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Die gemeinsame Trennungssorge.

Eine rechtshistorische und gesetzessystematische Betrachtung eines neuen Rechtsinstituts.

AutorSarah Meckling
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheSchriften zur Rechtsgeschichte 141
Seitenanzahl667 Seiten
ISBN9783428527342
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Zerfallende Familien gehören immer mehr zum Bild unserer heutigen Gesellschaft. Leidtragende sind hierbei vor allem die Kinder. Die Funktion der Familie und ihre denkbaren Erscheinungsformen müssen daher vollkommen neu überdacht werden. Dies stellt auch das Sorgerecht auf den Prüfstand. Vor allem wächst die Notwendigkeit, flexiblere Formen für die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung zu schaffen und die Kinder vor den Folgen des Auseinanderbrechens der Familie so gut es geht zu schützen. Der Gesetzgeber hat mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 versucht, hierauf eine Antwort zu geben. So hat er ein komplexes Netz sorgerechtlicher Wertung eingeführt und dem zentralen Maßstab des Kindeswohls eine neue Bedeutung gegeben. Sarah Meckling untersucht das sich darin ausdrückende neue Verständnis der elterlichen Sorge anhand der gemeinsamen Trennungssorge. Zudem weist sie die fundamentale Umgestaltung des rechtlichen Eltern-Kind-Verhältnisses nach. Die Autorin bestimmt dabei Zielsetzung und Reichweite gemeinsamer Trennungssorge zum einen im Lichte der Sorgerechtsentwicklung seit der Antike, zum anderen anhand der Rechtsentwicklung seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes. Kern der Arbeit ist eine klare Abgrenzung zwischen der gemeinsamen Trennungssorge und der Alleinsorge. Zugleich bietet sie eine Lösungsmöglichkeit für die seit vielen Jahrzehnten umstrittene Frage nach dem Verhältnis zwischen gemeinsamer Trennungssorge und Alleinsorge.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Danksagung8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis17
Einführung20
A. Die gemeinsame Sorge im historischen Kontext29
I. Einleitung29
II. Historischer Überblick über die Entwicklung der Elternsorge bis 197930
1. Die Entwicklung der gesetzlichen Erziehungszuständigkeit der Eltern31
a) Antike Vorbilder der Rechtsentwicklung32
b) Impulse des Allgemeinen Preußischen Landrechts von 179434
c) Impulse des BGB a.F. von 190036
d) Impulse des Gleichberechtigungsgesetzes von 195738
e) Impulse des SorgRG von 197940
2. Entwicklung der nachehelichen Elternsorge im Überblick43
a) Gesetzlicher Zuweisungsschematismus für nacheheliche Erziehungszuständigkeit46
b) Einzelfallbeurteilung durch gerichtliches Ermessen und Elternvorschlag54
aa) Entwicklung des gerichtlichen Ermessensspielraums54
bb) Entwicklung des Elternvorschlags57
3. Historische Erscheinungsformen der gemeinsamen Sorge und ihr Verhältnis zur Alleinsorge60
a) Gesetzliche Anordnung der gemeinsamen Sorge nach der Scheidung61
b) Gemeinsame Sorge aufgrund gerichtlicher Einzelfallentscheidung65
aa) Übertragung der gemeinsamen Sorge aufgrund gerichtlicher Ermessensentscheidung65
bb) Gemeinsame Sorge aufgrund eines Elternvorschlages71
cc) Voraussetzungen und Gestaltungsansätze der gemeinsamen Sorge74
dd) Kindeswohl im SorgeRG von 1979 und Kontroverse zum gemeinsamen Sorgerecht bei Einführung der obligatorischen Alleinsorge82
4. Auswertung der Rechtsentwicklung mit Blick auf die äußeren Einflüsse durch gesellschaftliche Veränderungen88
a) Tendenzen aufgrund des veränderten Rollenverständnisses der Ehepartner89
b) Aus dem Wandel des Familienbegriffs abzuleitende Tendenzen99
c) Eltern-Kind-Verhältnis und die Rechtsstellung des Kindes105
d) Das Verhältnis zwischen Staat und Familie und das sich wandelnde Interventionsverständnis110
III. Richterrechtliche Gestaltung der gemeinsamen Scheidungssorge seit 1982118
1. Aussagen undWertentscheidungen des BVerfG-Urteils vom 3.November 1982120
a) Stellungnahme des Bundesjustizministers121
b) Wertung des BVerfG122
2. Umsetzung der Urteilskriterien in der Praxis und gerichtliche Übertragung der gemeinsamen Sorge nach 1982124
a) Objektive Eignung der Eltern zur gemeinsamen Sorge127
aa) Erziehungsfähigkeit128
bb) Objektive Maßstäbe für elterliche Kooperationsfähigkeit129
b) Bereitschaft der Eltern zur gemeinsamen Sorge135
aa) Konstitutiver Charakter des Elternwillens zur gemeinsamen Sorge für die Einschätzung der Kooperationsbereitschaft136
bb) Qualifizierte Anforderungen an die Erklärung der Kooperationsbereitschaft138
cc) Bindungswirkung des Elternvorschlages gem. § 1671 Abs. 3 a.F.143
c) Abwägung nach Maßgabe des Kindeswohls147
aa) Grundsätzliche Gewichtung des nachehelichen Kindeswohls147
bb) Wandel des Kindeswohlverständnisses anhand des Bindungsprinzips149
cc) Regel-Ausnahme-Diskussion156
d) Entwicklung der Übertragung der gemeinsamen Sorge in der Praxis – empirische Erhebungen zur gemeinsamen Sorge im Überblick161
IV. Wertungsansätze der Entwürfe zur Kindschaftsrechtsreform164
1. Reformimpulse durch juristische Organisationen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens167
2. Antrag der Bundestagsfraktion der Grünen vom 12. Dezember 1995169
3. Anträge der Bundestagsfraktion der SPD vom 17. Dezember 1992 und 21. Juni 1995172
4. Antrag der Bundestagsfraktion der PDS vom 11. Juni 1997176
5. Regierungsentwurf vom 13. Juni 1996179
V. Zusammenfassung190
B. Gesetzliche Regulierung und Begriff der gemeinsamen Sorge im KindRG197
I. Einleitung197
II. Übergreifende Bedeutung der gesetzlichen Regelung der gemeinsamen Trennungssorge200
1. Wesenskern der gemeinsamen Sorge und die Anforderungen an die Gemeinsamkeit der Rechtsausübung201
2. Funktion des Trennungssorgetatbestandes und Abgrenzung zur Alleinsorge210
3. Dispositiver Charakter des Gesetzes und dessen Umsetzung220
4. Probleme und Gefahren aufgrund der gesetzlichen Regelung der Trennungssorge und die Folgerungen für die gesetzgeberische Intention224
a) Fehlender Gestaltungsimpuls im § 1687225
b) Sachfremde Motivation – Prozessgestaltung228
c) Sachfremde Motivation – Gestaltung des Verhältnisses zum anderen Elternteil232
d) Folgerungen für die gesetzgeberische Güterabwägung in § 1687238
III. Die Tatbestandsvoraussetzungen der gemeinsamen Sorge gem. § 1687 Abs. 1242
1. Tatbestandsvoraussetzungen der Trennung244
a) Bestehen gemeinsamer Sorge245
b) Nicht nur vorübergehendes Getrenntleben248
aa) Objektive und subjektive Voraussetzungen des Getrenntlebens249
bb) Problematik der Trennung nicht zusammenlebender Eltern251
cc) Regulative Grundaussage des Tatbestandsmerkmals der dauernden Trennung254
2. Gemeinsame Sorgerechtsausübung bei erheblichen Entscheidungen256
a) Bedeutung des Rechtsbegriffs der „Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung“258
aa) Kritik der unklaren Zuständigkeit259
bb) Begriff und Beurteilungsmaßstab261
cc) Abgrenzungsproblematik265
b) Gegenseitiges Einvernehmen267
c) Annex des Auskunftsrechts269
d) Anwendungsbereich des § 1628 und seine Abgrenzung gegenüber §§ 1671 Abs. 1,2 1687 Abs. 2270
3. Alleinzuständigkeiten des betreuenden Elternteils im Rahmen der gemeinsamen Sorge276
a) Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes277
b) Angelegenheiten des täglichen Lebens280
c) Verhältnis zur gemeinschaftlichen Entscheidungszuständigkeit284
4. Alleinzuständigkeiten des anderen Elternteils286
a) Inhalt und Reichweite der sog. Betreuungssorge286
b) Bedeutung des Umgangs im Geltungsbereich des § 1687289
5. Ergänzende gesetzliche Alleinentscheidungsregelungen294
IV. Folgerungen für die Beurteilung des Kindeswohls im Rahmen der gemeinsamen Trennungssorge und der Änderungsentscheidung gem. § 1687 Abs. 2297
1. Anwendungsbereich des § 1687 Abs. 2298
a) Vorgabe durch den Tatbestand des § 1687 Abs. 1298
b) Verhältnis zu den übrigen Eingriffstatbeständen299
c) Verhältnis zu einvernehmlichen Individualabsprachen300
2. Entscheidungsmaßstab des Kindeswohls302
a) Grundsätzliche Kindeswohleinschätzung der gesetzlichen Trennungssorge303
aa) Zielsetzung der Sorgerechtsregulierung303
bb) Das in der gesetzlichen Trennungssorge verankerte Sorgerechtsverständnis308
cc) Korrespondierendes Interventionsverständnis312
b) Einzelfallbezogene Kindeswohlbetrachtung und tolerierte Regelungslücken314
V. Tatsächliche Rechtspraxis des § 1687 und empirische Untersuchung zur Umsetzung des KindRG317
1. Empirische Erhebungen über die Anwendung des KindRG318
2. Ergebnisse der Studie321
a) Ursprung der gemeinsamen Trennungssorge323
b) Gestaltung der gemeinsamen Trennungssorge328
c) Einschätzung der Beteiligten von der Sorgerechtssituation im Verhältnis der gemeinsamen Sorge zur Alleinsorge335
3. Folgerung für die Beurteilung der gemeinsamen Trennungssorge341
VI. Gegenüberstellung der Regelungsalternativen349
1. Alternative 1: Staatliche Kontrolle unabhängig vom Einzelfall (Modell des § 1671 BGB a.F.)350
a) Varianten der staatlichen Intervention350
b) Abwägung der Interventionswirkung353
c) Konzeptionelle Bedenken gegen die Zwangsintervention356
2. Alternative 2: Aufhebung des Sondertatbestandes der Trennungssorge359
a) Erforderlichkeit einer spezifischen Regulierung359
b) Zweckmäßigkeit des Regelungsverzichts361
3. Profil und konzeptionelle Schranken der aktuellen Trennungssorgeregelung364
a) Regelungsgrenzen der gesetzlichen Trennungssorge364
b) Vorzüge der gesetzlichen Gestaltung367
VII. Zusammenfassung369
C. Gesetzliche Regelung der Übertragung der Alleinsorge375
I. Einleitung375
II. Allgemeine Voraussetzungen des Antragsverfahrens gem. § 1671 Abs. 1378
1. Antragsbefugnis378
a) Elterliche Sorge zur Zeit der Antragstellung378
b) Dauerhaftigkeit der Trennung381
c) Kritik am beschränkten Personenkreis der Antragsbefugnis382
2. Inhalt des Antrags384
a) Zulässiger Antragsgegenstand und denkbare Konstellationen der Antragstellung385
b) Inhaltliche Anforderungen an den Antrag389
aa) Rechtsnatur und Bindungswirkung des Antrags390
bb) Gegenüberstellung der Verfahrensgrundsätze392
cc) Folgerung für die Beurteilung der Darlegungslast396
3. Zuständigkeit des Familiengerichts402
4. Neue Interventionsgrundsätze des Antragsverfahrens406
a) Ein verändertes Sorgerechtsverständnis407
b) Strukturelle Verfahrensänderung und Flexibilisierung409
c) Zielsetzung der sorgerechtlichen Bewahrung und Interventionshemmung413
III. Materielle Voraussetzungen der Alleinsorgeübertragung415
1. Einvernehmliche Übertragung gem. § 1671 Abs. 2 Nr. 1416
a) Regelungsgrundsatz und zugrunde liegende Kindeswohlerwägungen417
b) Zustimmung des Antragsgegners zur Alleinsorgeübertragung423
c) Das Widerspruchsrecht des Kindes427
aa) Reichweite des Widerspruchsrechts427
bb) Anforderungen an die Widerspruchsausübung430
cc) Widerspruch eines jüngeren Kindes432
dd) Durchsetzung des Widerspruchsrechts434
ee) Rechtsfolge des Widerspruchs435
2. Übertragungstatbestand des § 1671 Abs. 2 Nr. 2437
a) Grundsätze für den Entscheidungsmaßstab des Kindeswohls439
aa) Kindeswohl als genereller Maßstab439
bb) Spezifische Ausgestaltung des Kindeswohl-Maßstabs bei Trennungssorge443
b) Aufhebung der gemeinsamen Sorge nach Maßgabe des Kindeswohls446
aa) Regel-Ausnahme-Diskussion447
bb) Einwände gegen die gemeinsame Sorge als Regelfall452
cc) Argumente zugunsten einer Regelfalleinschätzung457
dd) Anforderungen an die elterliche Kooperation infolge der Regel-Ausnahme-Diskussion467
ee) Einzelfallbeurteilung der Kooperationsfähigkeit und der Zumutbarkeit der gemeinsamen Sorge gegen den Willen eines Elternteils482
(1) Bestimmtheit der Konfliktlage483
(2) Auseinandersetzung über die Erziehungsgestaltung487
(3) Kooperationshindernis aufgrund der Partnerschaftsebene489
(4) Aufhebungsgründe in der Person des Antragsgegners493
5) Zusammenfassende Betrachtungen zu den Einzelfallkriterien496
ff) Hindernisse für die gemeinsame Sorge in der Person des Kindes498
(1) Problemkonstellationen im Einzelfall498
(2) Abwägung im Rahmen der Entscheidungsfindung501
c) Übertragung der Alleinsorge auf den Antragsteller503
aa) Das Bindungsprinzip504
bb) Förderprinzip510
cc) Kontinuitätsgrundsatz515
dd) Kindeswille518
3. Übertragung der Alleinsorge von Amts wegen gem. §§ 1671 Abs. 3 iVm 1666 ff525
a) Verhältnis und Schutzrichtung der §§ 1666 ff und 1671527
b) Subsidiarität der beantragten Entscheidung gem. § 1671 Abs. 3530
c) Anwendung des § 1666 im Einzelfall532
4. Zusätzliche Interventionsinstrumente neben §§ 1671 Abs. 2, 1671 Abs. 3 iVm 1666 ff: das Jugendamt und der Verfahrenspfleger535
a) Verweisung auf die Beratung durch die Jugendhilfe537
aa) Rechtsgrundlage der integrierten Jugendhilfe-Beratung539
bb) Zielsetzung der Beratung540
cc) Verbindung der Interventionsformen543
b) Gerichtliche Anhörungs- und Hinweispflicht548
aa) Inhalt der gerichtlichen Aufklärungspflichten548
bb) Zielsetzung der Anhörung550
cc) Konkrete Maßnahmen aufgrund der Anhörung552
c) Der Verfahrenspfleger oder „Anwalt des Kindes“554
aa) Bestellung des Verfahrenspfleger555
bb) Funktion des Verfahrenpflegers559
IV. Teilweise Alleinsorge565
1. Funktion der teilweisen Alleinsorge567
2. Spezieller Beurteilungsmaßstab der partiellen Alleinsorge569
3. Aufteilungsproblematik der partiellen Alleinsorge573
4. Konkrete Einzelfallbetrachtungen574
a) Funktionale Aufteilung574
b) Zeitliche Aufteilung576
V. Verhältnis der Trennungs- und Scheidungssorge zu Änderungsentscheidungen gem. § 1696577
1. Entscheidungsspektrum der Änderungsentscheidung578
2. Spezifischer Maßstab hinsichtlich der gemeinsamen Sorge innerhalb des § 1696 und die Wertungszusammenhänge zu § 1671581
a) Einvernehmlicher Antrag beider Eltern zur Wiederherstellung der gemeinsamen Sorge582
b) Streitiger Antrag auf Wiederherstellung der gemeinsamen Sorge586
c) Umstrittener Unterfall der Erstentscheidung gem. § 1672 a.F.590
d) Aufhebung der gemeinsamen Sorge nach einer Erstentscheidung gem. § 1671 a.F.595
VI. Verfahrensvorschriften und Überleitungen596
1. Verbund und Verselbständigung des Sorgerechtsverfahrens597
2. Die Feststellungsklage und das Feststellungsurteil600
a) Grundsätzliche Zulässigkeit der Feststellungsklage601
b) Konkrete Anwendungskonstellationen603
3. Einstweiliger Rechtsschutz605
a) Besondere Zulässigkeitsvoraussetzung der Dringlichkeit607
b) Instrumente des einstweiligen Rechtsschutzes608
VII. Zusammenfassung610
D. Schlussbetrachtung614
I. Gemeinsame Sorge als Umsetzung der Strukturmerkmale des KindRG615
II. Gemeinsame Sorge als Umsetzung historischer Tendenzen durch das KindRG620
III. Priorität der gemeinsamen Sorge anhand der gesetzessystematischen Betrachtung der konkreten Regelungen624
Literaturverzeichnis629
Sachregister662

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