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weltweit steuerfrei!

Alle Details der nationalen und internationalen Fahndung nach Auslandskonten, die verbliebenen Schlupflöcher und die Tricks der steuerfreien Kapitalanlage offshore verständlich und nachvollziehbar dargestellt

AutorHelmut P. Trunk
VerlagVerlag Rüegger
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl203 Seiten
ISBN9783725308682
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis33,30 EUR
Die Kapitalanlage ist im In- wie im Ausland primär auch ein steuerliches Problem. Mit diesem Werk hat sich der Verfasser die Aufgabe gestellt, dem Leser einen Wegweiser in die Hand zu geben, der ihm hilft, seine Vermögensdispositionen im Ausland sicher, diskret und steuergünstig zu gestalten.
Umfassend wird die gesamte Methodik der internationalen Fahndung und Rechtshilfe aufgezeigt. Besondere Beachtung erfährt dabei der  Steuerabzug vom Zinsertrag bzw. der Informationsaustausch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Der Leser gewinnt den nötigen Einblick in die legal verbleibenden Freiräume und erfährt, wo und wie er sein Vermögen im Ausland optimal anlegen kann. Akribisch werden alle rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Formalien dargelegt, die für eine erfolgreiche Kapitalanlage im steuerfreien Ausland erforderlich sind. Viele unausgesprochene Fragen finden in diesem Buch eine Antwort. Ein unentbehrlicher Ratgeber für private Kapitalanleger wie institutionelle Investoren.
Aus dem Inhalt:
• Das globale Fahndungs-Netz
• Europas ungeschützte Konten
• Wohin mit dem Ersparten
• Chancen und Diskretion der Auslandsanlage
Der Autor
Helmut Paul Trunk, ehemaliger Regierungsdirektor. Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Erlangen. Langjährige Praxis im Steuerrecht durch multifunktionale Tätigkeit als Fachjurist in der Verwaltung. Leitung verschiedener Ämter. Frühere Veröffentlichung: «Schach dem Fiskus!», 1994.

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Leseprobe

Die Nackten und die Blossen – Europas ungeschützte Konten (S. 53) 1. Das deutsche Bankgeheimnis, mehr als eine Luftblase?

1) Das Konto des «Alten Fritz»

Wir verbiethen bey Unserer Königlichen Ungnade, allen und jeden, nachzuforschen, wie viel ein anderer auf sein Folium zu gute habe, auch soll keiner von denen Banco-Schreibern sich unterstehen, solches zu offenbaren, weder durch Worte, Zeichen oder Schrift.

Das ebenso aus humanitärem Idealismus wie aus politischem Realismus geschöpfte Bankgeheimnis Friedrich des Grossen datiert aus dem Jahre 1765. Bankbeamte in Brandenburg-Preussen hatten zu schwören, alle beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen mit als ihr grösstes Geheimnis ins Grab zu nehmen. Zuwiderhandelnde Beamte wurden unter Verlust ihrer Bezüge wie Meineidige bestraft. Von der straffen Zucht Friederizianischer Geheimhaltung und dem scharfen Merkantilismus des «Alten Fritz» blieb den Deutschen einzig und allein eine Luftblase.

Den Torso des deutschen Bankgeheimnisses können die Behörden im Besteuerungs- und Strafverfahren mühelos unterpflügen. Nach dem geltendem Recht der Abgabenordnung sind alle Kreditinstitute verpflichtet, die Informationen zu erteilen, die für die korrekte Ermittlung des Steuertatbestands von Bedeutung sein könnten. Einzige Voraussetzung dafür: «Die Verhandlungen mit dem Steuerpflichtigen haben zu keinem Ergebnis geführt».

Inzwischen geht man weiter. Betriebsprüfer und Fahnder stürzen sich im Geschwader auf die bankinternen Konten, die Rückschlüsse auf finanzielle Transaktionen der Kunden zulassen. Dieses behördliche Vorgehen wird durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Februar 1997 (VIII R 33/95) gedeckt. Für den nach juristischem Brauch nachzuweisenden Tatverdacht genügt nach einer weiteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt die blosse Tatsache grenzüberschreitender Überweisungen. Anleger, die ihr Kapital im Ausland arbeiten lassen, was ja nicht verboten ist, geraten so in den Verdacht der Steuerhinterziehung.

Den gleichen Verdacht erwecken die Inhaber von Tafelpapieren8 selbst bei Lagerung der Papiere im legitimationsgeprüften Sammeldepot der Bank. Nach neuerer Rechtsprechung reichen für die Erforschung von Steuerstraftaten entfernte Indizien aus, die einen Anfangsverdacht begründen (FG Schleswig-Holstein U.v. 25.11.1999, Az.: II 71/99). Bei konkreten Erkenntnissen über Tafelgeschäfte, stellt laut Gerichtsentscheid die Steuerfahndung keine Ermittlung ins Blaue an, wenn sie bei Bank und Kunden die Vorgänge auf ihre steuerlich korrekte Erfassung überprüft.

Diese Rechtsauffassung wird allerdings vom Bundesfinanzhof nicht geteilt (BFH U.v. 25.7.2000, A.z.: VII B 28/99). Der BFH sieht den Erwerb von Tafelpapieren als legales, staatlich konzessioniertes Bankgeschäft, dessen Abschluss keine negative Aussage zulässt. Nach dem BFH-Urteil liegt eine unzulässige Rasterfahndung dann vor, wenn ein Ermittlungsverfahren mit einem bestimmten Auftrag dazu benutzt wird, Verhaltensweisen der Bankkunden über den Prüfungsauftrag hinaus möglichst vollständig zu erfassen.

Das Bundesfinanzministerium hat dem höchsten Gericht in dieser Sache die Gefolgschaft verweigert. Per Erlass (BMF-Schreiben, A.z.: IV A4-S0130a-9/00 III) wurde umgehend die Nichtanwendung der für Bankkunden günstigen BFH-Entscheidung verfügt. Der von Kontrollmitteilungen geplagte Anleger wird auf diese Weise gezwungen, sich sein Recht aufs neue zu erstreiten.

Zusätzlich wurde das Bankgeheimnis für Kapitaleinkünften mit Freistellungsauftrag eingeschränkt. Seitdem melden Banken und Sparkassen jährlich dem Bundesamt für Finanzen mit welchem Betrag an Zinseinkünften und Dividenden jeder einzelne Kunde seinen Freistellungsauftrag ausgeschöpft hat und zwar mit vollem Namen, Alter und Anschrift. Ab 2002 erfordert das Steuersenkungsgesetz einen gesonderten Ausweis für Zinsen und Dividenden. Das befördert die Aktiendepots ans Tageslicht.

Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis6
Ein offenes Wort an die Leser10
Die Besteuerung ausländischer Kapitlerträge13
Das globale Fahndungs-Netz15
1. Der EU-Trend zum grenzenlosen Auskunftspool15
2. Die UNO, das Diktat der Habenichtse16
3. Das Steuerkartell der OECD17
4. Im Schleppnetz des Europa-Rates22
1) Die Falle wird aufgestellt22
2) Das EG-Amtshilfegesetz, ein perfektes Fangeisen25
3) Wie eng sind die Maschen im Netz?27
4) Das Risiko steigt!29
5) Auskünfte en gros und en détail30
6) Wo liegt das Limit?31
7) Theorie und Praxis des rechtlichen Gehörs32
5. Der Nachrichtendienst «Ausland» der Steuerverwaltung34
1) Die nationale Drehtür für den Nachrichtenverkehr35
2) Womit jeder Staatsbürger zu rechnen hat37
3) Das Ausmass der Auskunftsdienste39
4) Gibt es Rechtsschutz?42
6. Der «Grosse Bruder» hat Sie fest im Griff44
1) Das Karten-Risiko44
2) Der grosse Lauschangriff44
3) Gestatten Zoll, bitte melden Sie Ihr Bargeld!47
Die Nackten und die Blossen – Europas ungeschützte Konten54
1. Das deutsche Bankgeheimnis, mehr als eine Luftblase?54
1) Das Konto des «Alten Fritz»54
2) Deutsche Banken im Kreuzfeuer der Fahndung57
3) Der Postraub der STEUFA58
4) Zwei Tipps bei Anklage59
5) Die Diskretion deutscher Banken61
6) Das Kontroll-Organ «Schufa»64
2. Bankgeheimnisse und Diskretion in Europa65
1) Die Bankgeheimnis-Staaten65
2) Dänemark – Norwegen – Schweden66
3) Belgien – Niederlande68
4) Frankreich68
5) Grossbritannien69
6) Italien70
7) Spanien71
3. Wie verwundbar sind Europas Bankgeheimnisse?72
1) Steuerparadies Österreich adieu73
2) Liechtenstein gibt sich gelassen75
3) Die Jein-Sager von Luxemburg78
4) Wohin geht die Schweiz?79
Ihr Notgroschen lebt gefährlich!84
1. Die Steuerpläne der EU84
1) Der endlose Disput84
2) Das Ei des Gordon Brown86
3) Der Kompromiss89
4) Ein Loch ist im Eimer92
2. Uncle Sams neue Quellensteuer (US-Wertpapierbesitz global durchleuchtet)94
3. Die drei Landplagen98
1) Der Pudelmopsdackelpinscher98
2) Sozialismus und Kapital, zwei feindliche Brüder104
3) Der Sturzflug in den Staatsbankrott105
Wohin mit dem Ersparten?106
1. Die Nonvaleurs der Branche106
1) Andorra, der Bergfried lahmt106
2) Campione, «Nichts geht mehr!»107
3) Monaco, Steuer-Oase oder tote Hose?108
4) San Marino, das verlorene Paradies109
2. Budapest ist eine Reise wert109
3. Der Weg nach Ro-Ro-Ro112
4. Steueroasen, Fluchthelfer und Ankerplatz des Kapitals115
1) Der deutsche Oasen-Erlass und seine Folgen115
2) Der Run ins Steuerparadies117
3) Offshore aus nächster Nähe besehen118
4) Wie sicher sind Bankeinlagen offshore?119
5) Politik und Moral120
5. Mit den Banken offshore121
Chancen und Diskretion der Auslandsanlage124
1. Die Tarnkappen des Kapitals124
1) Das Tarnkappen-Prinzip124
2) Die offshore Trust-Industrie126
3) Der Trust, ein Werkzeug nach Mass127
4) Wer die Wahl hat, hat die Qual132
5) Ein Trust zieht um133
6) Wozu noch eine Gesellschaft?133
7) Die Steuer-Privilegien offshore134
8) Die Exempt Company135
9) Die Non Resident Company135
10) Die No Tax Company136
11) Die gängigen rechtlichen Voraussetzungen136
12) Der Nominee-Vertrag138
13) Lord Clyde’s Statement139
2. Ein Trust im Herzen Europas139
3. Trick- und Trustreich, Europas offshore Plätze141
a) Unter der Fuchtel der Europäischen Union141
1) EU-Mitglied Malta141
2) EU-Mitglied Zypern143
b) Unter portugiesischer Flagge147
3) Madeira, über Portugal an Europa angebunden147
c) Unter britischer Flagge150
4) Gibraltar150
5) Die Isle of Man (Manx)153
6) Die Kanalinseln155
d) Unter eigener Flagge158
7) EU-Mitglied Irland, onshore/offshore der EU158
4. Naheliegende, ferne Oasen160
a) Karibische Sparstrümpfe160
1) Die Bahamas, Drehscheibe für Geld- und Golf-Tourismus160
2) Bermuda, althergebracht und vertrauenswürdig161
3) Die British Virgin Islands, ein Paradies für Dollars163
4) Der Mammon-Parkplatz Cayman Islands165
5) Die niederländischen Antillen nehmen Fahrt auf167
6) Panama ist noch nicht en vogue170
7) Fern vom Fiskus, die Turks und Caicos171
8) In Uruguay bröckelt der Putz173
b) Asien liegt im Trend173
1) Singapur, die Stadt der Bank-Löwen173
2) Der rote Bankenplatz179
3) Es war einmal in Seoul183
Sechs Tipps zum Abschluß185
1. Stöbern Sie im Internet185
2. Der Zweit-Paß185
3. Der Benimm im Fahndungsfall186
4. Wenn alle Stricke reißen188
5. An die Erben denken190
6. Der Jahrtausend-Börsen-Tipp191
Anlagen192

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