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Der neue Gemeinschaftsrahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen.

Inhalt, Bedeutung und Rechtsnatur.

AutorCorinna Durinke
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Europäischen Recht 151
Seitenanzahl278 Seiten
ISBN9783428532667
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis74,90 EUR
In ihrer Untersuchung analysiert Corinna Durinke ein wichtiges Instrument der Lissabon-Strategie. Dabei werden drei zentrale Fragen in den Vordergrund gestellt: Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen findet Forschungsförderung in Deutschland statt? Welche Rechtsnatur hat ein Gemeinschaftsrahmen? Und wie konkretisiert der F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmen die Vorgaben des Art. 87 EG? Der erste Teil dient vor allem der Erarbeitung der Einflussmöglichkeiten des F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmens auf die nationale Förderungstätigkeit, die überwiegend ohne eine rechtliche Verpflichtung erfolgt. Das zweite Kapitel betrachtet den Gemeinschaftsrahmen im dogmatischen Gefüge der europäischen Handlungsformenlehre. Der Gemeinschaftsrahmen wird aufgrund seiner Struktur, Funktion und Bindungswirkung als Verwaltungsvorschrift des Europarechts und damit als unbenannte Handlungsform des Art. 249 EG qualifiziert. Als Vergleichsmoment dienen neben dem deutschen Recht auch Rechtsordnungen anderer europäischer Staaten. Das dritte Kapitel beschäftigt sich schließlich mit der Bedeutung des F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmens im Gefüge des Art. 87 EG. Er greift die Entscheidungsspielräume der Kommission auf und gestaltet diese detailliert aus, indem er Prüfprogramme vorgibt und Entscheidungslinien vorzeichnet. Abschließend werden Kommissionsentscheidungen zur Bewertung der Kommissionspraxis im Umgang mit dem neuen F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmen dargestellt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
Thematische Einführung und Gang der Darstellung20
A. Trend zum Abbau von Beihilfen20
B. Forschung benötigt Geld21
C. Der neue F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmen24
D. Gang der Darstellung25
1. Kapitel: Vergabe von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen nach nationalem Recht27
A. Grundlagen der Wirtschafts- und Forschungsförderung27
I. Notwendigkeit gesetzlicher Grundlagen28
II. Zuständigkeit für die Wirtschafts- und Forschungsförderung30
1. Beihilfen auf gesetzlicher Basis32
2. Gesetzesfreie Subventionierung33
a) Grundsätze der Kompetenzverteilung34
b) Kompetenzverteilung bei der Forschungsförderung35
3. Fazit37
III. Verfassungsrechtliche Pflicht zur Wirtschafts- und Forschungsförderung?38
1. Allgemeine Festlegungen39
2. Grundrechtliche Verbürgungen40
a) Forschungsförderung40
b) Wirtschaftsförderung43
3. Ergebnis44
B. Einfluss des Europarechts auf die nationale Forschungsförderung – Die Bedeutung des F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmens45
C. Umfang der Forschungsförderung in Deutschland und Europa47
I. Umfang der deutschen Forschungsförderung47
II. Umfang der europäischen Forschungsförderung49
1. Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten50
2. EU-Direktsubventionen50
III. Fazit51
2. Kapitel: Die Rechtsfigur des Gemeinschaftsrahmens52
A. Einleitung52
I. Terminologie53
II. Funktion der Gemeinschaftsrahmen56
B. Allgemeine Bedenken gegen die Praxis der Gemeinschaftsrahmen57
I. Verschiebung des institutionellen Gleichgewichts57
1. Grundsätzliches Verhältnis von Rat und Komm59
a) Aufgaben des Rates59
b) Aufgaben der Kommission60
2. Verhältnis von Rat und Kommission im Beihilfenrecht61
3. Ratsvorbehalt63
4. Schlussfolgerung66
II. Bewertung66
C. Rechtsgrundlage für die Gemeinschaftsrahmen66
I. Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage im EG -Vertrag67
II. Rechtsgrundlage im Bereich der Regelungen über staatliche Beihilfen69
D. Die Rechtsnatur des Gemeinschaftsrahmens71
I. Rückschlüsse aus Urheber und Bezeichnung der Handlungsform71
II. Rechtsprechung der europäischen Gerichte72
1. Rechtsprechung des EuGH72
a) Der Ausgangspunkt: Rechtssache Deufil – EuGH, Slg. 1987, 901 ff.72
b) Wirkung der Gemeinschaftsrahmen73
aa) Wirkung gegenüber den Mitgliedstaaten74
bb) Wirkung gegenüber der Kommission75
c) Die Bedeutung des Zustimmungserfordernisses76
2. Rechtsprechung des EuG77
3. Rückschlüsse aus den gewählten Verfahrensarten78
4. Zusammenfassende Bewertung80
III. Meinungsstand in der Literatur81
1. Vertragsmodell82
a) Ausgangspunkt82
b) Qualifizierung und rechtliche Grundlagen des Vertrages84
aa) Rechtliche Möglichkeit zum Vertragsschluss85
bb) Gemeinschaftsrahmen als Verwaltungsvertrag nach deutschem Recht86
cc) Keine Vertragsfreiheit89
c) Lehre vom Interventionsminimum und Grundsätze des Art. 5 EG90
aa) Das Interventionsminimum90
bb) Die Grundsätze des Art. 5 EG91
(1) Das Subsidiaritätsprinzip92
(a) Ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft92
(b) Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf die Beihilfenkontrolle93
(2) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit94
d) Abschließende Betrachtung95
2. Benannter Rechtsakt nach Art. 249 EG95
a) Abgrenzungskriterien96
b) Vorauswahl möglicher Handlungsformen97
c) Gemeinschaftsrahmen als Richtlinie97
aa) Bewertung hinsichtlich neuer Beihilfen98
bb) Bewertung hinsichtlich bestehender Beihilfenregelungen99
(1) Das Zustimmungserfordernis99
(2) Umsetzungserfordernis und Umsetzungsfrist100
cc) Ergebnis104
d) Gemeinschaftsrahmen als Verordnung104
e) Gemeinschaftsrahmen als Entscheidung106
aa) Bewertung hinsichtlich neuer Beihilfen107
bb) Bewertung hinsichtlich bestehender Beihilfen108
(1) Kategorienbildung bei staatengerichteten Entscheidungen nach dem Vorbild von Mager109
(a) Funktion der Entscheidung für das Verhältnis zwischen Gemeinschaftsorgan und Mitgliedstaat109
(aa) Parallele zum Verhältnis „Staat – Bürger“110
(bb) Mitgliedstaat als Verwaltungshelfer des Gemeinschaftsorgans111
(cc) Mitgliedstaat als Weisungsunterworfener112
(b) Zwischenergebnis114
(c) Bedeutung des Einzelfallkriteriums115
(2) Schlussfolgerung116
cc) Der Erklärungsansatz von Rodi116
dd) Zwischenergebnis122
f) Abschließende Betrachtung122
3. Lehre von der Doppelnatur122
a) Doppelnatur aufgrund unterschiedlicher Regelungen für neue und bestehende Beihilfen123
b) Änderung der Rechtsnatur der Gemeinschaftsrahmen während des Erlassprozesses123
aa) Betrachtung des Gemeinschaftsrahmens als Ganzes123
bb) Betrachtung bezogen nur auf die Regelung bezüglich bestehender Beihilfen124
c) Unterschiedliche Rechtsnatur aufgrund unterschiedlicher Wirkung gegenüber den Beteiligten126
aa) Relativer Verwaltungsakt127
bb) Vergleichbarkeit der Situationen128
cc) Vergleichbarkeit vor dem Hintergrund der Hybrid-These der europäischen Gerichte129
d) Abschießende Betrachtung130
IV. Die Gemeinschaftsrahmen als Verwaltungsvorschriften130
1. Wahl einer unbenannten Handlungsform131
2. Die Verwaltungsvorschriften nach deutschem Recht134
a) Bedeutung von Verwaltungsvorschriften134
b) Die Arten der Verwaltungsvorschriften135
aa) Gesetzesauslegende oder norminterpretierende Verwaltungsvorschriften136
bb) Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften136
cc) Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften137
dd) Gesetzesvertretende Verwaltungsvorschriften138
ee) Bewertung139
c) Rechtscharakter und Wirkung der Verwaltungsvorschriften139
aa) Grundsatz der mittelbaren Außenwirkung140
bb) Unmittelbare Außenwirkung143
(1) Normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften145
(2) Norminterpretierende oder gesetzesauslegende Verwaltungsvorschriften146
(3) Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften147
(4) Zusammenfassung148
cc) Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts149
(1) Verwaltungsvorschriften im Sozialhilfebereich150
(2) Überbehördliche Bindungswirkung150
d) Abschließende Bewertung151
3. Die Verwaltungsvorschriften im Europarecht152
a) Rechtslage nach dem EG-Vertrag153
aa) Gemeinschaftsrechtlicher Vollzug154
bb) Mitgliedstaatlicher Vollzug155
b) Rechtslage nach dem Verfassungsvertrag und dem Vertrag von Lissabon158
c) Rechtslage im europäischen Ausland158
aa) Vergleichbare Rechtsinstitute159
bb) Bindungswirkung161
d) Zusammenfassung163
4. Vergleichbare Elemente von Gemeinschaftsrahmen und Verwaltungsvorschriften, insbesondere die Bindungswirkung der Gemeinschafts163
a) Inhaltliche und funktionale Parallelität von Gemeinschaftsrahmen und Verwaltungsvorschriften163
b) Bindungswirkung der Gemeinschaftsrahmen164
aa) Wirkungen gegenüber der Kommission165
bb) Wirkungen gegenüber den Mitgliedstaaten167
(1) Hinsichtlich der Regelungen betreffend neue Beihilfen168
(2) Hinsichtlich der Regelungen betreffend bestehende Beihilfen169
(a) Mit Zustimmung der Mitgliedstaaten169
(b) Ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten171
cc) Wirkungen gegenüber den europäischen Gerichten171
dd) Wirkungen gegenüber den Beihilfeempfängern173
c) Fazit174
V. Abschließende Bewertung der Rechtsnatur der Gemeinschaftsrahmen175
3. Kapitel: Artikel 87 EG – Vom Beihilfenverbot und seinen Ausnahmen im Lichte des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation177
A. Einleitung177
B. Das Beihilfenverbot des EG - Vertrages – Art. 87 I EG178
I. Überblick über den Forschungsstand179
1. Der Beihilfenbegriff179
a) Zuwendungskomponente180
b) Staatlich oder aus staatlichen Mitteln gewährt182
c) Selektivität der Beihilfe184
2. (Drohende) Wettbewerbsverfälschung185
3. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels187
II. Probleme bei der Anwendung von Art. 87 I EG auf Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen189
1. Praktische Bedeutung und grundsätzliche Positionierung der Kommission im neuen F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmen zur Anwendung von Art. 87 I EG auf FuEuI-Beihilfen190
2. Betrachtung der Tatbestandsmerkmale in Bezug auf die unterschiedlichen Forschungsstufen, Innovationsarten und Forschungssubjekte191
a) Die unterschiedlichen Forschungs - und Entwicklungsstufen193
aa) Grundlagenforschung193
(1) Aufrechterhaltung der Trennung der Grundlagenforschung in allgemeine und industrielle?194
(a) Tragfähigkeit der alten Unterscheidung195
(b) Auslegung der neuen Definition196
(c) Zwischenergebnis197
(2) Rechtliche Handhabung der Grundlagenforschung im Rahmen von Art. 87 I EG198
(a) Bei Abstellen auf einen Produktmarkt199
(b) Bei Abstellen auf einen Forschungsmarkt201
(c) Ergebnis202
bb) Industrielle Forschung203
cc) Experimentelle Entwicklung205
b) Die Innovationsarten und ihre rechtliche Bewertung vor Art. 87 I EG206
c) Die unterschiedlichen Forschungs - und Innovationssubjekte208
aa) Einrichtungen der Forschung und Wissenschaft209
(1) Forschungseinrichtungen als Beihilfenempfänger210
(a) Beihilfenrechtlich nicht relevante Förderung211
(b) Beihilferechtlich relevante Forschungsförderung211
(2) Forschungseinrichtungen als Beihilfengeber212
(a) Auftragsforschung213
(b) Forschungskooperationen214
(3) Zusammenfassung215
bb) Innovationskerne215
cc) Junge innovative Unternehmen217
3. Zusammenfassung der Ergebnisse217
C. Der Ausnahmetatbestand des Art. 87 III EG218
I. Allgemeine Fragen219
1. Grundsätze der Ermessensausübung und gerichtliche Kontrolldichte221
a) Behandlung der Ermessensausübung in der Rechtsprechung der europäischen Gerichte und in der Literatur223
b) Zusammenfassendes Fazit225
2. Selbstbindung der Kommission bei der Ermessensausübung227
3. Fazit229
II. Festlegungen des Gemeinschaftsrahmens für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen230
1. Übergreifende Festlegung – Das neue Abwägungsmodell230
2. Festlegungen hinsichtlich Art. 87 III lit. b EG233
a) Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse234
aa) Begriffsbestimmung234
bb) Erfasste Projekte235
b) Zulässige Höchstförderung237
c) Fazit238
3. Festlegungen hinsichtlich Art. 87 III lit. c EG239
a) Tatbestandsseite239
aa) Gewisse Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete240
bb) Eignung und Notwendigkeit der Beihilfe zur Förderung241
cc) Abwägungsprogrammatik243
b) Rechtsfolgenseite244
aa) Umfang der Ermessensfreiräume244
bb) Zulässige Höchstförderung245
(1) Grundregel246
(2) Aufschläge246
(3) Regelungen bezüglich Innovation247
(4) Kumulierung248
(5) Wertende Zusammenfassung249
cc) Abschließende Gesamtabwägung der Kommission249
D. Kommissionsentscheidungen auf Basis des neuen F-&E-&I-Gemeinschaftsrahmens250
I. Entscheidungen zur Anpassung und Neumeldung von Beihilferegelungen251
II. Entscheidungen zu Einzelbeihilfen252
1. Entscheidung spanische Turbinenwerke – Beihilfe N 608/2006253
2. Entscheidung Ludwig Boltzmann Institut für Krebsforschung – Beihilfe N 65/2007253
3. Entscheidung Errichtung des Fraunhofer Centerof Silicon Photovoltaics – Beihilfe N 365/2007255
4. Entscheidung FuE-Einzelbeihilfe für Rolls-Royce Deutschland –Beihilfe N 195/2007256
III. Zusammenfassende Bewertung der Entscheidungspraxis auf Basis des neuen Gemeinschaftsrahmens257
E. Bewertung des neuen Gemeinschaftsrahmens258
Wesentliche Ergebnisse der Arbeit260
Literaturverzeichnis261
Sachverzeichnis276

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