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E-Book

Zukunftsfeste Rente

Neue Impulse für die Alterssicherung

VerlagVerlag Herder GmbH
Erscheinungsjahr2016
Seitenanzahl240 Seiten
ISBN9783451806681
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Die Rente und ihre Zukunft - eines der Themen unserer Zeit. Denn es betrifft alle. Dieses Band versammelt gewichtige Stimmen aus den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung, Gesellschaft und Wissenschaft, Parteien und Parlamenten. Alle drei Rentensäulen stehen auf dem Prüfstand. Auch wenn wir noch nicht wissen, welche Reformen bald anstehen, so ist davon auszugehen, dass dieser Band bereits einige antizipiert. In den Beiträgen finden sich grundlegende Kommentare und Anregungen sowie konkrete gesetzgeberische Vorschläge.Er setzt neue Impulse für eine zukunftsfeste Rente. Mit Beiträgen von Alexander Gunkel, Heribert Karch, Gerhard Kieseheuer, Klaus Morgenstern, Hubertus Porschen, Gundula Roßbach, Peter Schwark, Andreas Wimmer, Julian Dörr, Nils Goldschmidt, Michael Hüther, Jochen Pimpertz, Reinhard Kardinal Marx, Maria Loheide, Thomas Straubhaar, Enzo Weber, Eva M. Welskop-Deffaa, Annegret Kramp-Karrenbauer, Karl-Josef Laumann, Carsten Linnemann, Thomas Schäfer, Jana Schimke, Jens Spahn, Johanna Uekermann, Johannes Vogel und Paul Ziemiak.

Thomas Köster, M.Sc., geb. 1982, hat Volks- und Betriebswirtschaft an der Universität Paderborn studiert und war bis 2016 Büroleiter von Dr. Carsten Linnemann. Seit 2016 verantwortet er die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. als Koordinator in der Abteilung Politische Beratung. Er ist zudem Mitglied des Promotionskollegs Soziale Marktwirtschaft der KAS. Nils Goldschmidt, Prof. Dr., geb. 1970, ist Professor für Kontextuale Ökonomik und ökonomische Bildung an der Universität Siegen und ebendort Vorsitzender des Zentrums für ökonomische Bildung Siegen (ZöBiS). Der Diplom-Theologe und habilitierte Volkswirt ist u.a. Vorsitzender des Vorstands der Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft und Affiliated Fellow am Walter Eucken Institut, Freiburg. Dr. Carsten Linnemann MdB, geb. 1977. Nach dem Wehrdienst Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FDHW Paderborn. Es folgte das Promotionsstudium der Volkswirtschaftslehre an der TU Chemnitz. 2006 bis 2007 war er Assistent des Chefökonomen der Deutschen Bank, Prof. Norbert Walter. Vor seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter arbeitete er als Volkswirt bei der IKB Deutsche Industriebank im Bereich Konjunktur und Mittelstand. 2009 erfolgte seine direkte Wahl in den Deutschen Bundestag (Wahlkreis Paderborn). Seit 2013 ist er Bundesvorsitzender der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) und auch Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands. 2018 wurde er zum Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion gewählt. Ehrenamtlich engagiert er sich u. a. für die Stiftung LEBENSlauf, deren Gründer und Vorsitzender er ist.   Reinhard Kardinal Marx Dr. theol., geb. 1953, 1996 bis 2001 Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät in Paderborn, 2002 bis 2008 Bischof von Trier, seit 2008 Erzbischof von München und Freising. Von Papst Franziskus wurde er in das Gremium der 9 Kardinäle berufen, das über die Reform der Kurie berät. Zudem ist Kardinal Marx Koordinator des Vatikanischen Wirtschaftsrates und Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Präsident der Kommission der Europäischen Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft. Jens Spahn, geb. 1980, in Ahaus, sitzt seit 2002 für die CDU im Bundestag und ist seit Sommer 2015 Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Im Oktober erschien bei Herder sein Bestseller: 'Ins Offene. Deutschland, Europa und die Flüchtlinge. Die Debatte.' wurde 1959 geboren und ist seit 2017 Vorstand für Sozial- und Fachpolitik im Deutschen Caritas-Verband. Die Diplom-Volkswirtin war vorher von 2013 an Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Migration und Teilhabe. Bis 2012 leitete sie die Abteilung Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und bis 2013 war sie Sprecherin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken für wirtschaftliche und gesellschaftliche Grundfragen.

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Leseprobe
Betriebsrente und Tarifrente – Sozialleistung und Sozialsystem
Von Heribert Karch
1
Zu Zeiten Konrad Adenauers erschienen die Verhältnisse recht klar, obwohl Krieg und Krise den Kapitalstock der Rentenversicherung vernichtet hatten. Der Generationenvertrag – die Jungen tragen die Versorgung der Alten aus der Gegenwartsproduktivität der Gesellschaft – war das Gebot der Zeit.
Sozialreformerische Vorschläge aus dieser Zeit1 zeigen, wie man dachte: Da die Baraufwendungen im Alter etwa 20 bis 25 Prozent geringer sind als vorher, sollte das angezielte Versorgungsniveau zur Sicherung des Lebensstandards etwa 75 Prozent des Arbeitseinkommens betragen. Man dachte daran, »normalerweise mindestens zwei Drittel der Alterssicherung durch das Renteneinkommen zu decken und das letzte Drittel der Selbstvorsorge und der betrieblichen Altershilfe zu überlassen.«2 Die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers wird heute mitunter kontrovers als Beschädigung der fragilen Finanzen der Sozialversicherung diskutiert, aber der Fakt selbst ist um ein Mehrfaches älter als der Begriff. Entgeltumwandlung war ab 1957 möglich.3
Das Narrativ eines stabilen Rentensystems war Jahrzehnte glaubwürdig. Anders gesagt: In der Nachkriegszeit, in der die Not der 40er-Jahre noch tief im kollektiven Gedächtnis eingeschrieben war, gab es eine positive Vision der Rentenpolitik, die wir verloren haben!
Die demografische Entwicklung hat den jahrzehntelangen paritätischen Finanzierungskonsens implodieren lassen. Es geht heute um nichts weniger als einen neuen Finanzierungskonsens.
2
Auch die Arbeitswelt hat sich verändert. Einkommen sind stärker gespreizt, das Erwerbsleben hat an Kontinuität verloren, der Eckrentner mit 45 Versicherungsjahren ohne Elternzeit, ohne reduzierte Arbeitszeit, ohne lange Krankheit und Arbeitslosigkeit wird zur lebensfremden Rechengröße. Ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung – das der Leistungsgerechtigkeit durch Äquivalenz von Arbeits- und Alterseinkommen – wird zu deutlich niedrigeren Renten für breite Schichten führen. Die Legitimationskrise des Systems hat schon begonnen.
Es geht darum, welchen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft die ältere Generation der Zukunft leisten wird, welche Lebenserfahrungen und Haltungen sie an die Jüngeren weitergeben wird, wenn relevante Teile dieser Generation in einer reichen Gesellschaft die positive Vision nicht mehr in sich tragen. Über Auswirkungen auf das Wahlverhalten darf phantasiert werden.
3
Der Gesetzgeber hatte 2001 die Rollen neu verteilt. Der Eigenvorsorge sowie der Betriebsrente sollte eine Leistungskürzungen ersetzende Rolle zukommen. Der politische Mainstream setzte vor allem auf die private Riesterrente. Der neue Mantel sollte warmhalten, aber mit dem dritten Knopf im zweiten Loch.
Nun ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärker Teil der Rentenpolitik geworden. Dies ist auch erklärtes Leitbild der Bundesregierung. Und so bietet das im Koalitionsvertrag hierzu formulierte gegenseitige Versprechen der Regierungsparteien eine Chance, wie sie seit Jahren nicht mehr bestanden hat, die Herausforderungen dieses Wandels zu meistern. Dieses Versprechen stellt die Stärkung der Verbreitung in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in den Mittelpunkt. Aber es geht nicht nur um diese. Es geht um ganze Branchen.
4
Der über 40 Jahre benötigende Aufbau eines Kapitalstocks zur ersetzenden Funktion hätte sofort umfassend beginnen müssen – zumindest für die damals junge Generation. Aber die Etablierung der neuen Architektur läuft schleppend. Private Vorsorge ist rückläufig, Betriebsrenten wachsen nur noch proportional zur Beschäftigung. Die Beitrags- und damit die Versorgungshöhen sind viel zu gering. Und dies betrifft einen Kernbestand der Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Die Versorgung im Beamtentum4, die Betriebsrenten im öffentlichen Dienst sowie der Finanzwirtschaft und bei einem Teil der großen Unternehmen5 sind überwiegend recht stabil und ausreichend – die für Millionen von Arbeitnehmern im Mittelbau der Wirtschaft nicht.
Die kollektiven Lernprozesse in der noch nicht versorgten Bevölkerung laufen geradezu in Gegenrichtung zu allen erzieherischen Bemühungen der letzten 15 Jahre. Die Sparneigung für das Alter geht zurück – vielfach auch, weil denen, die es am nötigsten hätten, das Geld fehlt.6 Die Sympathie insbesondere junger Menschen für eine Politik institutioneller Versorgung im Alter aus staatlichen und betrieblichen Renten ist gestiegen, die für eine marktförmige Rentenpolitik durch privaten Produktverkauf zum Ausgleich von Leistungskürzungen ist deutlich gesunken.7
Es ist aussichtslos, die gesamte Bevölkerung allein mit Produktverkauf sozialadäquat versorgen zu wollen. Ein solcher Prozess kann nur ergänzen, nicht ersetzen. Das ist die Lektion zur Halbzeit der Reform.
5
Die sogenannte Deutschlandrente soll dafür institutionalisiert werden, ist dazu allerdings nicht die geeignete Perspektive. Das Konzept vergleicht sich mit dem norwegischen Staatsfonds, dessen einmalig günstige Kostenstruktur außerhalb jeder Reichweite ist, und dem britischen NEST-Modell, welches einen Staatseingriff in den sozialen Deal durch gesetzlichen Arbeitgeberbeitrag bedeutet. Es will via Opting-out das Sparen automatisieren. Aber das soll geschehen durch eine Allokation mit hohem Aktienanteil und ohne Rentenversprechen. Nicht zu Unrecht wird auch vorgetragen, dass sie Begehrlichkeiten auslösen könnte in der Art des Schumpeter’schen Bonmots vom Hund, der sich eher einen Wurstvorrat anlegt als der Staat eine Geldreserve.8 Die Deutschlandrente wäre keine bAV, sondern eine private, individualisierte Altersversorgung mit mildem Zwang. Und sie ließe ein System außen vor, das in Deutschland fester Teil der sozialen und wirtschaftlichen Balance ist – die Tarifautonomie.
6
Betriebsrente als Sozialleistung ist rechtlich und wirtschaftlich aufgeschobenes Einkommen. Sie ist letztlich stets ein Finanzierungsdeal. Als Motivator und Bleibeprämie für Mitarbeiter hat sie klar auf den Arbeitsmarkt gerichtete Implikationen.
Dieser Rentenkonsens erscheint in vielen Unternehmen bis heute stabiler als im politischen Raum. Und da, wo er im Sinkflug war, könnte er wiederhergestellt werden. Aber dies erfolgt nicht automatisch. Helfen können große Akteure, deren Aushandlungsprozesse Auswirkungen auf ganze Branchen haben. Denn Tarifpolitik im deutschen Modell des Flächentarifvertrages reicht als Referenz für andere stets weiter als dessen persönlicher Geltungsbereich. Und vor allem: Auch nach Konflikten wird in diesem Bereich am Ende im Konsens über Geld disponiert – ob als Barlohnverwendung oder investiv. Auf diese Effekte setzen die Vorschläge zu einem Sozialpartnermodell, in das man die Tarifparteien involvieren möchte.
7
Allerdings markiert dieses Modell auch einen entscheidenden Unterschied zur traditionellen betrieblichen Altersversorgung. Diese ist eine arbeitgeberseitige Sozialleistung die mit einem Rentenversprechen und der Haftung hierfür verbunden ist. Eine tarifpolitisch geprägte Form würde zwar den Rechtsrahmen der Betriebsrente nutzen, wäre aber faktisch eine Tarifrente und damit Teil des deutschen Sozialsystems. Das Vereinbaren von Volumina aus dem Verteilungsspielraum ist gängige Tradition in der Tarifautonomie – das Vereinbaren von Risiken nicht. Ein mittelständischer Arbeitgeber kann das Ergebnis einer Lohnverhandlung akzeptieren, kaum aber die Übernahme eines Haftungsrisikos, von dem er wenig weiß – verdichtet im Schlagwort »pay and forget«. Was des Arbeitgebers »pay and forget«, ist des Arbeitnehmers »set and forget«. Beide Seiten wünschen sich ein Setup, das sie gleichsam vergessen können, ohne angstschwangere Beobachtung von Risiken oder Kontoständen.
Ein solches Modell kann funktionieren, wenn von seinen Optionen nicht Akteure abgeschnitten werden, die sich bereits verdient gemacht haben, und wenn die freie Wahl der Durchführungswege dadurch nicht eingeschränkt wird. Nur in Koexistenz mit bestehenden Aktivitäten der deutschen Arbeitgeber und auch des Marktes ist ein konsensueller Weg denkbar.
8
Aber der Verzicht auf arbeitgeberseitige Haftung wäre mit einem tiefgreifenden Wandel verbunden:...
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