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Handeln aufgrund eines militärischen Befehls und einer beamtenrechtlichen Weisung.

AutorSebastian Schwartz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Strafrecht 192
Seitenanzahl284 Seiten
ISBN9783428525638
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Zentraler Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das Handeln aufgrund eines militärischen Befehls und einer beamtenrechtlichen Weisung. Im Mittelpunkt steht das Bemühen, die strafrechtliche Relevanz hoheitlichen Handelns auf Befehl im militärischen und zivilen Bereich zu untersuchen. Sebastian Schwartz verfolgt zweierlei Ziele: Zum einen geht er wichtigen Fragen des Wehrrechts nach, deren rechtliche Behandlung nach wie vor umstritten und von erheblicher praktischer Bedeutung ist. Zum anderen beleuchtet er die beamtenrechtliche Norm gemäß § 56 BBG für ein Handeln auf Anordnung neu. Der Vergleich der beamtenrechtlichen Regelung für ein Handeln auf Weisung mit den Vorschriften des Wehr- und Vollzugsrechts zeigt, wie reformbedürftig die Vorschrift des § 56 BBG ist. Der Verfasser plädiert daher für den Beitrag eines Alternativentwurfes, der das beamtenrechtliche Handeln auf Weisung systemgerecht begreift.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis19
Einleitung24
A. Einführung24
B. Ziel der Arbeit25
C. Gang der Untersuchung26
Erster Teil: Das Wehrrecht – Handeln aufgrund eines militärischen Befehls28
Erstes Kapitel: Der Begriff des militärischen Befehls28
A. Anweisung zu einem bestimmten Verhalten28
B. Befehl eines militärischen Vorgesetzten an einen Untergebenen29
C. Anweisung in schriftlicher, mündlicher oder in anderer Weise30
D. Allgemein oder für den Einzelfall30
E. Mit dem Anspruch auf Gehorsam31
F. Rechtliche Qualifikation des Befehls31
Zweites Kapitel: Die rechtshistorische Entwicklung bei einem Handeln aufgrund eines militärischen Befehls32
A. Die rechtshistorische Entwicklung bis 187232
B. Die rechtshistorische Entwicklung ab Kodifikation der Militärstrafgesetzbücher34
C. Analyse des § 47 MStGB bei einem Handeln auf Befehl37
I. Die einschränkende Auslegung des § 47 MStGB37
II. Die Enthaftung des Untergebenen nach § 47 I 2 MStGB41
1. Die Enthaftung in tatsächlicher Hinsicht42
2. Die Enthaftung in rechtlicher Hinsicht43
Drittes Kapitel: Die bestehende Rechtslage bei einem Handeln aufgrund eines militärischen Befehls45
A. Das neue Wehrstrafgesetz vom 30.03.195745
I. Das neue Menschenbild: der Staatsbürger in Uniform46
II. Die neue rechtliche Ausgestaltung46
III. Die Unterscheidung von Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit eines militärischen Befehls48
1. Die Notwendigkeit einer Differenzierung48
2. Die Kritik der Literatur und eigene Stellungnahme50
a) Das Beispiel von Spendel50
b) Die Lösung des Beispiels51
3. Zusammenfassung52
4. Mögliche Erscheinungsformen rechtswidriger, verbindlicher Befehle52
5. Die Vermutung der Rechtmäßigkeit53
B. Die Gehorsamspflicht des Soldaten nach dem Soldatengesetz55
I. Einführung55
II. Inhalt der Gehorsamspflicht des Soldaten gemäß § 11 I 1 und 2 SoldatenG und die sog. Gegenvorstellung56
1. Die Ansicht der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur58
a) Die Ansicht des Bundesgerichtshofs58
b) Die Ansicht der herrschenden Meinung im Schrifttum59
2. Die Gegenmeinung in der Literatur60
3. Stellungnahme62
III. Grenzen der Gehorsamspflicht des Soldaten65
1. Der rechtmäßige, verbindliche Befehl66
2. Der rechtmäßige, unverbindliche Befehl?67
a) Beispiel: Die irrige Festnahme67
b) Die Lösung des Beispiels68
aa) Der sog. „strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff“68
bb) Die Auswirkungen des „strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs“ auf die Rechtmäßigkeit des Befehls69
cc) Die Einschränkung des „strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs“ für den zu beurteilenden Fall69
c) Kritische Würdigung des „strafrechtlichen Rechtmäßigkeitsbegriffs“70
d) Das Problem der Kenntnis des Untergebenen von dem Irrtum seines Vorgesetzten und die hieraus folgenden Konsequenzen72
aa) Die Rechtmäßigkeit des Befehls74
bb) Die Verbindlichkeit des Befehls75
cc) Ergebnis75
3. Der rechtswidrige, verbindliche Befehl76
a) Die „Entschuldigungslösung“77
b) Die „Rechtfertigungslösung“79
c) Stellungnahme83
aa) Die Relativität der Rechtsverhältnisse und der „strafrechtliche Rechtmäßigkeitsbegriff“83
bb) Die in Streit befangenen Rechtsgüter und deren Rechtsträger84
cc) Differenzierung nach Innen- und Außenrecht85
dd) Das Notwehrrecht des Dritten und die hierdurch gefährdete Disziplin86
ee) Die Pflichtenkollision88
ff) Gesichtspunkte des Nötigungsnotstands89
(1) Die „Entschuldigungslösung“90
(2) Die „Rechtfertigungslösung“91
(3) Stellungnahme vor dem Hintergrund geringfügiger Normübertretungen92
(4) Situative Vergleichbarkeit des Nötigungsnotstands mit der des rechtswidrigen, verbindlichen Befehls93
(5) Zwischenergebnis94
gg) Das Rechtsbewährungsprinzip94
hh) Der Staatswille und der Wille des Gesetzes95
ii) Das „Teilnahmeargument“96
jj) Die Irrtumsnorm gemäß § 22 WStG97
kk) Die Autoritätsbindung des Untergebenen an seinen Vorgesetzten98
ll) Ergebnis100
4. Der rechtswidrige, unverbindliche Befehl101
a) Befehle, die nicht befolgt werden dürfen102
aa) Der strafrechtswidrige Befehl102
bb) Der sog. „gefährliche“ Befehl102
(1) Einleitung102
(2) Der Begriff des „gefährlichen“ Befehls104
(3) Das Problem der Verbindlichkeit des „gefährlichen“ Befehls105
(4) Beispiel: Die lebensgefährliche Flussüberquerung106
(5) Die Lösungstheorien106
(a) Die sog. „Feststellungslösung“106
(b) Die sog. „Prognoselösung“107
(c) Stellungnahme109
(aa) Die widerstreitenden Interessen110
(bb) Überprüfung der sog. „Feststellungslösung“110
(cc) Überprüfung der sog. „Prognoselösung“114
(dd) Ergebnis118
cc) Der völkerrechtswidrige Befehl118
(1) Der Befehl zur Vorbereitung eines Angriffskrieges gemäß Art. 26 I GG118
(2) Der gegen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts verstoßende Befehl gemäß Art. 25 GG119
b) Befehle, die nicht befolgt werden müssen120
aa) Befehle, welche die Menschenwürde des Untergebenen oder Dritter verletzen121
bb) Verstoß gegen Verfassungsprinzipien, insbesondere gegen Grundrechte des Untergebenen123
(1) Einführung123
(2) Der Soldat als Grundrechtsträger im sog. Sonderstatusverhältnis124
(3) Der Befehl als Eingriff in die Grundrechte des Soldaten128
(4) Die einschränkbaren Grundrechte durch Befehl nach Art. 17a GG und Art. 137 I GG und die daraus folgenden Konsequenzen für die dort nicht genannten Grundrechte128
(5) Der Eingriff in Grundrechte durch Befehl außerhalb des Art. 17a GG und Art. 137 I GG131
(a) Der Eingriff in einschränkbare Grundrechte durch Befehl131
(b) Der Eingriff in vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte durch Befehl133
(aa) Einführung133
(bb) Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Reichweite der Gehorsamspflicht nach Art. 4 I 2. Var. GG vom 21.06.2005134
cc) Befehle, die zu nicht dienstlichen Zwecken ergehen, und Befehle für die dienstfreie Zeit140
dd) Der unzumutbare Befehl143
ee) Unverbindlichkeit bei inhaltlich sich widersprechenden Befehlen143
ff) Befehle, die unter Überschreitung der Befehlsbefugnis ergehen145
(1) Es besteht kein Vorgesetztenverhältnis i. S. d. VVO146
(2) Es besteht ein Vorgesetztenverhältnis i. S. d. VVO146
gg) Unverbindlichkeit des Befehls bei Unmöglichkeit und wegen grundlegender Veränderung der Sachlage – die sog. clausula rebus sic stantibus148
(1) Objektive Unmöglichkeit der Befehlsausführung149
(2) Subjektive Unmöglichkeit der Befehlsausführung149
(3) Unverbindlichkeit des Befehls bei grundlegender Änderung der Sachlage150
hh) Unverbindlichkeit des Befehls wegen rechtfertigender Pflichtenkollision in der Person des Untergebenen?153
(1) Beispiel: Das unbewachte Kasernentor154
(2) Die auftretende Pflichtenkollision154
(3) Historischer Hintergrund154
(4) Die Rechtfertigung des Wachsoldaten155
(5) Die Verbindlichkeit des Wachbefehls157
ii) Sonstige Unverbindlichkeitsgründe158
C. Die normative Ausgestaltung der Strafrechtsvorschriften bei einem Handeln auf Befehl159
I. Einführung159
II. Das vorsätzliche Begehungsdelikt bei einem Handeln auf Befehl159
1. Der Tatbestand einer vorsätzlichen Straftatbegehung auf Befehl160
2. Die Rechtswidrigkeit einer vorsätzlichen Straftatbegehung auf Befehl160
a) Allgemeine Rechtfertigungsgründe des Untergebenen bei einem Handeln auf Befehl160
b) Besondere Rechtfertigungsgründe des Untergebenen bei einem Handeln auf Befehl161
aa) Gemeinsame Struktur der Erlaubnissätze: Das subjektive Rechtfertigungselement bei einem objektiven Vorhandensein der Rechtfertigungslage161
bb) Der besondere Rechtfertigungsgrund der „militärischen Notwendigkeit“162
cc) Der rechtmäßige, verbindliche Befehl163
dd) Der rechtmäßige, unverbindliche Befehl163
ee) Der rechtswidrige, verbindliche Befehl163
ff) Der rechtswidrige, unverbindliche Befehl163
gg) Weitere besondere Rechtfertigungsgründe164
3. Die Schuld des Untergebenen bei einer vorsätzlichen Straftatbegehung auf Befehl166
a) Allgemeine Entschuldigungsgründe des Untergebenen bei einem Handeln auf Befehl166
b) Besondere Entschuldigungsgründe des Untergebenen bei einem Handeln auf Befehl168
aa) Der Schuldausschließungsgrund eigener Art gemäß § 5 I WStG bei einem Handeln auf Befehl168
(1) Der Normzweck168
(2) Die Voraussetzungen des § 5 I WStG169
(a) Das Begehen einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat durch den Untergebenen169
(b) Das Begehen der Straftat durch den Untergebenen auf Befehl169
(3) Die Rechtsfolge des § 5 I WStG bei einem Handeln auf Befehl171
(a) Kenntnis des Untergebenen von der Rechtswidrigkeit der Tat gemäß § 5 I 1. Var. WStG172
(aa) Nichterkennen der Straftatbegehung aus tatsächlichen Gründen173
(bb) Nichterkennen der Straftatbegehung wegen irriger rechtlicher Bewertung des Untergebenen174
(b) Offensichtlichkeit eines Vergehens oder Verbrechens gemäß § 5 I 2. Var. WStG175
(aa) Die objektive Komponente175
(bb) Die subjektive Komponente demonstriert am Beispiel der „Mauerschützenfälle“177
bb) Der besondere Entschuldigungsgrund nach § 3 VStGB179
4. Der besondere Strafmilderungsgrund des § 5 II WStG181
5. Die Irrtumsregelung des § 22 WStG184
a) § 22 I WStG184
b) § 22 II, III WStG186
III. Das fahrlässige Begehungsdelikt bei einem Handeln auf Befehl187
1. Beispiel: Tödlicher Unfall durch unvorsichtiges Einparken188
2. Die Lösung des Beispiels188
IV. Die Rechtsfolgen der Tat190
1. Die strafzumessungserheblichen Umstände190
a) Der Erfolgsunwert190
b) Der Handlungsunwert191
2. Die einzelnen Instrumentarien auf Rechtsfolgenseite194
V. Besonderheiten für Jugendliche und Heranwachsende196
Zweiter Teil: Das Beamtenrecht Handeln aufgrund einer beamtenrechtlichen Weisung197
Erstes Kapitel: Einführung197
Zweites Kapitel: Der Begriff der beamtenrechtlichen Weisung198
A. Innerdienstliche Einzelanordnung198
B. Weisungsgebundenheit des Beamten198
C. Vorgesetzter und Untergebener199
D. Rechtliche Qualifikation der beamtenrechtlichen Weisung199
Drittes Kapitel: Die rechtshistorische Entwicklung bei einem Handeln aufgrund einer beamtenrechtlichen Weisung199
Viertes Kapitel: Die bestehende Rechtslage bei einem Handeln aufgrund einer beamtenrechtlichen Weisung205
A. Die rechtliche Ausgestaltung der beamtenrechtlichen Gehorsamsvorschriften205
I. Einführung205
II. Inhalt der Gehorsamspflicht des Beamten207
III. Grenzen der Gehorsamspflicht und die Verantwortung des Beamten209
B. Kritische Würdigung des § 56 II 3 BBG214
I. Der entstehungsgeschichtliche Hintergrund als materielle Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung?215
II. Die Auslegung des § 56 II 3 BBG216
1. Die Auslegung nach dem Wortlaut216
a) Der Wortlaut des § 56 II 3 BBG und seine „Korrektur“216
b) Kritik an der Wortlaut„korrektur“218
aa) Die objektiv-teleologische Auslegung219
bb) Kritik an einer rein objektiv-teleologischen Auslegung220
cc) Verstoß gegen das Analogieverbot222
2. Die historische Auslegung224
3. Systematische Aspekte227
a) Die Regelung in § 7 UZwG228
aa) Umfang und Grenzen der Gehorsamspflicht nach dem UZwG228
bb) Das gestraffte Remonstrationsverfahren nach dem UZwG229
b) Die Regelung in § 97 StVollzG229
aa) Umfang und Grenzen der Gehorsamspflicht nach dem StVollzG230
bb) Das gestraffte Remonstrationsverfahren nach dem StVollzG230
c) Systematischer Vergleich der Vollzugsregeln mit der des allgemeinen Beamtenrechts nach § 56 II 3 BBG231
4. Teleologische Aspekte232
a) Das Entfallen der Weisungsgebundenheit des Beamten bei einem ordnungswidrigen Befehl233
b) Der „strafrechtswidrige, aber verbindliche Befehl“ und die Haftungsprivilegierung des Beamten gemäß § 56 II 3 BBG234
aa) Unterschiede bei der Verbindlichkeit: die Regelung im Wehr- und Vollzugsrecht gegenüber der Bestimmung im allgemeinen Beamtenrecht234
bb) Unterschiede in der Haftung: die Regelung im Wehr- und Vollzugsrecht gegenüber der Bestimmung im allgemeinen Beamtenrecht236
(1) Gleichlauf im Fall der „Kenntnis“ mit der „Erkennbarkeit“236
(2) Inkongruenz zwischen „Offensichtlichkeit“ und „Erkennbarkeit“237
(a) Beispiel: Sicherungshaft eines terrorverdächtigen Ausländers238
(b) Beispiel: Präventive Ingewahrsamnahme zur Sicherstellung der Abschiebung239
(c) Die Lösung der Beispiele239
5. Ergebnis der Auslegung und Ausblick243
Dritter Teil: Schlussbetrachtung – Die Ausgestaltung der Normen de lege ferenda244
Erstes Kapitel: Einführung244
Zweites Kapitel: Die wehr- und vollzugsrechtlichen Vorschriften244
Drittes Kapitel: Die beamtenrechtliche Norm des § 56 BBG245
A. Trennung von Verbindlichkeit und persönlicher Verantwortung246
B. Streichung der „Erkennbarkeit“ gemäß § 56 II 3 BBG247
C. Die eingeschränkte Verbindlichkeit rechtswidriger Weisungen248
D. Die Haftung bei Ausführung unverbindlicher Befehle251
1. Der Konflikt: Gehorsamspflicht und Rechtsstaatsprinzip251
2. Das Remonstrationsverfahren und die Entlastung des Beamten252
a) Die Verantwortung des Beamten aufgrund privilegierten Haftungsmaßstabes254
aa) Die Begehung einer Ordnungswidrigkeit auf Anordnung255
bb) Der auf Anordnung begangene Menschenwürdeverstoß255
b) Die Haftung nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen256
E. Funktionale Einteilung hoheitlichen Handelns257
F. Die Ausgestaltung der Verantwortlichkeit des Beamten de lege ferenda258
G. Zusammenfassende Erläuterung259
1. Zu § 56 I BBG259
2. Zu § 56 II BBG259
3. Zu § 56 III BBG259
4. Zu § 56 IV BBG260
5. Zu § 56 V BBG260
Zusammenfassung und Ausblick261
A. Einführung261
B. Das Handeln aufgrund eines militärischen Befehls261
C. Das Handeln aufgrund einer beamtenrechtlichen Weisung263
Literaturverzeichnis265
Sachregister283

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