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Azubi mit Handicap - so finde ich meinen Ausbildungsplatz

so finde ich meinen Ausbildungsplatz

AutorUlrike Schuler
Verlagwbv Media
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl116 Seiten
ISBN9783763945962
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis12,90 EUR

Dieses Buch begleitet Jugendliche mit Behinderung auf ihrem Weg zum geeigneten Ausbildungsplatz. Mit den Informationen im Buch ist der Betroffene in der Lage, selbst herauszufinden, welche Ausbildung oder Qualifizierung für ihn geeignet ist.

Mit dem Wissen um seine Rechte auf Gleichbehandlung und Förderung geht der Jugendliche selbstbewusst in die Gespräche mit Behörden und Arbeitgebern. Wenn er seine Grenzen und die Ausgleichsmöglichkeiten kennt oder sogar über die Förderung eines barrierefreien Arbeitsplatzes Bescheid weiß, steigen die Chancen auf einen Ausbildungsplatz.

Das Buch gibt Ratschläge für Bewerbung und Vorstellungsgespräch, aber auch für die Zeit während der Ausbildung. Wer weitere Hilfe benötigt, findet am Ende des Buches eine Aufstellung mit Organisationen, Behörden und Ansprechpartnern.

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Leseprobe
Unterstützung per Gesetz (S. 70-73)

Zugegeben: Gesetze sind langweilig geschrieben und schwer zu verstehen. Doch gerade viele relativ neue Gesetze, die Menschen mit Behinderung betreffen, stehen für positive Veränderungen. Zum einen geben sie Menschen mit Handicap mehr Möglichkeiten, sich gegen Benachteiligungen zu wehren. Zum anderen sind sie die Grundlagen für verschiedene Förderungen, die Nachteile durch eine Behinderung ausgleichen sollen. Beides zusammen bietet mehr Chancen für ein selbstbestimmtes Leben. Gesetze zum Schutz und zur Förderung von Menschen mit Behinderung sollen gewährleisten, dass sie im Umgang mit Behörden nicht Bittsteller, sondern Bürger mit Ansprüchen sind.

1 Das Recht auf Gleichbehandlung

Das Grundgesetz

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" – mit diesem Satz wird im Grundgesetz der Bundesrepublik das Prinzip der Gleichbehandlung festgelegt (Artikel 3 Absatz 1). Damit wird der Staat verpflichtet, allen Menschen unabhängig vom Geschlecht, von der ethnischen Herkunft, der Sprache, vom Glauben, von der Weltanschauung oder von einer Behinderung die gleiche Behandlung zukommen zu lassen und niemanden zu benachteiligen. In Artikel 3 Absatz 3 wird ausdrücklich noch einmal auf Menschen mit Behinderung eingegangen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die Pflicht, alle Menschen gleich zu behandeln, gilt nach dem Grundgesetz in erster Linie für die staatlichen Gewalten: also für die Politiker, die Gesetze beschließen, die Mitarbeiter in der Verwaltung und Richter, die Urteile sprechen. Fühlt sich jemand durch Gesetze, Verwaltung oder Justiz wegen seiner Behinderung benachteiligt, kann er dagegen klagen. Damit es auch Möglichkeiten gibt, sich gegen Diskriminierungen zu wehren, die nicht vom Staat ausgehen, wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eingeführt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Antidiskriminierungsgesetz – offiziell heißt es Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – war lange umstritten und wurde schließlich 2006 beschlossen. Es soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Wer den Eindruck hat, bei der Arbeit oder beim Abschluss von Verträgen wegen seiner Behinderung diskriminiert zu werden, kann rechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Bewerbung aufgrund der Behinderung abgelehnt wird oder ein Mensch mit Behinderung beim Abschluss von Versicherungen benachteiligt wird.

Arbeitnehmer oder Auszubildende, die sich diskriminiert fühlen, haben das Recht, sich zu beschweren. Einige Unternehmen haben seit Inkrafttreten des Gesetzes entsprechende Beschwerdestellen eingerichtet. Zudem haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung, wenn eine Benachteiligung nachgewiesen werden kann. Das Antidiskriminierungsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber zudem, gegen Mitarbeiter vorzugehen, die beispielweise Azubis mit Behinderung schlechter behandeln als Azubis ohne Behinderung. Siehe auch: http://bundesrecht.juris.de/agg/BJNR189710006.html Die viel befürchtete Klageflut auf Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes ist bislang ausgeblieben. Deswegen gibt es in der Praxis noch relativ wenig Erfahrung mit der Rechtsprechung auf Grundlage dieses Gesetzes. Gerade im Arbeitsleben scheint allerdings die Hemmschwelle vieler Beschäftigter relativ hoch zu sein, dem eigenen Chef mit einer Klage zu drohen oder tatsächlich zu klagen.

Im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin eingerichtet. Sie berät und informiert über die Möglichkeiten, die jemand hat, sich gegen eine Benachteiligung zu wehren. Jeder Betroffene kann sich per Brief, Fax, E-Mail oder Anruf an die Antidiskriminierungsstelle wenden und einen Beratungstermin ausmachen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Einleitung9
Was will ich werden? Was kann ich? Wie finde ich heraus, wohin es gehen soll?13
Wie können Lehrer und Schule helfen?15
Familie, Freunde, Vorbilder17
Leitfäden, Tests und Informationszentren17
Die aufsuchende Beratung der Arbeits- agenturen an den Schulen19
Praktika, Schnuppertage, Arbeitserprobung – Wie kann ich mit Praxistests bei der Suche nach der geeigneten Ausbildung weiterkommen?24
Auch ohne Ausbildung zum Traumjob27
Ich weiß, was ich will – Wie komme ich ans Ziel?30
Die Traumausbildung vor Augen: betrieblich oder außerbetrieblich?30
Die betriebliche und schulische Ausbildung34
„Was Besseres kann ich mir nicht vorstellen.“36
Bedingt geeignet für eine betriebliche Ausbildung?46
Jeden Tag ein Spruch zum Kringeliglachen53
Die Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen59
Trotz „ Mäusemuckis“ zum Traumjob „ Ich habe das Beste daraus gemacht.“65
Unterstützung per Gesetz72
Das Recht auf Gleichbehandlung72
Das Recht auf Förderung75
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen84
Stellensuche und Bewerbung86
Wo finde ich Ausbildungsplatz- und Stellenangebote?86
Die Bewerbung: ein erster Eindruck beim Chef87
Das Vorstellungsgespräch102
„ Ich habe nie gesagt, das geht nicht“105
Probleme bei der Ausbildung109
Wichtige Adressen112

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