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Signaturmissbrauch und Rechtsscheinhaftung.

AutorDaniel Schnell
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2007
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 364
Seitenanzahl324 Seiten
ISBN9783428524952
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Den Anlass und exemplarischen Hintergrund der Arbeit bildet die Frage der Haftung von Signaturschlüssel-Inhabern für den Missbrauch ihrer Signaturschlüssel durch Dritte im modernen Rechtsgeschäftsverkehr. Die Literatur schlägt die Fortbildung der Rechtsprechungslinien über Scheinvollmachten und Blankettmissbrauch vor. Diese werden als Rechtsscheinhaftung qualifiziert und sind in Gestalt der Anscheinsvollmacht hochstreitig. Über 'Rechtsschein' ist seit dem ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts viel geschrieben worden. Daniel Schnell beabsichtigt nicht, eine neue Theorie hinzuzufügen. Ziel ist es vielmehr, die wild gewachsene Diskussion wieder mit den Zentralregelungen des Rechtsgeschäftsrechts in den §§ 104 bis 185 BGB zu verzahnen. Der Begriff eines Rechtsscheins begegnet dort zwar nirgends. Der Sache nach wird die Anknüpfung abgestufter Rechtsfolgen an einen unrichtigen Schein verschiedener Inhalte dort jedoch grundlegend behandelt, vor allem in den §§ 116 ff. BGB. Diese interessieren vorliegend in Verbindung mit den §§ 171 I, 172 I BGB über Vollmachtskundgaben, welche als Rechtsschein nur anderen Inhalts als eine Willenserklärung gemäß §§ 133, 157, 167 I BGB zu erfassen und fortzubilden sind. Der Rechtsschein ist denn nichts weiter als eine Kehrformulierung der Verneinung von positive wie negative Haftung hinderndem Mitverschulden des Geschäftsgegners nach § 122 II BGB bei Unrichtigkeit des Scheins. Diese teils trivialen Gegebenheiten sind seit den Früharbeiten von v. Seeler, Wellspacher und Naendrup unter Sondertheorien wie Larenz' Geltungstheorie und Canaris' Vertrauenstheorie verschwunden, die punktuelle Korrekturziele innerhalb des allgemeinen Rechtsgeschäftsrechts in zu weitgehende Lehren kleideten und der Privatrechtsdogmatik damit keinen Gefallen getan haben.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
I. Einführung in die Problematik der Haftung von Signaturschlüssel-Inhabern für den rechtsgeschäftlichen Missbrauch ihres Signaturschlüssels durch Dritte
16
1. Authentifizierungsfunktion von qualifizierten elektronischen Signaturen16
2. "Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer Signatur" gem. §§ 292a, 371a I 2 ZPO [2001, 2005]22
3. Haftung des Schlüsselinhabers als materiell-rechtliche "Erschütterungsanschlussfrage"25
4. Abschichtung der materiell-rechtlichen Problemebenen der Haftungsfrage26
a) Kurzdarstellung der potentiellen richterrechtlichen Haftungsgrundlage in Gestalt der Rechtsprechungslinie über Scheinvollmachten
28
b) Kurzdarstellung der weiteren potentiellen Haftungsgrundlage in Gestalt der Rechtsprechungslinie über Blankettmissbrauch34
c) Nicht in Kraft gesetzter Entwurf eines diese Rechtsprechung im Signaturkontext anerkennenden § 126a III 2 BGB-RefE [1999]35
d) Verbreitungspolitische Anerkennungshürden37
e) Fortbildungspraktische Anerkennungshürden38
aa) Präzisierungsbedarf hinsichtlich des Rechtsscheinsinhalts38
bb) Bedeutung der Mehrmaligkeitsformel41
cc) Präzisierungsbedarf auch hinsichtlich der Rechtsscheinsbasis43
dd) Behandlung von Signaturschlüsseln nur oder auch wie Blankette43
ee) Rechtsscheinhaftung nur bei zusätzlicher biometrischer Sicherung45
ff) Zwischenergebnis: tatbestandliche Unklarheit der Rechtsprechung45
f) Gesamtsystematische Anerkennungshürden45
aa) Zweistufigkeit von negativem und positivem Vertrauensschutz als vertikales Abgrenzungsproblem49
bb) Horizontales Folgeproblem auf negativer Haftungsstufe55
(1) Begründung negativer Haftung für Signaturmissbrauch aus culpa in contrahendo für das Ausbleiben der Geschäftswirksamkeit56
(2) Begründung negativer Haftung für Signaturmissbrauch aus Schutzgesetzverstoß59
(3) Begründung negativer Haftung für Signaturmissbrauch analog § 122 BGB61
(4) Zwischenergebnis63
cc) Nichtvorliegen einer Gesetzeslücke für positiven Vertrauensschutz bei unrichtigem Rechtsschein im allgemeinen Rechtsgeschäf63
(1) §§ 116 ff. BGB als mittelbarer Maßstab der Kritik an der Rechtsprechung63
(2) Bürgerlich-gesetzgeberische Erwartung der Anwendung der §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. §§ 116 ff. BGB66
(3) Zweistufige Differenzierung von Vertrauenshaftung für einen unrichtigen Schein schon im unmittelbaren Anwendungsbereich der §§ 116 ff. BGB
68
(4) Ansatz der vorliegenden Arbeit72
5. Zwischenergebnis und weiterer Gang der Arbeit73
II. Signaturgesetzlicher Rahmen77
1. Hintergrund77
2. Signaturgesetzliche Vorgaben82
a) Signaturgesetzliche Vorgaben für Zertifizierungsdiensteanbieter83
b) Signaturinteressierte Dritte (vorliegend Geschäftsgegner)87
c) Schlüsselinhaber89
3. Missbrauchsszenarien90
a) Überlassung von Schlüssel und PIN91
b) Abhandenkommen von Schlüssel und PIN91
c) Erraten der PIN92
d) Nicht näher interessierende Störkonstellationen92
aa) Unterschieben von zu signierenden Daten92
bb) Abhandenkommen von bereits signierten Daten93
cc) Erschleichen einer Schlüsselinhaberschaft unter fremdem Namen94
4. Fortgang der Arbeit95
III. Horizontale Problemebene: Sicherungsmaßnahmen gegen Signaturmissbrauch nach § 6 I 1 SigG als schutzgesetzliche Pflichten gem. § 823 II BGB
96
1. Subjektiv-historische Auslegung der signaturgesetzlichen und formanpassungsgesetzlichen Materialien99
a) SigG [1997]99
b) Aktuelles Signaturgesetz101
c) Formanpassungsgesetz102
d) Zwischenergebnis104
2. Konkretisierung von signaturgesetzlichen Sicherungspflichten105
a) Verbot der Überlassung von Schlüssel und PIN105
b) Auswahl- und Überwachungsgebot bei bloßer Schlüsselüberlassung zu Verwahrungszwecken107
c) Besitzwahrungspflicht107
d) Geheimhaltungspflicht bzgl. PIN107
e) Besitzvergewisserungspflicht108
f) Sperrpflicht108
g) Zwischenergebnis109
3. Durch signaturgesetzliche Sicherungspflichten geschützter Personenkreis109
4. Zwischenergebnis110
IV. Horizontale Problemebene: Missbrauchsverhinderungspflichten aus rechtsgeschäftsähnlichem Schuldverhältnis gem. §§ 311 II, 241 II BGB [2002]
111
1. Abgrenzung von vertraglicher Haftungsbegründung für Signaturmissbrauch113
2. Rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis gem. § 311 II BGB [2002]115
3. Zwischenergebnis120
V. Brücke zur vertikalen Problemebene: Vorliegen und Inhalt eines objektiven Scheintatbestandes analog §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. § 122 II BGB bei Empfang einer signierten Willenserklärung
123
1. Allgemeine Vorbetrachtung eines "objektiven Rechtsscheinstatbestandes" bzw. eines "objektiven Vertrauenstatbestandes"124
a) "Begriff des Rechtscheins und Aufgabe der Rechtscheinsforschung" nach Naendrup (1910)124
b) Der "Recht(s)schein" als Konzept der Bewältigung begrenzter Erkenntnis seitens des Geschäftsgegners125
aa) Heranführung125
bb) Entmystifizierung130
cc) Allgemeine Konsequenzen132
(1) Gefahr begrifflicher Überschätzung des "Rechtsscheins"132
(2) Tatbestandliche Teilüberschneidung der vertikal und horizontal abzugrenzenden Haftungstatbestände133
(3) Haftungshinderung statt eventueller bloßer Haftungsminderung133
(4) Objektivität der Beurteilung von Erkenntnisfahrlässigkeit134
(5) Reduzierung der seitens des Geschäftsgegners aufgestellten Tatbestandsmerkmale135
c) Parameter der Beurteilung des Vorliegens eines objektiven Schein- bzw. Vertrauenstatbestandes138
aa) Wahrscheinlichkeit138
bb) Unzumutbarkeit weitergehender Vergewisserung138
cc) "Vertrauensgrundsätzliche" Unterstellung pflichtgemäßen Verhaltens140
d) Zwischenergebnis141
2. Übertragung auf den Signaturkontext141
a) Vorliegen und Inhalt eines objektiven Scheintatbestandes bei Empfang einer signierten Willenserklärung ohne erkennbaren Drittgebrauch des Schlüssels
141
aa) Bejahung eines signaturbasierten Rechtsscheins, dass der Schlüsselinhaber die signierte Willenserklärung abgegeben habe142
bb) Ablehnung einer scheininhaltlichen Alternativerweiterung, dass ein Innenbevollmächtigter den Schlüssel unter dem Namen des Schlüsselinhabers gebraucht habe
143
cc) Vertiefung144
dd) Folgefragen146
b) Abwandlungen weniger beschränkter Erkenntnis des Geschäftsgegners148
aa) Vertreterzusatz im elektronischen Dokument149
bb) Überschreitung von Zertifikatsbeschränkungen gem. § 7 I Nr. 7 SigG151
cc) Zwischenergebnis für die beiden vorgenannten Abwandlungen weniger beschränkter Erkenntnis des Geschäftsgegners155
c) Zwischenergebnis zur Frage des Vorliegens eines signaturbasierten objektiven Schein- bzw. Vertrauenstatbestandes155
3. Rückführung der vorangehenden Ergebnisse auf §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. § 122 II BGB156
a) Ablehnung einer Isolierung der §§ 171 I, 172 I BGB von §§ 116 ff. BGB157
aa) "Vollmacht und Scheinvollmacht" nach v. Seeler (1906)158
bb) "Das Vertrauen auf äußere Tatbestände im bürgerlichen Recht" nach Wellspacher (1906)159
cc) Ablehnung der Isolierung162
b) Einschränkungsdilemma seitens des Geschäftsgegners infolge Isolierung von §§ 116 ff. BGB und damit von § 122 II BGB163
c) Die „Willenserklärung“ als objektiver Schein- bzw. Vertrauenstatbestand
165
aa) Ausgewählte Beispiele von Verdeckungen der objektiv-scheintatbestandlichen Qualität der Willenserklärung gem. §§ 116 ff. BGB
168
(1) Verdeckung der objektiv-scheintatbestandlichen Qualität zwecks Einzelkorrekturen am Beispiel von Larenz’ Geltungstheorie168
(2) Verdeckung der objektiv-scheintatbestandlichen Qualität der Willenserklärung infolge Übersystematisierung am Beispiel Werbas
174
bb) Die Willenserklärung als objektiv-scheinbar zu definierendes Tatbestandsmerkmal in §§ 116 ff. BGB175
cc) Verhältnis der die Vorfrage eines objektiven Schein- bzw. Vertrauenstatbestandes betreffenden §§ 116 S. 2, 117 I, 122 II, 133, 157 BGB zueinander
177
dd) Zwischenergebnis181
d) Zwischenergebnis und weiterer Gang der Arbeit182
4. Die Rechtsprechungslinie über Scheinvollmachten als objektiv-scheintatbestandliche
184
a) Rechtsscheinsinhalt184
b) Mehrmaligkeitsformel184
c) Grenzen einer vertrauensgrundsätzlichen Erklärung185
5. Die Rechtsprechungslinie über Blankettmissbrauch und §§ 171 I, 172 I BGB analog i.V.m. § 122 II BGB189
a) Rechtsscheinsinhalt189
aa) Vorliegen eines objektiven Scheintatbestandes analog § 172 I BGB bei "offener" Blankettausfüllung?189
bb) Weitere objektiv-scheintatbestandliche Fortbildung von § 172 I BGB bei "verdeckter" Blankettausfüllung?194
b) Grenzen einer vertrauensgrundsätzlichen Erklärung195
c) Zwischenergebnis196
6. Signaturbasierter Scheintatbestand analog §§ 171 I, 172 I BGB i. V.m.
197
a) Regelbeweiswirkung eines objektiven Scheintatbestandes in Gestalt einer Vermutung der Richtigkeit des Scheininhalts198
b) § 371a I Satz 2 ZPO [2005] als spezieller Richtigkeitsanschein200
aa) Beweisverlagerungsgraduelle Besonderheit und beweisnormative Struktur von § 371a I 2 ZPO200
bb) Beweisthematische Überschneidung mit dem Schein des Eigenhandelns analog §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. § 122 II BGB206
cc) Konsequenzen für die Beweislast für die übrigen Tatbestandsmerkmale neben einem unrichtigen Schein208
c) Exkurs: Rechtsschein des Nichtabhandenkommens einer signierten Willenserklärung gem. § 371a I Satz 1 ZPO [2005] i.V.m. § 416 ZPO
211
aa) § 371a I 1 ZPO [2005] i.V.m. § 419 ZPO212
bb) § 371a I 1 ZPO [2005] i.V.m. § 416 ZPO212
cc) Kritik215
d) Zwischenergebnis218
7. Zwischenergebnis zur objektiv-scheintatbestandlichen Fortbildungsfrage218
VI. Vertikale Problemebene: Positiver Vertrauensschutz bei Signaturmissbrauch analog §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. §§ 116 S. 1, 11221
1. Entstehungsgeschichte der §§ 171 I, 172 I BGB222
a) Gebhards Redaktorenentwurf222
b) Erste Kommission223
c) Vorkommission des Reichsjustizamtes225
d) Zweite Kommission226
e) Zwischenergebnis228
2. Kritik an Flumes Interpretation der §§ 171 I, 172 I BGB229
a) Darstellung229
b) Kritik230
c) Erwägenswerter Kern234
3. Entstehungsgeschichte des „Mängel der Übereinstimmung des wirklichen
236
a) Vorbetrachtungen236
b) Problemhierarchisierung von Übereinstimmungsmängeln und Willensbildungsmängeln237
c) Willenstheoretischer Ausgangspunkt und bürgerlich-gesetzgeberische Durchbrechungen bzw. Ergänzungen239
d) Entwurfsstadien zweistufiger Haftungsdifferenzierung für einen unrichtigen Schein des Geschäftswillens243
aa) Redaktorenentwurf von Gebhard243
bb) Redaktorenentwurf von v. Kübel245
cc) Erste Kommission246
dd) Endfassung durch die Vorkommission des Reichsjustizamtes und die zweite Kommission249
ee) Zwischenergebnis253
4. Ablehnung einer Analogie zu §§ 171 I, 172 I BGB i. V.m. §§ 118,
254
5. Positive Haftung für einen unrichtigen Schein bei Signaturmissbrauch analog §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. § 116 S. 1 BGB258
a) Abstraktion von § 116 S. 1 BGB als positive Haftung für die vorsätzlich
259
aa) Gesetzgeberische Missbilligung des Verhaltens des Geschäftsherrn260
bb) Umschreibung einer vorsätzlichen Täuschung d.h. einer vorsätzlichen Veranlassung eines unrichtigen Scheins seitens des Geschäftswillens
260
cc) Beschränkung auf widerrechtliches Verhalten261
dd) Genügender Vorsatzgrad und erforderlicher Vorsatzbezugspunkt264
b) Übertragung und Abgrenzung267
c) Zwischenergebnis269
6. Positive Haftung für einen unrichtigen Schein bei Signaturmissbrauch analog §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. § 119 I a.E. BGB271
a) Abstraktion als hypothetischer Geschäftswille271
b) Übertragung272
c) Grenzfragen273
d) Zwischenergebnis275
7. Positive Haftung für einen unrichtigen Schein bei Signaturmissbrauch analog §§ 171 I, 172 I BGB i.V.m. § 121 I BGB276
a) Haftung für Nachverhalten276
b) Zeitliche Präzisierung278
c) Übertragung278
d) Zwischenergebnis279
8. Erweiterungsmöglichkeiten positiver Haftung über §§ 116 S. 1, 119 I a. E., 121 I BGB [i.Vm. §§ 171 I, 172 I BGB (analog)] hinaus de lege lata?280
a) Lücke für unvorsätzlich-bewusste Übereinstimmungsmängel "bei" § 118 BGB282
b) Positiver Vertrauensschutz infolge unbeachtlichen Motivirrtums?283
c) "Abhängigkeit" der beiden Haftungsstufen?287
d) Privatautonomie288
e) Verallgemeinerbarkeit von Spezialregelungen?292
f) Zwischenergebnis295
9. Erweiterung positiver Haftung de lege ferenda?295
a) Mögliche Ansatzpunkte296
b) Generalisierbare Extensionsmerkmale297
c) Zwischenergebnis299
10. Ergebnis auf vertikaler Problemebene299
VII. Zusammenfassung301
Literaturverzeichnis307
Sachwortregister323

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