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Geldanlageformen - Wertpapiere, Börse, Altersvorsorge

Wertpapiere, Börse, Altersvorsorge

AutorJulia Stamm
VerlagGRIN Verlag
Erscheinungsjahr2006
Seitenanzahl95 Seiten
ISBN9783638507769
FormatePUB/PDF
Kopierschutzkein Kopierschutz/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis20,99 EUR
Examensarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Didaktik - BWL, Wirtschaftspädagogik, Note: 1,0, Universität Passau, 22 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vermögensanlage in Wertpapieren rückt für den privaten Anleger mehr und mehr in den Vordergrund. Allerdings wird es durch die Anzahl und Komplexität der am Kapitalmarkt angebotenen wertpapierbezogenen Anlageformen zunehmend schwieriger eine passende Anlageentscheidung zu finden. Im Folgenden soll ein Gesamtüberblick über die wichtigsten Formen der Vermögensanlage in Wertpapieren vermittelt werden. Die Analyse beschränkt sich auf die Geldanlage in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und Investmentfonds.

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Leseprobe

2. Anlage in Bausparverträgen, Lebensversicherungen und staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten

 

Wenn man den Ergebnissen der ersten Save-Studie in Deutschland traut, so schätzen die meisten Befragten ihre Lebenslage recht positiv ein. Die Deutschen Haushalte haben genügend Einkommen zur Verfügung, um zu sparen, und sie sehen die Zukunft durchaus positiv genug, um sparen zu wollen. Knapp zwei Drittel der deutschen Haushalte sind sparfähig. Allerdings reicht auch jedem fünften Haushalt das Einkommen im Monat öfter oder nie aus. Durchschnittlich sparen die Deutschen zwischen 8 und 12 % ihres Nettohaushaltseinkommens. Diese Ersparnisse häufen sich zu einem beträchtlichen Vermögen, das man in Finanz- und Realvermögen unterscheidet. Das Finanzvermögen ist der Wert aller Finanzanlagen, also die Summe aus Sparguthaben, Bausparguthaben, Rückkaufswert der Kapitallebensversicherungen und Privatrenten, festverzinslicher Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds, Investmentfonds und Immobilienfonds. Das Realvermögen stellt den Wert der selbst genutzten Immobilien dar.

 

Neben der Vorsorge für erwartete Einkommenseinbußen sind der Erwerb eines Eigenheims, das Abtragen von Schulden, die Vorsorge für das Alter, Urlaubsreisen, große Anschaffungen wie Auto oder Möbel, Unterstützung der Kinder oder Enkel, das Ausnutzen staatlicher Förderungsmöglichkeiten oder späteres Vererben wichtige Gründe, warum Haushalte sparen. Ein besonderer Blick ist auf das Sparmotiv der Altersvorsorge zu werfen. Der Anteil der Haushalte, die einen Teil ihres Einkommens in Spareinlagen, wie Privatrente und Kapitallebensversicherungen investieren, ist doppelt so hoch bei Haushalten, die eine eigene Altersvorsorge für wichtig halten. Diese Gruppe legt zu 13,3 % Geld zur Altervorsorge in Spareinlagen an, 24,9 % in Aktien und Wertpapieren und 24,9 % in langfristige Konsumgüter, wie Auto und Möbel. Grundsätzlich ist die Anlage des Ersparten in Deutschland recht konservativ. Etwa 70 % der Haushalte haben konventionelle Spareinlagen, etwa 40 % Bausparverträge und Kapitallebensversicherungen und nur weniger als 20 % der Haushalte haben festverzinsliche Wertpapiere. 30 % besitzen Aktien, Aktienfonds oder Immobilienfonds. Die befragten Haushalte gehen bezüglich Geldanlage demnach wenig Risiko ein.

 

Abschließend lässt sich sagen, dass gerade die Reform der Sozialversicherung, begonnen mit der sogenannte „Riester-Rente“ in Zukunft immer mehr Gewicht auf Eigenvorsorge legen wird. Gerade deshalb ist es besonders wichtig bereits die Schüler mit diesem Thema zu konfrontieren.[15]

 

2.1 Bausparen

 

Bausparen hat das Ziel ein Wohngebäude, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zinsgünstig zu finanzieren. Grundgedanke des Bausparens ist die Idee der Selbst- bzw. Gemeinschaftshilfe. In der ersten Phase, der Sparphase, sammeln die Bausparer durch Spareinlagen Eigenkapital auf Bausparkonten an. Die Bauspareinlagen fließen zusammen mit den Tilgungsrückflüssen in die sogenannte Zuteilungsmasse. In der Zuteilungsphase, also bei der Zuteilung und Annahme der Zuteilung, wird die vertraglich vereinbarte Baussparsumme zur Verfügung gestellt. Der Bausparer kann ohne  Kündigung über das Bausparguthaben verfügen. Die Bausparsumme setzt sich aus dem angesparten Guthaben und einem zinsgünstigen und gesicherten Bauspardarlehen zusammen. In der letzten Phase, der Darlehensphase, wird das ausgezahlte Darlehen in monatlichen Raten getilgt. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen, also von Kreditinstituten, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und den Bausparern aus den angesammelten Beiträgen Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren, betrieben werden. Bausparkassen sind meist Verbundunternehmen von Versicherungen und Kreditinstituten. Zu den wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen gehört unter anderem der Kauf eines Baugrundstücks, Kauf, Bau oder Umbau von Wohngebäuden, Ausbau- oder Reparaturmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, aber auch Inanspruchnahme der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der staatlichen Sparförderung und die Vermögensbildung durch verzinsliche Geldanlage.

 

Bausparen wird staatlich gefördert durch die Arbeitnehmer-Sparzulagen für vermögenswirksame Leistungen und durch Wohnungsbau-Prämien. Begünstige Personen sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

 

Die Sparhöchstbeträge für die Wohnungsbauprämie sind 512 Euro je Kalenderjahr für Alleinstehende und 1024 Euro für Verheiratete. Die Wohnungsbauprämie beträgt momentan 8,8 % der erbrachten Sparleistung, allerdings nur, wenn die Sparleistung im Kalenderjahr mindestens 43 Euro beträgt.

 

Die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen kann ganz oder teilweise vom Arbeitsgeber übernommen werden. Der mit maximal 9% geförderte Betrag pro Jahr beträgt momentan 470 Euro. Die Festlegungsfrist beträgt bei Bausparverträgen 7 Jahre, bei Wohnbau-Sparverträgen 3-6 Jahre und bei Baufinanzierungsverträgen 3-8 Jahre.

 

Grundsätzlich lässt sich also sagen, dass die höchstmögliche staatliche Förderung bei Bausparbeiträgen durch die Ausnutzung des Höchstbetrages von 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1024 Euro bei Verheirateten und bei den vermögenswirksamen Leistungen durch die Ausnutzung des Höchstbetrages von 470 Euro/Jahr je Arbeitnehmer erreicht werden kann. [16]

 

2.2 Lebensversicherungen

 

„Versicherungen sollen den Einzelnen vor den wirtschaftliche Folgen beim Eintritt von Schadensereignissen schützen. Lebensversicherungen dienen der Absicherung des wirtschaftlichen Risikos, das sich aus der Unsicherheit über die Dauer des menschlichen Lebens ergibt.“[17]

 

Lebensversicherungen werden unter anderem zum Aufbau einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung, zur Bildung von Vermögen mit garantiertem Zuwachs aber auch zur Nutzung von Steuervorteilen abgeschlossen. Gegen die Zahlung eines Einmalbetrages oder gegen Zahlung laufender Prämien wird Lebensversicherungsschutz gewährt. Je nachdem, wie der Vertrag vereinbart wurde, kann die Versicherungsleistung im Todes- oder Erlebensfall in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder in Form regelmäßiger Zahlungen fällig werden. Man unterscheidet drei Formen von Lebensversicherungen: Die Risikoversicherung, die Kapitalversicherung und die Rentenversicherung.

 

Bei der Risikoversicherung wird während einer vereinbarten Vertragszeit das Todesfallrisiko einer Person versichert. Ist die Vertragszeit abgelaufen wird keine Leistung mehr aus der Versicherung gezahlt.

 

Die Kapitalversicherung hingegen kann auf den Todesfall, den Todes- und Erlebensfall oder auf einen festen Auszahlungstermin abgeschlossen werden. Im ersten Fall wird beim Tod der versicherten Person die Versicherung fällig. Sie kann unter anderem zur Versorgung Hinterbliebener oder zur Deckung der Erbschaftssteuer dienen. Im zweiten Fall, der sogenannten gemischten Versicherung wird die Versicherungsleistung beim Tod oder spätestens bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer fällig. Sie verbindet Altersvorsorge und Hinterbliebenenversorgung und ist somit die am häufigsten vorkommende Art der Lebensversicherung.

 

Bei der Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin ist die Fälligkeit der Versicherungsleistung auf einem bestimmten Termin fixiert. Ein Beispiel dafür ist eine Ausbildungsversicherung, d.h. der Auszahlungstermin ist auf den voraussichtlichen Beginn der Ausbildung abgestellt.

 

Die dritte Form der Lebensversicherung, die private Rentenversicherung, stellt einen Ersatz bzw. eine Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Beginn wird vertraglich vereinbart. Sollte der Versicherte während der Einzahlungszeit sterben, so werden die angesparten Beträge erstattet.

 

Bei einem Abschluss einer Lebensversicherung sollten auch die steuerlichen Begünstigungen in Betracht gezogen werden. Beiträge zu privaten Lebensversicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Allerdings dürfen bestimmte Höchstbeträge nicht überschritten werden. Zudem unterliegen Zins- und Überschussanteile einer Lebensversicherung nicht der Einkommenssteuer. Allerdings muss in diesem Fall die Versicherungsleistung nach Ablauf von 12 Jahren ausgezahlt werden. [18]

 

2.3 Staatlich geförderte Altersvorsorge: Riester-Rente[19]

 

Die Bezeichnung "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Soziales die Rentenreform politisch umsetzte. Der offizielle Begriff lautet "zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge". Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Während des aktiven Arbeitslebens werden Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds eingezahlt. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

 

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