesserung des Klassenklimas als Folge der sinnvollen gemeinsamen Tätigkeit zu verzeichnen (vgl. Sliwka / Frank 2004, S. 9-13; Sliwka 2004, S. 32-33).

 

Kooperationsprojekte sind solche Projekte, welche die Schule gemeinsam mit externen Akteuren durchführen. Dabei wird das Wissen der Kooperationspartner genutzt um praxisorientiertes soziales Lernen zu ermöglichen (vgl. Rein 2009, S. 35).  Denkbare Kooperationspartner sind hier die Kirchen, Jugendorganisationen verschiedener politisch-weltanschaulicher oder sozialer Ausrichtung, Einrichtungen des Gesundheitswesens oder der Kinderbetreuung. Die Durchführung der Projekte ist aber ansonsten dem der Unterrichtskonzepte ähnlich, bis auf die theoretische Vor- und Nachbearbeitung, welche entweder vom Kooperationspartner alleine oder in Zusammenarbeit mit dem Fachlehrer durchgeführt wird.

 

Als exemplarisches Beispiel soll nun das Kooperationsprojekt „Compassion“ knapp vorgestellt werden. Das zusammen mit der Kirche durchgeführte Projekt zum sozialen Lernen besteht im Kern aus einem zweiwöchigen Sozialpraktikum, das in der Schule vor-...

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