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Geltungsdauer planfeststellungsersetzender Bebauungspläne.

AutorMichael Spindler
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheTübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht 79
Seitenanzahl333 Seiten
ISBN9783428529636
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis84,90 EUR
Im Gegensatz zu Planfeststellungsbeschlüssen sollen planfeststellungsersetzende Bebauungspläne grundsätzlich 'unendlich' lange gelten. Dies könnte die Verwaltung dazu animieren, Straßenbauvorhaben durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan zu planen, um einem Außerkrafttreten der Planung als Konsequenz des Ablaufs der Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen vorzubeugen. Michael Spindler geht der Frage nach, ob planfeststellungsersetzende Bebauungspläne tatsächlich und ausnahmslos bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung im förmlichen Verfahren gelten und ob die planende Gemeinde ggf. dazu verpflichtet ist, deren Geltungsdauer von vorneherein zu beschränken bzw. längere Zeit nicht verwirklichte planfeststellungsersetzende Bebauungspläne aufzuheben. Zur Beantwortung dieser Fragen werden u. a. die genannten Planungsinstrumente in einfachgesetzlicher Hinsicht miteinander verglichen, die von Verfassungs wegen bestehenden Erfordernisse an derartige Planungen beleuchtet und Lösungsansätze aufgezeigt, wie den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einzelfall Rechnung getragen werden kann. Zielgruppe dieses Buches sind die mit der öffentlichen Infrastrukturplanung befassten Verwaltungsjuristen in Wissenschaft und Praxis. Der Autor zeigt Wege auf, auf denen die Planung von Straßenbauvorhaben durch einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben unter Geltungsdauergesichtspunkten erfolgen kann.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis17
Einleitung, Grundlagen und Problemstellung26
A. Anlass und Ziele der Untersuchung / Gegenstand der Untersuchung26
B. Eingrenzung des Themas und Problemdarstellung30
C. Beispielsfälle33
I. Fallkonstellation 1: Nachträglich eintretender Finanzierungsmangel33
II. Fallkonstellation 2: Nachträgliche Aufgabe der Planungskonzeption34
III. Fallkonstellation 3: Nachträglicher Zweckfortfall der Planung35
D. Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan37
E. Gang der Untersuchung40
Erster Teil: Unterschiede in der Geltungsdauer verbindlicher Straßenplanungen nach einfachgesetzlicher Rechtslage43
Erstes Kapitel: Vergleich der Straßenplanungsinstrumente Planfeststellungsbeschluss und planfeststellungsersetzender Bebauungsplan (unter Außerachtlassung spezifischer Fragen der Geltungsdauer der Planungen)43
A. Vergleichbarkeit in formeller und verfahrensrechtlicher Hinsicht43
I. Planungsart43
II. Planungsträger46
III. Rechtsnatur von Planfeststellungsbeschluss und (planfeststellungsersetzendem) Bebauungsplan47
IV. Verwaltungsverfahren i. S. d. § 9 VwVfG49
V. Einleitung des Planungsverfahrens50
VI. Beteiligungsverfahren51
VII. Präklusionsvorschriften53
VIII. Planerhaltungsvorschriften55
1. Beachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern55
2. Erheblichkeit von Abwägungsmängeln57
3. Planergänzung und ergänzendes Verfahren58
IX. Zwischenergebnis61
B. Vergleichbarkeit in materiell-rechtlicher Hinsicht61
I. Planerische Gestaltungsfreiheit61
II. Mögliche Planinhalte62
1. Planinhalte im Planfeststellungsbeschluss62
2. Planinhalte im (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplan63
a) Festsetzungsmöglichkeiten63
b) Festsetzungsinstrumentarium für die Straßenplanung64
c) Festsetzung von Schutzauflagen (Erläuterung am Beispiel des Verkehrslärmschutzes)66
3. Ergänzungsplanfeststellung71
4. Zwischenergebnis72
III. Planrechtfertigung73
1. Anknüpfungspunkt74
2. Prüfungsmaßstab77
3. Planungshorizont in zeitlicher Hinsicht78
4. Reichweite der Ersetzungswirkung des (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplans81
5. Erfordernis qualifizierter Mitwirkung des Straßenbaulastträgers bei der Straßenplanung durch planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan84
6. Zulässigkeit einer gemeindlichen Alternativtrassenplanung durch Bebauungsplan87
IV. Abwägungsgebot89
1. Allgemeines89
2. Besonderheiten der planerischen Abwägung beim isolierten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan90
a) Gebot der Konfliktbewältigung91
b) Standortentscheidung und Bildung von Planungsabschnitten96
V. Rechtswirkungen98
1. Genehmigungswirkung99
2. Konzentrationswirkung101
3. Duldungs- und Ausschlusswirkung105
4. Enteignungsrechtliche Vorwirkung106
5. Zwischenergebnis109
VI. Veränderungssperre110
VII. Anbaubeschränkungen und -verbote112
VIII. Interkommunales Abstimmungsgebot113
IX. Entwicklungsgebot115
X. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)117
XI. Naturschutzrechtliche Anforderungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft117
XII. Räumlicher Ausdehnungsbereich der jeweiligen Planung120
XIII. Zwischenergebnis121
C. Vergleichbarkeit unter Rechtsschutzgesichtspunkten121
I. Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse121
II. Rechtsschutz gegen planfeststellungsersetzende Bebauungspläne123
III. Zwischenergebnis124
Zweites Kapitel: Vergleich der Straßenplanungsinstrumente in Bezug auf ihre Geltungsdauer und in Bezug auf die Interessen an ihrer beschränkten oder unbeschränkten Geltung125
A. Vergleich der Geltungsdauer der Planungsinstrumente126
I. Die Geltungsdauer (fern-)straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse126
1. Fachplanungsrechtliche „Befristungsregelungen“126
2. Fachplanungsrechtliche Planaufhebungspflichten129
3. Ergebnis der Untersuchung zur Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen133
II. Die Geltungsdauer von Bebauungsplänen nach einfachgesetzlicher Rechtslage133
1. „Gewöhnlicher“ Bebauungsplan133
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan136
3. Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan138
B. Interessen hinsichtlich der Beschränkung der Geltungsdauer verbindlicher Straßenplanungen139
I. Interessen planbetroffener Grundeigentümer an einer Beschränkung der Geltungsdauer der Planung140
1. Interesse an der „Beseitigung“ der unmittelbar eigentumsbelastenden Wirkungen der Planung141
2. Interesse an der Abmilderung der mittelbar eigentumsbelastenden Wirkungen der Planung141
II. Interesse der Gemeinde an der Wiedererlangung ihrer Planungshoheit bei einer Planung durch einen von ihr verschiedenen Vorhabenträger147
III. Interessen des Vorhabenträgers an einer zeitlich unbeschränkten Geltung der Planung149
IV. Interesse der Allgemeinheit an einer Beschränkung der Geltungsdauer verbindlicher Straßenplanungen150
1. Interesse bei der isolierten Straßenplanung150
2. Interesse bei der integrierten Straßenplanung152
V. Zwischenergebnis154
Ergebnisse des ersten Teils154
Zweiter Teil: Verfassungsrechtliches Erfordernis der Beschränkung der Geltungsdauer planfeststellungsersetzender Bebauungspläne155
Drittes Kapitel: Eigentumsschutz durch die Beschränkung der Geltungsdauer einer Planung155
A. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG im Planungsrecht155
I. Bedeutung der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG im Allgemeinen155
II. Struktur der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie im Grundgesetz156
III. Sachlicher Schutzbereich des Art. 14 GG157
1. Inhalt und Umfang der Eigentumsgewährleistung157
2. Baufreiheit159
IV. Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie Sozialbindung des Eigentums163
1. Allgemeines163
2. Abgrenzung zur Enteignung i. S. d. Art. 14 Abs. 3 GG und Ausgleichspflicht164
3. Festsetzungen eines Bebauungsplans als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums166
V. Grenzen für den inhalts- und schrankenbestimmenden Gesetzgeber168
B. Eigentumsgrundrechtliche Anforderungen an formelle Planungsgesetze für heteronome öffentliche Planungen (in zeitlicher Hinsicht)171
I. Erforderlichkeit der Existenz bzw. Schaffung von Vorkehrungen zum präventiven Schutz des Eigentums unmittelbar Planbetroffener172
1. Notwendigkeit der Existenz bzw. Schaffung von „Befristungsregelungen“172
a) Entbehrlichkeit der unmittelbaren Geltungsdauerbeschränkung einer heteronomen öffentlichen Planung?172
aa) Entbehrlichkeit aufgrund des Erfordernisses einer hinreichenden Planrechtfertigung?172
bb) Entbehrlichkeit aufgrund des Abwägungsgebots?175
(1) Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Abwägungskontrolle175
(2) Gewicht des privaten Eigentums in der planerischen Abwägung177
(3) Pflicht des Planungsträgers zur Ausschöpfung der Festsetzungsmöglichkeiten180
cc) Entbehrlichkeit aufgrund der Existenz von zur Planaufhebung verpflichtenden Regelungen?181
dd) Entbehrlichkeit aufgrund der Existenz von Übernahmeanspruchsregelungen?183
b) Erforderlichkeit der unmittelbaren Geltungsdauerbeschränkung einer heteronomen öffentlichen Planung?185
c) Erfordernis einer formell-gesetzlichen „Befristungsregelung“?188
2. Zwischenergebnis192
II. Erfordernis der „Beseitigung“ einer aus Gemeinwohlgründen geschaffenen „Eigentumsbelastung“ bei Wegfall des Gemeinwohlzwecks193
1. Notwendigkeit der Schaffung/Existenz von zur Planaufhebung verpflichtenden Regelungen193
a) Erfordernis der Gemeinwohlbindung bei jeglichen eigentumsbeeinträchtigenden hoheitlichen Maßnahmen193
b) Gedanke der „Rückenteignung“195
aa) Begriff und Situation der „Rückenteignung“195
bb) Herleitung des Rechtsinstituts der „Rückenteignung“196
cc) Anwendung der anhand des Rechtsinstituts der „Rückenteignung“ entwickelten Grundsätze auf vergleichbare Fälle199
(1) Fälle des § 89 BauGB199
(2) Fall des § 40 Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 BauGB bei Wegfall des Verwendungszwecks201
(3) Fall der Rückgängigmachung „freiwilliger“ Rechtsübertragungen203
(4) Keine „Rückenteignung“ im Falle der zweckverfehlten Baulandumlegung204
dd) Erforderlichkeit von zur Planaufhebung verpflichtenden Regelungen als Folge des Gedankens der „Rückenteignung“?206
c) „Nachbesserungspflichten“ des Normgebers209
d) Entbehrlichkeit aufgrund der Existenz von „Befristungsregelungen“?211
2. Zwischenergebnis213
Ergebnisse des zweiten Teils214
Dritter Teil: Möglichkeiten zur „Umsetzung“ der verfassungsrechtlichen Vorgaben215
Viertes Kapitel: Erreichung einer unmittelbaren Geltungsdauerbeschränkung durch die Anwendung außergesetzlicher Methoden und Instrumente?215
A. Außerkrafttreten eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit bei Nichtrealisierung des festgesetzten Vorhabens215
I. Die Rechtsfigur der Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen216
II. „Anwendungsbereich“ der Rechtsfigur der Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen218
1. Klassischer „Anwendungsbereich“218
2. Erweiterter „Anwendungsbereich“219
a) Tatsächliche Veränderung von Umständen, auf die sich die bauleitplanerischen Festsetzungen nicht unmittelbar beziehen und die deren Verwirklichung nicht objektiv unmöglich machen219
b) Nachträgliche Änderung der Rechtslage221
III. Beurteilung der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans anhand rechtlicher Maßstäbe?222
IV. Entstehen einer gemeindlichen Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht anstatt Funktionslosigkeit225
V. Auswirkungen auf den Untersuchungsgegenstand und Zwischenergebnis230
B. Außerkrafttreten eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans aufgrund einer analogen Anwendung der fachplanungsrechtlichen „Befristungsregelungen“232
I. Beispiele einer analogen Anwendung fachplanungsrechtlicher Regelungen233
1. Analoge Anwendung von Regelungen des Fachplanungsrechts auf den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan233
2. Analoge Anwendung geltungsbeendigender bzw. zur Geltungsbeendigung verpflichtender Regelungen234
II. Voraussetzungen der Analogie im Verwaltungsrecht236
III. Analoge Anwendbarkeit der fachplanungsrechtlichen „Befristungsregelungen“ auf den (isolierten) planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan237
1. Vergleichbarkeit der Interessenlagen von Planfeststellungsbeschluss und (isoliertem) planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und Übertragbarkeit der Rechtsfolge237
2. Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke238
IV. Zwischenergebnis241
Fünftes Kapitel: Gemeindliche Verpflichtung zur unmittelbaren Beschränkung der Geltungsdauer isolierter planfeststellungsersetzender Bebauungspläne241
A. Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 S. 1 BauGB242
I. Zulässigkeit der Bedingung normativ getroffener Nutzungsfestsetzungen243
II. Zulässigkeit der Ermächtigung zur Schaffung von „Baurecht auf Zeit“ unter eigentumsgrundrechtlichen Gesichtspunkten245
B. Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 Abs. 2 S. 1 BauGB246
I. Erfordernis des Vorliegens eines „besonderen Falls“246
II. Beschränkung auf „bestimmte“ im Bebauungsplan festgesetzte Nutzungen oder Anlagen249
III. Der planenden Gemeinde durch § 9 Abs. 2 S. 1 BauGB eröffnete Regelungsmöglichkeiten249
1. Befristung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB250
2. Auflösende Bedingung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Var. 1 BauGB251
C. Erfordernis der Festsetzung einer Folgenutzung nach § 9 Abs. 2 S. 2 BauGB255
D. „Baurecht auf Zeit“ und Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB256
E. Zwischenergebnis260
Sechstes Kapitel: Bestehen einer vom Planbetroffenen durchsetzbaren gemeindlichen Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht262
A. Bestehen einer objektiv-rechtlichen Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht beim planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan262
I. Objektiv-rechtliche Planungspflichten der Gemeinde262
II. Objektiv-rechtliche Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht bei nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgter Verwirklichung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans265
III. Zeitpunkt des Entstehens der Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht269
1. Bei endgültiger Aufgabe des festgesetzten Vorhabens durch den für die Verwirklichung zuständigen Straßenbaulastträger269
2. Bei Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle hinsichtlich planungsbedingter Unsicherheiten270
IV. Deklaratorische oder konstitutive Planaufhebung?270
B. Möglichkeit des Bestehens subjektiv-öffentlicher Rechte auf Planänderung bzw. Planaufhebung271
I. Möglicher Anspruch auf Bauleitplanung trotz § 1 Abs. 3 S. 2 (i. V. m. Abs. 8) BauGB272
1. Vorbehalte gegen Normsetzungsansprüche273
2. Möglichkeit des Bestehens von Planungsansprüchen278
a) Wortlaut des § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB und Gesetzessystematik279
b) Bestehen eines Bedürfnisses an einem Anspruch auf Bauleitplanung280
c) Kein genereller Ausschluss von Ansprüchen auf Rechtsetzung bzw. auf Bauleitplanung282
d) Keine neue oder zusätzliche Einschränkung der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde285
e) Keine unzulässige Verkürzung des Abwägungsgebots und keine Umgehung der Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung286
f) Vergleich zur bei Planfeststellungsbeschlüssen geltenden Rechtslage287
g) Vergleich zur Rechtslage bei der städtebaulichen Veränderungssperre im Falle des § 17 Abs. 4 BauGB289
II. Verfassungskonforme Auslegung des § 1 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 8 BauGB294
III. Zwischenergebnis295
Ergebnisse des dritten Teils296
Schlussbemerkung, Ausblick und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen298
A. Schlussbemerkung und Ausblick298
B. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen300
Zur Einleitung300
Zum ersten Kapitel302
Zum zweiten Kapitel307
Zum dritten Kapitel308
Zum vierten Kapitel310
Zum fünften Kapitel311
Zum sechsten Kapitel312
Literaturverzeichnis315
Sachverzeichnis331

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