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E-Book

Brandschutz und Baurecht (E-Book)

Rechtssichere Beurteilung von Neubau und Bestand

AutorStefan Koch
VerlagFeuertrutz Verlag
Erscheinungsjahr2011
Seitenanzahl303 Seiten
ISBN9783862351473
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis49,00 EUR
Fragen zum Brandschutz beschäftigen zunehmend die Gerichte. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zu nachträglichen Anforderungen an Gebäude und zum Bestandsschutz. Aber auch rechtliche Anforderungen bei der Planung von Neubauten und Vorhaben im Bestand sind komplex und werden nicht immer ausreichend beachtet. Vor allem die Thematik Strafbarkeit und Haftung bei Schadensfällen ist ein viel diskutiertes Thema, denn die Haftungsgefahr ist aufgrund der Vielzahl an möglichen Brandschäden sehr groß. Das Fachbuch vermittelt leicht verständlich die Grundlagen des öffentlichen Baurechts. Darüber hinaus erklärt der Autor den Bestandsschutz eines Gebäudes anhand zahlreicher Fallbeispiele. Aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung und Beispiele aus der Beratungspraxis des Autors veranschaulichen zusätzlich den Inhalt. Die Vorteile: - Der Leser gewinnt mehr Sicherheit in Rechtsfragen. - Anhand zahlreicher Fallbeispiele kann die eigene Situation besser eingeschätzt werden. - Das Fachbuch bietet Tipps und Hilfsmittel für die eigene Korrespondenz. Das Fachbuch richtet sich an Architekten, Brandschutzfachplaner und -sachverständige, Mitarbeiter von Behörden und Brandschutzdienststellen, Brandschutzbeauftragte und Property Manager.

Stefan Koch ist seit 2001 Rechtsanwalt und Partner bei CBH Rechtsanwälte Köln mit Tätigkeitsschwerpunkt im öffentlichen Baurecht. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Neben seiner umfassenden Beratungstätigkeit im öffentlichen Baurecht hat er sich auf Rechtsfragen des Brandschutzes spezialisiert. Zusätzlich zu seiner Vortragstätigkeit und einer Vielzahl von Veröffentlichungen ist er Mitautor des Brandschutzatlas.

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Leseprobe
4 Rechtsschutz (S. 117-118)

Dieses Kapitel enthält einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bauherrn gegen brandschutzrechtliche Anforderungen in der Baugenehmigung. Sofern nach dem jeweiligen Landesrecht der erfolglose Abschluss eines Vorverfahrens Voraussetzung für eine Klage vor dem VG ist, muss gegen die Baugenehmigung zunächst Widerspruch erhoben werden. In Nordrhein-Westfalen ist ein Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen derzeit nicht vorgesehen, wenn die Ablehnung der Baugenehmigung in der Zeit vom 01.11.2007 bis zum 31.10.2012 bekannt gegeben worden ist. (§ 68 Abs. 1 Satz 2, Var. 1 VwGO i.V.m. § 110 Abs. 1 JustG NRW) Dies gilt gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 JustG NRW auch, wenn sich Nachbarn gegen den Erlass einer Baugenehmigung wenden.

Im Übrigen sind für den gerichtlichen Rechtsschutz die in der VwGO vorgesehenen Klagearten und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen maßgebend, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden können. Für den Bauherrn können folgende Konstellationen (ausführlich behandelt in den Punkten 4.1 bis 4.4 in diesem Kapitel) Anlass sein, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen:

? Der Bauherr beantragt eine Baugenehmigung, die Baubehörde reagiert jedoch nicht bzw. nicht in angemessener Zeit (Punkt 4.1).
? Die Baubehörde verweigert die Erteilung einer beantragten Baugenehmigung (Punkt 4.2).
? Die Baubehörde erteilt die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen (Punkt 4.3).
? Die Baubehörde genehmigt ein Vorhaben mit einer modifizierenden Auflage (Punkt 4.4).

4.1 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung bei Untätigkeit der Genehmigungsbehörde

Gemäß § 72 Abs. 1 MBO hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen (siehe Punkt 2.3 in diesem Teil des Werkes). Häufig kann jedoch im Baugenehmigungsverfahren mit der Bauaufsicht keine Einigung über den erforderlichen Umfang etwa von Brandschutzvorkehrungen erzielt werden. Dadurch können langwierige Verzögerungen des Verfahrens entstehen.

Erfolgt die Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen, stellt sich diese Frage regelmäßig nicht. Rechtsbehelfe gegen die Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen sind nicht gegeben und auch nicht erforderlich. § 75 VwGO gibt dem Kläger die Möglichkeit, bei Untätigkeit der Behörde die Erteilung der Baugenehmigung gerichtlich zu erzwingen. Statthafte Klageart ist in dieser Konstellation die Verpflichtungsklage in Gestalt der Untätigkeitsklage. Im Gerichtsverfahren würde der Kläger beantragen: „… die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger gemäß seinem Bauantrag vom … für die Errichtung eines … auf dem Grundstück … eine Baugenehmigung zu erteilen.“

Richtiger Kläger ist bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung immer der Bauherr, auch wenn das Baugrundstück nicht in seinem Eigentum steht. Ggf. muss der Bauherr gegenüber dem Gericht jedoch nachweisen, dass er zur Stellung des Bauantrags ermächtigt war. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist gemäß § 75 VwGO entbehrlich. Voraussetzung ist lediglich, dass über den Bauantrag „in angemessener Frist ohne sachlichen Grund“ nicht entschieden wurde. Ein sachlicher Grund für die Nichtbescheidung des Bauantrags kann in unvollständigen bzw. nicht prüffähigen Bauvorlagen bestehen. Dabei ist häufig die angebliche Unvollständigkeit, d.h. das Fehlen eines bearbeitungsfähigen Brandschutzkonzeptes, der Anlass für die Verzögerung."
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Titel1
Impressum4
Vorwort7
Inhaltsverzeichnis9
Teil A – Rechtsquellen und Grundbegriffe desBrandschutzrechts17
1 Einführung17
2 Herkunft der Rechtsquellen im Brandschutz19
2.1 Europarecht19
2.2 Bundesrecht22
2.3 Landesrecht23
2.4 Autonomes Recht25
2.5 DIN-Normen und sonstige technische Regeln26
3 Rangordnung der Rechtsquellen29
3.1 Rangordnung nach der Herkunft29
3.2 Rangordnung nach der Art der Rechtsquellen30
4 Verwaltungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht31
4.1 Verwaltungsrecht31
4.2 Zivilrecht32
4.3 Strafrecht32
5 Ermächtigungen und materielle Vorschriften33
5.1 Vorschriften über Zuständigkeit und Verfahren33
5.2 Ermächtigungen33
5.3 Vorschriften mit materiellen Anforderungen35
Teil B – Brandschutzanforderungen imBaugenehmigungsverfahren37
1 Einführung37
2 Formelle Anforderungen an dieBaugenehmigung39
2.1 Änderungen durch die MBO 200239
2.1.1 Verfahrensarten39
2.1.2 Erstellung und Prüfung der Brandschutznachweise nach MBO 200241
2.2 Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept44
2.2.1 Brandschutznachweis44
2.2.2 Brandschutzkonzept46
2.2.3 Qualität von Brandschutzkonzepten49
2.2.4 Rechtliche Folgen unzureichender Brandschutzkonzepte51
2.3 Rechtsnatur, Inhalt und Wirkungen der Baugenehmigung54
2.3.1 Rechtsnatur der Baugenehmigung54
2.3.2 Antragsgebundenheit der Baugenehmigung58
2.3.3 Form und Inhalt der Baugenehmigung58
3 Materielle Anforderungen an die Baugenehmigung63
3.1 Änderungen durch die MBO 200263
3.2 Systematik der Vorschriften mit materiellen Anforderungen64
3.3 Konkrete Gefahr65
3.3.1 Gefahr im allgemeinen Ordnungsrecht65
3.3.2 Konkrete Gefahr im Bauordnungsrecht69
3.3.3 Rechtsprechung zur konkreten Gefahr im Brandschutzrecht74
3.3.4 Fazit: Bewertung des Einzelfalles maßgebend80
3.3.5 Rechtsfolgen der konkreten Gefahr86
3.4 Anforderungen an den Brandschutz in Sonderbauten88
3.4.1 Systematik der gesetzlichen Regelung88
3.4.2 Sonderbau als Tatbestand91
3.4.3 Besondere Anforderungen94
3.4.4 Besondere Anforderungen in Sonderbauverordnungen96
3.4.5 Materielle Voraussetzungen für besondere Anforderungen an den Brandschutz98
3.4.6 Erleichterungen100
3.5 Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen in anderen Rechtsquellen102
3.5.1 Arbeitsschutzrecht102
3.5.2 Gaststättenrecht105
3.6 Abweichungen106
3.6.1 Voraussetzungen für eine Abweichung107
3.6.2 Ermessen der Bauaufsicht111
3.6.3 Verfahrensfragen bei Abweichungen111
3.7 Baulasten112
3.7.1 Rechtsgrundlage113
3.7.2 Entstehen und Erlöschen von Baulasten114
3.7.3 Arten von Baulasten114
4 Rechtsschutz117
4.1 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung bei Untätigkeit der Genehmigungsbehörde117
4.2 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung nach Ablehnung des Bauantrags118
4.3 Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen119
4.4 Rechtsschutz gegen modifizierende Auflagen/Inhaltsbestimmungen122
4.5 Praxistipp123
Teil C – Bauausführung125
1 Einführung125
2 Verantwortlichkeit in der Bauphase127
2.1 Bauherr128
2.2 Sonstige am Bau Beteiligte129
2.2.1 Entwurfsverfasser129
2.2.2 Bauunternehmer129
2.2.3 Bauleiter130
3 Bauüberwachung133
3.1 Träger der Bauüberwachung134
3.1.1 Bauaufsicht134
3.1.2 Prüfingenieure134
3.1.3 Prüfsachverständige135
3.1.4 Ersteller des Brandschutznachweises135
3.2 Erforderliche Anzeigen135
3.2.1 Anzeige über den Baubeginn135
3.2.2 Bauzustandsanzeige136
3.2.3 Anzeige der Nutzungsaufnahme136
4 Verwendbarkeit von Bauprodukten137
4.1 Einführung in die Regelungen über Bauprodukte137
4.2 Verwendbarkeitsnachweis nach Vorschriften zur Umsetzung europäischen Rechts140
4.2.1 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage des BauPG141
4.2.2 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage von Vorschriften zur Umsetzung der BPR142
4.2.3 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage von Vorschriften zur Umsetzung sonstiger Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften142
4.3 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage der MBO bzw. der LBOs143
4.3.1 Geregelte Bauprodukte143
4.3.2 Nicht geregelte Bauprodukte144
4.3.3 Bauprodukte mit nur untergeordneter Bedeutung148
4.3.4 Sonstige Bauprodukte148
4.4 Übereinstimmungsnachweis148
4.4.1 Übereinstimmungserklärung des Herstellers149
4.4.2 Übereinstimmungszertifikat150
4.5 Kennzeichnung150
4.5.1 Ü-Zeichen151
4.5.2 CE-Kennzeichen152
4.6 Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen152
4.7 Zusammenfassung153
5 Behördliche Maßnahmen während der Bauausführung155
5.1 Maßnahmen der Behörde bei falscher oder fehlender Kennzeichnung von Bauprodukten155
5.1.1 Maßnahmen bei falscher Kennzeichnung155
5.1.2 Maßnahmen bei fehlender Kennzeichnung156
5.2 Einstellung von Arbeiten (Baustilllegung)156
Teil D – Brandschutz und Bestandsschutz159
1 Einführung159
2 Voraussetzungen für Bestandsschutz163
2.1 Entstehen von Bestandsschutz164
2.1.1 Abhängigkeit von der Genehmigungssituation164
2.1.2 Fertigstellung und behördliche Schlussabnahme166
2.2 Entfallen von Bestandsschutz167
2.2.1 Beseitigung der Bausubstanz168
2.2.2 Nutzungsaufgabe, -unterbrechung und -änderung168
2.2.3 Bauliche Änderungen173
2.2.4 Nachtragsbaugenehmigung174
3 Rechtsfolgen des Bestandsschutzes175
3.1 Grundsatz175
3.2 Durchbrechungen des Bestandsschutzes175
3.2.1 Anforderungen bei baulichen Änderungen (Änderungsverlangen)175
3.2.2 Anpassungsverlangen178
3.2.3 Nachträgliche Anordnungen181
3.3 Einschreiten nach der bauordnungsrechtlichen Generalklausel183
4 Sonderproblem: Brandschutzkonzepte für bestehende Gebäude185
5 Zusammenfassende Praxisbeispiele für den Brandschutz im Bestand189
5.1 Kein Bestandsschutz bei unvollständiger Umsetzung von Auflagen189
5.2 Entfallen von Bestandsschutz bei wesentlichen baulichen Änderungen190
5.3 Entfallen von Bestandsschutz bei Nutzungsänderungen190
5.4 Durchbrechen des Bestandsschutzes durch ein Anpassungsverlangen – Gefahr für Leib und Leben bei fehlendem zweiten Rettungsweg193
5.5 Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen von Bestandsschutz199
5.6 Bestandsschutz bei einem Austausch der Beurteilungsgrundlage200
5.7 Nachträgliche Anforderungen an ein bestandsgeschütztes Gebäude bei unveränderter und ursprünglich bekannter Gefahr202
6 Schlussbemerkung209
Teil E – Strafbarkeit und Haftung211
1 Einführung211
2 Strafbarkeit213
2.1 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)215
2.1.1 Erfolgsverursachung216
2.1.2 Objektive Sorgfaltspflichtverletzung217
2.1.3 Typische Sorgfaltspflichtverletzungen der am Bau Beteiligten219
2.1.4 Objektive Vorhersehbarkeit223
2.1.5 Weitere Voraussetzungen der Strafbarkeit223
2.2 Baugefährdung (§ 319 StGB)226
2.2.1 Täterkreis226
2.2.2 Tathandlungen227
2.2.3 Taterfolg227
2.2.4 Baugefährdung bei bestehenden Bauwerken227
2.2.5 Fazit228
2.3 Strafbarkeit und Bestandsschutz228
3 Deliktische Haftung235
3.1 Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB235
3.1.1 Rechtsgutverletzung und Kausalität235
3.1.2 Verschulden237
3.2 Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB238
3.3 Amtshaftung239
Teil F – Neuere Rechtsprechung zum Brandschutz245
1 Einführung245
2 Genehmigungsverfahren, Baugenehmigung und Bauprodukte247
2.1 Verfahrensrecht247
2.1.1 Formelle Anforderungen an die Befreiung von Brandschutzvorschriften247
2.1.2 Nachbarschützende Wirkung von Brandschutzanforderungen248
2.1.3 Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren248
2.1.4 Bauvorbescheid und Brandschutz249
2.1.5 Zweifel an der sicheren Benutzbarkeit einer baulichen Anlage lassen sofort wirksame Maßnahmen zu250
2.1.6 Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung – abgelehnt wegen Nichterfüllung der Anforderungen der Bauprüfverordnung hinsichtlich der Beachtung von Brandschutzbestimmungen252
2.1.7 Baugenehmigung zum Neubau und zur Erweiterung einer Tankstelle zu einem Geschäftshaus mit Tankstelle –Brandschutzkonzept – einstweiliger Rechtsschutz erfolglos253
2.2 Materielle Anforderungen254
2.2.1 Beschränkung der Besucherzahl durch eine Auflage254
2.2.2 Kompensation von Brandschutzmängeln durch eine Brandmeldeanlage255
2.2.3 Anfechtung von Nebenbestimmungen für Sonderbauten256
2.2.4 Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Brandschutzauflage258
2.2.5 Mindestbreite für den Standort eines Feuerwehrfahrzeugs bei unbefahrbaren Wohnwegen259
2.2.6 Anspruch auf Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtungen260
2.3 Bauproduktenrecht – Widerruf der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eines Bauprodukts261
3 Nachträgliche Anforderungen und Bestandsschutz263
3.1 Generalklausel263
3.1.1 Verwirkung der bauaufsichtsbehördlichen Befugnisse zum Einschreiten263
3.1.2 Behördliche Befugnisse bei Abweichungen von der Baugenehmigung264
3.1.3 Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen265
3.1.4 Brandschutz und wirtschaftliche Interessen266
3.1.5 Rückbauverpflichtung wegen Feuerübertragungsgefahr267
3.1.6 Bauordnungsrechtliche Abweichung zur Sicherung des zweiten Rettungsweges268
3.1.7 Bestimmtheit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung269
3.1.8 Nutzungsuntersagung bei einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung270
3.1.9 Begründung der Vollzugsanordnung und überwiegendes Vollzugsinteresse bei Brandgefahren im ersten Rettungsweg271
3.1.10 Notwendigkeit einer Brandschau in einem Gerichtsgebäude272
3.2 Bestandsschutz273
3.2.1 Abgrenzung zwischen Instandhaltung und baulicher Änderung273
3.2.2 Rücknahme der Baugenehmigung, Anwendbarkeit der Krankenhausbauverordnung auf Altenheime274
3.2.3 Berücksichtigung von Alternativmaßnahmen bei einem Anpassungsverlangen275
3.2.4 Rechtliche Grenzen eines Anpassungsverlangens275
3.2.5 Nachträgliche Forderung eines zweiten baulichen Rettungsweges276
3.2.6 Nachträgliche Anforderungen bei baulichen Änderungen277
3.2.7 Nachträgliche Forderung eines zweiten baulichen Rettungsweges278
3.2.8 Anwendung der Krankenhausbauverordnung auf Altenpflegeheime279
3.2.9 Bestätigung der Rechtsprechung zur Untauglichkeit von Notleitern als zweiter baulicher Rettungsweg280
3.2.10 Anordnung zur Errichtung eines Sicherheitstreppenraums in einem Wohnhaus282
4 Schadensersatz und Haftung285
4.1 Amtshaftung285
4.1.1. Haftung wegen Falschauskunft über Brandschutzanforderungen285
4.1.2 Haftung wegen unterbliebener Nachbarbeteiligung286
4.1.3 Amtshaftungsanspruch für Aufwendungen bei nachträglich erteilter Auflage287
4.1.4 Beachtlichkeit einer wegen ihrer Befristung außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger288
4.2 Haftung des Architekten und anderer am Bau Beteiligter290
4.2.1 Haftung des Architekten bei fehlerhaftem Brandschutzkonzept290
4.2.2 Eignungsnachweis für Bauprodukte291
4.2.3 Brandschutzmängel infolge eines Organisationsverschuldens291
4.2.4 Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers bei der Herstellung fehlerhafter Brandschutzmaßnahmen292
4.2.5 Planungsfehler des Architekten im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung brennbarer Werkstoffe293
4.2.6 Haftung des Architekten wegen arglistigen Verschweigenseines Mangels im Rahmen der Bauüberwachung295
Anhang297
Bildquellenverzeichnis297
Stichwortverzeichnis298

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