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Energieausweis - Das große Kompendium

Grundlagen - Erstellung - Haftung

AutorAndreas Weglage, Bernd Pauls, Iris Pawliczek, R Schmelich, Stefan Pauls, Thomas Gramlich
VerlagVieweg+Teubner (GWV)
Erscheinungsjahr2008
Seitenanzahl499 Seiten
ISBN9783834894892
FormatPDF
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis36,99 EUR
Mit der neu geregelten Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) geht die Umsetzung der EG Richtlinie 2002/91/EG einher. Diese Richtlinie fordert die schrittweise Einführung eines einheitlichen und verbindlichen Energieausweises bei der Errichtung, dem Verkauf oder der Neuvermietung von Wohnungen und Gebäuden.
Das Kompendium zum Energieausweis führt Architekten, Ingenieure, Handwerker und alle, die sich mit dem Verkauf und der Vermietung von Immobilien befassen in das neue Thema ein, beleuchtet die technischen und rechtlichen Aspekte und liefert das notwendige Handwerkszeug zur Erstellung und Bewertung von Energieausweisen.

Rechtsanwalt Andreas Weglage, Fachanwalt für das Bau- und Architektenrecht, Dozent
Architekt, Dipl. Ing. (FH) Thomas Gramlich
Dipl. Ing. (FH) Ralf Schmelich, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
Dipl. Ing. (FH) Bernd Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN)
Dipl. Ing. (FH) Stefan Pauls, Gebäude-Energieberater im Handwerk, Baubiologe (IBN) Rechtsanwältin Iris Pawliczek

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Leseprobe
1 Der Energieausweis (S. 1-2)

1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energieausweises

Um den Gebäudebestand beurteilen zu können, ist es unabdingbar sich der geschichtlichen Entwicklung der Bautechniken und der Entwicklung der Dämmung von Gebäuden zu widmen. Nur so kann ein geübter Blick für Bausubstanzen erarbeitet werden und damit die vorhandenen Sanierungen im Bestand richtig bewertet und eingeordnet werden. Das Thema Energieeffizienz von Gebäuden ist in der Baugeschichte ein eher neuer Aspekt. Der Schimmelbefall und damit die Gesundheitsgefährdung der Bewohner wird dagegen schon in der Bibel im 3. Buch Moses (14. Vers) mit „Aussatz der Häuser" beschrieben. In der hiesigen Bauforschung nahm das Thema erstmals 1920 breiteren Einzug.

Damaliger Standart waren ungedämmte Bauteile mit U-Werten über 1,0 W/(m²K), kombiniert mit undicht verbauten einscheibenverglasten Fenstern und Ofenheizung. „Das Wärmeleitungsvermögen der Baumaterialien, d. h. ihre Fähigkeit, Wärme von der einen Fläche durch die Wanddicke hindurch zur gegenüberliegenden Fläche zu leiten, soll bei Baumaterialien möglichst gering sein.", wird schon in dem 1902 erschienen Buch „Das gesunde Haus" festgestellt. Energetisch effiziente Gebäude sind also nicht nur positiv im Hinblick auf den Treibhauseffekt und die Umweltbelastung. Dichte, gut gedämmte Gebäude mit einer optimalen Haustechnik weisen auch entsprechend weniger wohnhygienische Probleme auf als Gebäude älterer Bautage.

Schimmelschäden, als Resultat ungenügender Dichtheit und mangelnder, mangelhafter oder fehlender Dämmung sind also nicht allein ein Problem neuerer Bauten, wie oft behauptet. Die ersten Bauordnungen entstanden Ende des 19. Jahrhunderts (z. B. „Die allgemeine Bauordnung für die Landesteile Bayerns rechts des Rheins mit Ausnahme der Haupt- und Residenzstadt München" vom 30. Aug. 1877). Die damaligen „allgemein anerkannten Regeln der Baukunst" setzten sich hauptsächlich mit der Bemessung tragender Wände und Brandwände auseinander. Die theoretischen Grundlagen zur Bemessung des neuen Baustoffs „Eisenbeton" wurden entwickelt.

Die Bemessung von Ziegelaußenwänden wurde in Abhängigkeit von der Geschosszahl vorgegeben und waren in der Regel 1½ Steine dick oder dicker. Erst im 20. Jahrhundert wurden die Wände rationeller und dünner gebaut, so dass rechnerische Nachweise für den Schall- und Wärmeschutz schrittweise entwickelt wurden. Um 1920 entstand der Begriff „Mindestwärmeschutz". Die üblichen Mängel in den Bauweisen mit den bekannten Folgen wie geringe Behaglichkeit, Gefahr von Gesundheitsschäden durch Feuchte und Schimmel und in deren Folge Bauschäden sowie hoher Ener gieverbrauch wurden damit jedoch nicht wesentlich abgestellt.

Der Begriff „Mindestwärmeschutz" ist seit 1952 in der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau" festgeschrieben. Nachdem die erste normative Forderung nach Wärmedämmung hygienisch begründet wurde, rückte durch die Energiepreiskrise 1974 der Energieeinsparungseffekt in den Focus der Gesetzgebung. Auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes von 1976 wurden 1977 weitere Vorschriften erlassen, um eine wirtschaftlich sinnvolle Beschränkung des Energieverbrauchs zu erreichen. Die DIN 4108 von 1952 behielt weiter ihre Gültigkeit, da in dem „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden" von 1976 (Wärmeschutzverordnung von 1977, WschVO 77) nur mittlere Wärmedurchgangskoeffizienten (k-Werte) festgeschrieben waren. Erst 1981 wurde die DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau" überarbeitet, von 1996 bis 2001 folgten weiter Überarbeitungen und es wurden neu erarbeitete Teile hinzugenommen. Dabei ist für den Energieausweis-Ersteller wichtig zu wissen, dass rund 80% aller Wohngebäude in Deutschland vor 1979 erstellt wurden, auf Grundlage der beschriebenen Erkenntnisse, Technikstände und Vorschriften.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort zur 2. Auflage6
Vorwort zur 1. Auflage7
Inhaltsverzeichnis10
1 Der Energieausweis14
1.1 Geschichtliche und rechtliche Entwicklung des Energieausweises14
1.2 Erläuterungen der fachlichen Teile der Rechtsvorschriften16
1.3 Der dena-Energiepass25
1.4 Der Energieausweis nach EnEV 200736
1.5 Der Energieausweis nach DIN V 18 59939
1.6 Ziele des Energieausweises40
2 Praktische Erstellung des Energieausweises42
2.1 Maßeinheiten und Kenngrößen42
2.2 Datenaufnahme44
2.3 Flächenermittlung, Systemgrenzen, Hüllflächen und das beheizte Gebäudevolumen50
2.4 Berechnungsverfahren68
2.5 Klimadaten76
2.6 Modernisierungshinweise77
3 Berechnungsbeispiel79
3.1 Bedarfsausweis79
3.2 Verbrauchsausweis94
4 Baukonstruktive Grundlagen – Wärmeumfassende Gebäudehüllflächen98
4.1 Dächer98
4.2 Decken107
4.3 Wände117
4.4 Fenster und Türen125
5 Gebäudetechnik129
5.1 Energienutzung und Energieverbrauch129
5.2 CO2-Problematik133
5.3 Kennwerte des Wärmeenergieverbrauchs134
5.4 Heizungstechnische Anlagen135
5.5 Energetische Bewertung von Heizungs- und Raumlufttechnischen Anlagen149
5.6 Lüftungstechnik155
6 Bauwerkskenndaten und Typologien160
6.1 Gebäudetypologien, Bauteiltabellen und Materialkenndaten160
6.2 Energetische Modernisierung174
7 Qualitätssicherung178
7.1 Luftdichtheit178
7.2 Thermografie193
7.3 Transmissionen durch die Wärmebrücken196
8 Rechtliche Grundlagen198
8.1 Richtlinie 2002/91/EG198
8.2 Energieeinsparungsgesetz – EnEG (2005)214
8.3 Energieeinsparverordnung 2007 – EnEV 2007219
8.4 Haftung des Energieausweisausstellers für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude235
8.5 Haftung des Verwenders des Energieausweises für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude267
8.6 Haftung des Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten Grundstücken ( Wohngebäude und Nichtwohngebäude)283
9 Anhang286
9.1 Regeln vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung286
9.2 Gebäudetypologie352
9.3 Tabelle Bauteiltypologie384
9.4 Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen399
9.5 Einheiten und Größen402
9.6 Einheiten und Symbole404
9.7 Lexikon wichtiger Begriffe des energiesparenden Bauens406
9.8 Gesetzestexte420
Literatur- und Quellenverzeichnis493
Sachwortverzeichnis501

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