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E-Book

Die Gerichtshilfe

Der Sozialarbeiter als Vermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft

AutorHeike Meyer
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2010
Seitenanzahl32 Seiten
ISBN9783640511075
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis4,99 EUR
Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2, Universität Lüneburg (Sozialwesen), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen eines fast zweijährigen Vorpraktikums bei der AWO-D ha-be ich bereits einen freien Träger kennen gelernt. Daher interessierte mich in meinem sechswöchigen Praktikum zum einen insbesondere die Organisations- und Arbeitsstruktur eines öffentlichen Trägers im Vergleich zu einem freien Träger und zum anderen die besondere Schnittstelle einer Sozialarbeit in der Justiz, wobei der Sozialarbeiter als Ermittlungsorgan der Staatsanwaltschaft auftritt. Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit zuerst detailliert die Staatsanwaltschaft mit ihrer Geschichte, Organisationsstruktur, Aufgaben und Verwaltung be-schrieben. Über die Funktion der Staatsanwaltschaft ergibt sich Sinn und Zweck der Aufgaben einer Gerichtshilfe und der Übergang von der juristischen zur sozialarbeiterischen Würdigung. Über die Entstehung, rechtliche Grundlage und die Arbeitsfelder der Gerichtshilfe wird das Selbstverständnis und die Sonderstellung des Gerichtshelfers in sozialarbeiterischen Handlungsfeldern verdeutlicht. Dem schließen sich die speziellen Tätigkeiten der Gerichtshilfe L an, wobei die verwaltungsmäßige Anbindung an die Staatsanwaltschaft veranschaulicht wird. Über soziale Reformen in der ambulanten Straffälligenhilfe der Justiz wird seit Jahrzehnten bundesweit debattiert. Viele Länder gehen inzwischen eigene Wege in der Handhabung der Privatisierung und Effizienzausnutzung der möglichen Synergieeffekte. Nun ist es auch in Niedersachsen soweit: Das vermutlich größte und einschneidenste Reformprojekt JustuS ist im Juli 2006 gestartet. Wie die Strukturen, Kon-zepte sowie erste Ergebnisse aussehen, wird im fünften Kapitel, als Schwerpunktthema, vorgestellt. Abschließend erfolgt eine Reflexion und Schlussfolgerung über die berufspraktische Tätigkeit im Fazit. Für die leichtere Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet, gemeint ist jedoch immer auch die Weibliche.

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