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Frühpensionierung planen

Die persönlichen Finanzen analysieren udn rechtzeitig vorsorgen

AutorBrot Iwan, Fritz Schiesser
VerlagBeobachter-Edition
Erscheinungsjahr2019
Seitenanzahl200 Seiten
ISBN9783038752097
Altersgruppe16 – 99
FormatePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis34,00 EUR
Bis 65 arbeiten? Warum eigentlich? Endlich Zeit, auf einer ausgedehnten Safari Wildtiere zu beobachten, Haus und Garten gründlich zu überholen, in der Provence ein zweites Zuhause aufzubauen ... Gemäss einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK möchte sich jeder Dritte in der Schweiz frühpensionieren lassen und lang gehegte Pläne verwirklichen. Doch wenn es um die eigene Rente geht, wissen viele nicht wirklich Bescheid. Noch weniger sind sich bewusst, dass das Projekt Frühpensionierung früh geplant und konsequent umgesetzt werden muss. Da hilft der neue Beobachter-Ratgeber weiter. Er zeigt das Zusammenspiel der drei Säulen der Altersvorsorge, deckt auf, wie gross die Einkommenslücke bei einem vorzeitigen Rücktritt ausfallen kann, und zeigt Wege, das Manko auszugleichen. So lassen sich Lebensträume früher verwirklichen.

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Leseprobe

 

Altersvorsorge: die 1. und die 2. Säule


Der frühzeitige Ausstieg aus dem Erwerbsleben bedarf einer umfassenden Vorbereitung und Planung. Dafür müssen Sie zuerst wissen, welche Leistungen Sie aus den einzelnen Versicherungszweigen erwarten können. Das ist das Thema dieses Kapitels.

Das Drei-Säulen-Konzept der Altersvorsorge

In der Bundesverfassung ist festgeschrieben, dass der Bund Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu treffen hat. Dieser Auftrag wurde im Rahmen des Drei-Säulen-Konzepts umgesetzt.

Durch die Aufteilung auf drei Säulen ist das Vorsorgesystem in der Schweiz etwas komplexer als in anderen Ländern. Die unten stehende Grafik zeigt Ihnen, wie die drei Säulen zusammenspielen.

Der Gesetzgeber hat die Aufgaben für eine genügende Vorsorgedeckung auf drei Vorsorgeträger aufgeteilt. Die 1. Säule organisiert der Staat selbst; er hat die Durchführung den Ausgleichskassen der AHV übertragen. In der 2. Säule nimmt der Staat die Arbeitgeber in die Pflicht; sie haben zusammen mit ihren Angestellten die Leistungen der 1. Säule zu ergänzen. In der 3. Säule überträgt der Staat schliesslich die Verantwortung an die Privatpersonen; sie sollen die Leistungen nach ihren individuellen Bedürfnissen ergänzen. Damit die 3. Säule genutzt wird, wurden zusätzlich steuerliche Anreize geschaffen.

ALTERSVORSORGE MIT DEN DREI SÄULEN

* mit zusätzlicher Steuervergünstigung

Der Kreis der Versicherten

In der 1. Säule, der AHV, ist die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz obligatorisch versichert, unabhängig davon, ob Beiträge bezahlt werden oder nicht.

Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, versichert dagegen nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nicht erwerbstätige Personen, zum Beispiel Mütter, Hausfrauen, Hausmänner, können in der 2. Säule keine Altersvorsorge aufbauen. Zudem muss der Jahreslohn für eine obligatorische Versicherung bei der Pensionskasse über 21 330 Franken liegen. Diese sogenannte Eintrittsschwelle führt dazu, dass auch Teilzeitbeschäftigte mit tiefem Einkommen über keine Altersvorsorge in der 2. Säule verfügen. Selbständigerwerbende schliesslich sind nicht obligatorisch versichert, können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

Die 3. Säule ist freiwillig; jedermann kann darin so viel für die Vorsorge einsetzen, wie er oder sie möchte. Unterschieden wird zwischen der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) mit zusätzlicher Steuervergünstigung und der freien Vorsorge (Säule 3b). Damit Sie in die Säule 3a einzahlen können, benötigen Sie ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen; nicht erwerbstätige Personen sind also auch von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Ihnen steht aber wie allen anderen die freie Vorsorge in der Säule 3b offen. Diese verfügt zwar auf den ersten Blick nicht über die Steuervorteile der gebundenen Vorsorge, doch durch eine geschickte Auswahl der Sparstrategie lässt sich darin ohne übermässige Steuerfolgen zusätzliches Kapital ansparen.

INFO Die Notwendigkeit des ergänzenden Sparens im Rahmen der 3. Säule wird oft massiv unterschätzt. Meist reichen die Mittel aus der 1. und der 2. Säule nicht aus, um die Lebenshaltungskosten im Alter zu decken. Noch wichtiger wird die freiwillige Vorsorge, wenn Sie eine frühzeitige Pensionierung anstreben. Deshalb werden die Möglichkeiten der Säulen 3a und 3b in einem separaten Kapitel ausführlich beschrieben (siehe Seite 101).

Die Ziele der drei Säulen

Das Ziel der 1. Säule ist die Existenzsicherung; die Leistungen der AHV sollen das «Überleben» ermöglichen. Die AHV kennt eine Minimal- und eine Maximalrente: Eine alleinstehende Person erhält aus der 1. Säule, sofern die Beitragsdauer erfüllt ist, mindestens 1185 Franken pro Monat. Ist das durchschnittliche Einkommen über die ganze Erwerbszeit höher als 85 320 Franken, erhält man die Maximalrente von 2370 Franken (Stand 2019). Ein Ehepaar kommt auf maximal 3555 Franken pro Monat. Wie die AHV-Rente konkret berechnet wird und welche weiteren Faktoren massgebend sind, erfahren Sie ab Seite 45.

Die 2. Säule soll – zusammen mi tden Leistungen der 1. Säule – die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. Diese Definition führt oft zu einer falschen Sicherheit; viele verstehen darunter 80, 90 oder sogar 100 Prozent des bisherigen Lohnes. Dies ist aber nicht so: Der Gesetzgeber geht bei dieser Definition von einer Abdeckung von 60 bis 70 Prozent aus (siehe Grafik).

DIE VORSORGELÜCKE

Weil jedoch ein Ersatzeinkommen von 60 Prozent in den meisten Fällen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, braucht es die 3. Säule. Sie soll die Leistungen aus den ersten beiden Säulen nach den individuellen Bedürfnissen ergänzen.

BUCHTIPP

Umfassende Informationen zum Schweizer Vorsorgesystem finden Sie in diesem Beobachter-Ratgeber: Vorsorgen, aber sicher! So planen Sie Ihre Finanzen fürs Alter.

www.beobachter.ch/buchshop

Unterschiedliche Finanzierung der drei Säulen

Die 1. Säule wird nach dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Dabei finanziert die erwerbstätige Bevölkerung mit ihren Beiträgen die Renten der Pensionierten. Die Einnahmen werden also direkt wieder in Form von Renten ausgezahlt.

Dieses Finanzierungsverfahren ist sehr einfach und relativ günstig umzusetzen. Zudem ist es auch sehr solidarisch, so finanzieren die jungen Arbeitnehmenden die älteren Rentner (sogenannter Generationenvertrag). Hinzu kommt, dass Personen mit einem hohen Einkommen zwar höhere Beiträge einzahlen, aber nicht mehr als die Maximalrente erhalten. Diese beträgt das Doppelte der Minimalrente, die auch Personen ohne oder mit einem tiefen Einkommen zusteht.

Das Problem des Systems liegt in der demografischen Entwicklung, im Verhältnis zwischen der erwerbstätigen Bevölkerung und den Rentnern. Bei der Einführung der AHV kamen auf eine Person in Rente rund acht Erwerbstätige, heute sind es noch rund drei. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der Tatsache, dass in den nächsten Jahren die Babyboomer in Rente gehen, dürfte sich das Verhältnis noch zusätzlich verschlechtern. Die Belastung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird entsprechend steigen oder es müssen zusätzliche Einnahmequellen (zum Beispiel über die Mehrwertsteuer) erschlossen werden.

In der 2. Säule gilt das Kapitaldeckungsverfahren. Dieses hat keinen solidarischen Ansatz. Jede versicherte Person ist auf sich allein gestellt. Die 2. Säule gleicht einem Sparkonto: Die Arbeitnehmerin zahlt zusammen mit dem Arbeitgeber monatlich einen Sparbetrag auf ihr persönliches Konto. Je höher das Einkommen, desto höher dieser Betrag und desto höher schliesslich auch das angesparte Alterskapital. Umgekehrt fällt bei einem tieferen Einkommen auch das Alterskapital tiefer aus, woraus weniger Rente resultiert. Wer unter 21 330 Franken jährlich verdient, fällt ganz aus der 2. Säule heraus.

DER RENTENUMWANDLUNGSSATZ

Der Rentenumwandlungssatz wird verwendet, um das angesparte Alterskapital in eine lebenslange Rente umzurechnen. Beim heutigen gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent erhalten Sie aus einem Alterskapital von 100 000 Franken eine Rente von 6800 Franken pro Jahr. Diese 6,8 Prozent gelten aber nur für den obligatorischen Bereich. In der überobligatorischen Vorsorge steht es den Pensionskassen frei, welchen Umwandlungssatz sie anwenden – er fällt in der Regel deutlich tiefer aus (mehr dazu auf Seite 71).

Der Vorteil des Kapitaldeckungsverfahrens ist, dass es unabhängig von der demografischen Entwicklung funktioniert – zumindest theoretisch. Jeder und jede spart während der Erwerbszeit zusammen mit dem Arbeitgeber und erhält dann die entsprechende Altersrente. In der Praxis findet jedoch sehr wohl eine Umverteilung zwischen den Rentnern und den Erwerbstätigen statt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und im aktuellen tiefen Zinsumfeld reicht das angesparte Kapital nicht mehr aus, um beim gesetzlichen Rentenumwandlungssatz von 6,8 Prozent eine Rente bis zum Lebensende zu finanzieren. Die heutigen Rentner verzehren also mehr Kapital, als sie angespart haben; deshalb muss für die Zukunft erst recht mit einem tieferen Rentenumwandlungssatz gerechnet werden.

AHV – die 1. Säule

Die AHV ist die erste und nach wie vor die wichtigste Säule unseres Vorsorgesystems. Sie garantiert der gesamten Bevölkerung nach der Pensionierung eine Rente, um die existenziellen Auslagen zu decken. Sollten die Renten der AHV für den Lebensunterhalt nicht reichen,...

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