Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird erläutert, weshalb die Behandlung von Betriebsvermögen im aktuellen ErbStG als verfassungswidrig eingestuft wurde, wie eine Neuregelung des Gesetzes ausgestaltet werden könnte und ob es ökonomisch sinnvoll ist, eine umfangreiche Begünstigung von Betriebsvermögen im ErbStR weiterhin vorzunehmen. Um dies zu beantworten, wird zunächst ein Überblick über die Entstehungsgeschichte des ErbStG gegeben und anschließend erfolgt die Erläuterung der wichtigsten Paragraphen des aktuellen ErbStG. Darauf folgend wird die Behandlung von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuerrecht erklärt und auf die verfassungswidrige Begünstigung, auf die sich das Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014 bezieht, eingegangen. Im weiteren Verlauf werden verschiedene Reformvorschläge für ein neues ErbStG dargestellt, anhand derer sich zeigen wird, dass von einer nur leichten Modifikation der aktuellen Fassung, einer starken Begrenzung der Begünstigungen bis hin zu einer kompletten Abschaffung der Steuerbefreiungen unterschiedliche Ansätze möglich sind um das ErbStG an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. In der kritischen Beurteilung wird vor allem auf mögliche Liquiditätseffekte eingegangen, welche durch die Abschaffung der Steuerbefreiungen entstehen können. Ebenfalls wird erläutert, durch welche Indikatoren die zukünftige Ausgestaltung des ErbStG bestimmt wird und ob es gesamtwirtschaftlich effizient ist die Verschonung von Familienunternehmen im ErbStG beizubehalten. In einem abschließenden Fazit erfolgt die Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen und in einem Ausblick wird die Frage beantwortet, ob zu erwarten ist, dass die Bundesregierung bis zu der gesetzten Frist vom 30. Juni 2016 ein neues ErbStG verabschieden wird. Auch wird thematisiert, welche Folgen bei Nichteinhalten dieser Frist drohen. Die Erbschaftsteuer ist eine der ältesten nachweisbaren Steuern weltweit. Ihr erster Beleg datiert aus dem Jahr 117 v. Ch. im alten Ägypten als so genannte Besitzwechselabgabe. Die ersten Überlegungen in Richtung einer ErbSt im deutschsprachigen Raum stammen aus dem 16. Jahrhundert, veranlasst durch die entstandene Finanznot aufgrund der Türkenkriege. Zu einer Einführung kam es damals jedoch nicht. Resultierend aus der hohen Verschuldung vieler Länder kam es Ende des 19. Jahrhunderts zu einer europaweiten Einführung, bzw. zur weiteren Ausgestaltung der ErbSt. Die rechtliche Ausgestaltung war aber in den einzelnen deutschen Ländern sehr unterschiedlich.
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