Frau bezahlt an der Kasse mit einem GutscheinWerbegemeinschaften müssen aufpassen!

Geschenkgutscheine resp. Wertgutscheine sind eine beliebte Geschenkidee. Fast die Hälfte der Bundesbürger verschenkt sie und für fast drei Viertel der Deutschen sind Geschenkgutscheine ein Volltreffer über den sie sich als Geschenk freuen. Dem Handel bringen Geschenkgutscheine Umsatz und Werbegemeinschaften halten damit Kaufkraft in der Region. Moderne Gutscheinsysteme speichern und verwalten die Werte der ausgegebenen Gutscheine elektronisch in einem Netzwerk oder einer aufladbaren Plastikkarte, einer Smartphone-App oder einem anderen elektronischen Medium. So überschreiten solche Gutscheinsysteme schnell die Grenze zum elektronischen Geld (E-Geld)
Eigentlich war es das Aufkommen der Gutscheinkarten bzw. Kundenkarten aus Plastik, durch die für das Gutscheingeschäft E-Geld-Regelungen relevant wurden. Dies hat weniger mit der Plastikarte als solches zu tun als mit der damit einhergehenden Möglichkeit, monetäre Werte elegant und flexibel elektronisch zu speichern. Das bringt dem Emittenten, also dem Herausgebenden Händler bzw. Dienstleister, aber auch dem Kunden enorme Vorteile:

Es schafft die Möglichkeit Gutscheine nicht nur offline, sondern auch online 24/7 verkaufen und verwalten zu können, gibt Sicherheit beim Einlösen solcher Gutscheine vor Ort, weil Werte geprüft werden können und erleichtert die Abrechnung zwischen Ausgabe- und Akzeptanzstellen. Für Kunden entsteht schon durch die Möglichkeit von Teileinlösungen eine erheblich höhere Flexibilität und somit mehr Spaß und Akzeptanz beim Shoppen. Das macht moderne Gutscheinsysteme, egal ob basierend auf Plastikkarten oder auf gedruckten Papierdokumenten, vor allem für Werbegemeinschaften, Einkaufszentren etc. immer beliebter.

„Das Problem bei solchen Systeme ist, dass die Betreibergemeinschaften damit schnell die Grenze zum E-Geld überscheiten“, erklärt Marketing- und E-Commerce-Spezialist John Großpietsch von Großpietsch Produkt-PR.

Die geltenden E-Geld-Regelungen bringen für die Emittenten, also die Herausgeber von Gutscheinen, erhebliche regulatorische Schwierigkeiten mit sich und erfordern zwingend eine Zertifizierung der BaFin. Werbegemeinschaften, Einkaufszentren, Filialisten und ähnlich gelagerte Verbünde, wo juristisch eigenständige Akzeptanzstellen auf einem Areal oder auf kommunaler oder regionaler Ebene zusammen wirken wollen, sollten bei ihrem Systemanbieter sehr genau die E-Geld-Thematik hinterfragen. „Man sollte sich in jedem Fall glaubhaft eine Genehmigung der BaFin vorlegen lassen und ggf. ein klärendes Gespräch mit der Finanzaufsicht führen, um Missverständnisse zu vermeiden“, rät Großpietsch.

Was E-Geld ist, welche Ausnahmen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) kennt und wie eng die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Bereichsausnahmen auslegt, hat Großpietsch Produkt-PR in einem Whitepaper zusammengestellt, das man unter: www.produkt-pr.de/pdf/Whitepaper-eGeld.pdf lesen und downloaden kann.
Übrigens: auch Rabattsysteme können E-Geld sein!

Bild: Viele existierende Gutschein-Systeme bei Retailern sind sogenannte E-Geld-Geschäfte und unterliegen damit den strengen Auflagen der BaFin. ©stylephotographs/123RF.com
John Großpietsch
Großpietsch Produkt-PR
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