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Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts.

Eine Darstellung der Haftungsdogmatik vor dem Hintergrund der dynamischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

AutorDaniel Tietjen
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheHamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht 53
Seitenanzahl316 Seiten
ISBN9783428533381
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Entstehen auf Seiten Privater Schäden, weil ein Mitgliedstaat gegen europäisches Recht verstoßen hat, stellt sich die Frage nach einer Haftung dieses Staates. Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts entwickelt, um einen effektiven Rechtsschutz bei Verstößen der Mitgliedstaaten gegen das Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Das Richterrecht des EuGH bildet mangels Kodifikation auch nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon den alleinigen Maßstab für die Haftung der Mitgliedstaaten. Daniel Tietjen erfasst die relevanten Urteile und unterzieht sie einer systematischen Analyse. Während sich viele Entscheidungen in einer punktuellen Rechtsfortbildung erschöpfen, kommt anderen eine grundlegende Bedeutung zu. Zu nennen sind insbesondere die Urteile 'Francovich u. a.', 'Brasserie du Pêcheur u. Factortame', 'Hedley Lomas', 'Dillenkofer u. a.', 'Köbler', 'Traghetti del Mediterraneo', 'A.G.M.-COS.MET' und 'Danske Slagterier'. Auf der Grundlage der Rechtsprechungsanalyse stellt der Autor den sowohl gemeinschaftsrechtlich als auch national geprägten Tatbestand der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung eingehend am Beispiel Deutschlands dar. Es wird aufgezeigt, welche Regelungen des deutschen Staatshaftungsrechts Anwendung finden können. In diesem Zusammenhang wird insbesondere das Problem der Reichweite vom Vorrang des Primärrechtsschutzes erörtert und die viel diskutierte Frage nach der Anspruchsgrundlage der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung behandelt. Ebenso widmet der Autor sich Fragen der prozessualen Durchsetzung des Haftungsanspruchs und des Regresses beim verantwortlichen Hoheitsträger. Durch die umfangreiche Darstellung der Haftungsdogmatik wird ein Beitrag für mehr Rechtsklarheit und -sicherheit im Umgang mit den staatshaftungsrechtlichen Vorgaben des EuGH geleistet.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
1. Teil: Einleitung16
A. Gang der Darstellung17
B. Terminologie18
2. Teil: Die historische Entwicklung einer Haftung für hoheitliches Unrecht in Europa20
3. Teil: Die Judikatur des EuGH zur gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung26
A. Die Rechtsprechung des EuGH bis zum Urteil „Francovich u. a.“27
B. Die Rechtsprechung des EuGH seit dem Urteil „Francovich u. a.“30
I. Legislatives Unrecht31
1. Grundlegende Urteile des EuGH31
a) Das Urteil „Francovich u. a.“ von 1991 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)31
b) Das Urteil „Wagner Miret“ von 1993 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)36
c) Das Urteil „Faccini Dori“ von 1994 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)38
d) Das Urteil „Brasserie du pêcheur u. Factortame“ von 1996 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)39
e) Das Urteil „British Telecommunications“ von 1996 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)48
f) Das Urteil „Dillenkofer u. a.“ von 1996 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)50
g) Das Urteil „Denkavit u. a.“ von 1996 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)54
h) Das Urteil „Sutton“ von 1997 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)55
i) Das Urteil „Bonifaci u. a.“ von 1997 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)57
j) Das Urteil „Palmisani“ von 1997 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)58
k) Das Urteil „Konle“ von 1999 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)59
l) Das Urteil „Rechberger u. a.“ von 1999 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)60
m) Das Urteil „Stockholm Lindöpark“ von 2001 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)63
n) Das Urteil „Metallgesellschaft u. a.“ von 2001 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)64
o) Das Urteil „Paul u. a.“ von 2004 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)67
p) Das Urteil „Adeneler u. a.“ von 2006 (Nichtumsetzung einer Richtlinie)68
q) Das Urteil „Test Claimants“ von 2006 (Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften)71
r) Das Urteil „Robins u. a.“ von 2007 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)73
s) Das Urteil „Danske Slagterier“ von 2009 (Fehlerhafte Richtlinienumsetzung)75
2. Weitere Urteile des EuGH81
a) Nichtumsetzung von Richtlinien81
b) Fehlerhafte Richtlinienumsetzung87
c) Gemeinschaftsrechtswidrigkeit nationaler Rechtsvorschriften91
II. Exekutives Unrecht93
1. Grundlegende Urteile93
a) Das Urteil „Hedley Lomas“ von 1996 (Gemeinschaftsrechtswidrige Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung)93
b) Das Urteil „Comateb u. a.“ von 1997 (Gemeinschaftsrechtswidrige Abgabenerhebung)95
c) Das Urteil „Norbrook Laboratories“ von 1998 (Aufstellen gemeinschaftsrechtswidriger Genehmigungsvoraussetzungen)96
d) Das Urteil „Brinkmann I“ von 1998 (Fehlerhafte Auslegung des Gemeinschaftsrechts)97
e) Das Urteil „Haim II“ von 2000 (Gemeinschaftsrechtswidrige Verweigerung einer Registereintragung)99
f) Das Urteil „Gervais Larsy“ von 2001 (Gemeinschaftsrechtswidrige Rentenkürzung)101
g) Das Urteil „A.G.M.-COS.MET“ von 2007 (Gemeinschaftsrechtswidrige Äußerungen eines Beamten)103
2. Weitere Urteile107
III. Judikatives Unrecht109
1. Das Urteil „Köbler“ von 2003 (Gemeinschaftsrechtsverstoß eines letztinstanzlichen Gerichts)109
2. Das Urteil „Traghetti del Mediterraneo“ von 2006 (Gemeinschaftsrechtsverstoß eines letztinstanzlichen Gerichts)115
4. Teil: Das System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts119
A. Die Entwicklung eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts119
I. Die Rechtsfortbildungskompetenz des EuGH120
II. Das systemwidrige Regelungsdefizit122
1. Das Sanktionsdefizit im Gemeinschaftsrecht123
2. Das gemeinschaftliche Rechtsschutzdefizit124
III. Die Beseitigung des Regelungsdefizits126
1. Die Methodik des EuGH126
2. Die Argumentation des EuGH128
a) Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes129
b) Prinzip der praktischen Wirksamkeit130
c) Grundsatz der Gemeinschaftstreue131
d) Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten132
e) Grundsatz der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft133
f) Grundsatz der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts134
g) Allgemeines Völkerrecht135
h) Europäische Menschenrechtskonvention136
IV. Die Zulässigkeit der Rechtsfortbildung136
1. Die Akzeptanz der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in den Mitgliedstaaten137
2. Die Rechtsqualität der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung137
3. Die Grenzen der Rechtsfortbildung durch den EuGH139
a) Horizontale und vertikale Kompetenzverteilung141
b) Grundsatz der Gemeinschaftstreue142
c) Subsidiaritätsprinzip145
d) Wesentlichkeitsgrundsatz146
e) Gebot der richterlichen Zurückhaltung146
f) Dringlichkeit147
g) Begründungserfordernis148
B. Die gemeinschaftsrechtliche Haftungsbegründung148
I. Die rechtliche Grundlage des Staatshaftungsanspruchs149
1. Rechtsnatur149
a) Gemeinschaftsrechtlicher Anspruch149
b) Nationalrechtlicher Anspruch150
c) Subsidiärer gemeinschaftsrechtlicher Anspruch152
d) Stellungnahme153
2. Konkrete Anspruchsgrundlagen154
II. Die haftungsbegründenden Vorgaben des EuGH155
1. Verletzte Gemeinschaftsrechtsnorm bezweckt die Verleihung subjektiver Rechte156
a) Verhalten eines mitgliedstaatlichen Organs156
aa) Abgrenzung zum Verhalten von Organen und Bediensteten der Gemeinschaft156
bb) Abgrenzung zum Verhalten Privater158
(1) Gemeinschaftsrechtsverstöße Privater159
(2) Verstöße gegen staatliche Schutzpflichten160
b) Gemeinschaftsrechtsverstoß161
aa) Arten von Gemeinschaftsrechtsverstößen162
(1) Legislatives Unrecht162
(a) Verstöße gegen die Umsetzungsverpflichtung des Art. 249 Abs. 3 EG162
(aa) Ablauf der Umsetzungsfrist164
(bb) Unmittelbare Wirkung der verletzten Richtlinienbestimmung165
(cc) Möglichkeit einer richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts167
(b) Verstöße gegen die Grundfreiheiten171
(aa) Die Vereinbarkeit nationaler Gesetze mit den Grundfreiheiten172
(bb) Unmittelbare Anwendbarkeit und gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung174
(c) Sonstige Gemeinschaftsrechtsverstöße175
(2) Exekutives Unrecht176
(a) Verstöße gegen primäres Gemeinschaftsrecht177
(b) Verstöße gegen sekundäres Gemeinschaftsrecht177
(3) Judikatives Unrecht178
(a) Letztinstanzlichkeit178
(b) Verstöße gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht181
bb) Gemeinschaftsrechtswidrigkeit181
(1) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit beim Unterlassen181
(2) Die Haftung für rechtmäßiges Verhalten182
cc) Gemengelagen184
dd) Verhältnis von Primär- und Sekundärrechtsverstößen185
c) Verleihung subjektiver Rechte187
aa) Subjektive Rechte bei Verstößen gegen die Umsetzungspflicht des Art. 249 Abs. 3 EG188
bb) Subjektive Rechte bei sonstigen Gemeinschaftsrechtsverstößen189
(1) Verstöße gegen primäres Gemeinschaftsrecht189
(2) Verstöße gegen sekundäres Gemeinschaftsrecht190
d) Zurechenbarkeit des Gemeinschaftsrechtsverstoßes191
2. Hinreichend qualifizierter Gemeinschaftsrechtsverstoß192
a) Legislatives und exekutives Unrecht194
b) Judikatives Unrecht197
3. Unmittelbarer Kausalzusammenhang198
a) Schaden198
b) Kausalität199
III. Transformationsrechte und -pflichten der Mitgliedstaaten201
IV. Der Vorrang der gemeinschaftsrechtlichen Haftungsvorgaben203
1. Kollision von nationalem Recht mit den gemeinschaftsrechtlichen Haftungsvorgaben204
2. Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts204
3. Unmittelbare Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Haftungsvorgaben205
C. Die Ausgestaltung der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in den Mitgliedstaaten205
I. Die haftungsausfüllenden Vorgaben des EuGH205
II. Die Ausgestaltung der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in Deutschland207
1. Das deutsche Staatshaftungsrecht207
2. Die Anspruchsgrundlage der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in Deutschland210
a) Staatshaftungsansprüche des deutschen Rechts210
b) Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch211
c) Stellungnahme212
3. Anspruchskonkurrenz214
4. Die Anwendbarkeit deutscher Rechtsvorschriften im System des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsrechts216
a) Die Anwendbarkeit materiellen Rechts216
aa) Das Erfordernis der Drittbezogenheit216
bb) Das Verschuldenserfordernis217
cc) Die Subsidiaritätsklausel219
dd) Die Richterprivilegien220
(1) Das Richterprivileg des § 839 Abs. 2 S. 1 BGB221
(2) Das ungeschriebene Richterprivileg222
ee) Die Vorrangklausel223
(1) Vorrang des Rechtsschutzes durch die Fachgerichte226
(2) Vorrang außerordentlicher Rechtsbehelfe228
(a) Verfassungsbeschwerde229
(b) Individualbeschwerde231
(c) Wiederaufgreifens- und Wiederaufnahmeverfahren232
(d) Vertragsverletzungsverfahren237
ff) Die Schadensersatzregelungen237
(1) Art des Schadensersatzes237
(2) Umfang des Schadensersatzes / Zinsen240
gg) Die Mitverschuldensregelung242
hh) Die Verjährungsregelung243
(1) Anwendbarkeit der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB243
(2) Verjährungsbeginn bei Gemeinschaftsrechtsverstößen245
(3) Hemmung und Unterbrechung der Verjährung246
ii) Sonstige Haftungsbeschränkungen247
b) Die Anwendbarkeit formellen Rechts247
aa) Die Regelung der Aktivlegitimation247
bb) Die Regelung der Passivlegitimation248
cc) Die Rechtswegbestimmung250
dd) Die Zuständigkeitsvorschriften252
c) Die Anwendbarkeit von Regressvorschriften253
aa) Der Regress des Gesamtstaates beim verantwortlichen Verwaltungsträger253
(1) Regressansprüche des Bundes gegen die Länder254
(2) Regressansprüche des Bundes gegen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts256
bb) Der Regress beim verantwortlichen Amtsträger260
III. Die Ausgestaltung der gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung in anderen Mitgliedstaaten262
1. Vereinigtes Königreich262
2. Frankreich263
D. Reformbedarf in den Mitgliedstaaten265
I. Deutschland265
1. Pflicht zur Anpassung des deutschen Staatshaftungsrechts266
2. Kodifikation eines speziellen Haftungstatbestands für Gemeinschaftsrechtsverstöße267
II. Andere Mitgliedstaaten270
5. Teil: Rechtsprechungsentwicklungen in Deutschland272
A. Aktuelle Urteile deutscher Gerichte272
B. Die „Schrottimmobilien“-Fälle278
6. Teil: Schlussbetrachtung283
A. Ergebnisse283
B. Prüfungsschema289
Literaturverzeichnis293
Sachverzeichnis313

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