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Erfüllungspflicht und Leistungshindernis.

Die Bestimmung der Grenzen vertraglicher Primärpflichten nach §§ 275 Abs. 1 und 2, 313 BGB.

AutorMarkus Finn
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Bürgerlichen Recht 361
Seitenanzahl620 Seiten
ISBN9783428523375
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis109,90 EUR
Markus Finn befasst sich mit den Grenzen vertraglicher Erfüllungspflichten im Falle materieller Leistungshindernisse. Es werden neben den materiell-rechtlichen Problemen auch die zivilprozessualen, zwangsvollstreckungsrechtlichen sowie EG-rechtlichen Bezüge der Thematik beleuchtet. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der Regelung vor der Schuldrechtsreform geht der Autor auf § 275 Abs. 1 BGB ein. Er plädiert insoweit für eine wertungsfreie Definition des Unmöglichkeitsbegriffs. Anschließend werden überwindbare Leistungshindernisse behandelt. Anhand einer eingehenden Analyse des vom Verfasser in den Fokus gerückten § 275 Abs. 2 BGB wird aufgezeigt, dass dieser Norm zwei strikt zu trennende Regelungsprobleme überantwortet sind. Markus Finn tritt für eine deutliche Absenkung der Befreiungsschwelle des § 275 Abs. 2 S. 1 BGB ein, sofern der Schuldner im Falle seiner Primärpflichtbefreiung nicht einer sekundären Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung unterläge. Überwindbare Leistungshindernisse werden auch unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenzstörung (§ 313 BGB) untersucht. Abschließend führt der Autor den im Schrifttum am Verhältnis der untersuchten Normen entbrannten Streit zu einer Lösung. Das vom Verfasser entwickelte Gesamtkonzept wird anhand zahlreicher Fallbeispiele auf seine Praxistauglichkeit überprüft. Es zeigt sich, dass sein Konzept gerade für die in der Literatur äußerst kontrovers diskutierte Vorschrift des § 275 Abs. 2 BGB sachgerechte Ergebnisse ermöglicht.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis10
Abkürzungsverzeichnis22
§ 1 Einleitung28
A. Gegenstand und Ziel der Untersuchung28
B. Terminologie29
C. Gang der Untersuchung32
§ 2 Grundzüge der alten Rechtslage33
A. (Objektive) Unmöglichkeit der Leistung35
I. Der Begriff der Leistung und der Unmöglichkeit36
1. Leistungsbegriff36
2. Wirkliche Unmöglichkeit und "faktische Unmöglichkeit"38
II. Die Regelung nach altem Recht39
1. Anfängliche Unmöglichkeit, § 306 BGB a.F.39
2. Nachträgliche Unmöglichkeit42
a) Vom Schuldner nicht zu vertretende Unmöglichkeit, § 275 Abs. 1 BGB a.F.42
b) Vom Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit43
(1) Prozessuale Lösung der Rechtsprechung43
(2) Materiell-rechtliche Lösungen im Schrifttum46
(a) Befreiung von der Erfüllungspflicht (Herrschende Meinung)47
(b) Fortbestand der Erfüllungspflicht51
a) Beschleunigung des Leistungsprozesses, Kostenrisiko52
ß) Vorteile einer rechtskräftigen Verurteilung zur Naturalleistung53
.) Vorteile eines auf Naturalleistung lautenden Vollstreckungstitels56
(c) Vermittelnde Ansichten58
3. In Sonderheit: Zeitweilige Unmöglichkeit60
III. Zusammenfassung61
B. Unvermögen zur Leistung63
I. Der Begriff des Unvermögens63
1. Ausgangspunkt: Nachträgliches Unvermögen (§ 275 Abs. 2 BGB a.F.)63
a) Weiter Unvermögensbegriff64
b) Enger Unvermögensbegriff65
2. Anfängliches Unvermögen66
II. Die Regelung nach altem Recht66
1. Ausgangspunkt: Nachträgliches Unvermögen66
a) Nachträgliches vom Schuldner nicht zu vertretendes Unvermögen, § 275 BGB a.F.67
(1) Weiter Unvermögensbegriff – Relevanz des Nichtvertretenmüssens67
(2) Enger Unvermögensbegriff – Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens (Herrschende Meinung)68
(3) Standpunkt der Rechtsprechung72
b) Nachträgliches vom Schuldner zu vertretendes Unvermögen72
(1) Mindermeinung im Schrifttum73
(a) Argumentation73
(b) Weitere Grenzen der Erfüllungspflicht außerhalb von § 275 BGB a.F.74
(c) Annex: Der Übergang auf die Sekundärebene75
(2) Überwiegende Meinung im Schrifttum75
(3) Rechtsprechung76
(a) Beispiele aus der Rechtsprechung76
(b) Dogmatische Grundlage78
(c) Annex: Der Übergang auf die Sekundärebene81
2. Anfängliches Unvermögen82
a) Ständige Rechtsprechung und herrschende Lehre83
b) Andere Auffassungen im Schrifttum87
3. In Sonderheit: Zeitweiliges Unvermögen88
III. Zusammenfassung89
C. Erforderlichkeit unverhältnismäßigen Aufwands zur Leistung (Rechtsmissbrauchsverbot, § 242 BGB)92
I. Voraussetzungen93
II. Rechtsfolge: Ausschluss des Erfüllungsverlangens wegen Rechtsmissbrauchs94
III. Dogmatische Einordnung95
D. "Wirtschaftliche Unmöglichkeit" (Geschäftsgrundlagenlehre, § 242 BGB)95
I. Historische Entwicklung95
II. Voraussetzungen99
III. Rechtsfolge: Anpassung/Auflösung des Vertrags100
IV. Dogmatische Einordnung101
E. Bewertung der früheren Regelung101
§ 3 Entwicklungslinien der Schuldrechtsreform106
A. Historischer Abriss106
I. Die Gutachten (1981/1983) und der im Abschlussbericht von 1991 veröffentlichte Entwurf der Schuldrechtskommission106
II. Der Streit um die "große" Lösung in Gestalt des (konsolidierten) Diskussionsentwurfs (2000/2001)108
III. Der weitere gesetzgeberische Weg bis zum In-Kraft-Treten des "Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts"115
B. Die Regelungsvorschläge der einzelnen Reformentwürfe zur Bestimmung der Grenzen vertraglicher Erfüllungspflichten117
I. Kommissions- und Diskussionsentwurf (1991 bis August 2000)117
1. Der Regelungsvorschlag117
2. Auseinandersetzung119
II. Von der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfs zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (März 2001 bis 1. 1. 2002)124
C. Resümee126
§ 4 Die neue Rechtslage129
A. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 1 BGB129
I. Ausgangslage und Interessenbewertung130
II. Der Tatbestand des § 275 Abs. 1 BGB131
1. Überblick über die erfassten Fallgruppen der Unmöglichkeit131
2. Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens132
3. "Für jedermann" unmögliche Leistung (§ 275 Abs. 1 Fall 2 BGB)134
4. "Für den Schuldner" unmögliche Leistung (§ 275 Abs. 1 Fall 1 BGB)140
a) Enges Verständnis subjektiver Unmöglichkeit – Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens141
b) Wertungsfreiheit des Begriffs – Unmöglichkeit im wirklichen Sinne143
c) Ergebnis146
5. Das Zeitmoment146
a) Endgültige Unmöglichkeit148
b) Zeitweilige Unmöglichkeit149
c) Zu den Fällen überwindbarer Leistungshindernisse152
6. Ergebnis154
III. Die Rechtsfolge des § 275 Abs. 1 BGB154
1. Ausschluss des Erfüllungsanspruchs154
2. Das Zeitmoment158
IV. Prozessuales159
1. Beweisfragen159
a) Beweiserhebung über die Unmöglichkeit159
(1) Übertragung der früheren Rechtsprechung auf das neue Recht?161
(2) Ergebnis164
b) Annex: Indizierung der subjektiven Unmöglichkeit164
2. Das Zeitmoment165
a) Endgültige Unmöglichkeit165
b) Zeitweilige Unmöglichkeit166
c) Zu den Fällen überwindbarer Leistungshindernisse168
V. Unterschiede zum früheren Recht und Bewertung169
1. Neuerungen bei den Begriffen sowie deren Verständnis169
2. Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens172
3. Erfassung weiterer Fallgruppen der Unmöglichkeit172
4. Veränderte prozessuale Behandlung der Unmöglichkeit174
B. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 2 BGB175
I. Ausgangslage und Interessenbewertung176
1. Entwurfsbegründung176
a) Interessenbewertung durch die Entwurfsbegründung176
b) Stellungnahme179
(1) Die "zwei unterschiedlichen Fallgruppen" und das Gleichbehandlungsgebot180
(2) Verhältnismäßigkeitsprüfung mit zwei "Kriterien" – Der untaugliche Versuch einer Eskamotierung des Leistungsaufwands182
(3) Die Parallele zu dem "allgemeinen Rechtsgedanken"187
(4) Die unterschiedlichen Hinweise zum relevanten Maßstab187
(5) In Sonderheit: Die exemplarisch angeführten Befreiungsschwellen in Drittveräußerungsfällen189
(6) Ergebnis191
2. Der durch die Rechtsprechung entwickelte "allgemeine Rechtsgedanke" als Vorbild für § 275 Abs. 2 BGB?191
a) Analyse anhand repräsentativer Entscheidungen des BGH191
(1) Vertraglicher Erfüllungsanspruch – Entwicklung des "allgemeinen Rechtsgedankens"192
(a) BGH-Urteil vom 21. 6. 1974 (= BGHZ 62, 388, 393 f.) – Kfz-Stellplätze192
a) Entscheidung193
ß) Analyse194
(b) BGH-Urteil vom 21. 6. 1974 (= BGHZ 62, 388, 390 f.) – Tiefgarage196
a) Entscheidung196
ß) Analyse197
(c) BGH-Urteil vom 2. 10. 1987 (= BGH, NJW 1988, 699) - "33fach"199
a
199
b) Analyse200
(d) In Sonderheit: BGH-Urteil vom 26. 9. 1990 (= BGH, NJW-RR 1991, 204) – Muldenkipper202
a) Entscheidung203
ß) Analyse203
(2) Werkrechtlicher Anspruch auf Mängelbeseitigung (§ 633 Abs. 2 S. 3 BGB a.F.)206
(a) BGH-Urteil vom 10. 10. 1985 (= BGHZ 96, 111) – K-Wert206
a) Entscheidung207
ß) Analyse208
(b) Zu neueren Entscheidungen des BGH210
(3) (Außervertraglicher) Anspruch auf Naturalrestitution (§ 251 Abs. 2 BGB)213
(a) Vorbemerkung213
(b) BGH-Urteil vom 24. 4. 1970 (= BGH, NJW 1970, 1180) – Bauverbot215
a) Entscheidung215
ß) Analyse216
(c) Kfz-Schäden: BGH-Urteile vom 15. 10. 1991 (= BGHZ 115, 364 und 375) – Integritätszuschlag ("130%")216
a) Entscheidungen217
ß) Analyse219
b) Eignung des "allgemeinen Rechtsgedankens" als Vorbild für § 275 Abs. 2 BGB?221
(1) Dogmatische Unterschiede222
(2) Verwandtschaft mit den Fällen schuldnerischen Vertretenmüssens des § 275 Abs. 2 BGB223
(3) Gegenüberstellung mit den Fällen mangelnden schuldnerischen Vertretenmüssens des § 275 Abs. 2 BGB225
(4) "Innerer Antagonismus" des § 275 Abs. 2 BGB?228
(5) Unterschiedliche Interessenlagen in den beiden Grundkonstellationen230
(a) Fälle vorliegenden schuldnerischen Vertretenmüssens ("Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch")230
(b) Fälle mangelnden schuldnerischen Vertretenmüssens ("Ersatzlose Verwehrung des Primäranspruchs")231
a) Die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280, 281 BGB231
ß) Die Bedeutung für § 275 Abs. 2 BGB233
.) Zwischenergebnis234
(c) In Sonderheit: Immaterielles Leistungsinteresse235
(6) Zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und den weiteren Kriterien236
(7) Ergebnis238
3. Der Gedanke der Unverhältnismäßigkeit in der Literatur238
a) Einrede aus "entgegenstehendem gewichtigem, eigenem Interesse" (Krückmann)238
b) Unverhältnismäßigkeit bei H. H. Jakobs und U. Huber240
c) Ergebnis242
4. Zusammenfassung243
II. Der Tatbestand des § 275 Abs. 2 BGB244
1. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 275 Abs. 2 S. 1 BGB244
2. Der Inhalt des Schuldverhältnisses247
a) Die geschuldete Leistung247
b) Das Verhältnis zwischen § 275 Abs. 2 BGB und ergänzender Vertragsauslegung248
c) Das Schuldverhältnis als Ausgangspunkt252
d) Vertragliche Risikoübernahmen253
3. Die Gebote von Treu und Glauben255
4. Leistungsaufwand des Schuldners255
a) Grundsätzliches255
(1) Die Begriffe des Aufwands und der Anstrengungen255
(2) Distinktion "Normalaufwand" und "Mehraufwand"257
b) Umfang und Bestimmung im Einzelnen258
(1) Maßgeblicher Bestimmungszeitpunkt258
(2) Gesamtaufwand258
(3) Erforderlichkeit des Aufwands260
(4) Geldaufwand261
(5) Tätigkeiten262
(6) Konkret-individuelle Aufwandsbestimmung am Beispiel der Planungskonformität263
c) Behandlung eines Wertverlusts beim Leistungsgegenstand266
(1) Vom Schuldverhältnis abstrahierende Bestimmungsweise267
(2) Eigener Lösungsvorschlag268
(3) In Sonderheit: Eigentumsmangel273
d) Sonderfragen276
(1) Einstehenmüssen für die finanzielle Leistungsfähigkeit – Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners276
(2) Schutz immaterieller Interessen des Schuldners277
(3) Gewinneinbußen und Opportunitätskosten283
(a) Einbuße von Gewinn aus Geschäften mit Dritten283
(b) Opportunitätskosten286
e) Weitere Modalitäten der Aufwandsbestimmung287
(1) Abzug der Gegenleistung?287
(2) Berücksichtigung eines hypothetischen Anspruchs des Gläubigers auf Schadensersatz statt der Leistung?291
5. Leistungsinteresse des Gläubigers293
a) Das gegenständliche Interesse an der Naturalleistung294
b) Besondere Leistungsinteressen295
(1) Die gläubigerseitige Verwendungsplanung295
(2) In Sonderheit: Spezifisches Interesse am individuellen Leistungsgegenstand297
(3) Berücksichtigungsfähigkeit bei fehlendem schuldnerischen Vertretenmüssen298
(a) Dissonanz zwischen "Erfüllungshaftung" und Schadensersatzhaftung?298
(b) Einbeziehung "besonderer" Interessen in den Vertrag als Ausweg?304
(c) Eigener Lösungsvorschlag306
(d) In Sonderheit: Immaterielle Interessen307
c) Weitere Modalitäten der Interessebestimmung308
6. Vertretenmüssen (§ 275 Abs. 2 S. 2 BGB)309
a) Vorbemerkung zur mittelbaren Bedeutung schuldnerischen Vertretenmüssens309
b) Voraussetzungen schuldnerischen Vertretenmüssens und dessen Bezugspunkt311
(1) Das Leistungshindernis311
(a) Nachträgliche Leistungshindernisse311
(b) Vom Schuldner zu vertretende vertragsanfängliche Leistungshindernisse313
a) Sonderproblem: Verschulden bei vertragsanfänglichen Leistungshindernissen?313
ß) Rückbeziehung leistungsgegenstandsbezogener Sorgfaltspflichten (Arp)315
.) Eigener Begründungsansatz318
(c) Annex: Die Sekundärhaftung321
(2) Unkenntnis325
(a) Bei Vertragsschluss bestehendes Leistungshindernis326
a) Kenntnis326
ß) Zu vertretende Unkenntnis: Analogie zu § 311a Abs. 2 S. 2 BGB328
(b) Bei Vertragsschluss feststehender späterer Eintritt eines Leistungshindernisses332
a) Kenntnis332
ß) Zu vertretende Unkenntnis: Doppelanalogie zu § 311a Abs. 2 S. 2 BGB333
(c) Bei Vertragsschluss möglicher späterer Eintritt eines Leistungshindernisses333
a) Kenntnis334
ß) Zu vertretende Unkenntnis: Doppelanalogie zu § 311a Abs. 2 S. 2 BGB?336
(d) Voraussetzungen schuldnerischen Vertretenmüssens im Einzelnen338
(e) Annex: Die Sekundärhaftung339
c) Das Ausmaß ("Wie") des Vertretenmüssens: Der Verschuldensgrad340
d) Wirkung342
(1) Gesetzesmaterialien und Literaturstimmen342
(2) Eigene Ansicht345
(a) Zweiteilung des Anwendungsfelds von § 275 Abs. 2 BGB als mittelbare Primärwirkung schuldnerischen Vertretenmüssens345
(b) Verschuldensabhängige Abwertung von Mehraufwand als sekundäre Wirkung345
7. Grobes Missverhältnis349
a) Streitstand im Schrifttum: Darstellung und Kritik349
(1) Dichotome Konzeptionen350
(a) "Zufallshindernisse"350
a) Ablehnung einer "Mehraufwandspflicht" (Lobinger, E. Picker, J. Wilhelm)351
ß) Grenze des Leistungsaufwands in Höhe des Kaufpreises (Ackermann, U. Huber)357
.) Die Ansicht von Ernst361
(b) Vom Schuldner zu vertretende Leistungshindernisse363
a) Geltung des Maßstabs von § 251 Abs. 2 BGB (Lobinger)363
ß) Andere Auffassungen364
(2) Einheitskonzeptionen364
(a) Obergrenze für Aufwand "relativ knapp" über Leistungsinteresse – Konkretisierung mittels gestaffelter Prozentangaben (Faust)365
(b) Grenze des Leistungsaufwands in Höhe des Leistungsinteresses (Ehmann/Sutschet) – Zugleich zum "Schwellenproblem" des § 275 Abs. 2 BGB368
(c) Beschränkung des § 275 Abs. 2 BGB auf Extremfälle373
(d) Weitere Ansichten374
(3) Resümee376
b) Eigener Ansatz378
(1) Ausgangspunkt: Unterscheidung zweier Regelungsprobleme378
(2) Auslegung379
(a) Wortsinn und Systematik379
(b) Entstehungsgeschichte380
(c) Normzweck382
(d) Verbrauchsgüterkaufrichtlinie383
a) Geltungsbereich der Richtlinie384
ß) Bedeutung von Richtlinienvorgaben386
.) Vorgaben des Art. 3 Abs. 3 VerbrGüterkauf-RL392
(e) Der Vergleich mit europäischen Regelwerken: PECL und PICC396
(f) Zwischenergebnis400
(3) Das Regelungsproblem der "Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch" (Rechtsmissbrauchsfälle)401
(4) Das Regelungsproblem der "ersatzlosen Verwehrung des Primäranspruchs"403
(a) "Moderater Zuschlag" auf das gegenständliche Naturalleistungsinteresse403
(b) Methodik404
(c) Folgenbetrachtung408
(5) Vertragliche Risikoübernahmen409
(a) Beschaffungsrisiko beim Kauf410
(b) Herstellungsrisiko beim Werkvertrag413
(6) Fallbeispiele zum Sachkauf413
(a) Besitzverlust ("Ringfall", Diebstahlsfälle)413
a) Regelungsproblem: "Ersatzlose Verwehrung des Primäranspruchs"414
ß) Regelungsproblem: "Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch"415
(b) Eigentumsmangel (Verkauf von dem wahren Eigentümer gestohlenen Sachen)416
(c) Drittveräußerung418
a) Regelungsproblem: "Ersatzlose Verwehrung des Primäranspruchs"418
ß) Regelungsproblem: "Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch"420
(d) Übernahme eines Beschaffungsrisikos421
(7) Exkurs zu anderen Vertragstypen422
(a) Mietvertrag423
(b) Nicht-synallagmatische Stückschulden429
(c) Schenkungsvertrag430
8. Das Zeitmoment433
a) Zeitweiliges Missverhältnis i.S. des § 275 Abs. 2 BGB433
b) Endgültiges Missverhältnis438
c) Kein Missverhältnis439
9. Sonderprobleme439
a) Erfolglose Leistungsbemühungen – Behandlung des Misserfolgsrisikos439
(1) Ex ante ungewisser Erfolg440
(a) Der Vorschlag von Maier-Reimer441
(b) Der Vorschlag von Faust443
(c) Auseinandersetzung und eigene Begründung444
(2) Nichteintritt eines ex ante gewissen Erfolgs448
b) Unverhältnismäßigkeit zwischen Normalaufwand und gegenständlichem Naturalleistungsinteresse449
III. Die Rechtsfolge des § 275 Abs. 2 BGB450
1. Einredecharakter450
2. Verminderung des Aufwands durch Zahlung(-sangebot) des Gläubigers454
3. Das Zeitmoment456
IV. Prozessuales456
1. Darlegungs- und Beweislast457
2. Das Zeitmoment457
V. Nutzen und Bedeutung des Erfüllungsanspruchs für den Gläubiger458
1. Zwangsvollstreckung459
2. Naturalrestitution durch den Gläubiger bei durchsetzbarem Erfüllungsanspruch461
a) Naturalrestitution als Inhalt des Schadensersatzes statt der Leistung461
b) § 251 Abs. 2 S. 1 BGB als maßgebliche Grenzbestimmungsnorm?464
VI. Unterschiede zum früheren Recht und Bewertung468
1. Zuordnung der aus dem früheren Recht bekannten Kategorien468
a) "Faktische Unmöglichkeit"468
b) Rechtsmissbrauchsfälle ("allgemeiner Rechtsgedanke")469
c) "Wirtschaftliche Unmöglichkeit" als Fall des § 313 BGB469
2. Neuerungen und Klarstellungen im Falle von "Zufallshindernissen"470
a) Schaffung eines einheitlichen Tatbestands für das Regelungsproblem der "ersatzlosen Verwehrung des Primäranspruchs"470
b) Bestand und Reichweite der (Wieder-)Beschaffungspflicht beim Stückkauf471
c) Gemeinsamkeiten und verbleibende Unterschiede zwischen anfänglichen und nachträglichen Leistungshindernissen473
3. Funktion und Bedeutung von § 275 Abs. 2 BGB474
C. Die Grenzbestimmung nach § 313 BGB476
I. Ausgangslage und Interessenbewertung477
1. Bedeutung des § 313 BGB für die Behandlung von Leistungshindernissen477
2. Kodifizierung des Rechtsinstituts der Geschäftsgrundlagenlehre480
3. Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung480
a) Äquivalenzstörung im Kontext von Leistungshindernissen480
(1) BGH-Urteil vom 8. 2. 1978 (= BGH, JZ 1978, 235) – Ölkrise480
(a) Entscheidung481
(b) Analyse483
(2) BGH-Urteil vom 21. 11. 1968 (= BGH, NJW 1969, 233) – Baumehrkosten483
(a) Entscheidung484
(b) Analyse484
b) Exkurs: Sonderfälle485
c) Standpunkt der Literatur486
II. Der Tatbestand des § 313 Abs. 1 und 2 BGB486
1. Begriff der Geschäftsgrundlage487
2. Fehlen und Wegfall491
3. Hypothetisches Element492
4. Erheblichkeit der Störung (Unzumutbarkeit)492
a) Schwere Äquivalenzstörung494
b) "Mischfälle"497
c) Besonderheiten beim Stückkauf499
III. Die Rechtsfolge des § 313 Abs. 1 und 3 BGB501
1. Anpassungsanspruch aus § 313 Abs. 1 BGB501
a) Unzumutbarkeit der Anpassung, § 313 Abs. 3 S. 1 Fall 2 BGB502
b) Umfang der Erhöhung der Gegenleistung506
c) Aktivlegitimation und Geltendmachung508
2. Rücktritts- beziehungsweise Kündigungsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB509
IV. Prozessuales509
V. Unterschiede zum früheren Recht und Bewertung511
1. Kodifizierung des Rechtsinstituts der Geschäftsgrundlagenlehre511
2. Prozessuale Ausgestaltung514
D. Verhältnis der einzelnen Regelungen514
I. Verhältnis von § 275 Abs. 1 BGB und §§ 275 Abs. 2, 313 BGB514
II. Verhältnis von § 275 Abs. 2 zu § 313 BGB515
1. Streitstand515
a) Abgrenzungsversuche515
b) Überschneidungsbereich517
(1) Vorrang des § 275 Abs. 2 BGB517
(2) Wahlrecht des Schuldners517
(3) Vorrang der Geschäftsgrundlagenlehre518
2. Eigener Ansatz519
a) Die Unterschiede zwischen § 275 Abs. 2 und § 313 BGB519
b) Bestehen eines Überschneidungsbereichs?521
c) Erfassung von "Mischfällen"521
d) Interessenberücksichtigung522
III. Bewertung522
§ 5 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse523
A. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 1 BGB523
B. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 2 BGB526
C. Die Grenzbestimmung nach § 313 BGB538
D. Verhältnis der einzelnen Regelungen541
E. Bewertung der Neuregelung im Lichte der Reform542
Anhang546
A. Relevante Normen und Texte: Vom ersten Entwurf des alten BGB (1888) bis zum SMG vom 26. 11. 2001546
I. Erster Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (E I), 1888546
II. BGB vor der Schuldrechtsreform (BGB a.F.), in Kraft von 1. 1. 1900 bis 31. 12. 2001546
III. Kommissionsentwurf der Schuldrechtskommission (KommE), 1991548
IV. Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums (DiskE), August 2000549
V. Konsolidierte Fassung des Diskussionsentwurfs des Bundesjustizministeriums, erarbeitet von der Kommission Leistungsstörungsrecht (KonsF), März 2001550
VI. Gesetzentwurf der Bundesregierung (RegE), Mai 2001551
VII. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (BGB), in Kraft seit 1. 1. 2002553
B. Gesetzesmaterialien: BT-Drucks. 14/6040 vom 14. 5. 2001 (Auszüge)556
Literaturverzeichnis570
Sachverzeichnis617

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BIBEL FÜR HEUTE ist die Bibellese für alle, die die tägliche Routine durchbrechen wollen: Um sich intensiver mit einem Bibeltext zu beschäftigen. Um beim Bibel lesen Einblicke in Gottes ...

Burgen und Schlösser

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DER PRAKTIKER

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Technische Fachzeitschrift aus der Praxis für die Praxis in allen Bereichen des Handwerks und der Industrie. “der praktiker“ ist die Fachzeitschrift für alle Bereiche der fügetechnischen ...

Der Steuerzahler

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