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Das Tarifvertragssystem zwischen Koalitionsmonopolismus und Koalitionspluralismus.

AutorStefan Koop
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 274
Seitenanzahl365 Seiten
ISBN9783428529643
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis89,90 EUR
Der Autor befasst sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben für die Strukturierung des Koalitionswesens im deutschen Recht bestehen. Ausgehend von einer durch Art. 9 Abs. 3 GG den Arbeitnehmern überlassenen Entscheidung, ob sie sich in einer einzigen und mächtigen Koalition oder in einer Vielzahl miteinander konkurrierender Koalitionen zusammenschließen wollen, analysiert Stefan Koop das Gesetzesrecht und das gesetzesvertretende Richterrecht. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass sich speziell in der Rechtsprechung zahlreiche Ansätze zur Förderung einer Monopolisierung finden. Diese Vorgaben überschreiten indessen den Spielraum, den der Verfassungsgeber zur Ausgestaltung der Koalitionsbetätigungsfreiheit eingeräumt hat. Im Rahmen der den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Befugnis zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder hat sich der Staat jeder Monopolisierungsförderung zu enthalten. Etwas anderes kann allein in den Gebieten gelten, in denen die Koalitionen als berufsständische Repräsentanten tätig werden.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
§ 1 Problemstellung14
§ 2 Koalitionspluralismus und Koalitionsmonopolismus in der Realität20
A. Die Organisationen der Arbeitnehmer20
B. Die Organisationen der Arbeitgeber26
C. Monopolisierung durch organisatorische Ausrichtung der Verbände?28
D. Binnenpluralismus in der Gewerkschaft31
E. Selbstverständnis der Gewerkschaften unter dem Blickpunkt des Pluralismus34
F. Zwischenergebnism zum organisatorischen Aufbau der Verbände35
§ 3 Die Vorgaben durch das Koalitionsrecht (Verbandsrecht)37
A. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Struktur des Koalitionswesens37
I. Die Koalitionen als Monopolkartelle37
II. Das Modell des Koalitionspluralismus43
III. Verbindliche Vorgabe eines der Modelle durch Art. 9 Abs. 3 GG?49
1. Die individuelle Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG50
2. Die Koalitionsbetätigungsfreiheit51
3. Die Frage nach der kollektiven Koalitionsfreiheit54
a) Die Lehre vom Doppelgrundrecht54
b) Die Lehre von der Beschränkung der Koalitionsfreiheit auf das Individualrecht57
c) Stellungnahme58
4. Merkmale des Koalitionsbegriffs60
a) Privatrechtliche Vereinigung auf freiwilliger Basis61
b) Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen63
c) Unabhängigkeit vom sozialen Gegenspieler und von Dritten64
d) Überbetrieblichkeit67
e) Bewertung der Koalitionsmerkmale70
IV. Zwischenergebnis: Vermutung für Pluralität73
B. Zulässigkeit autonomer Monopolbildung74
I. Die Koalitionen als Kartelle auf dem Arbeitsmarkt74
1. Kartellbildung auf dem kollektiven Arbeitsmarkt?75
2. Tarifverträge als Kartellvereinbarungen im Sinne des § 1 GWB?78
3. Der Schutzgehalt des Art. 9 Abs. 3 GG und seine Auswirkung auf die Einordnung von Tarifverträgen als Kartellvereinbarungen i. S. d. § 1 GWB82
4. Zwischenergebnis: Koalitionen sind vom Geltungsbereich des GWB ausgenommene Kartelle86
II. Bildung einer Monopolkoalition ist die effektivste Form der Kartellierung86
C. Unzulässigkeit staatlicher Monopolförderung87
I. Staatlich gebildete Vereinigungen als Koalitionen i. S. d. Art. 9 Abs. 3 GG88
II. Ausschluss öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände aus dem Koalitionsbegriff91
III. Unzulässigkeit staatlicher Förderung einzelner Koalitionen96
D. Zwischenergebnis: Keine verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine bestimmte Struktur des Koalitionswesens97
§ 4 Die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Erkenntnisse für das Tarifvertragssystem101
A. Die Stellung der Tarifautonomie im Rahmen der Koalitionsfreiheit101
B. Tarifautonomie als zentrales Betätigungsrecht der Koalitionen102
C. Zwischenergebnis: Abweichung von verfassungsrechtlicher Offenheit erfordert Rechtfertigung104
§ 5 Strukturelemente im Rahmen der Koalitionsbetätigung mit Monopolisierungstendenz106
A. Strukturelemente des Tarifvertragssystems mit Monopolisierungstendenz106
I. Monopolisierung durch Bestimmung der zugangsberechtigten Akteure107
1. Monopolisierung durch Anforderungen an die Tariffähigkeit107
a) Monopolisierungsrelevante Merkmale111
aa) Mächtigkeit111
bb) Überbetrieblichkeit133
cc) Dauerhaftigkeit des Zusammenschlusses138
b) Monopolisierungsirrelevante Merkmale140
aa) Demokratischer Organisationsaufbau140
bb) Anerkennung des geltenden Rechts142
cc) Tarifwilligkeit144
dd) Arbeitskampfbereitschaft146
ee) Organisation nach dem Industrieverbandsprinzip150
2. Monopolisierung durch Anforderungen an die Tarifzuständigkeit152
3. Zwischenergebnis: Mächtigkeit, Überbetrieblichkeit und Dauerhaftigkeit des Zusammenschlusses bewirken Monopolisie156
II. Monopolisierung durch Strukturelemente bei der Ausgestaltung der Handlungsinstrumente158
1. Monopolisierung durch formelle Voraussetzungen für das Zustandekommen von Tarifverträgen158
2. Monopolisierung durch Regelungen über die Kollision von Tarifnormen160
a) Monopolisierungsirrelevantes Element: Tarifkonkurrenz161
b) Monopolisierungsrelevante Elemente164
aa) Auflösung von Tarifkonkurrenzen durch den Grundsatz der Spezialität164
bb) Tarifpluralität169
c) Zwischenergebnis: Betriebseinheitliche Auflösung von Tarifpluralität und der Spezialitätsgrundsatz sind monopolisierungsrelevant176
3. Monopolisierung durch Regelungen über die Begründung von Tarifgebundenheit177
a) Monopolisierungsirrelevante Elemente179
aa) Verlängerte Tarifbindung nach § 3 Abs. 3 TVG179
bb) Nachwirkung des Tarifvertrags nach § 4 Abs. 5 TVG182
cc) Tarifbindung nach § 1 Abs. 3a AEntG183
b) Monopolisierungsrelevante Elemente184
aa) Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen nach § 3 Abs. 2 TVG184
bb) Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags nach § 5 TVG187
(1) Die Normerstreckung auf die nichtorganisierten Arbeitnehmer190
(2) Verdrängung des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags bei Tarifpluralität192
cc) Tarifbindung durch die Bezugnahme auf einen Tarifvertrag?195
c) Zwischenergebnis: Monopolförderung durch Tarifeinheit bei allgemeinverbindlichen und in Bezug genommenen Tarifverträgen und bei den Betriebsnormen nach § 3 Abs. 2 TVG199
4. Monopolisierung durch materielle Vorgaben für die Tarifvertragsgestaltung –Das Verbot von Differenzierungsklauseln200
a) Differenzierungsklauseln als verfassungs- und rechtswidrige Vereinbarungen201
b) Differenzierungsklauseln als legitimes Mittel gewerkschaftlicher Tarifpolitik204
c) Stellungnahme zur Untersuchungsrelevanz208
B. Strukturelemente des Arbeitskampfsystems mit Monopolisierungstendenz210
I. Monopolisierung durch Bestimmung der zugangsberechtigten Akteure – Arbeitskampffähigkeit211
II. Monopolisierung durch Strukturelemente bei der Ausgestaltung der Handlungsinstrumente214
1. Zulässigkeit der Aussperrung andersorganisierter Arbeitnehmer214
2. Kein Verlust des Streikrechts infolge erfolgreichen Tarifvertragsschlusses einer Konkurrenzorganisation218
III. Zwischenergebnis: Rechtsprechung zur Arbeitskampffähigkeit und zum Verbot der selektiven Aussperrung bewirkt Monopolisierung220
C. Monopolisierung durch Ausgestaltung weiterer Felder koalitionärer Betätigung – Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff im Arbeitsrecht221
I. Ein einheitlicher Gewerkschaftsbegriff im ganzen Arbeitsrecht222
II. Abhängigkeit des Gewerkschaftsbegriffs vom Telos des konkreten Gesetzes223
III. Stellungnahme zur Untersuchungsrelevanz225
D. Zwischenergebnis: Eindeutige Monopolisierungstendenzen in der die Koalitionsbetätigung ausgestaltenden Rechtsprechung228
§ 6 Verfassungsrechtliche Bewertung der ermittelten Monopolisierungstendenzen231
A. Das Leitbild der Tarifautonomie231
I. Der Ursprung der Tarifautonomie232
1. Die Lehre vom privatautonomen Ursprung der Tarifautonomie232
2. Tarifautonomie als Ausdruck öffentlicher Rechtsmacht233
3. Stellungnahme234
II. Die Herleitung der normativen Rechtsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien235
1. Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien als Ausdruck staatlich überlassener Rechtsetzungsmacht236
a) Die Delegationstheorie237
b) Die Sanktionstheorie238
c) Die Integrationstheorie238
2. Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien als Ausdruck einer autonomen Rechtsetzungsbefugnis239
a) Vorstaatliche Autonomietheorie240
b) Legitimationstheorie oder Autonomietheorie i. e. S.240
3. Stellungnahme241
III. Zur Gemeinwohlbindung der Tarifvertragsparteien250
IV. Zwischenergebnis: Monopolisierungstendenz des Tarifvertragssystems nicht bereits durch Leitbild der Tarifautonomie gerechtfertigt253
B. Voraussetzungen für staatliche Beschränkungen der Koalitionsfreiheit254
I. Kein einheitlicher Grundrechtsschutz für alle Bereiche der Koalitionsfreiheit254
II. Dogmatik staatlicher Beschränkungen der Koalitionsbetätigungsfreiheit – Eingriff und Ausgestaltung257
III. Voraussetzungen für richterrechtliche Beschränkungen der Koalitionsbetätigungsfreiheit263
C. Rechtfertigung staatlicher Beschränkungen des freien Koalitionswettbewerbs265
I. Einordnung der ermittelten Wettbewerbsbeschränkungen in die Schutzsystematik der Koalitionsbetätigungsfreiheit265
1. Beschränkungen im Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung265
2. Beschränkungen im weiteren Bereich koalitionsmäßiger Betätigung (Ausgestaltungsbereich)270
3. Beschränkungen im Bereich repräsentativer Betätigung273
II. Rechtfertigung der Beschränkungen koalitionsspezifischer Betätigung274
1. Rechtfertigung der Beschränkungen im Kernbereich koalitionsspezifischer Betätigung275
a) Art. 9 Abs. 3 GG: Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems275
aa) Die Funktionen des Tarifvertrags275
bb) Ordnungsfunktion contra Schutzfunktion – zur Bewertung der dem Tarifvertrag beigemessenen Funktionen279
cc) Richtigkeitsgewähr und Parität als Elemente der Schutzfunktion286
b) Art. 9 Abs. 3 GG: Die Aufgabe der Koalitionen zur Repräsentation des Berufsstandes294
c) Zwischenergebnis: Mächtigkeit und Überbetrieblichkeit sind verfassungswidrige Beschränkungen der Koalitionsbetätigungsfreiheit297
2. Rechtfertigung der Einschränkungen im Bereich der Ausgestaltung koalitionsmäßiger Betätigung297
a) Tarifeinheit im Betrieb298
aa) Art. 9 Abs. 3 GG: Funktionsfähigkeit des Tarifvertrags298
bb) Art. 12, 14 GG: Schutz des Unternehmers vor Vielfalt im Betrieb300
b) § 3 Abs. 2 TVG302
aa) Art. 9 Abs. 3 GG: Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems302
bb) Art. 12, 14 GG: Schutz des Unternehmers vor Vielfalt im Betrieb304
c) Grundsatz der Spezialität305
d) Verbot tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln306
aa) Art. 9 Abs. 3 GG: Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems306
bb) Art. 12, 14 GG: Schutz des Unternehmers vor Vielfalt im Betrieb309
cc) Art. 9 Abs. 3 GG: Die Aufgabe der Koalitionen zur Repräsentation des Berufsstandes309
dd) Art. 9 Abs. 3 GG: Die negative Koalitionsfreiheit der Nichtorganisierten311
ee) Art. 3 Abs. 1 GG: Die einheitliche Behandlung aller Arbeitnehmer312
e) Verbot der selektiven Aussperrung315
aa) Art. 9 Abs. 3 GG: Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems315
bb) Art. 9 Abs. 3 GG: Der Schutz der individuellen Koalitions316
f) Der einheitliche Gewerkschaftsbegriff317
g) Zwischenergebnis: Unverhältnismäßige und diskriminierende Einschränkungen der Koalitionsbetätigung auch im Ausgestaltungsbereich320
3. Rechtfertigung der Beschränkungen im Bereich repräsentativer Betätigung der Koalitionen321
a) Staatliche Aufgabe: Ordnung des Arbeitslebens und Sicherstellung eines Mindestschutzes321
b) Rechtfertigung des Ausschlusses kleiner Verbände von der Betätigung als berufsständische Repräsentanten324
§ 7 Ergebnis329
§ 8 Fazit332
Literaturverzeichnis341
Sachwortverzeichnis364

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