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E-Book

Möglichkeiten der aktiven Abwehr von 'Cybermobbing' für Betroffene und Angehörige

Was können Betroffene und Angehörige tun?

AutorMartina Bradke
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2013
Seitenanzahl73 Seiten
ISBN9783656534808
FormatPDF/ePUB
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis24,99 EUR
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Pädagogik - Medienpädagogik, Note: 1,3, Evangelische Hochschule Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten moderner Kommunikations- und Informationstechnologien steht unsere Gesellschaft vor immer neuen Herausforderungen. Cybermobbing stellt eine dieser Herausforderungen dar, die erst durch die vermehrte Berichterstattung der Medien Beachtung findet. Zunehmend werden nahezu weltweit tragische Fälle von Kindern und Teenagern bekannt, welche den Folgen des Cybermobbings nicht mehr stand halten können. So neu das Problem Cybermobbing ist, so wenig ist es erforscht. Dieses Buch soll einen Beitrag dazu leisten, eine Lücke bezüglich der Handlungsmöglichkeiten gegen Cybermobbing zu schließen. Vorerst werden Wissensgrundlagen geschaffen, um dem Leser ein Verständnis über die Problematik zu vermitteln. Anschließend werden Möglichkeiten gegen Cybermobbing anzugehen dargestellt und analysiert. Diese Analyse soll schlussendlich eine Antwort darüber liefern, welche Perspektiven Kinder und Teenager, Eltern sowie die Schule jeweils haben um Cybermobbing vorzubeugen oder aktiv abzuwehren.

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Leseprobe

4 Cybermobbing


 

Nachdem in den vorherigen Kapiteln ein Verständnis über die wesentlichen Grundlagen, die mit dem Thema Cybermobbing einhergehen geschaffen wurde, kommen wir zum wesentlichen Kernthema.

 

Vorerst wird versucht, den Begriff „Cybermobbing“ zu klären und zu definieren. Anschließend wird auf die verschiedenen Medien und Methoden eingegangen und auf die Abgrenzung zum traditionellen Mobbing Bezug genommen. Es wird geklärt, welche Rollenverteilung es im Cybermobbingprozess gibt und welche Folgen diese Art der Attacken für Opfer und Täter haben können.

 

Folglich werden die zentralen Aspekte der aktuellsten deutschlandweiten Studie „Cyberlife ─ Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr“ von „Bündnis gegen Cybermobbing“, beschrieben.

4.1 Begriffsklärung und Definition


 

„Bei Cyber-Mobbing geht es darum, dass neue Techniken, wie z.B. E-Mail, Chats, Instant Messaging Systeme (wie z.B. ICQ[7] oder MSN) oder auch Handys eingesetzt werden, um immer wieder und mit voller Absicht andere zu verletzen, sie zu bedrohen, sie zu beleidigen, Gerüchte über sie zu verbreiten oder ihnen Angst zu machen (Dambach, 2011, S. 15).“

 

Solche und sinngemäß ähnliche Definitionen sind häufig in einschlägiger Fachliteratur zum Thema Cybermobbing[8] zu finden. Oft übertragen die Autoren die Definition des klassischen Mobbings, auf die des Cybermobbings und erweitern diese um die neuen Kommunikationsmedien Internet und Handy (vgl. Fawzi, 2009, S. 31).

 

Fraglich ist jedoch, ob die teilweise Übernahme der Definition des klassischen Mobbing tatsächlich angemessen auf das Phänomen Cybermobbings anzuwenden ist. Dass Cybermobbing mittels Informations- und Kommunikationstechnologien geschieht, steht außer Frage.

 

Oft heißt es die Täter würden in schädigender oder mit voller Absicht handeln. Dabei ist dem Täter gerade beim Cybermobbing oft nicht bewusst, welche Folgen sein Tun hat – er denkt sich nichts dabei und erlaubt sich einen Spaß. Eine Schädigungsabsicht liegt hier nicht zwingend vor (vgl. Pieschl & Porsch, 2012, S. 14─16).

 

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Frage nach der Handlungsfrequenz:

 

Was bedeutet „Wiederholung im virtuellen Raum“, und wie oft müsste etwas vorkommen, damit man von einer Wiederholung sprechen kann? Ein weiterer relevanter Faktor ist der des Kräfteungleichgewichts. Beim üblichen Mobbing ist damit beispielsweise die physische oder verbale Überlegenheit gemeint. Beim Cybermobbing gibt es andere Kriterien des Kräfteungleichgewichts. Bleibt der Täter anonym, so kann er schädigende Inhalte in Sekundenschnelle vor einem unendlich breiten Publikum präsentieren. Verfügt der Täter möglicherweise über eine höhere Medienkompetenz als das Opfer, so weiß dieser, wie man z.B. eine Hassgruppe in einem sozialen Netzwerk gründet, das Opfer hingegen nicht, wie man das durch eine Intervention beim Hosting-Anbieter unterbinden kann (vgl. Pieschl & Porsch, 2012, S. 14─16).

 

Eine endgültige Definition des Cybermobbing könnte demnach unter Berücksichtigung der erwähnten Kritikpunkte folgendermaßen aussehen:

 

„Cybermobbing sind alle Formen von Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen sich das Opfer hilflos oder ausgeliefert und (emotional) belastet fühlt oder bei denen es sich voraussichtlich so fühlen würde, falls es von diesen Vorfällen wüsste (Pieschl & Porsch, 2012, S. 18).“

4.2 Medien und Methoden des Cybermobbings


 

Internet- und Handyanwendungen bieten unterschiedlichste Varianten, Cybermobbing zu betreiben. Dabei kann man diese in drei verschiedene Öffentlichkeitsgrade unterteilen.

 

Als öffentlich werden alle Formen bezeichnet, die für jedermann, zu jeder Zeit einsehbar und uneingeschränkt zugänglich sind. Benötigt man eine Registrierung, um auf die Anwendung von z.B. sozialen Netzwerken und deren Inhalten zu gelangen, handelt es sich um einen halb öffentlichen Bereich.

 

Die private Form schließt den Erhalt von Nachrichten oder E-Mails[9]ein, die ausschließlich für einen Empfänger bestimmt sind.

 

Die Grenze zwischen der privaten und halb, bzw. öffentlichen Form kann jedoch problemlos überschritten werden. Dies wäre dann der Fall, wenn beispielsweise private Mailverläufe an andere Personen weitergeleitet werden oder ein Screenshot eines privaten Gesprächsverlaufes in einem öffentlichen Forum oder sozialen Netzwerk gepostet wird (vgl. Fawzi, 2009, S. 34─35).

 

Selbst im „halböffentlichen“ Bereich schließt eine Registrierung in Foren bzw. Networks nicht zwingend Informationen aus. Durch „Google Caching“ können selbst Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, welche regulär nur über eine Registrierung sichtbar sein sollten (vgl. CNET News, 2003).

 

Bezüglich der von den Tätern genutzten Medien ist Abbildung 2 zu entnehmen, dass Handys und Smartphones mit 73 Prozent bei Jungen und 74 Prozent bei Mädchen das meistgenutzte Medium im Cybermobbingprozess darstellen (vgl. Schneider, Dr. Katzer, & Leest, 2013, S. 98).

 

 

Abbildung 2: Cybermobbing-Täter und genutzte Medien (Schneider, Dr. Katzer, & Leest, 2013, S. 98)

 

Diese Medien können auf eine immense Bandbreite an virtuellen Kommunikations-räumen im Internet zugreifen. Durch z.B. Internet-Chatrooms, Online-Foren, Blogs, soziale Netzwerke oder Videoportale werden kriminelle Handlungen wie Cybermobbing erst möglich.

 

Insbesondere soziale Netzwerke stellen zwischen 75 Prozent und 84 Prozent den zentralen Tatort bei Cybermobbing dar, die inzwischen von der Mehrheit der Schüler über Handy und Smartphone (als technisches Medium) besucht werden. Auch Chatrooms sind zwischen 43 Prozent und 50 Prozent die genutzte Plattform bei Cybermobbing (vgl. Schneider, Dr. Katzer, & Leest, 2013, S. 95─96).

 

Cybermobbing kann in unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten.

 

Würde in Chatrooms ein gegenseitiges Provozieren, Beleidigen oder sogar Drohen ohne jeglichen Sachbezug stattfinden, spricht man hierbei von „Flaming“. Solch ein Streit geschieht häufig unter gleich starken Personen. Eine Reihe solcher Nachrichten können zu einem sogenannten „Flame War“ ausarten. Bekommt eine Person, meist über nicht öffentliche Wege, wiederholt verletzende, bedrohliche oder vulgäre Nachrichten, so handelt es sich um eine „Belästigung“ (vgl. Schultze-Krumbholz, Zagorscak, Siebenbrock, & Scheithauer, 2012, S. 12─13).

 

Fürchtet die Person aufgrund solcher Nachrichten und durch die Verbreitung falscher Tatsachen durch Bedrohung oder Erpressung um ihre eigene Sicherheit, findet „Cyberstalking“ statt. Häufig versuchen Cyber Stalker, den Ruf ihrer Opfer zu zerstören. Ein Motiv dafür ist vielfach Rache (vgl. Schultze-Krumbholz, Zagorscak, Siebenbrock, & Scheithauer, 2012, S. 12─13).

 

Ein Verhalten, das darauf abzielt, den Ruf einer Person durch das Verbreiten von Unwahrheiten oder schädlichen Bild- und Tonmaterial zu zerstören, wird „Verleumdung“ genannt und stellt eine weitere Form des Cybermobbings dar.

 

Eine andere Möglichkeit, ein negatives Licht auf eine Person zu werfen, wird als „Identitätsdiebstahl“ bezeichnet. Dabei verschafft sich der Täter die Zugangsdaten zum Account des Opfers und gibt sich anschließend als diese Person aus. Der Täter verbreitet dort bedenkliches Material und schadet dadurch dem Image des Opfers z.B. bei den Freunden im sozialen Netzwerk (vgl. Schultze-Krumbholz, Zagorscak, Siebenbrock, & Scheithauer, 2012, S. 12─13).

 

Das Wissen von intimen und privaten Informationen einer Person, hervorgerufen durch den Glauben an Freundschaft beim Opfer, kann Menschen dazu verleiten, einen „Verrat/ Betrug“ (auch Outing) am Opfer zu begehen. Die durch Vortäuschung von Vertrauenswürdigkeit erhaltenen Informationen werden öffentlich gepostet, weitergeleitet oder durch sonstige Art und Weise verbreitet.

 

Gerne werden bestimmte Personen aus Gruppen ausgeschlossen, die durch ein Passwort geschützt oder eine Einladung oder Akzeptanz erfordern. Diese Handlung, ausgehend von der „in-group“, wird als „Ausschluss/ Ostrazismus“ beschrieben (vgl. Schultze-Krumbholz, Zagorscak, Siebenbrock, & Scheithauer, 2012, S. 12─13).

 

Verändert man mittels moderner Bildbearbeitungsprogramme das Aussehen einer Person zu ihrem Nachteil, wird von „Photoshopping“ gesprochen. Diese Art des Cybermobbings hat ebenfalls den Zweck, dem Opfer zu schaden, indem z.B. einige Körperpartien verzerrt werden oder der Kopf des Opfers auf pornografische Bilder gesetzt wird.

 

Auch das Phänomen des „Happy Slapping“ wird dem Cybermobbing zugeordnet und verdeutlicht die Verschmelzung der Grenzen zwischen Realität und Virtualität. Dabei sucht sich eine Gruppe ein...

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