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Staatsschutzgesetzgebung und Medienfreiheit in der Sonderverwaltungszone Hongkong.

Eine exemplarische Untersuchung des Art. 23 Basic Law unter Berücksichtigung staatstheoretischer, verfassungsrechtlicher und rechtskultureller Besonderheiten.

AutorBenjamin N. Lotz
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2012
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1213
Seitenanzahl260 Seiten
ISBN9783428537235
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
Benjamin Lotz beschäftigt sich mit dem Gesetzgebungsauftrag in Art. 23 des Hongkonger Basic Law, der die chinesische Sonderverwaltungszone konstituierenden »Quasi-Verfassung«. Darin vorgesehen ist die Einführung dem Staatsschutz dienender Straftatbestände, wie beispielsweise Aufwiegelung oder Landesverrat. Bisherige Bemühungen, den Vorgaben des Art. 23 BL durch entsprechende Gesetzesänderungen nachzukommen, sind bislang im Legislative Council, Hongkongs parlamentarischen Legislativorgan, gescheitert. Für Hongkong als einen der wichtigsten Medienstandorte Asiens ist die Ausgestaltung einer solchen Gesetzgebung von großer Bedeutung. So begrenzen Staatsschutzregelungen das Themenfeld journalistischer Berichterstattung; investigative Recherchen werden teils unter staatliche Strafandrohung gestellt. Der lokale Gesetzgeber steht somit vor der Aufgabe, die in Art. 27 des Basic Law garantierte Medienfreiheit mit legitimen Sicherheitsinteressen der Nationalregierung in Ausgleich zu bringen. An Tragweite gewinnt die Debatte, da sie vor dem Hintergrund des Organisationsmodells »Ein Land, zwei Systeme«, einem staatstheoretischen Unikum, erfolgt und gleichsam Schlussfolgerungen auf dessen Entwicklung erlaubt. Ausgangspunkt der Erörterung bildet der 2003 nach erheblicher Kritik zurückgezogene »National Security Bill«. Unter Berücksichtigung rechtskultureller Besonderheiten und unter Heranziehung von Vorschriften anderer Common Law-Jurisdiktionen werden dieser und andere Regelungsentwürfe bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Medienfreiheit untersucht.

Dr. Benjamin Lotz studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften in Hamburg (Bucerius Law School) und London (London School of Economics). Nach mehreren China-Aufenthalten, u.a. im Rahmen eines Rechtsberatungsprojekts der GTZ in Peking und als Teilnehmer des Harvard Project for Asian and International Relations, ebenfalls in Peking, absolvierte der Autor von 2007 bis 2008 ein LL.M.-Programm an der University of Hong Kong.

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