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Das Finanzmanagement von Sportunternehmen am Beispiel von Borussia Dortmund und Manchester United

Am Beispiel von Borussia Dortmund und Manchester United

AutorMirco Eberhard
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2007
Seitenanzahl94 Seiten
ISBN9783638881104
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis31,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 5.25 (CH!), Universität Zürich (Institut für schweizerisches Bankwesen), 93 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Fussballgeschäft hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer professionellen, wirtschaftlichen Branche entwickelt. In Europa sind mittlerweile 40 Fussballklubs an einer Börse notiert. Diese Arbeit setzt sich mit der Problemstellung, ob für Fussballklubs ein Börsengang eine reale Finanzierungsalternative darstellt, auseinander. Dazu werden im ersten Teil die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein Going Public aufgezeigt und diskutiert. Ebenfalls wird auf die Chancen und Risiken eines Börsengangs eingegangen. Der zweite Teil befasst sich mit der Corporate Finance bei Fussballklubs. Es wird zuerst die Finanzierungsseite, sowohl Innen- wie auch Aussenfinanzierung, diskutiert. Danach befasst sich die Arbeit in diesem Teil mit der Investitionsseite eines Fussballklubs. Die wichtigsten Investitionsmöglichkeiten, Spieler und Infrastruktur (Stadion), werden dargestellt. Danach wird die Brücke zwischen den beiden Bereichen finanzieren und Investieren geschlagen. Es wird die Komplexität des Rentierens im Fussballgeschäft diskutiert. Dabei werden die Wirkungszusammenhänge von sportlichem und wirtschaftlichem Erfolg im Fussballgeschäft vorgestellt und anhand eines Kreislaufes aufgezeigt. Im vierten Kapitel wird die Handhabung der Spielerbewertung in der Bilanz aufgezeigt. Der dritte Teil befasst sich dann mit den Fussballklubs Borussia Dortmund und Manchester United, welche beide an einer Börse notiert sind oder, im Falle von Manchester United, waren. Es werden die Strategien und Umsetzungen unter den in den ersten Teilen erworbenen Erkenntnissen dargestellt und diskutiert. Ebenfalls wird auf die Fragestellung bezüglich sportlichem Erfolg und dessen Einfluss auf den Aktienkurs diskutiert. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass ein Going Public längst nicht für alle professionellen Fussballklubs eine sinnvolle Finanzierungsalternative darstellt. Zu gross ist bei den meisten Klubs der Einfluss vom sportlichen Erfolg auf das wirtschaftliche Ergebnis. Fussballklubs, welche an der Börse erfolgreich bestehen wollen, müssen, relativ unabhängig vom sportlichen Erfolg, gute wirtschaftliche Ergebnisse abliefern können. Wobei gilt: Wer wirtschaftlich erfolgreich agiert, wird auch sportlich erfolgreich sein. Die umgekehrte Formulierung dieses Satzes muss indes nicht zutreffen.

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Leseprobe

B. Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen eines Going Public


 

In diesem Teil B werden in den ersten zwei Kapiteln die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen eines Going Public in England und insbesondere in Deutschland aufgezeigt und abgeklärt. Im abschliessenden dritten Kapitel werden Chancen und Risiken eines Going Public erläutert und gegenübergestellt.

 

1. Rechtliche Voraussetzungen


 

Die Grundvoraussetzung, dass ein Fussballunternehmen an die Börse gehen kann, ist, dass dieser Klub in einer börsenfähigen Rechtsform als Kapitalgesellschaft geführt wird.[11] In den folgenden zwei Unterkapiteln werden diese Voraussetzungen in England und speziell in Deutschland aufgezeigt. Dazu werden die zwei sinnvollsten Rechtsformen in Deutschland, welche ein Going Public ermöglichen, vor- und gegenübergestellt.

 

1.1 Die Entwicklungen in England und Deutschland


 

Die rechtlichen Voraussetzungen gestalten sich in Deutschland und England äusserst unterschiedlich. Dies vor allem darum, weil im Fussballgeschäft die nationalen Fussballverbände die Richtlinien selbständig, im Rahmen der Bestimmungen und Vorgaben von der FIFA und des Kontinentalverbandes UEFA, bestimmen und durchsetzen können. Der englische Verband FA überliess die Wahl der Rechtsform schon immer den Klubs.[12] In England gab bereits 1896 ein Klub die Vereinsorganisation private social clubs auf und wechselte sie zur limited company.[13] 1982 waren dann schon alle Premier League Fussballklubs als Kapitalgesellschaften organisiert.[14] Harverson bringt die Vorreiterrolle Englands in folgender Aussage zum Ausdruck: „British football may have lost something of his pioneer role, but in the sphere of business and investment it is showing the rest of the world the way. More than a dozen British clubs are now traded on the stock market, more than twice as many as all other countries together.”[15] In England stehen die zwei Rechtsformen private limited company und die public limited company (plc.) zur Auswahl. Nach Zacharias kommt dabei die erstgenannte Variante der deutschen GmbH nahe und die plc. entspricht in etwa einer deutschen AG.[16]

 

Wesentlich weniger weit fortgeschritten, im Vergleich zu England, zeigt sich hingegen die Situation in Deutschland. Denn bis ins Jahr 1998 war es deutschen Fussballklubs, von Rechtswegen her, nicht erlaubt die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu wählen. Am 24.08.1998 wurden auf dem DFB-Bundestag die Statuten diesbezüglich geändert und angepasst.[17] Allerdings hat der DFB in seiner Satzung eine Einschränkung verankert, die eine Übernahme durch Dritte verhindern soll: die sogenannte „Regel 50 plus 1“.[18] Seither dürfen vom Verein ausgegliederte Kapitalgesellschaften am Spielbetrieb teilnehmen. Nota bene, mehr als 100 Jahre nachdem in England der erste Verein zur Kapitalgesellschaft wurde, und über 15 Jahre später, als dass in England sämtliche Klubs der höchsten Spielklasse als Kapitalgesellschaften aufgestellt waren.

 

1.2 Börsenfähige Rechtsformen für deutsche Fussballunternehmen


 

Die DFB-Statuten schreiben vor, dass der Gang eines Fussballvereins hin zur Fussball-Kapitalgesellschaft nur über die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung als Tochterkapitalgesellschaft möglich ist und somit die direkte Umwandlung vom Verein zur Kapitalgesellschaft nicht zulässig ist.[19] Laut Zacharias stellt die Wahl der Rechtsform der ausgegliederten Lizenzspielerabteilung „nicht nur eine Formalität dar, sondern ist für den Mutterverein, seine Mitglieder und Organe sowie für den neuen Rechtsträger Fussball-Kapitalgesellschaft, seine Gesellschafter und Organe von kaum zu unterschätzender Bedeutung. Die Rechtsformwahl [...] entscheidet nämlich darüber, in welchem Umfang sich die [...] erhofften Effekte auch tatsächlich realisieren lassen.“[20] In diesem Kapitel werden die beiden zur Auswahl stehenden Rechtformen Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorgestellt und Vor- beziehungsweise Nachteile aufgezeigt.

 

1.2.1 Die Fussball-Aktiengesellschaft

 

Die folgenden Ausführungen orientieren sich an Zacharias.[21] Demnach weist die AG sehr breite Möglichkeiten zur Finanzierung auf. Durch die Aktienemission ist es für den Aktionär gesichert, dass er seine Anteile jederzeit veräussern kann. Dies nicht zuletzt dank der hohen Fungibilität der Aktien.[22] Gleichzeitig wird der AG „unkündbares Eigenkapital“ zur Verfügung gestellt. Des Weiteren ist als AG auch später möglich zusätzliches Eigenkapital in Form einer Kapitalerhöhung zu beschaffen.[23] Die operative Führung (Management) und die Eigentümer sind bei einer AG strikt getrennt, was eine weitere Besonderheit einer AG ist. „Die innere Organisation und das äussere Erscheinungsbild richten sich [...] nach dem Aktiengesetz.“[24]

 

1.2.1.1 Hemmschwellen der Fussballvereine bei der Umwandlung in AG

 

Dieses Unterkapitel zeigt einige Hemmschwellen und Schwierigkeiten, welche für einen Fussballklub bei der Umwandlung zur Gesellschaft auftreten können, auf.

 

Publizitätspflichten

 

Nach Zacharias ergeben sich folgende Hemmschwellen betreffend der Publizitätspflicht.[25] Fussballklubs sind nicht daran interessiert, dass Informationen, im speziellen bezüglich Gehälter von Spielern oder Transfersummen, an die Öffentlichkeit gelangen. Mit einem Going Public sind umfangreiche Publizitätspflichten (Börsenzulassungsprospekt, Geschäftsbericht, Zwischenbericht, Ad hoc-Mitteilungen) und zusätzliche Kosten verbunden. Die Befürchtung ist gross, dass darunter die Wettbewerbsfähigkeit leidet.

 

Organstruktur

 

Die Umwandlung in eine AG bedeutet für die Fussballklubs ein Umdenken bezüglich der Organstruktur und stellt gemäss einer Umfrage bei Vorständen und Präsidenten der Bundesligaklubs in Deutschland „eine nicht unerhebliche Hemmschwelle dar.“[26] Da mit der neuen Rechtsform auch eine neue Organstruktur folgt: „Die Willensbildung vollzieht sich dabei in der Hauptversammlung, dem Vorstand [...] und dem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen hat.“[27]  Laut Zacharias werden die folgenden Punkte von dem Vereinsvorstand als Störfaktoren angesehen:[28] Vorschriften bei der Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung, Einladung und Protokollierung von Aufsichtsratssitzungen sowie Ad hoc-Publizität. Als Vorteile lassen sich, aus der Perspektive Organstruktur, die einer gewöhnlichen AG aufzählen.[29]

 

Fremdeinfluss

 

Durch die Rechtsform einer AG, und der damit verbundenen Möglichkeit zur Öffnung gegenüber Dritten, entstehen weitere Gefahren, aber auch Chancen. „Bei Fussball-Aktiengesellschaften steht der Mutterverein vor dem Problem der Einflussbewahrung und der Gefahr der „feindlichen Übernahme“ durch Konkurrenten, Sponsoren oder Medienunternehmen.“[30]  Einerseits sind einige Bundesligaklubs mittlerweile nicht abgeneigt gegenüber einer Übernahme durch einen potenten Investor.[31] Anderseits kann eine solche Übernahme bei den treuen Fans der Klubs durchaus auf heftigen Widerstand stossen.[32] Wie bereits unter 1.1 erwähnt, existiert in Deutschland momentan die Sperregel „50 plus 1“, welche eine Übernahme durch Dritte verbietet.

 

Kosten

 

Die Umwandlung zur AG ist mit diversen nicht vernachlässigbaren Kosten verbunden. Zacharias führt folgende Punkte an:[33] Umwandlungskosten[34], Verwaltungskosten, Kosten einer Aktienplazierung und laufenden Notierung sowie Publizitäts- und Informationskosten.

 

1.2.2 Die Fussball-Kommanditgesellschaft auf Aktien

 

Per Definition aus dem Gesetz ist die KGaA „eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre).“[35] Die KGaA ist also eine Mischform aus AG und Kommanditgesellschaft. Wagner findet dafür folgende Beschreibung: „Die KGaA vermittelt die Anonymität der aktienrechtlichen Kapitalbeteiligung mit der Intimität und Flexibilität der Kommanditgesellschaft.“[36] Die Hauptversammlung ist bei der KGaA in ihrer Willensbildung nicht uneingeschränkt frei, denn der...

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