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Gesundheit und Schule in der Wahrnehmung von Lehramtsstudenten an deutschen Universitäten

Eine qualitative Forschungsarbeit

AutorDaniel Steiffert
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl161 Seiten
ISBN9783668014763
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis35,99 EUR
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 1,3, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Masterarbeit untersucht Wahrnehmungen von Lehramtsstudenten hinsichtlich der Verbindung von Schule und Gesundheit. Diese Wahrnehmung wird in Bezug gesetzt zu entsprechenden Forschungsergebnissen. Hierfür wird zunächst auf Grundlage bestehender Literatur die Lehramtssituation in Deutschland beschrieben. Anschließend werden Gesundheitsaspekte in Bezug auf die Schulsituation dargestellt. Mittels qualitativ geführter Interviews mit drei Lehramtsstudenten aus unterschiedlichen Universitäten in Deutschland wird deren Wahrnehmung und Voreinstellung hinsichtlich dieses Themenkomplexes analysiert. Die Interviews sind leitfadenbasiert und werden im Anschluss im Sinne der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluation wurden in Form von Paraphrasen den jeweiligen Interviewpartnern vorgelegt und von diesen validiert. Abschließend werden die erzielten Resultate aus den Interviews in den Kontext des theoretischen Hintergrundes gesetzt und durch den Autor bewertet. In der Auswertung der Resultate werden sowohl die Methodik des Forschungsverfahrens als auch die Ergebnisse des Vergleichs von Literaturrecherche und Interviews reflektiert. Im Anschluss daran wird ein Ausblick auf weiterführende Fragestellungen gegeben.

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Leseprobe

2 Lehramtstätigkeit und Gesundheit der beteiligten Personen


 

2.1 Rahmenbedingungen der Lehrertätigkeit in Deutschland


 

Um die Aufgaben des Lehrers in Deutschland zu beschreiben empfiehlt es sich, einen Blick auf die Struktur des deutschen Bildungswesens zu werfen. Diese ist gekennzeichnet durch höchst unterschiedlichen Anforderungen an Lehrer. Zum einen bestehen Unterschiede hinsichtlich der zu unterrichtenden Altersgruppen. Man unterteilt das Bildungssystem in folgende Bereiche: Elementarbereich, Primärbereich, Sekundärbereich, tertiärer Bereich, Bereich der Weiterbildung (Eurydice, 2013, S. 25). Des Weiteren differiert das Schulsystem auf Grund der föderativen Struktur des Bildungswesens erheblich in struktureller Hinsicht. Grob lassen sich hier gegliederte Systeme (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und integrierte Systeme (z.B. Formen der Gesamtschule) unterschieden.

 

Grundsätzlich sind Verantwortlichkeiten im Bildungswesen durch die föderative Staatsstruktur bestimmt. Demnach ist die Gesetzgebung in diesem Bereich Länderrecht (Eurydice, 2013, S. 23 ff.). Die Bildungspolitik wird also von den in den Ländern regierenden Parteien bzw. den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen in den Landtagen bestimmt. Zusätzlich haben Lehrerverbände, Elternvereinigungen, Gewerkschaften und Unternehmerverbände sowie Kirchen und Repräsentanten der Wissenschaft Einfluss auf das bildungspolitische Geschehen (Óhidy, 2007, S. 27). Zwei zentrale Institutionen versuchen, länderübergreifend bei den wichtigsten strukturellen und inhaltlichen Fragen des Bildungswesens ein Mindestmaß an Einheitlichkeit zu gewährleisten: die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ihnen obliegen ausschließlich Koordinations- jedoch keine Verwaltungsaufgaben (Óhidy, 2007, S. 29 ff.).

 

 Ein Kennzeichen der der Lehrerausbildung in Deutschland ist, dass nicht etwa für das Lehramt schlechthin ausgebildet wird, sondern für unterschiedliche Lehrämter. Diese wiederum orientieren sich an der Struktur des Schulsystems der jeweiligen Bundesländer. Beispielsweise wird in Bayern je nach Schulform ausgebildet während andere Länder die Ausbildung mehrerer Lehrämter kombiniert (u.a. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) (Terhart, 2007, S. 46).

 

Zunehmend ist auch die Tendenz erkennbar, dass Seiteneinsteiger im Schuldienst eingestellt werden. Grund hierfür ist der immer noch akute Lehrermangel und die dadurch entstehende Problematik der Bedarfsdeckung (Eurydice, 2013, S. 186; Knecht, 2014, S. 17). In NRW beispielsweise werden in den nächsten Jahren vor allem in den Berufskollegs, Haupt-[9] und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien für ganz bestimmte Unterrichtsfächer Lehrkräfte in beträchtlichem Umfang eingestellt. Das führt dazu, dass das Schulministerium Bewerbern, die bestimmte Voraussetzungen (Abschluss an einer Universität bzw. Kunst-, Musik- oder Sporthochschule und mindestens eine zweijährige Berufserfahrung haben) erfüllen, die Einstellung in den Schuldienst ermöglicht, wenn diese an einer berufsbegleitenden Ausbildung mit einer abschließenden Staatsprüfung teilgenommen haben (Knecht, 2014, S. 67 ff.). Die so erworbenen Qualifikationen gelten jedoch bislang nur in dem Bundesland, in dem diese Qualifikation erworben wurde. Seit 2009 besteht eine Vereinbarung der Länder bezüglich der auf diese Weise erlangten Qualifikationen, die besagt, dass qualitative Standards berücksichtigt werden sollten (Eurydice, 2013, S. 186 ff.).

 

  Nach einer ersten Positionsbestimmung aus dem Jahr 1992[10] verabschiedetet die KMK am 15. November 2012 eine „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (Kulutsminister-Konferenz, 2012). In dieser wird festgestellt, dass die Gesundheit als Menschenrecht verstanden wird und somit ein unverzichtbares Element der nachhaltigen Schulentwicklung darstellt (ebd. S. 2). Grundsätzlich soll die Gesundheitsförderung und Prävention keine Zusatzaufgabe darstellen, sondern zum Kern eines jeden Schulentwicklungsprozesses gehören (ebd. S. 3). Maßnahmen zur Umsetzung werden durch die Regelungen der Länder berücksichtigt (ebd. S. 4).

 

2.1.1 Studium und Ausbildung


 

Das Postulat der grundsätzlichen Zuständigkeit des Staates für die Bildung und der daraus folgenden gesetzlichen Ausformulierung der Schulpflicht im 18. Jahrhundert machte eine entsprechende Lehrerausbildung erforderlich. Dennoch kann von einer geregelten Lehrerausbildung erst im Zusammenhang mit der Ausdifferenzierung des modernen Schulwesens im 19. Jahrhundert gesprochen werden. Zunächst waren Lehrer an höheren Schulen (Gelehrtenschulen, Lateinschulen bzw. Gymnasien) und an niederen Schulen (Elementarschulen bzw. Volksschulen) zwei völlig verschiedene Berufsstände. Im Zuge der Angleichung der Schulformen – sowohl inhaltlich als auch institutionell – haben sich die Ausbildungsformen der Lehrer im Laufe des 20. Jahrhunderts stark angenähert (Lim, 2013, S. 29 ff.). Die Lehrerausbildung gliedert sich grundsätzlich in zwei Phasen: Studium und Vorbereitungsdienst (Lim, 2013, S. 45 ff.; Terhart, 2007, S. 46).  Während das Studium fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche sowie schulpraktische Studien umfasst, findet  die pädagogisch-praktische Ausbildung in den Studienseminaren statt. Die dieser Ausbildung begleitende strukturierte praktische Tätigkeit findet an Schulen statt. Das Studium  und der Vorbereitungsdienst schließen mit jeweils einem Staatsexamen ab. Die konkrete Ausgestaltung der Lehrerausbildung orientiert sich an Lehrämtern, die jeweils unterschiedliche Stufen des Schulsystems abdecken (Lim, 2013, S. 46). Aktuelle Entwicklungen der Umsetzung des Bologna Prozesses (s.u.) bringen Veränderungen der Berufszulassung mit sich. So wird beispielsweise in NRW und Niedersachsen der Hochschulabschluss mit Erwerb des Masterabschlusses erworben (Voraussetzung hierfür ist die Erlangung eines Bachelor-Grades). Das Staatsexamen wird nach erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erworben.

 

Die KMK verständigte sich Anfang der 90er Jahre aus Gründen der Übersichtlichkeit auf sechs sog. Lehramtstypen mit ihren jeweiligen Rahmenbedingungen für Ausbildung und Prüfung (Tabelle 1).

 

Tabelle 1 - Lehramtstypen und Ausbildungszeiten (KMK Definition)

 

 

Quelle: Organisation für wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung; Direktion Bildungswesen; Abteilung für Bildungs- und Ausbildungspolitik (Halász, Santiago, Ekholm, Matthews, & McKenzie, 2014, S. 16)

 

Im Zuge des Bologna Prozesses[11] wurde 1999 die Vereinbarung zur Vereinheitlichung des europäischen Hochschulwesens von 29 verschiedenen Bildungsministern unterzeichnet. Hierbei stand auch das übergeordnete Ziel, die Einheit Europas voranzutreiben und eine größere Mobilität der Studierenden innerhalb Europas zu ermöglichen im Blickpunkt. Verschiedene Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang getroffen (Bensberg & Messer, 2014, S. 12 ff.):

 

 Abschaffung von Diplom- und Magisterabschlüssen

 

 Modularisierung des Studiums

 

 Einführung von Leistungspunkten (ECTS)

 

 Förderung interkultureller Kompetenzen

 

 Stärkere Verzahnung wissenschaftlicher Forschungsprojekte mit den Hochschulen

 

 Förderung der Attraktivität europäischer Hochschulen

 

 Initiierung eines lebenslangen und berufsbegleitenden Lernens

 

Im Jahr 2012 haben die für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister im Bukarest-Kommuniqué[12] und in der zeitgleich verabschiedeten Mobilitätsstrategie 2020 die Leitlinien für die weitere Umsetzung des europäischen Hochschulraums festgelegt (Eurydice, 2013, S. 253).

 

In Deutschland wurden 1998 mit der Hochschulrahmengesetz-Novellierung die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung von Bachelor-Master Studiengängen im Rahmen einer Erprobungsphase geschaffen (Wedekämper, 2007, S. 254 ff.). Bislang besteht vor allem bezogen auf berufsfernere Fächer die Unsicherheit, wie ein eigenständiges berufsqualifizierend Profil für Bachelor-Studiengänge hergestellt werden kann. Zwar wird über Curricula Reformen nachgedacht, diese gestalten sich im laufenden Betrieb jedoch als äußerst schwierig (Wedekämper, 2007, S. 258 ff.). Im Wintersemester 2011/ 2012 waren 85 % aller Studienangebote an deutschen Hochschulen Bachelor- und Masterstudiengänge. Im Rahmen dieser Neustrukturierung hat sich die Lehrerbildung den Bachelor- und Masterstudienbedingungen angepasst. Die sog. Quedlinburger Beschlüsse[13] von 2005 der KMK besagen, dass Studiengänge, die Bachelor- und Masterstrukturen in der...

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