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Die soziale Macht der Schriftsprache. Wie kann Teilhabe trotz mangelnder Literalität funktionieren?

Alphabetisierung, Analphabetismus und die Notwendigkeit der Schriftsprachenkompetenz

AutorMarie Grünheid
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2017
Seitenanzahl50 Seiten
ISBN9783668503663
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis18,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (Hochschule), Veranstaltung: Soziale Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll einen Überblick über den sensiblen Umgang mit der Schriftsprache geben. Welch eine (soziale) Macht kann mit dem Gebrauch der Schriftsprache einhergehen? Wie bedeutend ist Schriftsprache in der heutigen Gesellschaft überhaupt? Warum sind manche Menschen, trotz eines Schulbesuchs, weniger literalisiert als andere? Und was kann eine Bevölkerung oder insbesondere die Soziale Arbeit tun, um diesen Menschen dennoch eine Teilhabe zu gewähren? In Deutschland scheint der Gebrauch der Schriftsprache selbstverständlich. Ein basaler Grundbaustein, der nicht infrage gestellt wird, da jeder Mensch in der Gesellschaft zur Schule geht oder gegangen ist. Ob an der Bushaltestelle oder beim Einkaufen, am Bahnhof, beim Ausfüllen von Formularen, beim Suchen einer Wohnung - schriftsprachliche Fähigkeiten begegnen uns. Im Alltag, im Berufsleben und in der Freizeit, wie dem Lesen des Kino- oder Theaterprogrammes - die Schrift ist gegenwärtig. Zettel, Skripte, Briefe, das Recherchieren im Internet, Verträge, Nachrichten, es gibt so viel aufzuzählen, so viele Buchstaben, Textgattungen, die uns täglich begleiten. Eingehend sei für die Einstimmung dieser Arbeit beispielhaft ein Fall aus dem Dokumentarfilm Abgestempelt? Leben mit Hartz IV von Thomas Reutter und Sylvia Nagel beschrieben. Es wird von einem Mann berichtet, der seit vielen Jahren arbeitssuchend ist und Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bezieht. Er hat etliche Briefe und Auflagen vom zuständigen Jobcenter bekommen. Seine Anwältin beschreibt diese Briefe im Interview als schwierig lesbar, da die/der zuständige Betreuer*in sehr viele Abkürzungen benutzt hat, über die sie sich selbst erst kundig machen musste. Nachdem der Interviewte den Auflagen des Jobcenters nicht nachgekommen war, folgte die Sanktionierung, später sogar zu hundert Prozent. Seine Wohnung ist daraufhin zwangsgeräumt worden. Er lebt seit einem Jahr in einer Obdachlosenunterkunft. Erwähnt sei an dieser Stelle, dass der Mann zu der Gruppe der funktionalen Analphabet*innen gehört, da er seinen Angaben nach, nicht lesen und schreiben kann. Diese Information habe er dem Jobcenter von Anfang transparent gemacht. Dieses Beispiel zeigt auf, dass nicht jeder Mensch innerhalb einer Gesellschaft in den Genuss von Teilhabe kommt.

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