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Katharina von Bora (Die Lebensgeschichte der Lutherin)

Biografie der Frau an der Seite von Martin Luther

AutorAlbrecht Thoma
Verlage-artnow
Erscheinungsjahr2015
Seitenanzahl278 Seiten
ISBN9788026843436
FormatePUB
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis1,99 EUR
Dieses eBook: 'Katharina von Bora (Die Lebensgeschichte der Lutherin)' ist mit einem detaillierten und dynamischen Inhaltsverzeichnis versehen und wurde sorgfältig korrekturgelesen. Katharina von Bora (1499-1552), genannt die Lutherin, war die Ehefrau des deutschen Reformators Martin Luther. Am 13. Juni 1525 wurden Katharina von Bora und Martin Luther von Johannes Bugenhagen im Schwarzen Kloster getraut. Die Hochzeitsfeier fand am 27. Juni statt. Das Paar richtete sich in diesem ehemaligen Augustinerkloster in Wittenberg ein, das Kurfürst Johann der Beständige den Reformatoren zur Verfügung gestellt hatte. Katharina von Bora verwaltete und bewirtschaftete die umfangreichen Ländereien, betrieb Viehzucht und eine Bierbrauerei, um Luther, seine Studenten und Gäste zu verköstigen. In Zeiten der Pest führte sie zudem ein Hospiz, in dem sie mit anderen Frauen Kranke pflegte. Katharina war Martin Luther in seinen persönlichen Problemen eine große Hilfe. Durch die Beherbergung von Studenten, die zahlreiche Aussprüche Luthers aufschrieben, beugte sie wirtschaftlichen Nöten vor. Katharina und Martin Luther hatten sechs Kinder. Albrecht Thoma (1844-1915) war deutscher evangelischer Theologe und Schriftsteller.

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Leseprobe

2. Kapitel


Im Kloster.


Wenn heutzutage ein armes Mädchen aus besseren Ständen versorgt werden soll, das nicht auf große Mitgift und darum auf Verheiratung rechnen und somit dem natürlichen weiblichen Beruf, dem Familienleben, voraussichtlich entsagen muß, so kommt es in eine Anstalt und bildet sich zur Lehrerin oder dergleichen aus. Im Mittelalter kam so ein armes Fräulein, dessen Ausstattung die schmalen Erbgüter der Stammhalter und Schwestern noch mehr geschmälert hätte, zur Versorgung ins Kloster. Die alten Klöster (der Benediktiner, Cisterzienser, Bernhardiner) wurden so Versorgungsanstalten[20]. Es waren adelige Stifter, fromme Anstalten der Vorfahren, worin „ehrsame“ (d.h. adelige) Jungfrauen Gott dienen und für die Seelen der Lebenden und Verstorbenen beten sollten[21]. Statt des jetzigen „geistigen“ Berufs zum Wirken in der Welt für lebendige Menschen diente damals der „geistliche“ Beruf zur Verehrung Gottes und der Heiligen, zum ewigen Seelenheil der Lebenden, namentlich aber der toten Anverwandten im Fegefeuer. Statt der heutigen freien und doch nicht immer freiwilligen Entschließung zu einem selbstgewählten Beruf, der freilich immer nur bedingungsweise und auf Zeit ergriffen wird, galt es damals die „ewige“ unwiderrufliche „Vergelübdung“ auf Lebenszeit; statt der „Emanzipation“, welche einer außer dem Familienleben stehenden Jungfrau heute mehr oder weniger wartet, harrte ihrer damals die „Klausur“, die Einschließung in die Klostermauern in einem streng geschlossenen Verband, dem „Orden“, unter dem straffen Bande der „Regel“, der Klostersatzungen.

Nach Begabung und Neigung zu diesem geistlichen Beruf wurde da wenig gefragt, und es konnte auch keine Rücksicht darauf genommen werden[22]. Dazu war in diesen Zeiten die elterliche Autorität, namentlich über Töchter, viel zu groß, und der Familiensinn in solchen adeligen Häusern war ein zu stark ausgeprägter, als daß sich ein Glied in individueller Neigung gegen das Herkommen und die Familiensitte wie gegen die Forderungen der Existenzbedingungen seines Geschlechts aufgelehnt hätte. Nach den kirchlichen Bestimmungen galt der Grundsatz: „Einen Mönch macht entweder die elterliche Vergelübdung oder die eigene Einwilligung“[23], also in erster Linie die Bestimmung der Eltern! Diese hielten es eben für eine standesgemäße Versorgung und zugleich für einen „guten seligen Stand“, wie eine Nonne aus dieser Zeit erklärt[24].

Zudem wurden die Töchter in einem Alter in das Stift gethan, wo von einer Willensentscheidung gar keine Rede sein konnte[25]. Die Mädchen waren noch Kinder. Der Eintritt konnte schon im sechsten Lebensjahr geschehen; viele kamen auch später hinein, wenn sich die Familienverhältnisse durch Wachstum der Kinderzahl, Tod der Mutter und dergleichen anders gestalteten. Aber auch in noch früherem Alter wurden „Kostkinder“ aufgenommen, welche dann auch oft Klosterjungfrauen wurden.

„Es ist eine hohe Not und Tyrannei, daß man leider die Kinder, sonderlich das schwache Weibervolk und junge Mädchen in die Klöster stößet, reizet und gehen läßt“ — so äußert sich Luther gerade über das Kloster, worin sich Katharina von Bora befand, und ruft entrüstet aus: „O die unbarmherzigen Eltern und Freunde (Verwandten), die mit den Ihren so schrecklich und greulich verfahren!“[26]

Nicht anders erging es auch der Tochter aus dem verarmten Hause Bora. Katharina ward ins Kloster geschickt — gefragt wurde das Kind natürlich nicht; es geschah „ohne ihren Willen“, wie denn Luther im allgemeinen von ihr und ihren Mitschwestern von Verstoßung ins Kloster redet und von Zwang. Er fragt bei dieser Gelegenheit seine Zeitgenossen: „Wie viel meinst du, daß Nonnen in Klöstern sind, die fröhlich und mit Lust ungezwungen ihren Gottesdienst thun und Orden tragen? Unter tausend kaum eine. Was ist's, daß du solches Kind läßt also sein Leben und alle seine Werke verlieren?“[27]

Katharina kam vielleicht schon mit dem 6. Lebensjahr ins Kloster; denn in ihrem sechsten Lebensjahr verschreibt Jan von Bora auf Lippendorf alle seine Güter allda seiner — vielleicht in diesem Jahr geheirateten zweiten — Ehefrau. Jedenfalls war Katharina im zehnten Lebensjahr (1509) schon Klosterjungfrau; und zwar nicht mehr die jüngste, sondern die zweitjüngste von den Aufgenommenen und blieb noch lange Jahre (bis 1516) die vorletzte in der Reihe der Schwestern[28].

Klöster gab es damals genug im Land: es wurden allein im Meißnischen gegen 30 Nonnenklöster gezählt[29]. In welches Kloster Katharina eintreten sollte, das stand von vornherein fest: es mußte das adelige Cisterzienserinnen-Kloster „Marienthron“ oder „Gottesthron“ Nimbschen bei Borna im Kurfürstentum Sachsen sein[30]. Denn hier war eine Muhme von Vaterseite, vielleicht Vatersschwester Magdalene von Bora schon lange Zeit Klosterjungfrau und bekleidete von 1502-8 das Amt einer Siechenmeisterin, d.h. Krankenwärterin der Nonnen. Außerdem waren, scheint es, noch zwei Verwandte aus der mütterlichen Familie der Haubitz da: eine ältere Margarete und eine jüngere Anna.

Das Kloster Nimbschen hat eine hübsche Lage. Eine Stunde unterhalb, nachdem die beiden Mulden, die Zwickauer von Süden und die Freiberger von Osten her zusammengeflossen sind zu der großen Mulde, erweitert sich das enge Flußthal zu einer viertelstundebreiten ebenen Aue, welche die Form eines länglichen Blattes hat und eine halbe Stunde lang ist. Am Ostufer zieht sich eine schroffe Felswand aus Porphyr hin, an welche das Muldebett sich anschmiegt; im Westen begrenzt eine niedrige, sanfter ansteigende, waldbewachsene Hügelkette den Werder. Ueber der nördlichen Blattspitze, die scharf durch die zusammenrückenden Felswände abschließt, erhob sich eine Burg und jenseits der Thalsperre, ungesehen von der Aue aus, liegt die Stadt Grimma; an dem obern Ende der Aue, unmittelbar am Fuße des westlichen Waldhügels, stand das Kloster. Es war also abgelegen von der Welt, abgeschlossen durch die beiden Hügelreihen, nur mit dem Blick auf die stille ruhige Aue. Drüben floß die Mulde ungesehen tief in ihren Ufern, überragt von der Felswand, hüben erhob sich der hügelige Klosterwald. Nordwärts davon schimmerte ein ziemlich großer Teich, welcher die leckere Fastenspeise barg.

Aus dem Hügel unmittelbar neben dem Kloster waren die schmutzig braunen Porphyrsteine gebrochen, mit welchen die Mauern und Klostergebäude aufgebaut waren; ein Graben an diesem Hügel hin verhinderte noch mehr den unbefugten Zutritt.

Das Klostergebäude war sehr umfangreich, denn so eine alte Cisterzienser-Abtei bildete eine Welt für sich: nach alter Regel mußte das Kloster alle seine Bedürfnisse selber durch eigene Wirtschaft befriedigen[31]. Daher gab es neben dem eigentlichen „Gotteshaus“, wie ein geistliches Stift genannt wurde, noch allerlei Wirtschaftsgebäude: Ställe für Pferde, Rinder, Schweine, Geflügel mit den nötigen Knechten und Mägden, Hirten und Hirtinnen für Füllen, Kühe, Schafe (das Kloster hatte deren 1800!), Schweine und Gänse; ferner Mäher, Drescher, Holzhauer, eine „Käsemutter“. Das Kloster selbst zerfiel in zwei Gebäudekomplexe: „die Propstei“ und die „Klausur“. Die Propstei schloß sich um den äußeren Klosterhof und umfaßte die Wohnung des Vorstehers oder Propstes, eines „Halbgeistlichen“, welcher mit „Ehren“ („Ehr“) angeredet wurde, dann die Behausung des Verwalters oder Vogts (Voit) samt dem Schreiber; ferner das „Predigerhaus“, in welchem die zwei „Herren an der Pforte“, d.i. Mönche aus dem Kloster Pforta, als Beichtväter wohnten, denn Pforta hatte die Oberaufsicht über Nimbschen. Ein Brauhaus, Backhaus, Schlachthaus, Schmiede, Mühle, Küche und Keller waren noch da, worin die verschiedenen Klosterhandwerker hausten und hantierten; auf dem Thorhaus saß der Thorwärter Thalheym. Ein „Hellenheyszer“ hatte die Oefen zu besorgen.

Es war eine gar umfangreiche Wirtschaft und ein großes Personal: 40-50
Leute waren in der Klosterzeit Katharinas von Bora täglich „über den
Hof“ zu speisen; und dazu mußten Löhne gezahlt werden, vom Oberknecht
mit 4 Schock 16 Groschen und Vorsteher mit 4 Schock an bis zur
Gänsehirtin, welche nur 40 Groschen bekam.

Um alle diese Personen zu besolden und neben den Klosterfrauen zu
speisen, brauchte es natürlich großer Einkünfte an Geld, Getreide,
Hühnern, Eiern u.s.w. von den Klosterdörfern und Höfen, außer den
Klostergütern, die vom Klosterpersonal selbst bewirtschaftet wurden.
Ferner hatten die Bauern noch gar manche Fronden mit Ackern, Düngen,
Dreschen, Mähen und Heuen, Schneiden, Holzmachen, Hopfen pflücken,
Flachs und Hanf raufen, riffeln und rösten, Schafscheren, Jagdfron
(Treiben bei der Jagd) wofür teilweise Essen und Trinken, bei der Jagd
auch Geld gereicht wurde.

Die Nonnen selbst wohnten in der „Klausur“, einem zweiten Gebäudekomplex, welcher im Viereck um einen kleinen Hof gebaut war und aus der Kirche, dem Refektorium (Speisehaus), dem Dormitorium (Schlafhaus mit den Zellen) und dem Konvent (Versammlungshaus) bestand. Die Abtei, die Wohnung der Aebtissin, welche nicht zur Klausur gehörte, war zwischen dieser und dem Propsthofe.

Hier im Kloster lebten nun einige vierzig Töchter adeliger Häuser aus verschiedenen Gegenden des kurfürstlichen und herzoglichen Sachsen. Dazu kamen noch ein halb Dutzend „Konversen“ oder Laienschwestern, die um Gottes willen, d.h. umsonst dienten. Ferner mehrere bezahlte „Kochmeide“,...

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