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Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie.

Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Art. 249 Abs. 3 EGV und Art. 161 Abs. 3 EAGV.

AutorKai Heinrich Prokopf
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Europäischen Recht 128
Seitenanzahl335 Seiten
ISBN9783428525553
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Kai Heinrich Prokopf nimmt die nach nunmehr einem halben Jahrhundert immer noch bestehende Unsicherheit im Umgang mit gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zum Anlaß, dieses Rechtsinstrument - unter möglichst umfassender Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur teils kontrovers vertretenen Auffassungen - einer näheren rechtsdogmatischen Betrachtung zu unterziehen. Einführend gibt der Verfasser einen Überblick über das Wesen der Richtlinie, die gemeinschaftsrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zu deren Erlaß sowie die hierbei zu beachtenden Verfahren. Einen ersten Schwerpunkt bilden die Verbindlichkeit und zulässige Regelungsintensität von Richtlinien. Nach einer Darstellung der Wirkungsweise und der innerstaatlichen Verwirklichung von Richtlinien wird die Sperrwirkung von Richtlinien erörtert. Hieran schließt sich als zweiter Schwerpunkt eine eingehende Untersuchung der richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts an, wobei insbesondere auch auf die überschießende Richtlinienumsetzung eingegangen wird. Einen besonderen Schwerpunkt bilden schließlich die Rechtswirkungen der Richtlinien bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung. Dabei werden vor allem die vom Gerichtshof geschaffenen Sanktionskategorien der unmittelbaren Wirkung und der Gewährung eines Schadensersatzanspruchs des einzelnen gegen den säumigen Mitgliedstaat näher betrachtet und auf ihre Zulässigkeit hin untersucht. Zuletzt wird erörtert, ob der Gerichtshof mit der sogenannten Emmott'schen Fristenhemmung eine neue, dritte Sanktionskategorie geschaffen hat. Als Ergebnis konstatiert der Autor, daß die Gemeinschaftspraxis, gebilligt durch den Europäischen Gerichtshof, durch den Erlaß äußerst detaillierter Richtlinienvorgaben bedenklicherweise die vertragliche Konzeption der Richtlinie verlassen hat. Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien ist festzustellen, daß diese einer vertraglichen Grundlage entbehrt und daher als unzulässige Rechtsschöpfung zu beurteilen ist; gleiches gilt für den vom Gerichtshof geschaffenen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des einzelnen.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort8
Inhaltsübersicht10
Inhaltsverzeichnis12
Abkürzungsverzeichnis19
Einleitung26
I. Einführung in Problemstellung26
II. Gang der Untersuchung31
Erster Teil: Grundlegendes zum Wesen der Richtlinie34
I. Einführung in die Rechtsnatur der Richtlinie34
II. Die „Empfehlung“ des EGKSV als Vorläuferin der Richtlinie der Römischen Verträge35
III. Adressaten der Richtlinie38
IV. Formvorschriften für Richtlinien42
1. Äußere Gestaltung der Richtlinien42
2. Begründungs- und Bezugnahmepflicht für Richtlinien43
3. Veröffentlichung, Bekanntgabe und Inkrafttreten von Richtlinien44
V. Abgrenzung der Richtlinie von anderen Rechtsakten der Gemeinschaft45
1. Bedeutung der Abgrenzung45
2. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber der Verordnung47
3. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber der Entscheidung48
4. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber Empfehlungen und Stellungnahmen49
Zweiter Teil: Ermächtigungsgrundlagen und Verfahren zum Erlaß von Richtlinien51
I. Ermächtigungen zum Erlaß von Richtlinien51
1. Prinzip der begrenzten Ermächtigung51
2. Unmittelbare Ermächtigungen aus den Verträgen54
a) Bestimmte Ermächtigungen54
aa) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen54
bb) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Entscheidungen56
cc) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Richtlinien57
dd) Ermächtigungen zum Erlaß mehrerer bestimmter Rechtsinstrumente58
b) Unbestimmte Ermächtigungen59
c) Art. 211 Spstr. 4 EGV und Art. 308 EGV als Kompetenzgrundlagen zum Erlaß von Richtlinien62
aa) Durchführungsbefugnisse der Kommission nach Art. 211 Spstr. 4 EGV63
bb) Lückenschließungskompetenz des Art. 308 EGV64
3. Ermächtigungen aufgrund des ungeschriebenen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der „implied powers“-Lehre69
II. Verfahren zum Erlaß von Richtlinien70
1. Erlaß der Richtlinien durch den Rat oder durch den Rat und das Europäische Parlament gemeinsam71
a) Anhörungsverfahren71
b) Verfahren der Zusammenarbeit gemäß Art. 252 EGV73
c) Verfahren der Mitentscheidung gemäß Art. 251 EGV73
2. Erlaß von Richtlinien durch die Kommission74
a) Originäre Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission74
b) Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse75
Dritter Teil: Verbindlichkeit und Regelungsintensität der Richtlinie76
I. Einführung in die Problemstellung76
II. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs77
III. Die vertragliche Konzeption der Richtlinie79
1. Das Ausmaß der Verbindlichkeit des Richtlinieninhaltes im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten zugebilligte Wahlfreiheit der Form und der Mittel81
a) Durchgehende oder teilweise Verbindlichkeit des Richtlinieninhalts?82
b) Abgrenzung von „Ziel“ einerseits sowie von „Form“ und „Mittel“ andererseits84
c) „Richtlinien-Ergebnisse“ als verbindliches Ziel88
d) Zwischenergebnis und Schlußfolgerung90
2. Zulässige Regelungsintensität der Richtlinie91
a) Beschränkung der zulässigen Regelungsintensität durch die Legaldefinition des Art. 249 Abs. 3 EGV92
aa) Sinn und Zweck der Legaldefinition der Richtlinie92
bb) Begriff „Ziel“94
cc) Begriff „Richtlinie“95
b) Systematische Überlegungen zur zulässigen Regelungsintensität97
c) Schranken aus dem historischen Willen der Vertragsschöpfer97
d) Schonung der nationalen Parlamente als verfassungsrechtliche Schranke99
e) Europäisches Gewohnheitsrecht101
f) Vergleich zur Rahmengesetzgebung des Bundes nach Art. 75 GG101
aa) Grundsätze der deutschen Rahmengesetzgebung des Bundes gemäß Art. 75 GG102
bb) Verwertbarkeit der Grundsätze der deutschen Rahmengesetzgebung für die gemeinschaftsrechtliche Richtliniengebung104
3. Rechtsfolgen im Falle der Mißachtung der zulässigen Regelungsintensität von Richtlinien108
IV. Ergebnis109
Vierter Teil: Wirkungsweise und innerstaatliche Verwirklichung der Richtlinien111
I. Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht111
1. Geltungsgrund des Gemeinschaftsrechts111
2. Die Begriffe „unmittelbare Geltung“, „unmittelbare Anwendbarkeit“ und „unmittelbare Wirkung“ von Gemeinschaftsrecht113
3. Unmittelbare Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit im Hinblick auf Richtlinien115
II. Zweistufiges Rechtsetzungsverfahren119
1. Richtlinie als staatengerichteter und ausführungsbedürftiger Rechtsakt119
2. Umsetzung der Richtlinien121
a) Rechtsgrundlage der Umsetzungspflicht121
b) Rechtsnatur des zur Ausführung einer Richtlinie erlassenen Rechts122
c) Zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtete innerstaatliche Stellen123
d) Form des innerstaatlichen Umsetzungsakts126
aa) Allgemeine Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an die nationalen Umsetzungsvorschriften127
bb) Geeignetheit der verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen im einzelnen129
cc) Innerstaatliche Anforderungen an die Umsetzung von Richtlinien134
Fünfter Teil: Sperrwirkung der Richtlinie für die nationalen Rechtsetzungsorgane135
I. Begriff der „Sperrwirkung“135
II. Rechtsfolgen bei Verletzung der Sperrwirkung von Richtlinien137
III. Zeitpunkt des Eintritts der Sperrwirkung142
Sechster Teil: Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts145
I. Begriff der „richtlinienkonformen Auslegung“145
II. Rechtsgrundlage der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung147
1. Gemeinschaftsrechtliches Gebot der richtlinienkonformen Auslegung147
2. Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung kraft nationalen Rechts151
3. Ergebnis153
III. Anwendungsbereich der richtlinienkonformen Auslegung154
1. Richtlinienkonforme Auslegung kraft Gemeinschaftsrechts154
2. Richtlinienkonforme Auslegung kraft nationalen Rechts155
IV. Zur richtlinienkonformen Auslegung verpflichtete innerstaatliche Organe158
V. Die richtlinienkonforme Auslegung als Vorzugsregel159
VI. Beginn der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung162
1. Richtlinienkonforme Auslegung kraft Gemeinschaftsrechts162
2. Richtlinienkonforme Auslegung kraft nationalen Rechts165
VII. Die Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung166
VIII. Verhältnis von richtlinien- und verfassungskonformer Auslegung171
IX. Sonderprobleme überschießender Richlinienumsetzung - Quasi-richtlinienkonforme Auslegung173
1. Einführung in die Problematik173
2. Gebot der einheitlichen Auslegung nationalen Rechts – Quasi-richtlinienkonforme Auslegung überschießenden Rechts178
a) Kein gemeinschaftsrechtliches Gebot der einheitlichen Auslegung179
b) Nationales Gebot der einheitlichen Auslegung182
3. Vorabentscheidungsverfahren des Art. 234 EGV187
a) Zulässigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens187
b) Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte nach Art. 234 Abs. 3 EGV192
Siebenter Teil: Rechtliche Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien193
I. Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat193
II. Unmittelbare Wirkung von Richtlinien als neu geschaffene Sanktionskategorie195
1. Einführung in die Problematik195
2. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien200
a) Unmittelbare Wirkung des primären Gemeinschaftsrechts200
b) Unmittelbare Wirkung des sekundären Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richtlinien202
3. Allgemeine Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien207
a) Keine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie209
b) Inhaltliche Unbedingtheit der Richtlinienbestimmung210
c) Hinreichende Genauigkeit der Richtlinienbestimmung212
4. Tragweite der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien213
a) Relevante Fallkonstellationen für die unmittelbare Wirkung von Richtlinien213
b) Unmittelbare vertikale Wirkung von Richtlinien214
c) Unmittelbare horizontale Wirkung von Richtlinien215
d) Richtlinien mit Doppelwirkungen217
e) Unmittelbare Wirkung von Richtlinien im Verhältnis zwischen zwei mitgliedstaatlichen Stellen219
5. Zur unmittelbaren Anwendung von Richtlinien verpflichtete innerstaatliche Stellen220
6. Anwendung unmittelbar wirkender Richtlinienbestimmungen ex officio222
7. Direktwirkung von Richtlinien als Ergänzung des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 f. EGV225
8. Verhältnis der Direktwirkung von Richtlinien zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts226
9. Zulässigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien227
a) Argumente für und gegen die Direktwirkung von Richtlinienbestimmungen228
aa) Wortlaut des Art. 249 Abs. 3 EGV228
(1) Konzeption der Richtlinie als zweistufiger Rechtsetzungsakt228
(2) Mitgliedstaaten als alleinige Adressaten der Richtlinie230
(3) Einschränkung des den Mitgliedstaaten verbleibenden Durchführungsermessens231
(4) Umkehrschluß aus Art. 249 Abs. 2 S. 2 EGV231
bb) Vertragliche Unterscheidung zwischen Richtlinien und Verordnungen232
cc) Prinzip der begrenzten Ermächtigung234
dd) Vertragsverletzungsverfahren der Art. 226 f. EGV als vertraglich vorgesehene Sanktion unzureichender Richtlinienumsetzung235
ee) Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV235
ff) Sicherstellung der praktischen Wirksamkeit („effet utile“) der Richtlinien236
gg) Förderung der Rechtseinheit innerhalb der Gemeinschaft238
hh) Integrationsförderne Wirkung der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien239
ii) Verbot des venire contra factum proprium240
jj) Fehlendes Veröffentlichungsgebot für Richtlinien243
kk) Gebot der Rechtssicherheit244
ll) Europäisches Gewohnheitsrecht244
b) Auslegung im engeren Sinne, richterliche Rechtsfortbildung oder Rechtsschöpfung?245
aa) Auslegung im engeren Sinne245
bb) Richterliche Rechtsfortbildung246
cc) Rechtsschöpfung248
III. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als weitere neu geschaffene Sanktionskategorie250
1. Einführung in die Grundlagen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs250
2. Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs253
3. Auslegung im engeren Sinne, richterliche Rechtsfortbildung oder Rechtsschöpfung?258
a) Auslegung im engeren Sinne259
b) Richterliche Rechtsfortbildung261
c) Rechtsschöpfung263
IV. Gemeinschaftsrechtlich begründete Hemmung nationaler Fristen264
1. Gegenstand und Problematik der sog. Emmott’schen Fristenhemmung264
2. Relativierung der Emmott’schen Fristenhemmung durch Folgeentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs271
3. Grundsätzlich keine Durchbrechung nationaler Verfahrensvorschriften durch das Gemeinschaftsrecht272
Zusammenfassung, Gesamtbewertung und Ausblick276
I. Zusammenfassung276
II. Gesamtbewertung280
III. Ausblick284
Literaturverzeichnis286
Verzeichnis der Rechtsprechung und weiterer Quellen320
I. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts320
II. Entscheidungen der deutschen obersten Gerichtshöfe des Bundes320
III. Entscheidungen anderer deutscher Gerichte321
IV. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs321
V. Entscheidungen des Gerichts erster Instanz326
VI. Schlußanträge der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof326
VI. Rechtsakte des sekundären Gemeinschaftsrechts327
1. Verordnungen327
2. Richtlinien327
3. Entscheidungen329
4. Beschlüsse329
VII. Sonstige Quellen329
Sachwortverzeichnis330

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