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E-Book

Anleihen verstehen

Grundlagen verzinslicher Wertpapiere und weiterführende Produkte

AutorHans Diwald
VerlagVerlag C.H.Beck
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl489 Seiten
ISBN9783406632983
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis19,99 EUR
Alles über verzinsliche Wertpapiere. Besser verstehen Anleihen galten jahrelang als risikolos - doch seit der Schuldenkrise in den südeuropäischen Ländern hat sich dieses Bild gewandelt. Dieser Ratgeber beschreibt die aktuellen Chancen und Risiken verzinslicher Wertpapiere und ermöglicht damit eine fundierte eigene Anlageentscheidung. Alle Aspekte Anhand zahlreicher Beispiele werden grundlegende Produkte wie Fix-Kupon Bond und Floating Rate Note mit deren Aufbau, Funktionsweise und Preisbildung erklärt. Zusätzlich werden auch komplexere, strukturierte Produkte und die Produktgruppe der Asset Backed Securities erläutert.

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Leseprobe

1. Kapitel

Einführung


1.1  Der Begriff „Anleihe“


Wenn man Anleihen kauft, hat man Glauben. Nicht den Glauben an Gott oder eine höhere Gewalt, sondern den Glauben, dass der Schuldner das geliehene Geld mit Zinsen wieder zurückgibt. Anleihen sind prinzipiell nichts anderes als Kredite und Kredit kommt von dem lateinischen credere = glauben. Leider hat man lernen müssen, dass in diesem Fall der Glaube allein nicht ausreichend ist. Deswegen lässt sich der Gläubiger das Recht einräumen, auf Güter des Schuldners zurückzugreifen, falls dieser in Zahlungsverzug gerät.

Die ersten Kredite fanden in Naturalform statt, z. B. in Gütern oder Lebensmitteln. Kredite in Naturalform haben zahlreiche Nachteile. Es ist nicht sichergestellt, dass der Kreditgeber ein Gut in gleicher Qualität zurückerhält und Lebensmittel sind nicht lange haltbar. Durch die Nutzung von Getreide, das länger haltbar und von der Qualität eher vergleichbar ist, hat man versucht diese Nachteile abzuschwächen. Kredite hatten zunächst einen wirtschaftlichen Hintergrund, wenn z. B. Saatgut benötigt wurde, konnte man es sich leihen und später nach der Ernte mit Zinsen wieder zurückgeben. Kredite konnten aber auch aus Not entstehen, wenn der Ertrag des Grund und Bodens nicht ausreichend war, um sich und die Familie zu ernähren. Sehr oft führte das in die Schuldknechtschaft, die es sowohl im Altertum als auch später im Abendland gab. War der Schuldner nicht in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, konnte der Gläubiger sein Eigentum verwerten, über ihn (seinen Leib) verfügen und im schlimmsten Fall auch seine Familie, Frau und Kinder verkaufen oder töten.

Zinsen entstanden als Ersatz für Arbeitsleistung und Abgaben auf den Kredit. Der Schuldner konnte durch eigene Arbeitsleistung die Zinszahlungen sicherstellen, dies jedoch unbehelligt vom Gläubiger tun. Der Gläubiger wiederum hatte regelmäßige Einnahmen für seinen Lebensunterhalt und für die Sicherstellung der eigenen Liquidität. Die Übertragung des Kredites an einen Dritten ermöglichte es dem Gläubiger größere Zahlungen zu erhalten, falls diese im Vertrag nicht vorgesehen waren. Das setzt das Festhalten des Kredits in schriftlicher Form voraus. Die schriftliche Form verringert auch mögliche Unklarheiten und daraus resultierende Streitigkeiten. Da im Altertum ein Großteil der Bevölkerung weder schreiben noch lesen konnte, wandten sich Kreditgeber und Kreditnehmer, zu der Festhaltung des Vertrages, an Priester in den Tempeln. Als Vertreter der göttlichen Macht genossen sie ein hohes Ansehen und verfügten wegen der zahlreichen Abgaben, die als Tribut an die Gottheit entrichtet wurden, über einen großen Reichtum und wirtschaftlichen Einfluss. So war es eine natürliche Folge, dass die Priester selber auch als Kreditgeber fungierten. Kredite und Zinsen waren für die positive wirtschaftliche Entwicklung ein entscheidender Faktor. Kreditaufnahme aus Not, das Leid und Unrecht durch die Schuldknechtschaft und der Missbrauch durch zu hohe Zinsen, den Wucher, führten dazu, dass das Nehmen von Zinsen vielerorts in Verruf geriet. Andererseits wurde der Vorwurf des Wuchers häufig dafür verwendet, um gegen die Gläubiger zu polemisieren mit dem Ziel, die Rückzahlungen nicht zu leisten.

Die Entwicklung des Kreditwesens verlief über die die Kulturen gesehen nicht linear. Während sich im Abendland das Kreditwesen relativ spät entwickelte, gab es im alten Rom und in Ägypten ein weit entwickeltes Bankensystem. Bereits im alten Babylonien 2000 Jahre v. Chr. gab es Darlehensverträge und interessanterweise auch „… Schuldscheine, welche die Form so genannter Inhaberpapiere haben, d. h. den Charakter eines Wertpapiers. Der Schuldner verpflichtet sich darin, nicht nur dem Gläubiger Zahlung zu leisten, sondern jedem, der ihm die Urkunde präsentiert. Der Schuldschein kann also vom Gläubiger – wie ein Wechsel – nach Belieben weitergegeben werden und verwertet werden.“2 In den Anfangszeiten des Anleihemarktes, wie wir ihn in der Neuzeit kennen, waren die Mittel, die durch den Verkauf der Anleihen aufgenommen wurden, sehr oft zweckgebunden und dienten z. B. der Finanzierung bestimmter Projekte, wie dem Bau von Eisenbahnlinien, Schifffahrtsprojekten, Erschließung von Rohstoffvorkommen oder auch der Kriegsfinanzierung. Gerade für die Kriegsfinanzierung war und ist die Aufnahme von Krediten und der Verkauf von Anleihen ein sehr beliebtes Mittel. So z. B. in Rom zu der Zeit des 2. Punischen Krieges (218 – 201 v. Chr.): „Andererseits nahm der Staat auch das Geld seiner Bürger in Zeiten der Not in Anspruch, so im zweiten Punischen Kriege, wo der Staat Geld und edles Metall einzog und die Namen der Geber in der Liste der „öffentlichen Anleihe“ eintrug.“34 Der Templer-Orden stellte Kredite zur Finanzierung der Kreuzzüge zur Verfügung, im ersten Weltkrieg legten sämtliche Kriegsteilnehmer Kriegsanleihen auf und die britische Kriegsanleihe von 1932 (3,50 % War Loan) wird, mit einem ausstehenden Volumen von ca. 2 Mrd. Pfund, auch heute noch aktiv an den Börsen gehandelt. Diese Zweckgebundenheit ist mittlerweile, gerade bei den öffentlichen Emittenten, nur noch selten gegeben. Es ist kaum noch nachvollziehbar, für welchen Zweck die Einnahmen aus der Emission einer Staatsanleihe verwendet werden. Meistens verschwinden die Mittel im schwarzen Loch der Haushaltsfinanzierung.

1.1.1  Was ist eine Anleihe?


Der Begriff Anleihe ist nicht eindeutig geregelt. Die Vielzahl der am Kapitalmarkt gehandelten Instrumente und die häufigen Überschneidungen bei der Ausgestaltung dieser Instrumente erschwert eine eindeutige Definition. Bei der Begriffsbestimmung kann man die gesetzlichen Bestimmungen mit heranziehen und die Begriffe, die im Markt gebräuchlich sind.

Definition:

Eine Anleihe oder Bond kann als Kredit definiert werden, für den, statt einem Kreditvertrag, die Form des handelbaren Wertpapiers gewählt wurde. Der Kreditgeber (Käufer der Anleihe) gibt dem Kreditnehmer (Emittent) einen Geldbetrag und erhält im Gegenzug während der Laufzeit Zinszahlungen (Kupon) und am Ende Laufzeit den Geldbetrag (Tilgung) zurück.

Wertpapiere sind handelbar, wenn sie a) vertretbar, d. h. untereinander austauschbar, fungibel und b) zirkulationsfähig, d. h. frei übertragbar sind.5 Wenn die Handelbarkeit an den Kapitalmärkten gegeben ist, hat man ein Wertpapier gemäß § 2 (1) Wertpapierhandelsgesetz – WpHG: „Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind …“ Das Wertpapierhandelsgesetz unterscheidet zwischen 1. Aktien, 2. anderen Anteilen und 3. Schuldtiteln. Anleihen kann man bei den Schuldtiteln unter § 2 (1) 3. a) WpHG bzw. § 1 Abs. 11 KWG einsortieren: „Schuldtitel, a) insbesondere Genussscheine und Inhaberschuldverschreibungen und Orderschuldverschreibungen sowie Zertifikate, die Schuldtitel vertreten …“

Eine Anleihe mit einer festen Laufzeit, festem Kupon und einer fixierten Tilgung, d. h. Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit, ist die bekannteste Ausprägung. Sie wird auch „Fix-Kupon Bond“, „Straight Bond“ oder „Plain Vanilla Bond“ genannt. Der Nominalzinssatz orientiert sich meist an dem am Emissionszeitpunkt geltenden Marktzinssatz und wird in der Regel entweder halbjährlich oder jährlich gezahlt. Der Effektivzinssatz, die Rendite ist dagegen abhängig vom Nominalzinssatz, dem Kurs und der Restlaufzeit der Anleihe. Auf diese Form der Anleihe trifft der Begriff festverzinsliches Wertpapier zu.

Im Laufe der Zeit sind eine Vielzahl von verschiedenen Ausprägungen entstanden: variabel verzinsliche Anleihen, Anleihen mit sich änderndem Kupon, vorzeitigen Tilgungen oder mit eingebetteten Derivaten, wie z. B. Kündigungsrechten (Call). Aus diesem Grund ist die obige Definition nicht allgemeingültig. Die Vielzahl der vorhandenen Ausprägungen macht eine Abgrenzung zu anderen Kapitalmarktinstrumenten, wie z. B. Zertifikaten, nicht einfach. Oft gibt es hier Überschneidungen. Zertifikate verbriefen dem Anleger oft die Teilnahme an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere, Finanzprodukte oder Indizes. Im Gegensatz zu Anleihen gibt es hier jedoch meist keine Kapitalzahlungen am Anfang und am Ende der Laufzeit. Zertifikate kann man somit unter § 2 (1) 3. b) WpHG einordnen: „ … sonstige Wertpapiere, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren nach den Nummern 1 und 2 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von Wertpapieren, von Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird.“ Anleihen dagegen zahlen Zinsen und der Wert der Anleihe ist i. d. R. primär abhängig von dem Zinsniveau am Markt und dem Bonitätsspread des Emittenten.6

Als weiteres Kriterium für eine Anleihe wird oft die Laufzeit am Emissionszeitpunkt verwendet. Bei einer sehr kurzen Laufzeit wird sie den Geldmarktinstrumenten zugeordnet. Als Grenze wird meistens eine Ursprungslaufzeit von einem Jahr genommen.

Anleihen stellen aus Sicht des Emittenten Fremdkapital dar....

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