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Die mündige Universität

Der Frankfurter Weg in die Autonomie

AutorChristine Burtscheidt, Werner Müller-Esterl
VerlagCampus Verlag
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl160 Seiten
ISBN9783593425177
FormatePUB/PDF
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Mit der Umwandlung zur autonomen Stiftungsuniversität 2008 ist die Frankfurter Goethe-Universität zu ihren Wurzeln zurückgekehrt: 1914 wurde sie von Bürgern für Bürger gegründet. Zugleich hat sie sich mit dem neuen Status an die Spitze der deutschen Reformbewegung gesetzt. Diese zielt seit 16 Jahren auf mehr Wettbewerb und Differenzierung im deutschen Wissenschaftssystem. Das Buch versteht sich als Plädoyer für den »Frankfurter Weg«, der in seiner Art bundesweit einmalig ist. Es stellt erreichte Erfolge der vergangenen Jahre ebenso dar wie Probleme und Herausforderungen und kann damit auch jenen Orientierung geben, die sich auf einem ähnlichen Weg befinden.Werner Müller-Esterl, Prof. Dr., ist Präsident der Universität Frankfurt am Main. Er hatte Professuren für Klinische Biochemie in München, Mainz und Frankfurt am Main und leitete hier auch den Exzellenzcluster »Makromolekulare Komplexe«. Christine Burtscheidt, Dr. phil., ist persönliche Referentin des Präsidenten, nach Stationen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der LMU München und als Redakteurin bei der Süddeutschen Zeitung.Inhalt
Geleitwort von Matthias Kleiner
Die erweiterte Universitätsgemeinschaft: lehren, lernen - und bürgen 7
1. Der Frankfurter Weg in die Autonomie 11
Wie alles begann 11
2. Von der nachgeordneten Behörde zur autonomen Universität 27
2.1 Freiheit und Verantwortung - die neue Governance 27
2.2 Forschung und Nachwuchsförderung - die Herausbildung eines authentischen Profils 40
2.3 Lehre und Studium - der Aufbau einer Qualitätssicherung 69
2.4 Grenzen der Handlungsfreiheit - die öffentliche Finanzierung 92
2.5 In stetem Dialog - die Rückkehr der Bürgeruniversität 121
3. Die mündige Universität 131
Was zu tun bleibt - Wünsche, Wagnisse und Visionen 131
Anmerkungen 140
Abbildungsnachweis 160

Werner Müller-Esterl, Prof. Dr., ist Präsident der Universität Frankfurt am Main. Er hatte Professuren für Klinische Biochemie in München, Mainz und Frankfurt am Main und leitete hier auch den Exzellenzcluster »Makromolekulare Komplexe«. Christine Burtscheidt, Dr. phil., ist persönliche Referentin des Präsidenten, nach Stationen als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der LMU München und als Redakteurin bei der Süddeutschen Zeitung.

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Leseprobe
Die erweiterte Universitäts-Gemeinschaft: Lehren, lernen - und bürgen
Matthias Kleiner, Vorsitzender des Hochschulrates der Goethe-Universität Frankfurt
'Die mündige Universität' - dieser Titel provoziert Fragen: Mündig - eine Universität? Ist Mündigkeit nicht eine Eigenschaft und ein ?Vorrecht? des Menschen? Gibt es denn Universitäten oder in einem weiteren Sinne verwandte Institutionen in der Wissenschaft, auf die das Attribut nicht oder weniger zutrifft? Sind Universitäten in Deutschland unterschiedlich mündig?
Mündig, das heißt ja in erster Linie, kundig selbst Verantwortung zu tragen - für die Gegenwart wie für die Zukunft. Darin liegt auch schon eine der Antworten: Dieses ?Selbst?, das ist die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden, wie es so schön heißt; eine Gruppe von Menschen also, die eine Universität ausmacht und die Überzeugung von und den Aufwand der Mündigkeit nicht scheut. Die Frankfurter Universität ist eine solche Gemeinschaft. Sie hat sich bereits vor mehr als 100 Jahren auf diesen Weg gemacht und das Bekenntnis dazu jüngst bekräftigt, als sie 2008 in eine selbstständige Stiftungsuniversität umgewandelt wurde.
Doch eine solche Umwandlung geschieht nicht auf einmal oder gar auf Knopfdruck - am Beispiel Frankfurt lassen sich vielmehr zwei Prozesse der Initiation ausmachen, die einander wohl bedingt haben: Erstens war die Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden hier um Bürgerinnen und Bürger der Stadt erweitert, die den freiheitlichen Anspruch auf eine universitäre Gemeinschaft bekräftigten - und dafür im Wortsinn bürgten. Dass die Bewegung der Goethe-Universität hin zur wachsenden Autonomie eben auch aus der Mitte der Bürgerschaft entsprang, verleiht der verantwortungsvollen Unabhängigkeit der ?Institution Universität? vor aufgeklärtem Hintergrund gerade in Frankfurt einen besonderen Nachdruck. Wer weiß, womöglich ist die Goethe-Universität daher tatsächlich ein wenig mündiger als andere - oder geübter darin, es auf eine selbstverständliche Weise zu sein...
Zweitens hat die wissenschaftsbezogene und daher wissenschaftsgeleitete innere Entwicklung notwendige Schritte der Befähigung vollzogen: Mit einer eigenen wissenschaftlichen Identität, vorausschauenden Perspektiven, die in nachhaltigen Konzepten münden, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stets im Blick, kritische Überprüfungsmechanismen zur Sicherstellung der Qualität und einer festen Zusammengehörigkeit, wenn nicht Einheit von Lehre und Forschung. Nicht zuletzt gehört dazu der lebendige Austausch mit der Stadt und ihrer Gesellschaft.
Die Vorstellung der Mündigkeit mag im Kontext der Wissenschaften dem Prinzip der Selbstorganisation der Forschung eng verwandt sein und in anderen gesellschaftlichen Bereichen Subsidiarität heißen; gemeinsam ist diesen Spielarten die Berufung auf Kompetenz und Selbstbestimmung sowie Sachverstand und Entfaltung auf der Ebene der jeweils zuständigen Einheiten und Instanzen - systematisch und transparent in Organisation und Aufbau und zum Wohle des Ganzen. Natürlich steckt auch ein motivierendes Moment in der Mündigkeit, in der Selbstorganisation oder in der Subsidiarität: Es erlaubt, fördert und fordert das Können, das Wollen und die Initiative der Beteiligten.
Ein national singuläres Konstrukt wie die Frankfurter Stiftungsuniversität steht natürlich in besonderer Weise im Fokus: Gelingt es? Gelingt es nicht? Darüber berichtet das Buch. Jeder Weg ist selbst zu erproben, alle Erfahrungen gilt es, selbst zu machen. Es bedarf - wie so häufig in Wissenschaft und Forschung - der rechten Balance von Tat und Anstrengung hier und Geduld und Muße dort. Insofern verstehe ich dieses Buch als Anreiz für Lehrende und Lernende, also für alle Angehörigen der erweiterten Universitäts-Gemeinschaft, aber auch über Frankfurt hinaus für alle, die sich mit Wissenschaft, Forschung und Lehre befassen und für sie interessieren.
1. Der Frankfurter Weg in die Autonomie
Wie alles begann
Die Paulskirche ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Schulter an Schulter stehen BürgerInnen und ProfessorInnen bis zum Treppenabstieg in die Halle hinunter. Zwei Männer gehen mit ausgestreckten Armen aufeinander zu. Es folgt ein Handschlag und dann tosender Applaus. Die höchsten Vertreter von Stadt und Universitätsspitze haben soeben versichert, 'gemeinsam in die Zukunft zu gehen'. Eine Geste, für die es in Frankfurt keinen symbolischeren Ort geben könnte; aber auch keinen besseren Zeitpunkt als den Neujahrsempfang der Stadt, der im Januar 2014 gleichzeitig Auftakt zur Hundertjahrfeier der Frankfurter Universität ist.
Wenngleich auch die Universität 1914 'aus der Mitte der Stadt­gesellschaft' hervorgegangen ist, schien lange die Distanz zwischen Stadt und Universität unüberbrückbar groß - hier die äußerst heterogene Bürgerschaft einer internationalen Handelsmetropole, dort die von Wiesbaden aus verwaltete Landesuniversität. Eine Nähe zur Stadt entstand erst wieder, als die Universität 2008 - orientiert an international erfolgreichen Vorbildern - den Status einer autonomen Stiftungsuniversität errang. Denn damit besann sie sich ihrer Herkunft - der Liberalität, Pluralität und Internationalität ihrer Stadt.
Reformtendenzen der vergangenen Dekaden
'Die Idee der Umwandlung der Goethe-Universität in eine Stiftungsuniversität wäre undenkbar gewesen ohne die weitreichenden Veränderungen, die sich seit Mitte der neunziger Jahre auf dem Universitätssektor ereignet haben', ist in einer der vielen universitären Chroniken nachzulesen. Damit wird auf die vierte Novelle des Hochschulrahmengesetzes des Bundes (HRG) verwiesen sowie den sich daran orientierenden zahlreichen Ländergesetzgebungsprozessen. Sie lösten einen Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik aus: weg von staatlicher Detailsteuerung, hin zu mehr institutioneller Freiheit für die Universitäten.
Die wesentlichen Ursachen dafür waren: die mittelmäßige bis sinkende Lehr- und Forschungsqualität staatlich gesteuerter Einrichtungen, sichtbar geworden durch aufkommende internationale Rankings; ein wachsender Konkurrenzdruck in einer global sich zusammenschließenden Wissenschaftswelt; der damit einhergehende Ruf nach verstärkter Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit der Hochschulen; Sparrunden der Politik, die in Forderungen nach einem effizienteren und vor allem transparenten Einsatz öffentlicher Mittel mündeten; sowie eine zunehmend individualisierte Gesellschaft, die nach differenzierten Bildungsangeboten verlangte.
Die Reform, die im weiteren Verlauf Anhänger wohlmeinend als Etablierung eines New Public Management begrüßen und Kritiker als 'Ökonomisierung von Bildung' verurteilen sollten, brach in den 1990er Jahren mit dem Gleichheitsideal der 1970er-Jahre, nämlich überall gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Hochschulpolitik kam ab von struktureller Gleichheit und zielte auf ein differenziertes Wissenschaftssystem, das sich durch einen Qualitätswettbewerb herausbilden sollte. Die Umbauten setzten umfassend an - sowohl auf den Ebenen von Bund und Ländern als auch jenen der Hochschulen. Es sollte wieder Licht ins Dickicht undurchsichtiger Zuständigkeiten gebracht werden, das durch staatlich überbordende Gesetzgebungsverfahren und Planungen in den vergangenen Jahrzehnten entstanden war.
Der Bund entfachte 1998 mit der vierten HRG-Novelle den Prozess der Deregulierung im Hochschulbereich und trat einen Großteil seiner Rechte ab. Im Einzelnen wurde die seit 1976 geltende Rahmengesetzgebung bis auf wenige Ausnahmen wieder abgeschafft; sie umfasst heute Studienabschlüsse, einen Teil der Zulassungsverfahren sowie wettbewerbliche und damit befristete Initiativen zur Steuerung des Wissenschaftssystems, also Hochschulsonderprogramme wie den Hochschulpakt 2020 oder die Exzellenzinitiative. Die Länder, die fortan wieder allein zuständig für ihre Hochschulen waren, erhielten Kompetenzen vom Bund beim Hochschulbau und -personal; teils über Urteile des Bundesverfassungsgerichtes erzwungen, teils auch während der Föderalismusreform 2006 ausverhandelt.
Die 16 Bundesländer wiederum traten ihre Rechte an die Hochschulen ab, insbesondere in der Lehre wie bei der Zulassung der Studierenden, bei der Einrichtung und Schließung von Studiengängen oder der Abfassung von Studien- und Prüfungsordnungen, der Berufung von ProfessorInnen oder der Nachwuchsförderung. Doch so konsequent wie sich der Bund aus dem Hochschulbereich zurückgezogen hatte, so zögerlich, widersprüchlich und unterschiedlich agierten in den zwei großen Reformphasen der vergangenen 17 Jahre die Länder - eben föderal gemäß ihrer Kultur und Tradition.
Weitreichende Spielräume erhielten die Hochschulen landesweit tatsächlich nur in Niedersachsen 2002, in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem Hochschulfreiheitsgesetz 2006, oder auch als einzelne Einrichtungen in Hessen die TU Darmstadt 2004 und vier Jahre später eben auch die Goethe-Universität in Frankfurt. Im Idealfall spiegelte sich die neue Autonomie rechtlich in einem vom Staat losgelösten Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts, des privaten Rechts oder einer Stiftung wider. Hier schritt insbesondere Niedersachsen mutig voran. Dabei verzichteten die Länderregierungen auf die Fachaufsicht, d.h. die Hochschulen erhielten maximale Handlungsfreiheit in zentralen Feldern ihrer Entwicklungs- und Schwerpunktsetzung sowie der Verwendung der öffentlichen Mittel. Sowohl Personal- wie Sachmittel als auch Investitionen in den Bau waren nicht mehr unter unzähligen Titeln im regulären staatlichen Landeshaushalt subsumiert, sondern flossen direkt an die Hochschulen als flexibel zu nutzender Gesamtzuschuss, im Fachjargon Globalbudget.
Hindernisse beim Umbau
Der erworbene Spielraum war relativ zu sehen; denn letztlich ging es nicht um eine absolute, völlig losgelöste Autarkie vom Staat, sondern lediglich eine neue, indirekte Steuerungsform, die sich fortan vor allem an einer durch Kennzahlen definierten Leistung orientieren sollte. Entsprechend wurden neue Steuerungsinstrumente eingeführt. Insbesondere wurde ein Wettbewerb entfacht, der öffentliche Mittel stärker nach Leistung vergeben sollte. Jeder einzelne Wissenschaftler sowie ganze Einrichtungen sind heute aufgefordert, einen wachsenden Teil ihres Etats über regionale, nationale oder auch internationale Programme einzuwerben. Diese stehen allerdings immer nur befristet zur Verfügung und fließen auch nur, wenn sich einzelne ForscherInnen bis hin zu ganzen Organisationen regelmäßig Qualitätskontrollen unterziehen; und auch diese folgen dabei Kennzahlen, die sowohl von der Wissenschaft als auch von der Politik vorgegeben werden.
Das Autonomieversprechen war darüber hinaus an interne Reformen gekoppelt. So sahen sich die Hochschulen verpflichtet, intern ihre Organisation strategiefähig zu machen. Demokratisierungstendenzen infolge der 68er-Revolte hatten zu einer Gremien- und Gruppenuniversität geführt, die inzwischen vielerorts als 'organisierte Verantwortungslosigkeit' kritisiert wurde. Kollektive Mitbestimmungsrechte vergleichbar mit jenen demokratisch legitimierter Parlamente sollten nicht abgeschafft, aber dennoch stärker zurückgefahren werden zugunsten individueller Entscheidungen von Experten. So wurden Entscheidungskompetenz und Personenverantwortung bei der Hochschulleitung und dem Hochschulrat zusammengeführt und verloren universitäre Kollegialorgane an Einfluss, darunter traditionell starke Organe wie der Senat.
Obgleich es nur selten gelang, diese Gewaltenteilung bis in die letzte Konsequenz hinein umzusetzen, und es in der Regel des Landesgesetzgebers bedurfte, um überhaupt solche Reformen ansatzweise durchzusetzen, kam es dennoch immer wieder zu Protesten gegen die Organisationsumbauten. Sie mündeten teils in höchstrichterlichen Auseinandersetzungen und gelegentlich auch in hochschulinternen Abwahlen von offenbar für eine deutsche Hochschulkultur zu autoritär agierenden Rektoren. Auch deshalb haben wohl inzwischen manche Landesregierungen entgegen vielfach geäußerter Warnungen und Proteste wie in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen das Rad wieder zurückgedreht.
Frankfurt erfassten die Reformen der vergangenen zwei Jahrzehnte wie alle deutschen Universitäten - ob in Form der Einführung einer Präsidialverfassung oder der wettbewerblichen Vergabe von Landesmitteln. Darüber hinaus jedoch den Mut zur Umwandlung in eine Stiftungsuniversität aufzubringen, ist vor allem auf drei Ursachen zurückzuführen: die Konkurrenz zur nahegelegenen Technischen Universität Darmstadt, der es bereits am 5. Dezember 2004 gelungen war, einen autonomen Sonderstatus mit einem eigenem TUD-Gesetz zu erhalten; das wieder aufflammende Interesse der in Frankfurt traditionell stark vertretenen Stiftungen an der Universität, was sich sowohl in der wachsenden Zahl an Stiftungslehrstühlen sowie gemeinsamen Institutsneugründungen ausdrückte; und eine Bürgerschaft, die wieder ihrer Bildungsstätte gewahr wurde. Denn wie einst zur Gründung der Universität waren es auch 2008 einzelne Personen, die für den Status der autonomen Bürger- und Stiftungsuniversität fochten. Nur diesmal kam der Anstoß nicht aus der Bürgerschaft, sondern aus der Universität. Ziel war eine Rückkehr zu den Wurzeln - nur was hieß das genau?
Historischer Auftrag
Initiativ für die Gründung der Frankfurter Universität 1914 ist gewiss die liberale Tradition der Frankfurter Stadtgesellschaft gewesen, was bereits 1816 zur Verfassung einer freien Reichsstadt, 1848 zur Konstitution der ersten demokratischen Nationalversammlung und schließlich 1914 zu einer eigenen Universität geführt hatte. Einzelne Bürger wie das damalige Stadtoberhaupt Franz Adickes und vermögende Stifter und Gelehrte, überwiegend jüdischer Herkunft, hatten zur Finanzierung 20 Millionen Goldmark in die Hand genommen. Neben Berlin galt Frankfurt damals als die 'am besten ausgestattete' Hochschule in Deutschland.
Die Gründung der 'Königlichen Universität zu Frankfurt am Main' verdankte sich somit ihrem Namen zum Trotz keinem landesherrlichen Akt von oben, sondern eher wie die ersten europäischen Universitäten in Bologna, Paris oder Oxford einem 'Akt der Selbsthilfe' oder auch 'spontanen Bildung geschworener Vereinigungen' von unten. Denn ähnlich wie ihre historischen Vorbilder war auch die Frankfurter Universität ein freiwilliger Zusammenschluss Gleichgesinnter, in diesem Fall nicht nur Lehrender und Lernender, sondern auch BürgerInnen; und wie die ersten Hochschulen zeichnete sie sich durch eine umfassende Wissenschaftsfreiheit aus: individuell, institutionell und finanziell, insofern sie ihre Kosten zu Beginn selbst bestritt.
Diese Souveränität ermöglichte es 1914 einem besonderen Reformauftrag zu folgen. So knüpfte die Frankfurter Universität zwar an die preußische Tradition und an die Ideale eines Wilhelm von Humboldts an, indem auch hier fortan Einheit und Freiheit von Lehre und Forschung sowie ihre disziplinären Vielfalt galten. Doch sollte Wissenschaft nicht in der Abgeschiedenheit eines Elfenbeinturms jenseits der Gesellschaft stattfinden, sondern gerade aus ihr heraus und für sie; wenngleich auch mit der ihr gemäßen kritischen Distanz.
'Wissenschaft für die Gesellschaft' wurde zum Programm und Frankfurt damit richtungsweisend; denn hier wurden erstmals in Deutschland eigenständige Fakultäten für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie für die Naturwissenschaften eingerichtet und bewusst auf die Theologie verzichtet. Diese Offenheit und Pluralität zog 'extravagante und experimentierfreudige Köpfe' an, darunter jüdische Intellektuelle wie Paul Ehrlich, Max von Laue, Otto Stern, Franz Oppenheimer oder Karl Mannheim. All dies trug zum 'ungewöhnlich liberalen, kollegialen und zugleich geistig anregenden Grundzug der Anstalt' bei; entsprechend galt der Ruf der jungen Universität als weltoffen und unideologisch.
Von diesen ursprünglichen Leitideen - Liberalität, Pluralität, Internationalität - ließ man sich auch 2006 leiten; also mehr als 70 Jahre nach dem Exodus der jüdischen Gelehrtenschaft und des damit verbundenen folgenschweren Niedergangs der deutschen Wissenschaft während der Zeit des Nationalsozialismus; und mehr als 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der sich daran anschließenden langen Phase des Wiederaufbaus. Damals keimte der Gedanke auf, die Goethe-Universität wieder zu einer herausragenden Lehr- und Forschungsuniversität in Europa zu machen und als 'merkliche kulturelle Größe der Stadt' ins gesellschaftliche Zentrum Frankfurts zurückzuholen.
Die Hoffnung nach einer Rückkehr zum authentischen Profil der Universität setzte, wie schon zur Gründungszeit, eine besondere Freiheit voraus; so entstand die Idee, die Universität selbst in eine rechtlich selbständige Stiftung umzuwandeln. Dies ermöglichte immerhin auf lange Sicht auch eine finanzielle Unabhängigkeit; nämlich durch den Aufbau eines eigenen Kapitalstocks, aus dessen Zinserlösen sich sukzessive immer mehr das Grundbudget bestreiten lassen konnte. Vergleichbar wie es heute weltweit erfolgreiche Spitzenuniversitäten in Harvard, Yale oder Stanford vermögen. Im Grundsatzpapier des Präsidiums von 2006 hieß es: 'Die Erträge des Stiftungskapitals sollen die staatlichen Zuschüsse ergänzen und langfristig - jedenfalls teilweise - ersetzen.'
Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Inhalt6
Die erweiterte Universitäts-Gemeinschaft: Lehren, lernen – und bürgen – Matthias Kleiner8
1. Der Frankfurter Weg in die Autonomie12
Wie alles begann12
2. Von der nachgeordneten Behörde zur autonomen Universität28
2.1 Freiheit und Verantwortung – die neue Governance28
2.2 Forschung und Nachwuchsförderung – die Herausbildung eines authentischen Profils41
2.3 Lehre und Studium – der Aufbau einer Qualitätssicherung70
2.4 Grenzen der Handlungsfreiheit – die öffentliche Finanzierung93
2.5 In stetem Dialog – die Rückkehr der Bürgeruniversität122
3. Die mündige Universität132
Was zu tun bleibt – Wünsche, Wagnisse und Visionen132
Anmerkungen141
Abbildungsnachweis161

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