Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule (FOM - MBA Course), Veranstaltung: General Economics, 15 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union wurde auf dem EU-Gipfel in Amsterdam durch den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten am 16. und 17. Juni 1997 beschlossen. Da durch die europäische Währungsunion eine Zunahme der Verschuldungsanreize für die teilnehmenden Staaten vermutet wurde, lagen die Motive der Einführung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Sicherung der stabilen öffentlichen Finanzen in der Europäischen Währungsunion, welcher die öffentlichen Schuldner disziplinieren und somit die Geldwertstabilität des Euro innerhalb der Europäischen Währungsunion absichern sollte. So wurden die fiskalpolitischen Konvergenzkriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion als oberste Grenze innerhalb des EG-Vertrages (Artikel 104 EGV) sowie innerhalb des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit etabliert: Das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von drei Prozent und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von sechzig Prozent nicht überschreiten. Aus diesem Grunde müssen alle Staaten, welche die Euro-Währung führen, im jährlichen Rhythmus Stabilitätsprogramme aufstellen, in welchen die mittelfristige Budgetpolitik erörtert und auf die Budgetkonsolidierung ausgerichtet werden soll. Durch diese multilaterale Überwachung soll ein übermäßiges Defizit möglichst verhindert sowie die Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefördert werden. Insofern ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union seine Defizitgrenze überschreitet, wird das Verfahren bei übermäßigem Defizit auf der Ebene der Europäischen Union eingeleitet. In diesem Fall fordert der Europäische Rat das entsprechende EU-Mitgliedsland auf, das Defizit umgehend Maßnahmen zur Beendigung des bestehenden Defizits zu ergreifen. Der Europäische Rat kontrolliert die Umsetzung zur Beseitigung des Defizits im jeweiligen Staat und ändert den Beschluss, sobald das Defizit beseitigt wurde. Ergreift das betreffende Land keine Maßnahmen, so kann der Europäische Rat verschiedene Sanktionen verhängen.
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