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Forschung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit.

Dargestellt anhand der Forschung und Verwertung ihrer Erkenntnisse in der Bio- und Gentechnik.

AutorHarald Dähne
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2010
ReiheSchriften zum Öffentlichen Recht 1082
Seitenanzahl480 Seiten
ISBN9783428523269
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis99,90 EUR
Die herrschende verfassungsrechtliche Dogmatik zur Wissenschaftsfreiheit ist anhand des akademischen Wissenschaftsverständnisses entwickelt worden. Doch die industriellen Forschungsbedingungen in der Bio- und Gentechnik lassen sich nur schwer mit den Normen des wissenschaftlichen Ethos in Einklang bringen. Publizität und Autonomie sind nicht leicht zu verwirklichen. Zudem werden die Universitäten als ursprüngliche Stätten freier Wissenschaft der Ökonomisierung unterworfen, was die wissenschaftliche Eigengesetzlichkeit erheblich stört. Der richtige Zugriff auf die Wissenschaftsfreiheit ist deshalb nur möglich, wenn der Normbereich des Art. 5 Abs. 3 GG differenziert zur Wirtschaftsfreiheit hin abgegrenzt wird. Eine elementare Rolle spielt hierbei das 'geistige Eigentum'. Ergebnis ist: Wer die Wissenschaftsfreiheit in Anspruch nimmt, kann sich nicht auf den Schutz geistigen Eigentums berufen. Wer forscht, um geistiges Eigentum zu erlangen, dessen Tun wird nicht von Art. 5 Abs. 3 GG geschützt.

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Blick ins Buch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsübersicht8
Inhaltsverzeichnis12
Einführung: Terra incognita Forschungsfreiheit
22
Begriffsklärungen29
Erstes Kapitel: Das verfassungsrechtliche Problem – dargestellt am Beispiel des Stammzellgesetzes32
A. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen32
I. Embryonale Stammzellen32
II. Embryonen, Stammzellen und die Biotechnik – Ursachen und Motivation der Forschung
34
III. Das Stammzellgesetz37
1. Der Streit37
2. Der Kompromiss39
3. Die Kritik41
IV. Überblick: die Forschung und Art. 5 Abs. 3 GG nach herrschender Meinung
43
1. Einheitliches Grundrecht: Wissenschaftsfreiheit43
2. Normbereich44
3. Schranken45
V. Der vermeintliche Fixpunkt: Der grundrechtliche Status des Embryos in vitro
46
1. Meinungsstand zur Menschenwürde des Embryos in vitro48
a) Absoluter Menschenwürdeschutz49
b) Keine Menschenwürde des Embryos51
c) Abgestufte und abwägbare Menschenwürde des Embryos51
aa) Herdegens Kommentierung von Art. 1 Abs. 1 GG52
bb) Kritik57
2. Eigene Stellungnahme zur Menschenwürde59
a) Postmortaler und pränataler Würdeschutz60
b) Marktpreis der Menschenwürde62
c) Keine Parallele: Schwangerschaftsabbruch63
d) Das Stammzellgesetz als Testlauf?65
VI. Ergebnis: ein Fokus auf die Forschung und ihre Freiheit
68
B. Präzisierung der Fragestellung68
I. Problemaufriss anhand von Beispielen70
1. Fälle70
2. Ausblick auf die Lösung72
II. Bio- und Gentechnik als Referenzgebiet für moderne Forschung
72
III. Die Forschungsfreiheit als zentraler Untersuchungsgegenstand74
1. Wissenschaft und Forschung –
74
a) Wissenschaft und Forschung74
b) Wissenschaftsfreiheit und Forschungsfreiheit75
aa) Wissenschaft als Oberbegriff von Forschung und Lehre75
bb) Forschungsfreiheit als Teil der Wissenschaftsfreiheit76
2. Versuch einer Annäherung an die Bedeutung der Begriffe „Wissenschaft“, „Forschung“ und „Lehre“
77
a) Wissenschaft77
b) Forschung81
c) Lehre81
3. Forschungsfreiheit als Freiheit wissenschaftlicher Forschung im Sinne von Art. 5 Abs. 3 GG
82
a) Freie und unfreie Forschung83
aa) Die Gefährdung freier Forschung84
bb) Die Funktion der Forschungsfreiheit84
cc) Die Bedeutung der Organisation für die Forschungsfreiheit86
dd) Grenzenlose Forschung?87
b) Die Forschung und die Verwertung ihrer Erkenntnisse89
aa) Allgemein89
bb) Problembereich Patente90
cc) Die Art der Erkenntnisverwertung als elementarer Steuerungsmechanismus für Forschungsziel und -methode
92
c) Erarbeitung objektiver Maßstäbe für die Wissenschaftlichkeit von Forschung
93
IV. Thesen und Ablauf95
1. Grundthesen95
2. Stand der rechtswissenschaftlichen Literatur96
3. Gang der Untersuchung: Die Zeitläufte und die Reaktionen der Jurisprudenz
97
a) Inhalt der Untersuchung97
b) Verlauf der Untersuchung97
C. Resümee98
Zweites Kapitel: Die Idee von Forschung
99
A. Die Vergangenheit: Wurzeln und Geschichte des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit bis zur Staatsrechtslehrertagung 1968
100
I. Das Grundrecht in der Paulskirchenverfassung – Wissenschaftsfreiheit als individuelle Mitteilungsfreiheit
100
1. Verwurzelung in der Aufklärung100
2. Idealismus und Vormärz101
3. Wissenschaftsfreiheit in der Paulskirchenverfassung103
4. „Leer laufende“ Grundrechte106
II. Das Grundrecht in derWeimarer Reichsverfassung107
1. Wissenschaftsfreiheit – nur außerhalb der Universität107
2. Wissenschaftsfreiheit als Meinungsfreiheit auch für Hochschullehrer – die Staatsrechtslehrertagungvon 1927
108
3. Wissenschaftsfreiheit als institutionelle Garantie – das „Grundrecht der deutschen Universität“ und sein Untergang
111
III. Das Grundgesetz und die nachfolgende Entwicklung113
1. Anknüpfung an die Tradition der Vorverfassungen113
2. Institutionelle Garantie oder Individualgrundrecht?114
3. „Repersonalisierung“ im Angesicht der „Reformuniversität“115
IV. Bewertung der historischen Entwicklung117
1. Methodik verfassungsrechtlicher Interpretation117
2. Kontinuität undWandel118
B. Weitere normative Grundlagen der Forschungsfreiheit
122
I. Landesverfassungen und einfaches Recht122
II. Die Forschungsfreiheit in Europa124
C. Das „Isolationsmodell“: Interpretation von Art. 5 Abs. 3 GG durch isolierende Betrachtung universitärer Forschung und Lehre
125
I. Die Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 5 Abs. 3 GG125
1. Das Hochschulurteil125
2. Weitere Entscheidungen128
a) Zum Normbereich128
b) Zu den Schranken132
c) Zur außeruniversitären Forschung133
3. Reaktion der Literatur auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung
134
II. Kritische Darstellung der Weiterentwicklung des Art. 5 Abs. 3 GG durch die überwiegende Meinung
137
1. Normbereich in sachlicher Hinsicht137
a) Wissenschaftsbegriff137
aa) Prinzipielle Offenheit des Wissenschaftsbegriffs137
bb) Entscheidend: die Methodik der Forschung139
cc) Kennzeichen der Wissenschaftlichkeit: Wahrheitssuche140
b) Umfang143
c) Einheit von Forschung und Lehre144
2. Normbereich in personeller Hinsicht148
a) Individuell148
b) Institutionell-organisatorisch150
3. Gewährleistungsdimensionen des Normbereichs151
a) Subjektiv- und objektivrechtliche Funktion von Art. 5 Abs. 3 GG151
b) Die Forschungsfreiheit zwischen individueller Freiheit und institutioneller Garantie
152
4. Eingriffsrechtfertigung154
a) Vorbehaltlosigkeit155
b) Kollision und Abwägung156
III. Vorläufige Folgerungen aus der Rechtsprechung des BVerfG
157
1. Keine generelle Einbeziehung der außeruniversitären Forschung157
2. Teilhabe an staatlicher Gewährleistung159
a) Außeruniversitäre Gewährleistungspflicht?159
b) Relativierung der universitären Gewährleistungspflicht?160
3. Grenzen und Schranken der Forschungsfreiheit162
4. Folgerung für die Stammzellenforschung162
IV. Grundlagen des Isolationsmodells164
1. Legitimation der Forschungsfreiheit im Isolationsmodell164
a) Philosophischer Hintergrund
164
aa) Aristotelisches Argument165
bb) Kantisches Argument165
cc) Baconsches Argument167
b) Die Sonderstellung der Universität167
2. Forschungsfreiheit als geistige Freiheit169
a) Forschungsfreiheit als Teil der Geistes- und Kommunikationsfreiheiten
169
b) Leitwissenschaft: die Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften171
c) Die institutionelle Trennung von Theorie und Praxis173
3. Ergebnis176
D. Resümee176
Drittes Kapitel: Die Realität von Forschung
177
A. Die Gegenwart der Forschung177
I. Legitimation von Forschung heute178
II. Wissenschaft und Technik in der Gegenwart181
III. Forschungsbereiche183
IV. Wandel der Forschung184
1. Der Wandel zur „Wissensgesellschaft“ und zur „Wissensökonomie“185
2. Eine neue Leitwissenschaft: die Biowissenschaften187
3. Die Janusköpfigkeit wissenschaftlich-technischer Entwicklung190
a) Die Ambivalenz von Forschung190
aa) Forschung und Risikogesellschaft191
bb) Gefahr und Risiko193
cc) Das Problem des Nichtwissens194
dd) Das Risiko der Macht des Geldes196
b) Ambivalenz der Forschungsfreiheit197
c) Folge: Gesellschaftliches Kontrollbedürfnis198
4. Forschung und Kommerz200
a) Forschungsfinanzierung200
aa) Zahlen200
bb) Der Trend201
b) Ökonomisierung des Wissens203
c) Proprietarisierung des Wissens204
5. Der grundlegende Wandel akademischer Forschung206
a) Die Hochschulen im 21. Jahrhundert206
b) Stärkung oder Schwächung der Autonomie?214
c) Drittmittelabhängigkeit der Hochschulen216
d) Bedeutungsverlust universitärer Forschung218
V. Ergebnis: Technisierung und Ökonomisierung der Forschung
221
B. DerWiderspruch in der überwiegenden Meinung221
I. Die Ausdünnung der Forschungsfreiheit223
1. Illusion selbstlose Forschung224
a) Idealistische Forschung224
b) Reputation als Belohnungssystem226
c) Belohnungssysteme und Organisationszweck227
2. Eindimensionale Erstreckung des Art. 5 Abs. 3 GG auf alle Forschungsbereiche
228
3. Schutz gefährlicher (risikobehafteter) Forschung?230
4. Schutz freier Wissenschaft durch die Wissenschaftsfreiheit?232
a) Notwendige Voraussetzungen freier Forschung232
b) Konträr: Beispiel Drittmittelforschung und neue Professorenbesoldung234
c) Außeruniversitäre Forschung238
II. Ergebnis: Exzessiver statt intensiver Schutz240
C. Das „Integrationsmodell“: Integration aller Felder des Lebensbereichs „Forschung“ in die abwehrrechtliche Dimension der Forschungsfreiheit
241
I. Der Lebensbereich Forschung, das soziale System Wissenschaft und der Normbereich von Art. 5 Abs. 3 GG
242
II. Adaption von Art. 5 Abs. 3 GG durch neuere Ansätze in der Literatur
243
1. Die Verantwortung des Forschers243
a) Ethische Limitierung243
b) Sozialbindung der Forschungsfreiheit244
c) Schrankenkonkretisierung245
2. Einbeziehung objektivrechtlicher Grundrechtsgehalte245
a) Staatlich organisierte außeruniversitäre Forschung246
b) Privat organisierte außeruniversitäre Forschung247
c) Schutz kommerzieller außeruniversitärer Forschung249
aa) „Pecunia non olet“249
bb) Kritik251
3. Ergebnis252
4. Autonomie und Transparenz als Voraussetzung für Wissenschaftlichkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 3 GG
253
a) Voraussetzung der Autonomie von wissenschaftlichen Organisationen253
b) Voraussetzung der Transparenz von Wissenschaft255
5. Problemlösungspotential der neueren Ansätze256
D. Resümee256
Viertes Kapitel: Die Zukunft der Forschung und die Gefährdung ihrer Freiheit
257
A. Gesellschaftspolitische Anforderungen an wissenschaftliche Forschung und Lehre
258
I. Forschung zwischen Utilitarismus und Kulturstaat259
1. Erste Alternative: Eine utilitaristisch-ökonomisierte Forschung259
2. Zweite Alternative: Eine kulturstaatliche Wissenschaft262
3. Eine Parallele: Softwarepatente oder Open Source266
II. Wissenschaft als Markt und als Betrieb269
1. Wissenschaft als Markt269
2. Wissenschaft als Betrieb270
3. Nachfrage- und angebotsorientierte Wissenschaftspolitik272
4. Ergebnis273
B. Das Versagen der Grundrechtsdogmatik: grenzen- und wirkungslose Grundrechte?
274
I. Eingriff und Beeinträchtigung bei mehrdimensionalen Freiheitsproblemen
275
II. Dimensionen und Inhalt der Grundrechte276
1. Der Stand der grundrechtsdogmatischen Diskussion276
a) Grundrechte als Abwehrrechte277
b) Die sog. objektivrechtliche Dimension der Grundrechte278
aa) Grundrechte als objektiv wertentscheidende Normen279
bb) Die Schutzpflicht280
cc) Grundrechte als Prinzipien283
c) Kritik: Die Gefahr des Jurisdiktionsstaats285
d) Renaissance des Abwehrrechts?288
2. Stellungnahme: Doppelcharakter der Grundrechte289
3. Die Forschungsfreiheit und die Schutzpflicht des Staates291
4. Ergebnis293
III. Vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte und Grundrechte Dritter
294
1. Das Problem vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechte294
a) Kollisions- und Abwägungslösung295
b) Schrankenübertragung297
c) Immanente Kollisionslösung300
2. Ergebnis302
IV. Die Forschungsfreiheit als vorbehaltlos gewährtes Grundrecht
303
1. Die Vorbehaltlosigkeit konfliktträchtiger Forschung303
2. Ein besonderer Schutz vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechte306
3. Forschung und die Bedeutung der Rechte Anderer308
a) Erlaubte Inanspruchnahme der Rechte Dritter309
b) Inanspruchnahme von Gütern der Allgemeinheit312
c) Eigenmächtige und rechtswidrige Inanspruchnahme314
d) Risiko einer Inanspruchnahme317
aa) Erlaubte, gefährliche und riskante Handlungen317
bb) Fragwürdige Inanspruchnahme318
4. Ergebnis319
V. Konsequenz der herrschenden Grundrechtsdogmatik320
C. Lösungsmöglichkeiten321
I. Versagen des Rechts – Konjunktur der Ethik?321
1. Der Ruf nach mehr Ethik322
2. Ethische Normen im Recht324
3. Mehr Verantwortung in der Forschung durch mehr Forschungsfreiheit
328
II. Anwendung des historischen Wissenschaftsverständnisses329
1. Art. 5 Abs. 3 GG ausschließlich für universitäre Forschung?329
2. Wissenschaftsfreiheit als reine Kommunikationsfreiheit?331
a) Kommunikation und Experiment331
b) Exklusion des Experiments333
3. Einwände gegen die Exklusion außeruniversitärer und experimenteller Forschung
335
III. Schutzpflicht des Staates für die Freiheit außeruniversitärer Forschung
337
IV. Ausweg: Die Verdichtung der Forschungsfreiheit339
1. Keine Parallele: Kunst und Kommerz339
2. Präzisierung des Normbereichs unter Beachtung der Eigengesetzlichkeiten der Wissenschaft
342
a) Primat des Rechts343
b) Vom Lebensbereich Forschung zum Normbereich Forschung344
c) Konkrete Ansatzpunkte einer Normbereichspräzisierung346
D. Resümee348
Fünftes Kapitel: Das „Differenzierungsmodell“ – Rekonstruktion des Normbereichs von Art. 5 Abs. 3 GG unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 1 GG349
A. Grundgedanken des „Differenzierungsmodells“349
I. Ergebnis der Differenzierung: Die Spiegelbildlösung349
II. Ausgangspunkte der Differenzierung351
1. Die Funktion des Art. 5 Abs. 3 GG351
2. Unterscheidung: Erkenntnisgewinnung und Erkenntnisverwertung354
3. Tatsächliche und rechtliche Untrennbarkeit von Wissenschaft und Technik
354
4. Wechselwirkungszusammenhänge355
B. Die wirtschaftliche Verwertung von Wissen356
I. Schutz des geistigen Eigentums358
1. Das Problem der Verwendung des Begriffs „geistiges Eigentum“358
2. Schutz und Ausgestaltung360
3. Das Patentrecht als wesentliche Ausprägung des geistigen Eigentums363
a) Wissenschaftliches Wissen364
aa) Schutz durch das Urheberrecht364
bb) Bedeutung des Urheberrechts für die Wissenschaft365
b) Technisches Wissen367
aa) Schutz durch das Patentrecht367
bb) Bedeutung des Patentschutzes in der Forschung367
cc) Erstes Beispiel: das Arbeitnehmererfindungsgesetz369
dd) Zweites Beispiel: die Biopatentrichtlinie und ihre Umsetzung in nationales Recht
372
(1) Das grundsätzliche Problem373
(2) Insbesondere: Patentierung von menschlichen Gensequenzen375
(3) Wirkungen des Biopatentrechts auf Wissenschaft und Gesellschaft377
II. Beschränkung der Forschungsfreiheit durch den Schutz geistigen Eigentums
378
1. Das patentrechtliche Versuchsprivileg und „research tools“378
2. Vermietete Forschungsfreiheit382
a) Direktionsrecht und Betriebsgeheimnis382
b) Forschungsfinanzierung und die vertragliche Bindung unabhängiger Forschungseinrichtungen
385
III. Inkompatibilität des geistigen Eigentums mit dem System Wissenschaft
385
1. Wissenschaft als soziales System386
2. „Kommunismus“ der Wissenschaft389
C. Der Schutz wissenschaftlicher Forschung durch Art. 5 Abs. 3 GG
393
I. Konsequenz: Recht auf Schutz durch Art. 5 Abs. 3 GG ist abhängig von der Wissenschaftlichkeit der Forschung
394
1. Wissenschaftsadäquate und wissenschaftsfremde Zwecke394
2. Die Schutzintensität der Forschungsfreiheit395
3. Schutz des Art. 5 Abs. 3 GG nur für zweckungebundene Forschung396
4. Andere Grundrechte, deren Normbereichseröffnung vom Zweck des Handelns abhängt
398
a) Die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG)399
b) Die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
399
c) Ergebnis401
5. Problem: Einordnung grundrechtlich relevanter Handlungen402
II. Objektive Maßstäbe der Wissenschaftlichkeit403
1. Voraussetzungen für die Einbeziehung in den Normbereich von Art. 5 Abs. 3 GG
403
a) Ergänzung und Begrenzung des methodologischen Forschungsbegriffes durch soziale Maßstäbe
403
b) Der Maßstab: die Eigengesetzlichkeit freier Wissenschaft403
aa) Offenheit und Unabgeschlossenheit von Wissenschaft403
bb) Bedeutung der Publizität in der Wissenschaft404
(1) Unabdingbarkeit des Publizitätserfordernisses für den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess
404
(2) Publizität durch Patentierung?407
(3) Validierung durch technische Umsetzung, „Innovation“ und „Implementation“?
410
(4) Normative Kraft des Faktischen?411
cc) Kreativität und Interdisziplinarität412
dd) Autonomie413
ee) Verbot einer „Tendenzwissenschaft“416
ff) Ergebnisse417
2. „Verbrauchende Forschung“418
3. Übertragbarkeit von Art. 5 Abs. 3 GG auf außeruniversitäre Organisationen
419
D. Ergebnisse424
I. Rechtsfolge: Bei Nichterfüllung der Maßstäbe Exklusion aus Art. 5 Abs. 3 GG
424
1. Modifizierte Drittwirkung von Art. 5 Abs. 3 GG424
2. Darlegungslast425
a) Darlegungslast bei nichtpublizierender, nichtautonomer oder rechtsgüterbeeinträchtigender Forschung
425
b) Entkräftung grundsätzlicher Gegenargumente426
3. Gewährleistungsbereich externer und interner Forschungsfreiheit427
4. Schutzpflicht des Staates für die Wahrung freier Forschung428
a) Allgemein428
b) Ein Privilegierungs- bzw. Abstandsgebot für die Wissenschaft?429
5. Auswirkungen auf privatrechtliche Arbeitsverhältnisse: Wahlrecht der Forschungsorganisation und des Forschers
430
II. Weitere Ergebnisse431
1. Schutz exkludierter Bereiche des Lebensbereichs Forschung durch andere Grundrechte
431
2. Weitere konkrete Folgen der Normbereichsbestimmung431
a) Lösung der Beispielsfälle aus dem Ersten Kapitel432
b) Verfassungswidrigkeit von Maßnahmen der Hochschulreform433
aa) § 42 Arbeitnehmererfindungsgesetz433
bb) § 25 HRG und Drittmitteleinwerbung436
cc) Weitere Maßnahmen der Hochschulreform436
c) Erweiterung des § 11 Nr. 2 PatG437
d) Folgen für die Forschungsförderung438
e) Folgen für die Abgrenzung zwischen Entdeckung und Erfindung im PatG
439
f) Folgen für das Ausgangsproblem der Embryonenforschung439
E. Resümee440
Zusammenfassende Thesen442
Literaturverzeichnis446
Sachwortverzeichnis472

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