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Kontieren und buchen

AutorElmar Goldstein
VerlagHaufe Verlag
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl128 Seiten
ISBN9783648112229
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis2,99 EUR
Die Frage nach dem richtigen Konto stellt sich oft auch erfahrenen Buchhaltern. Mithilfe der Kontierungstabellen in diesem Buch können Sie häufig vorkommende Geschäftsvorfälle schnell und sicher den richtigen Konten zuordnen. Inhalte: - Worum es in der Buchhaltung geht - Verlässliche Lösungen, systematisch nach Geschäftsvorfällen geordnet - Zahlreiche Buchungsbeispiele aus der betrieblichen Praxis - Kontierung nach DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sowie nach IKR und BGA 

Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.

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Leseprobe

Abgang von Vermögensgegenständen


BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
204696223206900Verluste aus Anlagenabgang
205696323256905Verluste aus Abgang von Umlaufvermögen

Steuerfreie Rücklagen werden z. B. nach § 6 b EStG für Veräußerungsgewinne bei Anlagegütern gebildet. Bei einer Ersatzbeschaffung wird der Gewinn innerhalb der folgenden vier Jahre auf das neu angeschaffte Wirtschaftsgut übertragen. Anderenfalls muss die Rücklage ertragswirksam aufgelöst werden. Die 6b-Rücklage ist auf die Übertragung von Grund und Boden und Gebäuden beschränkt.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
2350697123456927Einstellungen in steuerliche Rücklagen

Forderungsverluste und sonstige Aufwendungen


Forderungsausfälle – etwa durch Konkurs oder Tod des Kunden – sind aufwandswirksam einzubuchen:

Forderungsverluste
an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
23695124006930Forderungsverluste
2313695624016931Forderungsverluste 7 % USt
231695024066936Forderungsverluste 19 % USt

Das Konto „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ verwenden Sie für die Verbuchung von Aufwand, den Sie sonst nicht zuordnen können, z. B. Safemiete, GEZ-Zahlungen u. a. Hingegen bezeichnet „sonstiger Betriebsbedarf“ den Verbrauch von Gegenständen. Einmalige Aufwendungen wie z. B. Gründungskosten können auf „sonstige Aufwendungen, unregelmäßig“ kontiert werden. Als sonstiger Betriebsbedarf gilt auch die typische Berufskleidung, wie z. B. schwarzer Anzug oder Frack des Kellners oder der Büromantel des Architekten.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
47369349006300Sonstige betriebliche Aufwendungen
4739699223096969Sonstige Aufwendungen unregelmäßig
4725607449806850Sonstiger Betriebsbedarf

Werkzeuge und Kleingeräte werden bis zum Wert von 250 EUR als Sofortaufwand erfasst. Darüber hinaus dürfen sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG bis zu einem Betrag von 800 EUR sofort abgeschrieben werden.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
47260349856845Werkzeuge und Kleingeräte
03708904850675Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
037089480670Geringwertige Wirtschaftsgüter

Erträge der Positionen 9 bis 11 buchen


Es geht um folgende Positionen des HGB-Schemas:

9Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen,
10Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen,
11sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen.

Als Beteiligungen gelten Anteile, die dem Geschäftsbetrieb durch dauernde Verbindung dienen sollen, bei Kapitalgesellschaften im Zweifel über 20 % der Anteile.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
2515526007000Erträge aus Beteiligungen
251055426187008Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaft § 9 GewStG

Eigens buchen Sie solche Erträge, die aus Beteiligungen von verbundenen Unternehmen hervorgehen: Als verbunden gelten Unternehmen im Mutter-Tochterverhältnis und zwischen den Töchtern.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
251155026197009Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen

Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen, buchen Sie folgendermaßen:

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
2535626207010Erträge Wertpapiere/Ausleihungen Anlagevermögen
253556026497019Erträge Wertpapiere/Ausleihungen des Finanzanlagevermögens aus verbundenen Unternehmen

Und die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen, hier:

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
265726507100Sonst. Zinsen und ähnl. Erträge
26657986507110Sonstiger Zinsertrag
26457926807120Zinsähnliche Erträge
26357326707130Diskonterträge

Zinserträge auf Steuererstattungen betrieblicher Steuern (§ 233a AO) gehören auf folgende Konten. Dabei sind Zinserträge aus Gewerbesteuererstattung steuerfrei (§ 4 Abs. 5b EStG), sofern die Gewerbesteuerzahlung nicht als Betriebsausgabe abgezogen wurde.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung (SKR)
264757226577105Zinserträge § 233a AO
264657226587106Zinsertr. § 233 a AO Anlage A KSt
264757226537107Zinserträge § 233a AO, § 4 Abs. 5b EStG

Erträge aus Verlustübernahme und erhaltene Gewinne aufgrund Gewinnabführung: Auf diese Konten gehören erhaltene Gewinne aufgrund Gewinn- oder Teilgewinnabführungsverträgen, z. B. auch stille Beteiligungen.

BGAIKRSKR03SKR04Kontenbezeichnung...
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