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E-Book

Kabelfernsehen und Rundfunkgesetze.

AutorWolfgang Lieb
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2014
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 249
Seitenanzahl288 Seiten
ISBN9783428431960
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR

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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis10
Einleitung20
I. Gegenstandsfindung: Kabelfernsehen und Rundfunk20
II. Merkmale zur Unterscheidung zwischen Kabelfernsehen und herkömmlichem Rundfunk20
III. Kabelfernsehen — heute22
1. Kabelfernsehen in den USA23
2. Die Situation in der Bundesrepublik25
IV. Rechtsprobleme bei der Veranstaltung von Kabelfernsehen27
Erster Teil: Kabelfernsehen und Rundfunkrecht29
Erstes Kapitel: Die fernmelderechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen32
I. Der Rundfunk als geschichtlicher Erfahrungsgegenstand37
II. Die Rundfunkverbreitungstechnik nach dem Verständnis der administrativen Regelungen39
1. Die Rundfunkverfügungen der Weimarer Zeit39
2. Der Ausbau des Drahtfunks und die Drahtfunkverordnung42
3. Die Rundfunkregelungen der Besatzungszeit und das Rundfunkverwaltungsrecht der Bundesrepublik45
III. Die Aussagen der Obergerichte über die Rundfunkverbreitungsverfahren49
IV. Rundfunkverwaltungsrecht und internationales Fernmelderecht51
V. Zwischenergebnis53
Zweites Kapitel: Die kulturell-rechtliche Seite des Rundfunks und das Kabelfernsehen54
I. Das Kabelfernsehen und der Rundfunkbegriff nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG54
II. Rundfunk und Drahtlosigkeit Zur Entwicklung von Begriff und Gegenstand des Rundfunks56
1. Die Beschreibungsqualität des Wortes Rund-„Funk"56
a) „Funk" als drahtloses und drahtgebundenes Nachrichtenübermittlungsverfahren58
b) Die Gleichstellung von Drahtfunk und Raumfunk im Fernmelderecht61
c) Besonderheit des niederfrequenten Drahtfunks64
d) Zwischenergebnis66
2. „Rund"-Funk und Drahtlosigkeit66
a) Die Entwicklung des Rundfunkbegriffs68
b) Zwischenergebnis73
3. Die Bedeutung von Kabel und Draht beim herkömmlichen Rundfunk73
a) Rundfunk und Rundfunkleitungstechnik73
b) Der Einsatz von Draht oder Kabel bei der Verbreitung von Programmdarbietungen75
aa) Die ersten Programmübertragungen über Draht75
bb) Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen für die Einführung des drahtlosen Rundfunks76
cc) Die Ausnutzung vorhandener Leitungsnetze zur Verbreitung von Drahtfunkprogrammen79
dd) Die Drahtfunktechnik als Ergänzung zur drahtlosen Ausstrahlung79
ee) Der Drahtfunk als Mittel der Rundfunkpolitik80
ff) Der Ausbau von Drahtfunknetzen im Nationalsozialismus80
gg) Der Drahtfunk als letztes intaktes Schnellnachrichtenmittel82
hh) Wiederaufbau des Drahtfunknetzes nach dem Weltkrieg82
ii) Die Entscheidung der Rundfunkanstalten für den UKW-Rundfunk83
kk) Die Bedeutung des Drahtfunks für den Rundfunk anderer Länder85
ll) Der Einsatz von Kabel beim Fernsehen86
mm) Die Zentralantennenanlage88
nn) Zwischenergebnis89
4. Der Rundfunk als besonderes technisches Nachrichtenmittel in Abgrenzung zu Presse und Film90
5. Zwischenergebnis92
III. Das Kabelfernsehen und die Rundfunkgesetze der Länder93
1. Der Rundfunkbegriff des Staatsvertrags über die Regelung des Rundfunkgebührenwesens93
2. Rundfunkgesetze, die den Drahtfunk ausdrücklich mit einbeziehen95
a) Das Gesetz über den „Westdeutschen Rundfunk, Köln"95
b) Der Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk96
c) Der Staatsvertrag über den Südwestfunk98
3. Rundfunkgesetze ohne eindeutige Festlegung der Übermittlungsverfahren99
4. Das Kabelfernsehen und einzelne Gesetzesbegriffe102
IV. Ergebnis103
Zweiter Teil: Die Erscheinungsformen des Kabelfernsehens und die Merkmale des herkömmlichen Rundfunks nach dem Grundgesetz und den Länderrundfunkgesetzen105
Erstes Kapitel: Das Verhältnis der Rundfunkgesetze zum Grundgesetz bei der Gewinnung rechtlicher Wesensmerkmale des Rundfunks107
Zweites Kapitel: Die rechtlichen Merkmale des Rundfunkbegriffs109
I. Die Ausdrucksmittel des Rundfunks109
II. Der Programminhalt als Wesensmerkmal110
III. Der Rundfunk als für die Allgemeinheit bestimmte Darbietung114
1. Die Vieldeutigkeit des Begriffs der Allgemeinheit nach dem Wortlaut der Rundfunkgesetze114
2. Allgemeinheit als Merkmal der Abgrenzung des Rundfunks von den Funksonderdiensten116
IV. Die verfassungsrechtliche Ausdeutung des Merkmals der Allgemeinheit120
1. Allgemeinheit und Allgemeinzugänglichkeit120
2. Allgemeinheit als „faktische Offenheit"122
V. Übertragbarkeit der Kriterien des Öffentlichkeitsbegriffs aus anderen Rechtsgebieten zur Konkretisierung des Merkmals der Allgemeinheit123
1. Öffentlichkeit auch als räumlich getrennte Vielzahl von Personen125
2. Ubiquität der Ätherwellen und „unbegrenzte Öffentlichkeit"126
3. Allgemeinheit als „breite Öffentlichkeit"128
4. Die Zweckbestimmung des Merkmals der Allgemeinheit beim Rundfunk im Unterschied zum urheberrechtlichen Öffentlichkeitsbegriff130
5. Die Beziehungen der Beteiligten an den Funksonderdiensten als Unterscheidungsmerkmal zur Allgemeinheit des Teilnehmerkreises beim Rundfunk131
6. Zwischenergebnis133
7. Allgemeinheit bei der Wiedergabe oder Allgemeinheit des Rundfunkempfangs134
8. Zwischenergebnis136
VI. Der Kommunikationsinhalt oder der Wille des Veranstalters als Kriterium für die „Bestimmung" für die Allgemeinheit137
1. Der Kommunikationsinhalt als Indiz für die Bestimmung einer Sendung an die Allgemeinheit138
2. Der Wille des Absenders als Entscheidungskriterium für die Bestimmung einer Sendung für die Allgemeinheit140
a) Im nachhinein ist jede unbestimmte Personenmehrheit bestimmt142
b) Verobjektivierung des Willensmoments143
c) Zwischenergebnis144
VII. Die Allgemeinheit als Rezipient von Massenkommunikation144
1. Die Masse146
2. Das disperse Publikum147
a) Zahl und Streuung der Teilnehmer — keine essentiellen Merkmale der Massenkommunikation148
b) Massenkommunikationsmittel als Sammelbegriff verschiedener gleichartiger Kommunikationsmedien150
3. Massenkommunikationsmittel und Grundgesetz151
4. Zwischenergebnis152
VIII. Allgemeinheit als Allgemeinheitsbezug des Programms153
1. Die liberale Komponente des Art. 5 Abs. 1 GG als Verbot staatlicher Eingriffe in die Programmgestaltung154
2. Allgemeinheitsbezug und die institutionelle Komponente der Rundfunkfreiheit156
a) Politischer und unpolitischer Rundfunk159
b) Die Eingrenzung des Rundfunks auf die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe159
c) „Der Weg vom Recht über die Institution zur Pflicht"160
d) Die „öffentliche Aufgabe" als definitorisch leerlaufendes Begriffssubstitut161
e) öffentliche Meinungsbildung als ständiger Prozeß ohne rechtlich bestimmbaren Verlauf163
f) Die Aufhebung der Trennung zwischen politischem und gesellschaftlichem Bereich im demokratischen Sozialstaat164
g) Die verfassungsrechtliche Problematik einer programmlichen Inpflichtnahme165
h) Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt den „politischen" und den „unpolitischen" Rundfunk167
3. Ergebnis170
IX. Exkurs: Der Rundfunk als publizistische Institution171
X. Die institutionell-publizistischen Voraussetzungen für den Programmbetrieb175
Drittes Kapitel: Vergleich der verschiedenen Erscheinungsformen des Kabelfernsehens mit dem herkömmlichen Rundfunk177
I. Zu 1.: Vollversorgung einer größeren Region177
II. Zu 2.: Lokales Kabelfernsehen180
III. Zu 3.: Verkabelung verschiedener örtlich zusammenliegender Gebäude oder einer Großwohnanlage185
IV. Exkurs: Genehmigungsfreie Fernmeldeanlagen als Rundfunk190
V. Zu 4.: Kabelsendungen, die von einer Zentrale an verschiedene Einzelstellen mit Publikumsverkehr geliefert werden192
VI. Zu 5.: Kabelverteilung von Programmen an einem Ort mit Publikumsverkehr195
VII. Zu 6.: Kabelverteilung von Programmen an verschiedene „private" Empfangsstellen innerhalb eines Gebäudes196
Dritter Teil: Rückwirkungen der Einführung des Kabelfernsehens auf die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkgesetze200
Erstes Kapitel: Rundfunkfreiheit ohne Wellenknappheit202
I. Die teilweise in der Literatur gezogenen Konsequenzen aus einem behaupteten Wegfall der tatsächlichen Prämissen des Fernseh-Urteils202
II. Der Streit um den Wegfall der technischen Prämisse203
III. Die nur potentielle Möglichkeit der Erhöhung der Programmzahl und die tatsächlichen Prämissen204
IV. Die Verknüpfung der technischen mit der finanziellen Prämisse205
1. Der hohe Kostenaufwand für die Veranstaltung von Rundfunksendungen läßt nur eine kleine Zahl von Veranstaltungsträgern zu206
2. Verbot jeder vermeidbaren Monopolisierung208
3. Die unterschiedliche Ausgangssituation bei Presse, Film und Rundfunk209
4. Die gesetzliche Regelung der Rundfunkfreiheit als vorbeugende „Dienstleistungspflicht" des Gesetzgebers211
5. Die Verfassungsgarantie der Meinungspluralität gilt auch für den lokalen Bereich213
V. Binnenpluralistische Organisationsstruktur und individualbezogene Grundrechte215
VI. Zwischenergebnis216
Zweites Kapitel: Die Verfassungskonformität der binnenpluralistischen Organisationsstruktur auch beim Fortfall der Prämissen des Fernseh-Urteils218
I. Unterschiedliche Begründungsansätze219
II. Die einzigartige Machtintensität und Suggestivkraft des Rundfunks als besonderes Strukturmerkmal220
III. Die unterschiedlichen Wahrnehmungsbedingungen von Rundfunk und Presse221
1. Der Rundfunk als „bequemstes" Massenmedium221
2. Der Aktualitätsvorsprung des Rundfunks222
3. Der Glaubwürdigkeitsvorsprung des Rundfunks223
4. Die Beschränkung der Rezeption mehrfacher Angebote durch die geringere Disponibilität des Rundfunks und die fehlende Selektionsmöglichkeit für den Rezipienten innerhalb der Programmangebote224
IV. Zwischenergebnis227
Drittes Kapitel: Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunk-„Monopols" bei Einführung des Kabelfernsehens229
I. Die Unzulänglichkeit der Kennzeichnung des alleinigen Rundfunkveranstaltungsrechts der Rundfunkanstalten als „Monopol"229
1. Die Verzahnung von Rundfunkgesetzen und Grundgesetz als Ausschlußgrund für private Rundfunkveranstaltungen231
2. Das Verfassungsgebot der Meinungsvielfalt und die Verlagerung der Rundfunkveranstaltungsträger ins öffentliche Recht als Ausschlußgründe für private Rundfunkinitiativen232
II. Die öffentlich-rechtliche Struktur der Rundfunkveranstaltungsträger und die Grundrechte233
1. Die allgemeine Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG (1. Halbsatz)233
2. Die Informationsfreiheit — Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (2. Halbsatz)235
3. Die individualrechtliche Komponente des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG235
4. Die öffentlich-rechtliche Struktur des Rundfunks als Hinderungsgrund für erwerbswirtschaftliche Betätigungsformen im Rundfunkwesen238
a) Die Problematik des Verhältnisses zwischen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 12 Abs. 1 GG239
b) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit staatlicher Wirtschaftsbetätigung241
aa) Zu den Voraussetzungen und Grenzen verfassungsrechtlich legitimierter staatlicher Wirtschaftsbetätigung242
bb) Das Vorliegen einer „öffentlichen Aufgabe" als Voraussetzung für eine staatliche Handlungs- und Gestaltungskompetenz243
cc) Zum gesetzgeberischen Ermessen auf der Ebene der Handlungskompetenz und im Rahmen der Gestaltungskompetenz244
c) Die Anwendung der Grundsätze der „sozialen Determination der Grundrechte" auf das Rundfunkrecht246
aa) Die staatliche Handlungskompetenz im Rundfunkwesen247
bb) Die öffentlich-rechtliche Ausformung der Rundfunkveranstaltungsträger als eine im Gestaltungsermessen des Gesetzgebers liegende zulässige Maßnahme248
cc) Bestätigung durch das Fernseh-Urteil249
d) Zur sachlichen Vertretbarkeit der Beibehaltung der öffentlichen Rechtsform für die Rundfunkveranstaltungsträger250
aa) Die historische Gewachsenheit und Erprobtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten250
bb) Keine Verdrängung eines bestehenden Berufsbildes251
cc) Die Verlagerung der Rundfunkorganisation ins Privatrecht als gesetzgeberischer Umweg252
dd) Die Begrenzung der Kommerzialisierung und der daseinsvorsorgerische Aspekt des Rundfunks253
ee) Gleichmäßige Rundfunkversorgung255
ff) K e i n Verstoß gegen den Subsidiaritätsgedanken256
5. Kein Verstoß gegen Art. 14 GG257
6. Rundfunkgesetze und allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG258
III. Die Bindungswirkung des Fernseh-Urteils nach 31 Abs. 2 BVGG auch bei unterstellter Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze259
IV. Gesetzeserfordernis als Hinderungsgrund für die Vollziehbarkeit der eventuell einschlägigen Individualgrundrechte260
Literaturverzeichnis263

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