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Staat, Verwaltung und Rechtsschutz.

Festschrift für Wolf-Rüdiger Schenke zum 70. Geburtstag.

VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2011
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1196
Seitenanzahl1376 Seiten
ISBN9783428534685
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis169,90 EUR
Kommentierungen und eine gewaltige Zahl von Aufsätzen sowohl die rechtswissenschaftliche Diskussion als auch die Praxis der Rechtsanwendung befruchtet und vorangebracht und sich mit wissenschaftlichem Scharfsinn, methodischer Präzision und unermüdlicher Schaffenskraft in Wissenschaft und Praxis gleichermaßen Respekt und Achtung erworben hat. Dass sich diese Anerkennung nicht auf Deutschland beschränkt, vielmehr das Wirken Wolf-Rüdiger Schenkes auch außerhalb Deutschlands zu würdigen verstanden wird, bezeugen die Beiträge japanischer und koreanischer Kollegen. Auch wenn Wolf-Rüdiger Schenke in seinem Forschen nur wenige Themen im öffentlichen Recht ausgelassen hat, lassen sich doch mit dem Staatsorganisationsrecht, dem Polizeirecht sowie dem Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht drei Schwerpunkte ausmachen, die deswegen auch in der Gliederung dieser Festschrift ihren Ausdruck finden. Der 1. Teil der Festschrift vereinigt 18 Beiträge zum Verfassungsrecht, wobei sich der Bogen von den Grundrechten über das Staatsorganisations- und Finanzverfassungsrecht bis hin zum Verfassungsprozessrecht spannt. Der 2. Teil mit seinen 14 Beiträgen zum Polizei- und Sicherheitsrecht schließt auch das eng mit dem öffentlichen Sicherheitsrecht verwobene Straf- und Strafprozessrecht ein. Der 3. Teil vereinigt 39 Beiträge aus dem weiten Bereich des Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, bevor der abschließende Beitrag ganz grundsätzlich »über Festschriften« handelt. Autoren und Herausgeber sowie der Verlag Duncker & Humblot, dem der Jubilar seit der Publikation seiner Habilitationsschrift verbunden ist, danken Wolf-Rüdiger Schenke sehr herzlich für die unterschiedlichsten Begegnungen, Diskussionen und Förderungen und widmen ihm diese Publikation zu seinem 70. Geburtstag.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis10
Richard Bartlsperger: Das subjektive öffentliche Recht als Apriori des Verfassungsstaates18
I. Bekanntes und Verborgenes zum Begriff des subjektiven öffentlichen Rechts20
II. Das subjektive öffentliche Recht als traditionelle und zu überwindende Domäne des Verwaltungsrechts23
1. Ideengeschichtlicher Beginn und wirkungsgeschichtlicher Ausgangspunkt24
2. Kontinuität unter neuen verwaltungsrechtlichen und veränderten staatsrechtlichen Voraussetzungen33
III. Die grundrechtliche Rechtsweggewährleistung als staats- und rechtstheoretische Aussage44
IV. Primat des subjektiven Rechts47
Wilfried Berg: Das Grundrecht der Freizügigkeit und die Grenzen der Staatsorganisation52
I. Verfassung und Zeit52
II. Die Garantie der Freizügigkeit in der Zeit53
1. Das Grundrecht auf Freizügigkeit in der deutschen Verfassungsentwicklung54
a) Die historischen Wurzeln der Freizügigkeit54
b) Das Bonner Grundgesetz von 194955
c) Staatsbürger und staatliche Souveränität58
2. Staatsziele des Grundgesetzes und der Lissabon-Vertrag59
III. Ausblick61
Herbert Bethge: Die materielle Verfassungsstreitigkeit zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit- und Fachgerichtsbarkeit62
I. Die Grundlagen62
1. Die Normativität der Verfassungsgerichtsbarkeit62
2. Die normative Kraft des Enumerationsprinzips63
3. Bundesverfassungsgerichtsbarkeit als formelle Verfassungsgerichtsbarkeit66
II. Die Abschichtung zwischen Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit69
1. Die systematische Plausibilität der unterschiedlichen Kompetenzzuweisungen69
2. Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten72
3. Die falsche These von der Justitiabilität aller Verfassungsstreitigkeiten73
III. Die Reichweite der materiellen Verfassungsstreitigkeit77
1. Die Figur der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit77
2. Die prinzipale Normenkontrolle des formellen Gesetzgebers78
3. Die Verfassungsbeschwerde als Normkontrollklage und Normerlassklage78
IV. Schlussbemerkung80
Christoph Degenhart: Verfassungsfragen der Fraktionsenquête82
I. Anlass und Gegenstand der Untersuchung: die „Fraktionsenquête“82
II. Die nähere Problemstellung – verfassungsrechtliche Funktionen und zulässige Gegenstände des parlamentarischen Enquêterechts84
1. Parlamentsfunktionen und Enquêterecht84
2. Regierungskontrolle als Kernbereich des parlamentarischen Untersuchungsrechts84
3. Die „Kollegialenquête“ – Untersuchung parlamentsinterner Vorgänge?85
4. Fraktionsenquête – die nähere Fragestellung86
III. Verfassungsrechtliche Stellung der Parlamentsfraktionen – zum Grundsatz des Funktionsschutzes88
1. Funktionsschutz als Schranke des Enquêterechts88
2. Funktionsschutz der Parlamentsfraktion, insbesondere der Opposition89
IV. Verfassungsrechtliche Bewertung der Fraktionsenquête90
1. Fraktionsenquête und Funktionsschutz90
2. Fraktionsenquête und öffentliches Interesse91
a) Zweckwidriger Einsatz des Enquêterechts und öffentliches Interesse91
b) Folgerungen: Enquêterecht des Parlaments und Funktionsschutz der Fraktion92
V. Insbesondere: Fraktionsenquête, Fraktionsmittel und Rechnungshofkontrolle93
1. Erforderlichkeit der Enquête nach Rechnungshofkontrolle?93
2. Rechnungshofprüfung nach Landesverfassungsrecht als abschließende Regelung?94
a) Fraktionsautonomie und unabhängige Prüfung durch den Rechnungshof94
b) Rechnungshofkontrolle als sachgerechter Ausgleich – abschließender Charakter95
VI. Fazit96
Otto Depenheuer: Der verfassungsrechtliche Schutz des Betriebsgeheimnisses98
I. Der offene Verfassungsstaat und der Schutz von Geheimnissen98
II. Das Geschäftsgeheimnis als Element der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)100
III. Das Geschäftsgeheimnis als vermögenswerte Rechtsposition (Art. 14 Abs. 1 GG)102
1. Der Vermögenswert des Betriebsgeheimnisses „Preisgestaltung“102
2. Eigentumsrechtliche Zuweisung über den Schutz des „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs“104
3. Geschäftsgeheimnisse als eigenständige Rechtsposition105
a) Zuweisung als Rechtsposition durch das TRIPs-Abkommen106
b) Zuweisung als Rechtsposition durch EU-Recht106
c) Zuweisung als Rechtsposition durch nationales Recht107
IV. Ergebnis108
Markus Deutsch: Gemeinsame Finanzierung von Infrastrukturprojekten durch Bund und Länder – Zum Verbot der „Mischfinanzierung“110
I. Einleitung110
II. Die Aussagen der Finanzverfassung111
1. Art. 104 a GG als Kernaussage der Finanzverfassung111
2. Die Probleme der Konnexität von Aufgaben- und Ausgabenverantwortlichkeit112
a) Gesetzesvollzug und Ausgabenverantwortung112
b) Das Aufeinandertreffen von Kompetenzen112
III. Das Verbot der Mischfinanzierung114
1. Die Mischfinanzierung in der Rechtsprechung114
a) Keine Ansprüche auf Mitfinanzierung aus Art. 104a Abs. 1 GG114
b) Die Übertragung der Aufgabenwahrnehmung und ihre Mitfinanzierung115
c) Die einheitliche Sachaufgabe116
d) Die Beteiligung an der Aufgabe des anderen Verwaltungsträgers117
2. Die Bewertung der Mischfinanzierung im Schrifttum118
a) Mitfinanzierung nur bei ausdrücklicher Zulassung118
b) Überschneidung von Verwaltungszuständigkeiten119
c) Zusammenarbeit bei der Aufgabenwahrnehmung120
3. Die gemeinsame Finanzierung beim Zusammentreffen von Aufgaben120
a) Der Grad der Betroffenheit121
aa) Räumliche Überschneidung121
bb) Unterschiedliche Kompetenzen im Hinblick auf den gleichen Sachgegenstand121
cc) Veranlassung der Kompetenzwahrnehmung der anderen Gebietskörperschaft122
b) Der Zweck des Art. 104 a Abs. 1 GG123
aa) Kein Zwang zum Verzicht auf die Aufgabenwahrnehmung123
bb) Der Konflikt über das Wie der Aufgabenwahrnehmung123
4. Die Funktion des Art. 104a Abs. 1 GG124
a) Das Verbot des Führens am goldenen Zügel125
b) Umfang der Mitfinanzierung125
aa) Die Bestimmung der Aufgabe125
bb) Die Höhe der Mitfinanzierung126
(1) Befugnisse der Kompetenzträger126
(2) Der Anteil an der Aufgabenerfüllung127
IV. Zusammenfassung128
Thomas Fetzer: Steuerrecht und Normenklarheit130
I. Einleitung130
II. Normenbestimmtheit und Normenklarheit als Verfassungsgebote132
1. Verfassungsrechtliche Verortung von Normenbestimmtheit und Normenklarheit132
2. Der Grundsatz der Normenklarheit133
a) Abgrenzung von Normenklarheit und Normenbestimmtheit133
b) Das erforderliche Maß an Normenklarheit135
III. Die Bedeutung des Grundsatzes der Normenklarheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Steuerrecht137
IV. Die Regelungen zur Mindestbesteuerung und Normenklarheit139
1. Die Regelungen zur Mindestbesteuerung139
2. Die Vorlage durch den Bundesfinanzhof140
3. Die Reaktion des Bundesverfassungsgerichts141
V. Bewertung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung143
VI. Ausblick145
Kristian Fischer: Sonderabgaben, Ausgleichsabgaben und Vorteilsabschöpfungsabgaben im Spiegel der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts148
I. Einführung148
II. Typen von nichtsteuerlichen Abgaben148
1. Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion148
2. Ausgleichsabgaben150
3. Vorteilsabschöpfungsabgaben150
4. Ableitungen für die Erhebung umweltschutzorientierter Abgaben151
III. Verfassungsrechtliche Parameter152
1. Kompetenzrechtliche Fragestellungen nach der Föderalismusreform153
2. Die Schutz- und Begrenzungsfunktion der Finanzverfassung156
3. Die Sonderabgabenjudikatur des BVerfG157
IV. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Abgabenerhebung160
1. Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion160
2. Ausgleichsabgaben160
3. Vorteilsabschöpfungsabgaben161
4. Ableitungen für die Erhebung umweltschutzorientierter Abgaben165
V. Schlussbetrachtung166
Werner Frotscher: Das Bundesratsprinzip – „gute, deutsche“ Verfassungstradition?168
I. Einführung168
II. Die deutsche Verfassungstradition170
1. Der Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation171
2. Die Bundesversammlung („Bundestag“) des Deutschen Bundes172
3. Das Staatenhaus nach der Reichsverfassung vom 28.3.1849172
4. Der Bundesrat nach der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16.4.1871173
5. Der Reichsrat nach der Weimarer Reichsverfassung175
6. Die Entstehung des Grundgesetzes: Bundesrats- contra Senatsprinzip177
III. Folgerungen und Argumente für die reformpolitische Diskussion179
Nobuhiko Kawamata: Zur Absolutheit des Folterverbots – ein Vergleich zwischen der japanischen und der deutschen verfassungsrechtlichen Diskussion186
I. Einleitung186
II. Die Diskussion in Deutschland188
1. Pro Relativierung188
a) Brugger188
b) Starck190
2. Contra Relativierung190
3. Rechtsprechung192
a) Landgericht Frankfurt192
b) Bundesverfassungsgericht193
c) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte193
III. Diskussion in Japan193
1. Rechtssituation194
2. Möglichkeit der Relativierung in Japan195
a) Das materiellrechtliche absolute Folterverbot in Art. 36 JV195
b) Das verfahrensrechtliche Verbot der Beweiswertung des durch Folter erlangten Geständnisses197
IV. Zur Effektivierung des Folterverbotes197
1. Überwachung der Verhöre198
2. Definition von Folter198
V. Schlussbemerkung199
Eckart Klein: Überlegungen zu Kompetenzausstattung und Kompetenzhandhabung des Bundesverfassungsgerichts202
I. Einführung202
II. Verfassungsbeschwerde und abstrakte Normenkontrolle203
1. Verfassungsbeschwerde203
2. Abstrakte Normenkontrolle205
III. Zuordnung neuer Kompetenzen206
1. Kompetenzkontrolle206
2. Kompetenzfreigabeverfahren207
IV. Ausweitung bestehender und Erschließung neuer Kompetenzen durch das Bundesverfassungsgericht208
1. Instrumentalisierung von Art. 38 GG209
2. Ultra-vires-Kontrolle von Organakten der Europäischen Union209
3. Moderation statt Entscheidung210
4. Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts zur Kompetenzerweiterung211
V. Ablehnung von Initiativen zur Änderung von Verfahren212
VI. Schlussbemerkung213
Winfried Kluth: Gesetzgebung im Spannungsfeld von Parlamentarismus und Föderalismus – Reformperspektiven für das Vermittlungsverfahren214
I. Gesetzgebung im Exekutivföderalismus214
II. Grundlagen und Grenzen parlamentarischer Öffentlichkeit im unitarischen Parteien-Bundesstaat216
1. Die Mitwirkungsrechte des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren216
2. Funktionale Bedeutungsschichten des Vermittlungsverfahrens217
III. Die parlamentarische Beratung als Kernelement demokratischer Gesetzgebung220
1. Eine Rückbesinnung zwischen Idealen der allgemeinen Staatslehre und verfassungsrechtlichem Realismus220
2. Das Gesetz und seine Begründung in öffentlicher Debatte222
a) Das allgemeine Gesetz als Kernelement demokratischer Herrschaft222
b) Begründungsanforderungen im Gesetzgebungsverfahren223
IV. Rechtsvergleichende Betrachtungen zur Begründungspraxis und zum Vermittlungsverfahren in der Rechtsetzung der Europäischen Union226
1. Rechtsvergleichung mit der Europäischen Union?226
2. Normative Vorgaben und Praxis der Begründung von Rechtsetzungsakten228
3. Genese und Struktur des Vermittlungsverfahrens zwischen Rat und Europäischem Parlament229
4. Vorzüge des Verfahrens231
V. Übernahme der EU-Regelung für das deutsche Vermittlungsverfahren231
VI. Ausblick232
Peter Cornelius Mayer-Tasch: „Wir sind das Volk!234
Reinhard Mußgnug: Ämtervergabe durch Wahl244
I. Die Lücke im Schutzbereich des Art. 33 Abs. 2 GG244
1. Freie Wahl contra Bestenauslese244
2. Verdrängung der Konkurrentenklage durch die Wahlanfechtung246
II. Ämterwahl contra Ämtervergabe durch Kollegialentscheidung247
1. Die Richter-„Wahl“247
2. Das akademische Berufungsverfahren249
III. Die Rechtfertigungsbedürftigkeit der Ämterwahl250
1. Gerechtfertigte Ämterwahlen251
2. Die nordrhein-westfälische Schulleiterwahl252
IV. Der Wahlbeamte254
1. Einbindung in die Verwaltungshierarchie255
2. Das passive Wahlrecht des Wahlbeamten256
3. Fachliche Anforderungen für Wahlbeamte259
4. Rücknehmbarkeit der Ernennung261
5. Der amtsunfähige Wahlbeamte261
V. Schlußbemerkung262
Hans-Jürgen Papier: Das Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit aus verfassungsrechtlicher Sicht264
I. Freiheits- und Sicherheitszwecke des Verfassungsstaates264
II. Rechtsstaatliche Bindungen268
III. Resümee275
IV. Schluss276
Gerd Roellecke: Traditionen des Rechtsstaates in Deutschland278
I. Forderung, Norm und Begriff278
II. Religiöse Legitimation weltlicher Herrschaft279
III. Beginn der Gewaltenteilung280
IV. Die Entdeckung des Subjektes in der Reformation281
V. Säkularisierung von Recht und Politik284
VI. Die Ablösung des Adels durch das Berufsbeamtentum285
VII. Der Justizbeamte und das Gesetz286
VIII. Der Rechtsstaat als Staat des positiven Rechts287
Michael Sachs: Die Bundeswehr als „Parlamentsheer“ – und der Bundesrat?288
I. Einleitung288
II. Die Argumentation des AWACS/Somalia-Urteils290
III. Kritische Würdigung292
1. Grundsätzliche Einwände292
a) Abstützung auf aufgehobene Verfassungsbestimmung292
b) Verselbständigte Bedeutung verfassungsrechtlicher Tradition293
c) Rückgriff auf nicht einschlägige Verfassungsbestimmungen293
d) Fehlen jeder Diskussion einer Bundesratsbeteiligung293
2. Immanente Schwächen der Argumentation294
a) Zur Aussagekraft des aufgehobenen Art. 59a GG294
b) Zur Aussagekraft der verfassungsgeschichtlichen Tradition296
c) Zur Aussagekraft der Bestimmungen des geltenden Verfassungsrechts297
IV. Ergänzende Überlegungen299
1. „Parlamentsvorbehalt“ und Bundesrat299
2. Zur wehrverfassungsrechtlichen Stellung des Bundesrates301
a) Die Entstehung des Art. 59a GG301
b) Kein Ausschluss des Bundesrats durch Art. 50 GG302
c) Kein Ausschluss des Bundesrats mangels Länderrelevanz des Streitkräfteeinsatzes302
d) Der Bundesrat als Element der Gewaltenteilung303
V. Schluss303
Ralf P. Schenke: Die Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes in Art. 47 Abs. 1 Grundrechtecharta306
I. Die Bedeutung der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG307
II. Rechtsmethodische Vorbemerkungen309
III. Der Tatbestand310
1. Berechtigte310
2. Das verletzte Recht311
a) Die verteidigungsfähigen Rechtspositionen311
b) Anforderungen an das subjektive Recht312
c) Anforderungen an die Plausibilität der Rechtsverletzung313
3. Die Verletzungshandlung314
a) Der Akt öffentlicher Gewalt i.S.d. Art. 19 Abs. 4 GG314
b) Die Rechtsverletzung i.S.d. Art. 13 EMRK315
c) Die Rechtsverletzung i.S.d. Art. 47 Abs. 1 GrCh316
IV. Der Gewährleistungsgehalt318
1. Adressaten319
a) Art. 19 Abs. 4 GG319
b) Art. 13 EMRK319
c) Art. 47 Abs. 1 GrCh320
aa) Die horizontale Dimension320
bb) Die vertikale Dimension321
2. Grenzen und Beschränkungsmöglichkeiten322
a) Der Ausgestaltungsspielraum des Art. 19 Abs. 4 GG322
b) Art. 13 EMRK323
c) Art. 47 GrCh323
3. Primär- versus Sekundärrechtsschutz324
a) Art. 19 Abs. 4 GG324
b) Art. 13 EMRK324
c) Art. 47 Abs. 1 GrCh325
V. Fazit und Ausblick auf die bleibende Bedeutung des Art. 19 Abs. 4 GG326
Matthias Bäcker: Kriminalpräventives Strafrecht und polizeiliche Kriminalprävention332
I. Begriff und innerstrafrechtliche Funktionen des kriminalpräventiven Strafrechts334
1. Rolle des Täters bei der Bezugstat336
2. Nähe zwischen Vorfeld- und Bezugstat338
3. Strafprozessuale Funktionen kriminalpräventiver Straftatbestände340
a) Ermittlungsfunktion341
b) Sicherungs- und Beweiserleichterungsfunktion343
II. Kriminalpräventives Strafrecht und polizeirechtliche Befugnistatbestände344
1. Auswirkungen kriminalpräventiver Straftatbestände auf polizeiliche Ermittlungsbefugnisse345
a) Befugnisse zur Gefahrenabwehr345
b) Befugnisse zur Verhütung von Straftaten346
2. Steuerungsverluste im Polizeirecht durch kriminalpräventives Strafrecht350
3. Möglichkeiten einer polizeirechtsimmanenten Lösung352
III. Das kriminalpräventive Strafrecht als Herausforderung für Straf- und Staatsrechtswissenschaft353
Kurt Graulich: Bekämpfung der Piraterie als Polizeiaufgabe356
I. Piraterie als Problem des Rechts356
II. Internationales Recht und Piraterie357
1. Völkerrecht358
a) Seerechtsübereinkommen (SRÜ)358
b) Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt (SUA)358
2. Europäisches Unionsrecht359
3. Europäische Menschenrechtskonvention360
III. Deutsches Recht und Bekämpfung der Piraterie361
1. Verfassungsrecht361
a) Verbandskompetenz für Seesicherheit?361
b) Vollzugskompetenz für Seesicherheit?362
c) Zur Geltung der Grundrechte bei der Bekämpfung der Piraterie363
2. Recht der Gefahrenabwehr364
a) Seeaufgabengesetz364
b) Bundespolizeigesetz364
3. Strafrecht und Strafverfahrensrecht365
IV. Bekämpfung der Piraterie durch deutsche Sicherheitskräfte366
1. Einsatz der Bundesmarine gegen Piraten367
a) Einsatz der Bundesmarine zur Verteidigung (Art. 87a Abs. 2 GG)367
b) Verwendung im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Art. 24 Abs. 2 GG)367
c) Nothilfe368
d) Einsatz nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 25 GG)?369
2. Einsatz der Bundespolizei gegen Piraten369
a) Sachliche und räumliche Zuständigkeit der Bundespolizei369
b) Strafverfolgung371
c) Maßnahmen auf hoher See (§ 6 BPolG) und zur Rettung von Personen aus gegenwärtiger Gefahr (§ 8 Abs. 2 BPolG)371
3. Kombinierter Einsatz von Material der Bundesmarine und Personal der Bundespolizei?372
a) Die negative Schnittmenge militärischer und polizeilicher Kompetenzen373
b) Begrenzungsgebot statt Trennungsgebot beim Einsatz von Bundeswehr und Polizei374
c) „Materialleihe“ statt „Trennungsgebot“376
Klaus Grupp: Zur Gefahrenabwehr bei Gefahrguttransporten378
I. Tatsächliche Voraussetzungen378
II. Die geltenden Rechtsgrundlagen380
1. Überstaatliches Recht380
2. Nationales Recht382
III. Genehmigungserfordernisse und -erteilungspraxis385
IV. Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge385
V. Rechtliche Grenzen einer telematischen Begleitung387
1. Die Pflicht zur technischen Ausstattung von Gefahrguttransport-Fahrzeugen387
a) Die Kollision mit europarechtlichen Bestimmungen388
b) Das Fehlen einer Rechtsgrundlage389
2. Die Verpflichtung zur Datenübermittlung390
a) Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung391
b) Das Erfordernis gesetzlicher Regelung392
Christoph Gusy: Die „Schwere“ des Informationseingriffs396
I. Fragestellung396
II. Schwerwiegende Informationseingriffe: Zur Entwicklung der Rechtsprechung398
III. Vom Ende der Gewissheit? Neuere Rechtsprechung400
1. Rasterfahndung – Privatsphäre oder Öffentlichkeitssphäre?401
2. Videoüberwachung von Verkehrsdaten – grundrechtsneutral oder einschüchternd?402
3. Vorratsdatenspeicherung – schwerwiegend oder Bagatelleingriff?404
4. Zusammenfassung405
IV. Verfassungsrechtliche Kriterien zur Bestimmung der Eingriffsschwere406
1. Schutzbereichsbezogene Kriterien: Eingriff in ein besonders geschütztes Grundrechtsgut407
2. Eingriffsbezogene Kriterien: Was bleibt vom Grundrechtsschutz?408
3. Rechtsfolgenbezogene Kriterien: Informationserhebung und Informationsverwendung410
4. Die gesellschaftliche Dimension des Datenschutzes: Freie Bürger in einer freien Gesellschaft411
V. Schluss: Ende oder Wende des Datenschutzrechts?413
Dieter Lorenz: Die polizeiliche Überwachung von entlassenen Straftätern416
I. Die Rechtsprechung des EGMR zur Sicherungsverwahrung und ihre Folgen416
II. Die polizeiliche Handlungsbefugnis418
1. Polizeiliche Datenerhebung419
a) Längerfristige Observation419
b) Polizeiliche Dauerüberwachung419
2. Persönlichkeitsschutz und Freiheitsbeschränkung420
3. Gesetzesvorbehalt421
III. Die bundesstaatliche Problematik422
IV. Ausblick424
Hans-Ullrich Paeffgen: Prozessuale Zwischenlösungen bei der Vorratsdatenspeicherung?428
I. Problemansprache428
II. Genese430
1. Einstweilige Anordnung430
2. Hauptsache-Entscheid431
3. Rechtsfolgen von Hauptsache-Verfahren und einstweiliger Anordnung431
4. Frage der Rechtsfolgen jener einstweiligen Anordnung im Strafverfahren440
III. Conclusio444
Franz-Josef Peine: Kampfmittelbeseitigungsrecht — ein Sonderfall des Gefahrenabwehrrechts448
I. Einleitung448
II. Kampfmittelbeseitigungsrecht449
1. Begriffsbestimmung449
2. Gesetzeslage450
a) Fehlendes Bundesrecht450
b) Spezielles Recht der Länder450
aa) Regelung durch Gesetz450
bb) Regelung durch Rechtsverordnung450
cc) Verwaltungsvorschriften451
dd) Überblick über den Inhalt der Regelungen451
3. Zuständigkeit452
4. Materiell-rechtliche Fragen454
a) „Blindgängergefahr“ als Gefahrverdacht454
b) Die Pflicht zur Vornahme gefahrerforschender Maßnahmen457
c) Gefahrerforschung und Verhältnismäßigkeit – Reihenfolge der Untersuchungen459
d) Die Inanspruchnahme von Störern459
aa) Handlungsstörer460
bb) Zustandsstörer/Gefahrerforschende Maßnahmen460
cc) Zustandsstörer/Duldungspflichten462
dd) Zustandsstörer/Gefahrenbeseitigung462
e) Die Qualität der Gefahrenbeseitigung463
5. Finanzielle Fragen der Kampfmittelbeseitigung463
a) Gefahrerforschungsmaßnahmen463
b) Gefahrbeseitigungsmaßnahmen463
c) Praxis der Kostentragung465
III. Schlussbemerkung465
Bodo Pieroth: Der Gesetzesvorbehalt für die Zahl und die Standorte von Polizeidirektionen466
I. Der nicht entschiedene Rechtsstreit466
II. Die einschlägigen Maßstäbe468
1. Gesetzesvorbehalt und Parlamentsvorbehalt468
2. Zugriffsrecht des Parlaments470
3. Art. 90 S. 2 ThürLVerf im innerdeutschen Rechtsvergleich473
a) Kein ausdrücklicher Gesetzesvorbehalt473
b) Gesetzesvorbehalt für die Organisation der Verwaltung474
c) Spezieller organisationsrechtlicher Gesetzesvorbehalt für die „räumliche Gliederung“475
4. Abgrenzung von Satz 2 und Satz 3 des Art. 90 ThürLVerf476
III. Die konkreten Folgerungen477
1. Anwendung des Art. 90 S. 2 ThürLVerf477
2. Bestätigung durch das gemeindeutsche Polizeirecht479
a) Terminologie479
b) Die Regelung der zweiten Stufe479
c) Die Regelung weiterer Stufen480
d) Zwischenergebnis480
IV. Ergebnis480
Rainer Pitschas: Innere und zivile Sicherheit in der offenen Gesellschaft482
I. Collaborative Sicherheitsgovernance im vorsorgenden Sozialstaat482
1. Staatsaufgabe „Sicherheit“ und staatliche Schutzpflicht482
a) Sicherheit als Verfassungsprinzip482
b) Staatliche Schutzpflicht484
2. Von der Staatsaufgabe „innere Sicherheit“ zur collaborativen Sicherheitsgovernance484
a) Kooperative Kriminalitätsbekämpfung durch Staat- und Bürgergesellschaft484
b) „Sicherheitspolitisches Mitwirkungsverhältnis“ und collaborative Sicherheitsgovernance485
c) Legitimität collaborativer Sicherheitsgovernance im vorsorgenden Sozialstaat487
II. Öffentlich-private Sicherheitspartnerschaft(en) als Gestaltungsform collaborativer Sicherheitsgovernance488
1. Privatisierung von Polizeiaufgaben und bürgerschaftliche Sicherheitsarbeit489
2. Struktur der Sicherheitspartnerschaft(en)490
3. Sicherheitspartnerschaft als werthafte Gestaltungsform collaborativer Sicherheitsgovernance490
4. Fortbestehende Gewährleistungsverantwortung des Staates491
III. Sicherheitsunternehmen im Fokus öffentlich-privater Sicherheitspartnerschaft492
1. Empirische Grunddaten öffentlich-privater Sicherheitspartnerschaft mit dem Sicherheitsgewerbe492
a) „Sicherheitsmarkt“ für private Sicherheitsdienste492
b) Insbesondere: Dynamisches Wachstum der Branche in Sicherheitsdienstleistungen und -technik (weltweit)493
c) Das Sicherheitsgewerbe in Zahlen (Deutschland)493
d) Ausbau der beruflichen Infrastruktur im Sicherheitsgewerbe494
2. Öffentlich-private Sicherheitspartnerschaft als Raum faktisch begrenzter Staatlichkeit494
3. Steuerungsdefizite und Legitimationsschwächen öffentlich-privater Sicherheitspartnerschaft495
a) Defizitäre Wahrnehmung der staatlichen Gewährleistungsverantwortung für innere Sicherheit495
b) Legitimationsschwächen privater Sicherheitsdienstleistungen496
IV. Notwendigkeit eines neuen Strategiekonzepts collaborativer Sicherheitsgovernance497
V. Zusammenfassung497
Josef Ruthig: Grundrechtlicher Kernbereich und Gefahrenabwehr: Verfahren, Rechtsschutz, Schadensersatz500
I. Einführung500
II. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung: Versuch einer Annäherung504
1. Das Fehlen einer Definition504
2. Der ungeklärte Zweck des Kernbereichsschutzes507
3. Kernbereichsschutz und Gesetzesvorbehalt508
III. Ein Zwischenergebnis510
1. Kernbereichsschutz durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit510
2. Kernbereichsschutz durch Verfahren511
IV. Konkretisierungen512
1. Die Verfahrensgestaltung: Abbruch bzw. Beendigung der Maßnahme512
a) Live-Überwachung514
b) Behördenleitervorbehalt515
c) Ermöglichen nachträglichen Rechtsschutzes durch Mitteilungspflichten und Auskunftsansprüche515
2. Richtervorbehalt516
a) Zuständigkeit und Verfahren517
b) Kernbereichsprognose518
c) Zusätzliche Datensichtung vor Weiterverwertung519
3. Nachträglicher Rechtsschutz bei heimlichen Maßnahmen519
a) Großzügige Zulassung der Verfassungsbeschwerde519
b) (Nachträgliche) verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage521
4. Staatshaftung521
a) Amtshaftung: Schmerzensgeld bei rechtswidrigen Eingriffen in den Kernbereich521
b) Offene Fragen522
V. Fazit523
Jae-Young Son: Grenzen der sog. „Kernbereichs-Dogmatik“ des Bundesverfassungsgerichts526
I. Einführung in die Problematik526
II. Die sog. Kernbereichs-Dogmatik des BVerfG526
1. Die Rechtsprechung des BVerfG zum Kernbereich privater Lebensgestaltung526
2. Der Kernbereichsschutz im Lauschangriff-Urteil des BVerfG vom 3.3.2004527
a) Der Kernbereich privater Lebensgestaltung als eine absolute Schranke staatlicher Informationseingriffe529
b) Zur inhaltlichen Bestimmung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung530
III. Grenzen der Kernbereichs-Dogmatik des BVerfG532
1. Dogmatische Bedenken gegen die Rechtsprechung des BVerfG532
a) Hängt die absolute Schutzwürdigkeit von Räumlichkeiten von ihrer konkreten Nutzung ab?532
b) Die Relativierung des Kernbereichsschutzes534
c) Das Gebot der unverzüglichen Löschung höchstpersönlicher Daten ergibt sich auch ohne die Annahme eines Kernbereichs bereits aus dem Folgenbeseitigungsanspruch536
2. Absoluter Schutz von Privatwohnungen?537
IV. Resümee540
Jürgen Wolter: Strafprozessuale Verwendung von Zufallsfunden nach polizeirechtlichen Maßnahmen542
I. Ausgangspunkte und Mannheimer „Institut für deutsches und europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht“542
II. Gesetzliche Mängel bei den geltenden §§ 161 Abs. 2, 100d Abs. 5 Nr. 3, 161 Abs. 3 StPO und Gesetzesvorschlag (§ 161 Abs. 2 StPO-E)545
1. Das Merkmal „zu Beweiszwecken“546
2. Die sog. Vereinbarkeit (Umgehungsverbot und „umfassender hypothetischer Ersatzeingriff“)550
a) Umgehungsverbot („Entsprechungsklausel“)551
b) Klausel des umfassenden hypothetischen Ersatzeingriffs: „Straftat, auf Grund derer eine solche Maßnahme angeordnet werden könnte“552
c) Ergänzung: „Hypothetische Verwertungs- und Verwendungsverbote“552
3. Die „Verwertbarkeit“ der Daten im polizeirechtlichen Ausgangsverfahren bei § 161 Abs. 3 StPO554
4. Gesetzesvorschlag (§ 161 Abs. 2 StPO-E)554
III. Die „Verwertbarkeit“ der Daten im polizeirechtlichen Ausgangsverfahren bei § 161 Abs. 2 StPO und § 161 Abs. 2 StPO-E555
IV. Die Unhaltbarkeit der Al Quaida-Entscheidung (BGHSt 54, 69)558
V. Ergebnis und Widmung559
Thomas Würtenberger: Resilienz562
I. Resilienz als Leitidee der Sicherheitsarchitektur563
II. Die im Ausland entwickelten Resilienz-Konzepte565
1. In der Europäischen Union565
2. In den Vereinigten Staaten von Amerika566
3. Im Vereinigten Königreich567
4. In der Schweiz568
5. Zusammenfassung569
III. An Resilienz orientierte politisch-rechtliche Gestaltung in Deutschland ohne eigenständiges Resilienz-Konzept570
1. Resilienz als Grundlage der Sicherheitsforschung570
2. Verfassungsrechtliche Grundlagen572
3. Im Katastrophenschutzrecht573
4. Die Vernetzung von staatlichem und gesellschaftlichem Bereich575
5. Die Organisation von Informations-, Kommunikations- und Koordinationsstrukturen577
IV. Schlussbemerkung578
Mark A. Zöller: Neue unionsrechtliche Strafgesetzgebungskompetenzen nach dem Vertrag von Lissabon580
I. Einführung580
II. Besonderheiten der Gesetzgebung auf EU-Ebene580
III. Gesetzgebungskompetenzen der EU im Bereich des Strafrechts581
1. Fehlende Kompetenz zum Erlass supranationaler Strafrechtsnormen582
a) Allgemeine Kompetenz zur Setzung supranationalen Strafrechts582
b) Bereichsspezifische Kompetenznormen583
aa) Art. 325 Abs. 4 AEUV583
bb) Art. 79 Abs. 2 AEUV586
2. Kompetenzen zur Harmonisierung der nationalen Strafrechtsordnungen587
a) Kompetenzen im Bereich des materiellen Strafrechts588
aa) Originäre Strafrechtsangleichungskompetenz (Art. 83 Abs. 1 AEUV)588
bb) Annexkompetenz (Art. 83 Abs. 2 AEUV)591
b) Kompetenzen im Bereich des formellen Strafrechts593
3. Grenzen der Strafrechtsangleichung595
a) Die „Notbremsenregelung“ der Art. 82 Abs. 3, 83 Abs. 3 AEUV595
b) Subsidiaritätsprinzip596
c) Verhältnismäßigkeitsprinzip598
d) Strafrechtsspezifisches Schonungsgebot?598
IV. Fazit599
Peter Baumeister: Rücknahmeermessen bei einem anfechtbaren rechtswidrigen Verwaltungsakt?602
I. Einleitung602
II. Die Auffassung der herrschenden Lehre604
III. Kritische Analyse der Argumente der h. L.606
1. Die Vereinbarkeit mit dem Wortlaut606
2. Das Bedürfnis für eine Ermessensreduktion607
3. Der praktische Nutzen der Anerkennung eines Aufhebungsanspruchs612
4. Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG613
IV. Kritik einer Aufhebungspflicht neben § 48 VwVfG615
V. Fazit618
Winfried Benz: Anforderungen an das Führungspersonal in Hochschulen620
I. Einführung620
II. Der Veränderungsprozess621
III. Anforderungen an das Führungspersonal623
IV. Zur Professionalisierung des Leitungspersonals627
V. Ausblick632
Martin Burgi: Der Vertragsarzt und die Konkurrenz neuer Versorgungsformen im Spiegel von Schutznormlehre und Regulierungsansatz636
I. Problemstellung636
II. Konkurrenzschutz im Recht der ambulanten Gesundheitsdienstleistungen638
1. Grundmodell und neue Versorgungsformen nach dem SGB V638
2. Klassische, neue und ganz neue Fragen des Konkurrenzschutzes640
3. Stand der Rechtsprechung642
III. Der größere Analyserahmen644
1. Stärkere Wettbewerbsorientierung644
2. Sozialrecht als Regulierungsrecht?644
IV. Anwendung der Schutznormlehre645
1. Entwicklungsstand645
2. Zur Anfechtungsberechtigung der Vertragsärzte646
V. Bilanz648
Hans-Joachim Cremer: Die Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Wiederaufnahmegrund nach § 153 Abs. 1 VwGO i.V. mit § 580 Nr. 8 ZPO650
I. Spürbare Relevanz der EMRK für das deutsche Recht650
II. Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nach einer „Verurteilung“ Deutschlands durch den EGMR652
1. Die Ausstrahlung des § 580 Nr. 8 ZPO auf andere Prozessordnungen652
2. § 580 Nr. 8 ZPO als lex posterior zu § 31 Abs. 1 BVerfGG: EMRK-freundliche Relativierung der Bindungswirkung von Entscheidungen des BVerfG654
3. Der Wiederaufnahmegrund des § 153 Abs. 1 i.V. mit § 580 Nr. 8 ZPO aus der Warte des historischen Gesetzgebers655
a) Die Feststellung einer Konventionsverletzung durch ein Urteil des EGMR655
b) Das Erfordernis, dass sich die festgestellte EMRK-Verletzung auf die verwaltungsgerichtliche Entscheidung ausgewirkt hat656
c) Die implizite Beschränkung der Wiederaufnahmeklage auf verwaltungsprozessual Beteiligte, die selbst erfolgreich vor dem EGMR Beschwerde geführt haben657
4. Wie verhält sich das gesetzgeberische Verständnis des § 153 Abs. 1 VwGO i.V. mit § 580 Nr. 8 ZPO zur Pflicht zur Beachtung der Rechtskraft und zur Befolgung von EGMR-Urteilen nach der EMRK?658
a) Das EGMR-Urteil als Feststellungsurteil659
b) Formelle Rechtskraft und materielle Rechtskraft im strengen Sinne659
c) Die Befolgungspflicht aus Art. 46 Abs. 1 EMRK als materielle Rechtskraft im weiteren Sinne661
aa) Zwei Komponenten: Die Pflicht zur Beendigung der EMRK-Verletzung und die Pflicht zur Wiedergutmachung661
bb) Art. 46 EMRK verlangt nicht, die Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossener Gerichtsverfahren zuzulassen, wohl aber den EMRK-Verstoß so weit wie möglich zu bereinigen663
d) Folgerungen aus Art. 46 EMRK für die Auslegung von § 153 Abs. 1 VwGO i.V. mit § 580 Nr. 8 ZPO, insbesondere das Verständnis des „Beruhens“ auf einer EMRK-Verletzung665
e) Probleme infolge der Erledigung von Verwaltungsakten bis zur Entstehung des Wiederaufnahmegrundes: Gibt es ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Fortsetzungsfeststellungsklage trotz des EGMR-Urteils?669
f) Umstellung auf Fortsetzungsfeststellungsklage im wiederaufgenommenen Verfahren nach Erledigung einer Verpflichtungsklage676
g) Zur Möglichkeit, das Verfahren über eine Feststellungsklage wiederaufzunehmen677
h) Kann die Wiederaufnahmeklage auch von Dritten erhoben werden, die in gleicher Weise wie der erfolgreiche Beschwerdeführer in ihren Konventionsrechten verletzt sind?679
aa) Ausstrahlung einer „Verurteilung“ durch den EGMR auf Parallelfälle679
bb) Sind parallel Betroffene befugt, eine Wiederaufnahmeklage zu erheben?683
III. Verwaltungsverfahrensrechtliche Wirkungen einer „Verurteilung“ durch den EGMR685
1. Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens in den Fällen des § 580 Nr. 8 ZPO685
2. Möglichkeiten der Behörde, einen konventionswidrigen Verwaltungsakt von Amts wegen aufzuheben686
IV. Schlussbetrachtung687
Klaus Ferdinand Gärditz: Das Sonderverwaltungsprozessrecht des Asylverfahrens690
I. Sonderverwaltungsprozessrecht – zum Nischendasein verurteilt?690
II. Verfassungsunmittelbares Verwaltungsprozessrecht – ein regelungstechnischer Fehlgriff?691
III. Strukturelle Herausforderungen der Verwaltungsgerichte in Asylverfahren695
1. Tatsachenfeststellung oder Tatsachenkonstruktion?696
2. Apokryphes Beweisrecht697
3. Dysfunktionalitäten des geltenden Rechts699
IV. Besonderheiten des Verwaltungsprozessrechts im AsylVfG700
1. Die Integration des Prozessrechts in das Verwaltungsverfahren701
2. Das besondere Prozessrecht701
a) Beschränkung des Rechtsmittelrechts702
b) Beschränkung des Eilrechtsschutzes703
c) Das ambivalente Rechtsschutzkonzept des AsylVfG706
V. Schlussfolgerungen707
Max-Emanuel Geis: Die Feststellungsklage als Normenkontrolle zwischen suchender Dialektik und dogmatischer Konsistenz710
I. Die Problematik710
II. Rechtsfortbildung im Ping-Pong-Verfahren711
1. „Back to the roots“711
2. Ping: Der Aufschlag des BVerfG713
3. Pong: Die Antwort des BVerwG713
4. Ping-Pong: Der Beschluss des BVerfG vom 17.01.2006714
III. Die dogmatischen Verwerfungen des Ping-Pong-Spiels715
1. Verwerfungen bei der Zuständigkeit715
2. Die Entwertung des „Rechtsverhältnisses“716
3. Inkongruenzen bei Antragsberechtigung und Passivlegitimation717
4. Inkongruenzen bei der Rechtswirkung der Entscheidung718
5. Inkongruenz bei den Rechtsmitteln719
IV. Zusammenfassung719
Torsten Gerhard: Das Verbot der Vollstreckung von Verwaltungsakten als Rechtsfolge prinzipaler Normenkontrollen722
I. Die Regelungskonzeption des § 183 VwGO723
1. Konflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit724
2. Gesetzliche Regelungen zur Lösung dieses Konfliktes725
a) Beibehaltung des status quo725
b) Vollstreckungsverbot zur Vermeidung einer Verfestigung rechtswidriger Zustände725
II. Entsprechende Anwendbarkeit des § 183 VwGO auf Verwaltungsakte726
1. Gesetzgebungshistorie727
2. Systematische und teleologische Erwägungen727
3. Übertragbarkeit des in § 183 VwGO enthaltenen allgemeinen Rechtsgedankens728
III. Wirkungen des Vollstreckungsverbotes729
1. Vollstreckungsverbote als Durchbrechung des Grundsatzes der Vollstreckbarkeit rechtswidriger Verwaltungsakte729
2. Begriff der „Vollstreckung“730
3. Zeitlicher Anwendungsbereich des Vollstreckungsverbotes732
4. Verbot der Vollstreckung von Amts wegen733
IV. Prozessuale Möglichkeiten des Betroffenen zur Durchsetzung des Vollstreckungsverbotes735
V. Zusammenfassung738
Bernd Grzeszick: Kausalität und normative Verantwortlichkeitszuordnung im Rahmen der außervertraglichen Haftung der Europäischen Union740
I. Einleitung740
II. Europäische Kontrolle der Fusion von Legrand und Schneider740
1. Überblick über das Spannungsfeld und die Bedeutung der EuGH-Entscheidung740
2. Hintergrund: Fusion, Kontrollverfahren und EuG-Urteile741
a) Fusion und Kontrollverfahren741
b) EuG-Urteile Schneider I und Schneider II743
c) Kontrollverfahren nach den EuG-Urteilen743
III. EuG-Urteil Schneider III744
1. Urteilsausspruch744
2. Urteilsbegründung744
a) Rechtswidrigkeit des Organverhaltens744
b) Schaden und Verursachung746
c) Mitverantwortung des Geschädigten747
IV. Rechtsmittel gegen EuG-Urteil Schneider III und EuGH-Urteil Schneider IV747
1. Rechtsmittel der Kommission gegen EuG-Urteil Schneider III747
2. Schlußantrag des Generalanwalts747
3. EuGH-Urteil Schneider IV748
a) Urteilsausspruch748
b) Urteilsbegründung749
aa) Rechtsverstoß hinreichend qualifiziert749
bb) Kausalität als entscheidender Punkt749
V. Bewertung750
1. Generelle Stellungnahmen750
2. Haftungsrechtsdogmatische Aspekte750
a) Erfordernis einer unmittelbaren oder direkten Kausalverbindung751
aa) conditio sine qua non-Test751
bb) Mehrheit von Kausalfaktoren und ihre Adäquanz752
cc) Zusätzliche Anforderungen und psychische Verursachung752
dd) Vergleich der Ansätze von GA Colomer und EuGH753
ee) Zuordnung von Verantwortlichkeiten755
b) Gefahr eines doppelten Haftungsstandards?757
VI. Schlußbetrachtung758
Annette Guckelberger: Die Präklusionsregelung des § 47 Abs. 2a VwGO bei der Normenkontrolle760
I. Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck des § 47 Abs. 2a VwGO760
II. Die Bedeutung des § 47 Abs. 2a VwGO763
1. Tatbestandsvoraussetzungen763
2. Rechtsfolgen des § 47 Abs. 2a VwGO766
III. Einzelprobleme zu § 47 Abs. 2a VwGO769
1. Anwendbarkeit des § 47 Abs. 2a VwGO bei Flächennutzungsplänen?769
2. Relativierung des Einwendungsausschlusses770
3. Unterschiedliche Präklusionshinweise772
4. Zulässigkeit des Normenkontrollantrags bei ergänzendem Verfahren775
IV. Fazit776
Dirk Hanschel: Das Widerspruchsverfahren als föderales Experimentierfeld – Plädoyer für ein Fakultativmodell, alternative Streitbeilegung und dezentrale Widerspruchsausschüsse778
I. Einleitung778
II. Der Bewertungsrahmen: Funktionen des Widerspruchsverfahrens und Kritik779
III. Überblick über den Stand der Reformen781
1. Rechtliche Grundlage der Reformbemühungen auf der Bundesebene781
2. Nachfolgende Änderungen auf der Landesebene und ihre Evaluation784
a) Bayern784
b) Mecklenburg-Vorpommern787
c) Niedersachsen789
IV. Stellungnahme792
1. Grundsätzliche Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens792
2. Ausnahme nur bei evidenter Ineffektivität793
3. Ausgestaltung des Widerspruchsverfahrens als fakultatives Verfahren794
4. Alternative Mittel der Streitbeilegung795
a) Keine Ersetzung, sondern Ergänzung des Widerspruchsverfahrens795
b) Mediation, Verhandlungen und informelle Absprachen797
c) Intensivierung des Informationsaustauschs, insbesondere erweiterte Anhörung798
d) Formlose Rechtsbehelfe799
5. Das Modell der Widerspruchsausschüsse800
V. Fazit801
Friedhelm Hufen: Von der „heimlichen Normenkontrolle“ zur umfassenden Gerichtskontrolle exekutiver Normsetzung804
I. Einleitung – Problemstellung804
II. Die Feststellungsklage auf Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses aus Rechtsnormen806
1. Rechtsweg und zuständiges Gericht806
2. Beteiligte806
3. Konkretheit des Rechtsverhältnisses807
4. Klagebefugnis807
5. Feststellungsinteresse808
III. Zum fortbestehenden Bedürfnis nach prinzipaler Normenkontrolle808
1. Möglichkeiten und Grenzen der Inzidenter-Kontrolle808
2. Aufgaben für den Gesetzgeber810
IV. Voraussetzungen einer prinzipalen Normenkontrolle von untergesetzlichem Bundesrecht811
1. Rechtsweg und zuständiges Gericht811
2. Statthaftigkeit811
3. Antragsbefugnis811
V. Schlussfolgerung und Ausblick812
Christian Hug: Rechtsschutz gegen den Ruhestand814
I. Einführung814
II. Der Eintritt in den Ruhestand im öffentlichen Dienstrecht816
1. Beamtenrecht816
a) Beamte im Bundesdienst817
b) Beamte im Landesdienst818
2. Richterrecht818
a) Richter im Bundesdienst819
b) Richter im Landesdienst819
III. Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren820
1. Rechtsweg820
2. Statthafte Klageart826
3. Klagebefugnis828
a) Beamte828
b) Richter im Landesdienst834
4. Vorverfahren, Klagefrist834
IV. Rechtsschutz im Eilverfahren834
V. Schlussbetrachtung836
Martin Ibler: Verwaltungsrechtsschutz des Baunachbarn unmittelbar aus Art. 14 GG versus „Anwendungsvorrang des einfachen Rechts“838
I. Ein konkreter Ausgangspunkt838
II. Zum Verhältnis von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG zu Art. 1 Abs. 3 GG839
III. Art. 14 GG als Abwehrrecht oder als Schutzpflicht im Baunachbarrecht?841
IV. Zur Bedeutung eines Verwaltungsakts, der die baurechtswidrige Nutzung eines Grundstücks ausdrücklich duldet, für das Eigentumsgrundrecht des Nachbarn843
V. Der sog. Anwendungsvorrang des einfachen Rechts844
VI. Der Anwendungsvorrang des einfachen (Baunachbar)Rechts im Licht der Rechtsschutzgarantie846
VII. Ergebnis848
Hans D. Jarass: Das Recht auf eine gute Verwaltung, insb. auf ein faires Verwaltungsverfahren850
I.850
II.853
III.856
IV.859
Karl-Hermann Kästner: Privatisierung kommunaler Einrichtungen – eine rechtliche Bestandsaufnahme864
I. Typologie der Privatisierungsformen866
1. Organisationsprivatisierung867
a) Erscheinungsformen867
b) Einflusssicherung als zentrales Problem der Organisationsprivatisierung869
c) Abgrenzung zum Begriff der Public-Private-Partnership869
d) Abgrenzung zur Beleihung870
2. Aufgabenprivatisierung871
a) Erscheinungsformen871
b) Aufgabenprivatisierung und Gewährleistungsverantwortung872
3. Funktionale Privatisierung873
a) Erscheinungsformen873
b) Betreiber-, Betriebsführungs- und Konzessionsmodell874
c) Vergaberechtliche Folgefragen875
4. Vermögensprivatisierung875
a) Erscheinungsformen875
b) Vermögensprivatisierung zur Finanzierung von Vorhaben876
II. Zulässigkeit und Grenzen der Organisationsprivatisierung876
1. Betrieb öffentlicher Einrichtungen durch kommunale Eigengesellschaften876
a) Verfassungsrechtliche Grenzen877
aa) Staatsstrukturbestimmungen877
bb) Beamtenrechtlicher Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG878
b) Kommunalrechtliche Grenzen879
aa) Vorschriften über den Betrieb öffentlicher Einrichtungen879
bb) Anschluss- und Benutzungszwang881
cc) Anwendungsbereich881
dd) Kommunalwirtschaftsrechtliche Grenzen881
c) Spezialgesetzliche Grenzen882
2. Betrieb öffentlicher Einrichtungen durch gemischt-wirtschaftliche Gesellschaften884
III. Zulässigkeit und Grenzen der Aufgabenprivatisierung885
1. Eingreifen von Privatisierungsgeboten885
2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Aufgabenprivatisierung887
a) Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG887
b) Notwendige Staatsaufgaben als Privatisierungsgrenzen890
c) Staatsstrukturprinzipien und Grundrechte als Privatisierungsgrenzen891
3. Kommunalrechtliche Grenzen891
4. Spezialgesetzliche Grenzen892
IV. Zulässigkeit und Grenzen der funktionalen Privatisierung893
1. Verfassungsrechtliche Grenzen893
2. Kommunalrechtliche Grenzen894
3. Spezialgesetzliche Grenzen895
V. Vermögensprivatisierung896
1. Leasingfinanzierung kommunaler Investitionen896
2. Cross-Border-Leasing im Besonderen896
a) Eigenart des Cross-Border-Leasing897
b) Problempunkte des Cross-Border-Leasing898
c) Durch Cross-Border-Leasing aufgeworfene Rechtsfragen898
VI. Schluss899
Wolfgang Kahl: Verwaltungsprozessuale Probleme der reformatio in peius902
I. Einleitung902
II. Klagegegenstand903
1. Ursprünglicher Verwaltungsakt in Gestalt des Widerspruchsbescheids903
2. Widerspruchsbescheid906
III. Verhältnis von Einheitsklage und isolierter Anfechtungsklage908
IV. Klagegegner910
1. Einheitsklage gegen Ausgangs- und Widerspruchsbescheid911
2. Isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids911
V. Aufhebungsentscheidung des Gerichts914
VI. Schluss916
Hae Ryoung Kim: Die verwaltungsgerichtlichen Klagearten in Korea918
Vorrede918
I. Einleitung918
II. Verwaltungsprozessuale Klagearten in Korea919
1. Über die Anfechtungsklage920
2. Die Ermöglichung einer Fortsetzungsfeststellungsklage durch die KVwGO922
3. Anwendungsmöglichkeit der Anfechtungsklage gegenüber solchem Verwaltungshandeln, das keinen Verwaltungsakt beinhaltet923
4. Über die Partei-Klage zur Klärung von Streitigkeiten über öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse924
5. Über den numerus clausus der Klagearten924
6. Über die Organstreitigkeiten und die Popularklage925
III. Das Fehlen von Klagearten zur Sicherung eines angemessenen Rechtsschutzes925
1. Allgemeine Leistungsklage ist nicht statthaft925
2. Keine vorbeugende Unterlassungsklage927
3. Kein verwaltungsgerichtliches abstraktes Normenkontrollverfahren927
4. Die Möglichkeit einer Normerlassklage?928
IV. Jüngste Vorhaben zur Novellierung der KVwGO929
V. Schluss933
Franz-Ludwig Knemeyer: Von der rechtmäßigen zur auch guten Verwaltung934
I. Bemühungen um eine Gute Verwaltung – Der Hintergrund934
II. Zügige Verwaltungsverfahren – zügiges Verwaltungshandeln – ein zentrales Ziel guter Verwaltung938
1. Rechtliche Grundsatzregelungen für zügige Verwaltungsverfahren938
2. Zur Rechtsnatur und Bedeutung des Prinzips der Zügigkeit939
3. Zügigkeit außerhalb von Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfG940
III. Das allgemeine Prinzip guter Verwaltung – Good Administration. Gute Verwaltung – Bürgerrecht und Leitlinie für eine integre Verwaltung. Gute Verwaltung durch selbst gesetzte Behördenverfassung941
1. Erweiterung des Blicks in nicht formalrechtlich fassbares Verwaltungshandeln941
2. Auslöser für Good-Administration-Aktivitäten942
3. Erweiterung von Kodizes zu einem umfassenden Behörden-Innenrecht, einer eigenständig gesetzten selbständigen „Behördenverfassung“943
Jürgen Kohl: Baden verboten am Rheinischen Lido946
I. Einleitung946
II. Die geschichtliche Entwicklung des Rheinstrandbades in Mannheim947
III. Rechtliche Grundlagen951
1. Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern951
2. Einschränkungen des Gemeingebrauchs an Gewässern952
a) Durch das Bundeswasserstraßengesetz952
b) Einschränkungen des Gemeingebrauchs durch § 28 Abs. 2 bzw. § 30 Abs. 2 WasG BW952
c) Beschränkung des Gemeingebrauchs durch Benutzungsordnungen für öffentliche Einrichtungen953
d) Einschränkungen des Gemeingebrauchs durch Allgemeines Polizeirecht954
3. Gedanke der Selbstgefährdung954
4. Rechtsschutz955
IV. Schlussbetrachtung956
Klaus Lange: Der Kommunalverfassungsstreit960
I. Das Thema960
II. Abgrenzung des Kommunalverfassungsstreits960
III. Die Beteiligungsfähigkeit963
IV. Klageart966
1. Kein Ausschluss der Gestaltungsklage966
2. Die Feststellungsklage969
V. Klagebefugnis971
VI. Kosten973
VII. Ergebnis975
Hans-Werner Laubinger: Der Rechtsschutz kirchlicher Bediensteter976
I. Einführung in die Problematik976
II. Die Rechtsstellung der kirchlichen Bediensteten976
1. Kirchen und nichtkorporierte Religionsgemeinschaften976
2. Kirchenbeamte977
3. Pfarrer978
4. Privatrechtlich Beschäftigte der Kirchen980
5. Mitarbeitervertretungsrecht981
III. Rechtsschutz der privatrechtlich Beschäftigten der Kirchen981
1. Arbeitsrechtsweg982
2. Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht983
3. Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte983
IV. Rechtsschutz der Kirchenbeamten und Pfarrer984
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts984
2. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte988
3. Die Rechtsprechung der Zivilgerichte992
4. Die Ansätze für den Zugang von Pfarrern und Kirchenbeamten zu den staatlichen Gerichten im Überblick995
V. Lösungsvorschlag1002
1. Justizgewährungspflicht und Justizgewährungsanspruch1002
2. Staatliches Recht und kirchliches Recht1003
3. Die Beschränkung der staatlichen Justizgewährungspflicht durch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht1005
4. Die Eröffnung des staatlichen Rechtswegs bei Rüge der Verletzung kirchlichen Rechts1010
a) Verzicht auf die Einrichtung einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden kirchlichen Gerichtsbarkeit1010
b) Kirchliche Ermächtigung der staatlichen Gerichte zur Überprüfung kirchlicher Maßnahmen am Maßstab des kirchlichen Rechts1011
5. Ausschluss bestimmter Maßnahmenarten von der gerichtlichen Überprüfung1012
VI. Resümierende Schlussbemerkung1012
Hartmut Maurer: Rechtsschutz gegen Verkehrszeichen1014
I. Einführung1014
II. Rechtsgrundlagen1014
III. Die Rechtsform des Verkehrszeichens1015
1. Die Entwicklung von der Rechtsverordnung zum Verwaltungsakt1015
2. Die verschiedenen Argumente pro und contra1017
3. Die Regelung des VwVfG1017
IV. Rechtsschutz1019
1. Problematik1019
2. Die Rechtsprechung zur Anfechtung der Verkehrszeichen1019
V. Stellungnahme1021
1. Öffentliche Bekanntmachung?1021
2. Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV GG1022
3. Bestandskraft1023
4. Wiederaufgreifen des Verfahrens als Alternative?1024
VI. Polizeiliches Abschleppen eines Kraftfahrzeugs wegen eines erst nachträglich aufgestellten Parkverbotsschildes1025
Hiroaki Murakami: Der effektive Rechtsschutz im japanischen Verwaltungsprozessrecht – Bedeutung und Grenzen der Reform 20041028
I. Einleitung1028
II. Entwicklungen bis zum Erlass des Verwaltungsprozessgesetzes von 19621028
1. Verwaltungsprozess unter der Meiji-Verfassung1028
2. Reformen nach dem Zweiten Weltkrieg1029
III. Verwaltungsprozess vor der Reform 20041030
1. System des Verwaltungsprozesses1030
a) Klagearten1030
b) Verwaltungsprozess und Zivilprozess1030
c) Objektive Klage und subjektive Klage1031
d) „Nicht benannte Anfechtungsklage im weiteren Sinne“1031
e) „Aufhebungsklagezentrismus“1032
2. Klagevoraussetzungen1032
a) Gegenstand der Klage1032
b) Klagebefugnis1033
c) Nachträglicher Verlust des rechtlichen Interesses1033
d) Beklagter1033
e) Zuständige Gerichte1034
f) Klagefrist1034
g) Vorverfahren1034
3. Verfahren1034
4. Urteil1035
a) „Umstandurteil“1035
b) Drittwirkung des Aufhebungsurteils1035
c) Bindungskraft des Aufhebungsurteils für die Verwaltungsbehörden1035
5. Vorläufiger Rechtsschutz1036
a) Strenge Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung1036
b) Defizite des vorläufigen Rechtsschutzes1036
c) Einspruch des Ministerpräsidenten1036
6. Zusammenfassung: Desinteresse an der Effektivität des Rechtsschutzes1037
IV. Die Reform 20041037
1. Zweck der Reform1037
2. Klagearten1037
a) Verpflichtungsklage1037
b) Unterlassungsklage1038
c) Öffentlich-rechtliche Feststellungsklage1038
3. Klagevoraussetzungen1039
a) Klagebefugnis1039
b) Veränderung der Regelungen über den Beklagten1039
c) Erweiterung der zuständigen Gerichte1039
d) Verlängerung der Klagefrist1040
e) Einführung der Klagebelehrung1040
4. Verfahren1040
5. Vorläufiger Rechtsschutz1040
a) Lockerung der Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung1040
b) Einführung der einstweiligen Verpflichtung und Unterlassung1041
6. Zusammenfassung: Bedeutung der Reform für den effektiven Rechtsschutz1041
V. Grenzen der Reform 20041042
1. System des Verwaltungsprozesses1042
a) Verpflichtungsklage und Unterlassungsklage1042
b) Rechtsschutz gegen andere Akte als Verfügungen1042
c) Schwierigkeit der Klagewahl1042
2. Klagevoraussetzungen der Aufhebungsklage1043
a) Gegenstand der Klage1043
b) Klagebefugnis1043
c) Nachträglicher Verlust des rechtlichen Interesses1043
3. Vorläufiger Rechtsschutz1044
a) Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes1044
b) Einspruch des Ministerpräsidenten1044
VI. Fazit1044
Jost Pietzcker: Der „Rechtswidrigkeitszusammenhang“ beim Verwaltungszwang1046
I.1046
II.1047
III.1048
IV.1050
V.1053
VI.1058
VII.1059
Thomas Puhl: Abgabenverschonung als Finanzierung? – Gedanken zum kartellvergaberechtlichen Auftraggeberbegriff1062
I. Die Bedeutung des kartellvergaberechtlichen Auftraggeberbegriffs1063
II. Der funktionale Auftraggeberbegriff des Kartellvergaberechts1065
III. Öffentliche Finanzierung i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB1068
1. Allgemeine Kriterien des EuGH1068
2. Definitionen in Literatur und Rechtsprechung anerkannte Formen der Staatsfinanzierung1073
IV. Die Abgabenverschonung als Finanzierung i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB1077
1. Grundlagen1077
a) Parallelen zum Beihilfenrecht1077
b) Forderungsverzicht und Verschonungssubventionen als „Finanzierung“1080
2. Die mangelnde Steuersubjektqualität juristischer Personen des öffentlichen Rechts1082
3. Allgemeine Steuervergünstigungen wegen „Gemeinnützigkeit“1083
a) Körperschaft- und Gewerbesteuer1084
b) Erbschaft- und Schenkungsteuer Grundsteuer1086
c) Umsatzsteuer1087
4. Spezielle Steuervergünstigungen1088
5. Sonstige Abgabenverschonungen1088
V. Resümee1089
Ulrich Ramsauer: Stabilität und Dynamik des Verwaltungsverfahrensrechts1090
I. Einführung1090
II. Das Verwaltungsverfahrensgesetz als „geronnene Rechtsdogmatik“1091
III. Das Verwaltungsverfahrensgesetz als lex imperfecta1092
1. Beschränkungen des Anwendungsbereichs1092
a) Verwaltungsverfahrensgesetze in Bund und Ländern1092
b) Das Subsidiaritätsprinzip1094
c) Die Dreisäulentheorie1095
2. Das Verwaltungsverfahrensgesetz als Teilkodifikation1096
a) Beschränkung auf öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit1096
b) Auf Verwaltungsakte bzw. Verwaltungsverträge gerichtete Verfahren1098
c) Beschränkung auf die „nach außen wirkende“ Verwaltungstätigkeit1098
d) Die Ausnahmen des § 2 Abs. 2 und 3 VwVfG1099
e) Sonst fehlende verfahrensrechtliche Regelungen1099
3. Die „Verlustliste“ der Verwaltungsverfahrensgesetze1100
a) Die selbständige Kodifikation der Umweltverträglichkeitsprüfung1100
b) Informations-, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte, Datenschutz1100
IV. Die Herausforderungen der Europäisierung1101
V. Die bisherigen Novellierungen1102
VI. Das Verfahrensrecht zwischen Konstanz und Veränderung1103
1. Weiterentwicklung als Aufgabe1103
2. Gebot der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfahrens als Prüfstein1104
3. Keine Zeit für „große Würfe“1105
Wolfgang Roth: Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Unionsrecht1108
I. Keine Grundsatzrevision zur Klärung ausgelaufenen oder auslaufenden Rechts1108
1. Begriff der grundsätzlichen Bedeutung1108
2. Grundsätzlich keine grundsätzliche Bedeutung ausgelaufenen oder auslaufenden Rechts1109
3. Ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung ausgelaufenen oder auslaufenden Rechts1109
II. Fortschreibung durch das Bundesverwaltungsgericht: Keine Grundsatzrevision zur Klärung ausgelaufenen oder auslaufenden Unionsrechts1111
III. Konsequenzen für die Grundsatzberufung1113
IV. Grundsatzrevision zur Vorlage ausgelaufenen oder auslaufenden Unionsrechts an den Europäischen Gerichtshof1113
1. Vorlagepflicht letztinstanzlich entscheidender Gerichte1114
2. Grundsatzrevision zur Ermöglichung der Vorlage1115
V. Bundesverfassungsgerichtliche Kontrolle einer Vorlagepflichtverletzung durch Nichtzulassung der Revision1120
1. Verfassungsgerichtlicher Kontrollmaßstab1120
2. Offensichtlicher Verstoß gegen Art. 267 Abs. 3 AEUV bei Nichtvorlage wegen Auslaufens des Unionsrechts1120
VI. Ergebnis1122
Bernd Schieferdecker: Kontingentierung von Nutzungsmöglichkeiten im Baurecht – insbesondere für Einzelhandelsbetriebe1124
I. Einleitung1124
II. Nutzungskontingentierung in den typisierten Baugebieten (§§ 2–9 BauNVO)1125
1. Gebietsbezogenes Nutzungskontingent1125
a) Verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorfragen1125
b) Keine gesetzliche Ermächtigung in § 9 Abs. 1 BauGB1127
c) Keine gesetzliche Ermächtigung in § 1 Abs. 5ff. BauGB1127
d) Keine gesetzliche Ermächtigung in §§ 16ff. BauNVO1128
e) Gesetzliche Ermächtigung in § 9 Abs. 2 BauGB1129
aa) Besondere Fälle1129
bb) Bestimmte im Bebauungsplan festgesetzte bauliche Nutzungen und Anlagen1129
cc) Eintritt bestimmter Umstände als Bedingung1130
dd) Einfluss der Planbetroffenen auf den Bedingungseintritt?1132
ee) Abwägung1133
f) Ergebnis1133
2. Nutzungskontingentierung im Rahmen von Ausnahmeentscheidungen1134
a) Unzulässigkeit auch der Kontingentierung ausnahmsweise zulassungsfähiger Nutzungen1134
aa) Städtebauliche Rechtfertigung1134
bb) § 31 Abs. 1 BauGB ist keine Rechtsgrundlage für die Bestimmung von Art und Umfang der zulässigen Ausnahmen1134
cc) § 1 Abs. 5 und 9 BauGB erlauben keine Beschränkung des Umfangs der zulässigen Ausnahmen1135
dd) § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO erlauben nicht die Festsetzung von Ermessensgrenzen1136
b) Ausnahme ohne verbindliche Kontingentierung1137
III. Nutzungskontingentierung in Sondergebieten1137
1. Gebietsbezogenes Nutzungskontingent1138
2. Nutzungskontingentierung bei Zulässigkeit nur eines einzigen Betriebs1139
a) Anforderungen nach der Rechtsprechung1139
aa) Irrelevanz der Eigentumsverhältnisse1140
bb) Irrelevanz der derzeitigen oder beabsichtigten Nutzung1140
cc) Ein Betrieb bei Agglomeration1141
dd) Ausschluss mehrerer Betriebe durch Bebauungsplan1141
b) Festsetzung von SO-Teilgebieten1141
c) Kritik1142
aa) Unterschiedliche Zulässigkeit je nach der Zahl der zulässigen Anlagen?1142
bb) Beschränkung der Zahl zulässiger Anlagen ist keine vorhabenbezogene Festlegung1143
cc) Prioritätskonflikt, Windhundrennen1143
dd) Fazit1144
3. Festsetzung einer grundflächenabhängigen Verkaufsflächenquote1145
IV. Zusammenfassung1145
Eberhard Schmidt-Aßmann: In-camera-Verfahren1148
I. Unterschiedliche Erscheinungsformen von in-camera-Verfahren1150
1. In-camera-Verfahren als Zwischenverfahren1150
a) Das isolierte Zwischenverfahren des § 99 VwGO1151
b) Das integrierte Zwischenverfahren des § 138 TKG1152
c) Das versteckte in-camera-Verfahren des § 72 GWB1154
2. In-camera-Verfahren in der Hauptsache1156
II. Verfassungsfragen des in-camera-Verfahrens1157
1. Generalangriff auf § 99 Abs. 2 VwGO1158
2. Einige retardierende Zwischenüberlegungen1159
a) Geheimnisschutz als wirksamer Schutz1160
b) Rechtliches Gehör1162
c) Drohpotential des EU-Rechts?1164
3. Für ein gesetzliches Kern-Schalen-Konzept im Recht der in-camera-Verfahren1165
Matthias Schmidt-Preuß: Die Konfliktschlichtungsformel1168
I. Der Stellenwert des subjektiven öffentlichen Rechts1168
II. Die bipolare Begrenztheit der Schutznormtheorie1168
1. Die Schutznormtheorie als eingliedrige Interessenschutzformel1168
2. Die Vermutung der Freiheit als limitierender Faktor: von Bühler zu Bachof1169
III. Multipolare Konfliktlagen1170
1. Multipolarität und das anspruchsbegründende sowie -maßstabsbildende Horizontalverhältnis1170
2. Multipolarität in der Rspr. des BVerfG1171
a) TK-rechtliche Entgeltregulierung und Geheimnisschutz1171
b) Der Schutz des Versicherten in der kapitalbildenden Lebensversicherung1173
IV. Multipolarität und Grundrechte1175
1. Die Konfliktschlichtungsprärogative des Gesetzgebers1175
2. Multipolare Grundrechtskollision1175
V. Multipolare Eckwerte1176
1. Die fünf multipolaren Grundkonstellationen1176
2. Kehrseitigkeit und Wechselbezüglichkeit1177
VI. Die Konfliktschlichtungsformel1178
VII. Dignität der Freiheit oder Mechanik des Gesetzesvollzugs1179
1. Der Inhalt des subjektiven öffentlichen Rechts1179
2. Klagemöglichkeiten ohne Rechte1180
3. Raum für weitere Ausnahmen1180
VIII. Vorgaben des EU-Rechts?1181
1. Konsistenz mit EU-Recht1181
2. Nicht umgesetzte Richtlinien1182
IX. Die Verbandsklage im Umweltsektor1184
1. Der Ausnahmefall kollektiven Rechtsschutzes1184
a) Die naturschutzrechtliche Verbandsklage1184
b) Die Verbandsklage nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz1184
2. Das Trianel-Urteil des EuGH vom 12.5.20111185
a) Interessentenklage oder Rechtsverletzungs-Modell1185
b) Keine Folgerungen für die Einzelrechtsposition1186
X. Ausblick1186
Friedrich E. Schnapp: Der trialistische Behördenbegriff1188
I. Einführung1188
II. Juristische Person und Behörde im Verwaltungsaufbau1189
1. Vorüberlegungen zur Rechtsfähigkeit1189
2. Organisationsrechtlicher Numerus clausus?1192
3. Organ und Behörde1193
III. Der funktionale Behördenbegriff1196
IV. Der prozessuale Behördenbegriff1201
V. Fazit1205
Friedrich Schoch: Entbehrlichkeit des Vorverfahrens nach der VwGO kraft Richterrechts1208
I. Das Widerspruchsverfahren zwischen Funktionsauftrag und Kritik1208
1. Das Widerspruchsverfahren als Sachentscheidungsvoraussetzung1208
2. Sukzessive gesetzliche Abschaffung des Widerspruchsverfahrens1209
II. Richterrechtliche Ausnahmen vom Vorverfahren1210
1. Grundlagen1211
2. Fallgruppen1211
III. Kritik des Schrifttums1213
1. Konzept des § 68 VwGO1213
2. Konkretisierung der Prinzipien1214
a) Rügelose Einlassung auf die Klage1215
b) Voraussichtliche Erfolglosigkeit des Widerspruchs1216
IV. Verteidigung des Richterrechts durch das BVerwG1216
1. Der Fall1217
2. Argumentation des BVerwG und Kritik1218
a) Gesetzeswortlaut1218
b) Entstehungsgeschichte1219
c) Gesetzessystematik1219
d) Gesetzeszweck1220
3. Anwendung des Richterrechts auf den Fall1221
a) Aufsichtsbehördliche Weisung1221
b) Verbindliche Anordnung der Sachentscheidung1222
V. Fazit: Herrschaft der Richter über das Vorverfahren1223
Christoph Sennekamp: Ausgewählte Fragen des Rechtsschutzes gegen Veränderungssperre und Zurückstellung1226
I. Rechtsschutz gegen die Veränderungssperre1226
1. Der Streit um die Normgeltung1226
a) Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags (§ 47 VwGO)1228
b) Statthafte Klageart1229
2. Der Streit um das Außer-Kraft-Setzen1230
a) Wirkung des Außer-Kraft-Setzens1230
b) Verwaltungsprozessuale Umsetzung1232
II. Rechtsschutz gegen die Zurückstellung1234
1. Zurückstellung als Verwaltungsakt1235
2. Rechtsbehelfsfähigkeit der Zurückstellung (§ 44a VwGO)1236
3. „Isolierte“ Anfechtbarkeit der Zurückstellung?1237
III. Schluss1240
Jong Hyun Seok: Die Enteignung zugunsten des privaten Unternehmers in Korea1242
Geleitwort1242
I. Einleitung1243
1. Problemstellung1243
2. Der Begriff der Unternehmerstadt1244
II. Hintergründe der Einführung der Unternehmerstadt1244
1. Beschleunigung der unternehmerischen Investitionen und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Staates1245
2. Beitrag zur harmonisierten Staatsentwicklung durch die Verstärkung der Renovationsfähigkeiten auf der kommunalen Ebene1245
III. Gesetzliche Grundlagen für die Enteignung1246
1. Art. 23 Abs. 3 Koreanische Verfassung1246
2. Das Enteignungs- und Entschädigungsgesetz1248
a) Die Verwirklichung öffentlicher Interessen als Enteignungsvorausetzung1248
b) Staatliche Anerkennung eines Vorhabens als Vorhaben im öffentlichen Interesse1249
IV. Ausnahmeregelung zur Enteignung des Vorhabensträgers zugunsten Privater1250
1. Vorbemerkung1250
2. Typ I der Sondergesetze für die Enteignung zugunsten der Privaten1250
3. Typ II der Sondergesetze für die Enteignung zugunsten der Privaten1251
4. Typ III der Sondergesetze für die Enteignung zugunsten der Privaten1253
a) Entwicklungsgebiet der Unternehmerstadt1253
aa) Vorschlag zur Festsetzung als Entwicklungsgebiet1253
bb) Festsetzung des Bauministers1254
b) Rechtswirkung der Festsetzung1254
c) Festsetzung des Vorhabensträgers1255
c) Billigung des Entwicklungsplans1255
5. Billigung des Durchführungsplans1256
a) Billigungsverfahren1256
b) Die Rechtswirkung der Billigung1257
6. Würdigung1257
V. Die Lehrmeinung zur Frage der Enteignung zugunsten der Privaten1257
VI. Schlusswort1259
Helge Sodan: Das Merkmal der Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art in § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO1260
I. Einleitung1260
II. Allgemeines zum Merkmal der nichtverfassungsrechtlichen Streitigkeit1261
III. Die unterschiedlichen Interpretationsansätze1263
1. Formelle Abgrenzung1263
2. Materielle Abgrenzungstheorien1266
a) Doppelte Verfassungsunmittelbarkeit1266
b) Materielle Subjektstheorie1269
3. „Gemischte“ Theorien1272
a) Abgestufte Prüfung1272
b) Schenkes Ansatz1273
Udo Steiner: Zum Stand des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes in Deutschland1278
I. Vom Notrechtsschutz der Nachkriegszeit zum Rechtsschutzstaat der Gegenwart1278
1. Der Anfang nach dem Zweiten Weltkrieg1278
2. Aufbau und Abbau des Verwaltungsrechtsschutzes1278
II. Verwaltungsverfahren als vorgelagerter Rechtsschutz1279
1. Funktionsverlust des Verwaltungsverfahrens1279
2. Das Fehlerfolgenkonzept des Gesetzgebers1281
3. Weitere Schritte zur rechtlichen Stabilisierung von Verwaltungsentscheidungen1282
4. Perspektiven1283
III. Die Gegenwartslage des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes1284
1. Das Rollenverständnis der Verwaltungsgerichtsbarkeit1284
2. Strukturfragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit1286
IV. Grundgesetzliche Vorgaben für einen effektiven Rechtsschutz1288
1. Justizgewährung und Justizgrundrechte1288
2. Rechtsschutzgarantie und Suspensiveffekt1289
3. Rechtsschutzorientierte Interpretation der Prozessordnung1290
V. Versuch einer Bilanz1291
Rolf Stober, Zur Entwicklung des Wirtschaftsüberwachungsrechts1292
I. Zum Engagement des Jubilars im Schnittfeld zwischen Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht1292
II. Wirtschaftsüberwachung als Korrektiv von Verkehrsfreiheiten und Wirtschaftsgrundrechten1292
III. Wirtschaftsüberwachung als Gewährleistungs- und Regulierungsüberwachung1293
IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Wirtschaftsüberwachung1294
V. Wirtschaftsüberwachung versus Wirtschaftsaufsicht ?1294
VI. Wirtschaftsüberwachung im Binnenmarkt1296
VII. Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge, Risiko- und Marktüberwachung1297
1. Gefahrenbewältigung im Präventionsstaat1297
2. Gefahrenabwehr und Risikomanagement1297
VIII. Schutzgüter der Wirtschaftsüberwachung1298
1. Einzelne Rechtsgüterschutztypen1298
2. Verbraucherschutzrecht als Wirtschaftsüberwachungsrecht1299
IX. Ausgewählte Instrumente der Wirtschaftsüberwachung1299
X. Staatliche Wirtschaftsüberwachung und unternehmerische Eigenverantwortung1300
1. Wirtschaftsüberwachung und Kooperationsprinzip1300
2. Erledigung von Wirtschaftsüberwachungsaufgaben durch Private1301
a) Einschaltung Privater, Aufgabenprivatisierung und Zertifizierung1301
b) Zur DIN-Normierung von Dienstleistungen1302
3. Unternehmerische Eigenüberwachung und Selbstbeschränkung1303
a) Eigenüberwachung als Wettbewerbs-, Marketing- und Umweltfaktor1303
b) Selbstzertifizierung1304
c) Selbstbeschränkungsabkommen1304
XI. Internationalisierung der Wirtschaftsüberwachung1304
Rainer Wahl: Wie entsteht ein neues Rechtsgebiet: Das Beispiel des Informationsrechts1306
I. Wie entsteht ein neues Rechtsgebiet?1306
1. Aufgabenabhängigkeit neuer Rechtsgebiete im Öffentlichen Recht1306
2. Der Beginn eines neuen Rechtsgebiets – Um-Interpretation vorhandener Rechtsmaterien und Einordnung unter ein umfassenderes Konzept1307
3. Ein Rechtsgebiet – die Interdependenz dreier Reflexions-Ebenen: die drei Ebenen des Informationsrechts1311
4. Exkurs: Interdependenz dreier Reflexions-Ebenen allgemein im (Öffentlichen) Recht1312
5. Die Abfolge neuer Rechtsgebiete in den letzten Jahrzehnten1313
II. Erste Ebene: das positive Recht und seine dogmatisch-systematische Durchdringung1313
1. Die Abgrenzung des Rechtsgebiets1313
2. Grundbegriffe und Bausteine1315
3. Aufgaben der Dogmatik auf dieser ersten Ebene1316
4. Einige Beobachtungen über Neues am Informationsrecht1317
III. Die mittlere Ebene der Reflexion: Prinzipien, neue Institute und neue Systemgedanken1318
1. Notwendigkeit von Umorientierungen1318
2. Regelungskonzepte1319
3. Systembildende Konzepte und Institute1319
IV. Die gesellschafts- und staatstheoretische Ebene1322
1. Überlegungen zur dritten Ebene im Informationsrecht1322
2. Der innere Zusammenhang zwischen den verschiedenen drei Ebenen der Reflexion1324
Jan Ziekow: Zur Zulässigkeit der Klage eines Bundeslandes gegen die Festlegung von Flugrouten1326
I. Verfahren der Flugroutenfestlegung1327
II. Statthaftigkeit der Feststellungsklage und Bestehen des Feststellungsinteresses1330
III. Bestehen der Klagebefugnis1331
1. Klagen natürlicher und privater juristischer Personen1331
a) Natürliche Personen1331
aa) Berufung auf eine Schutznorm1331
bb) Geltendmachung einer möglichen Rechtsverletzung1334
2. Klagen kommunaler Gebietskörperschaften1337
3. Klagemöglichkeiten eines Bundeslandes1339
a) Klage des Landes selbst1339
b) Klage eines Betriebes oder Unternehmens, an dem das Land beteiligt ist1341
aa) Juristische Personen des öffentlichen Rechts1341
bb) Juristische Personen des Privatrechts1342
IV. Zusammenfassung1343
Egon Lorenz: Über Festschriften1348
I. Meine schwierige Lage1348
II. Die Ablenkung: Ein Plädoyer gegen Festschriften1348
III. Die Würdigung des Plädoyers1349
1. Allgemeines1349
2. Zu einigen Einzelheiten des Plädoyers1352
a) Die Überschrift1352
b) Vom Entsorgen und Verhindern von Büchern1352
c) Eine glücklicherweise (für sich) gefundene Lösung1354
3. Ergebnis1355
Schriftenverzeichnis1356
I. Monographien1356
II. Beiträge in Sammelwerken1357
III. Aufsätze1361
IV. Buchbesprechungen1368
Autorenverzeichnis1372

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