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Komm, Muschi spring - U-Haft in Freiburg

Was ein Freiburger Geschäftsmann während der Untersuchungshaft im Gefängnis erlebte - incl. U-Haft-ABC

AutorAdrian Tayl
VerlagBooks on Demand
Erscheinungsjahr2018
Seitenanzahl244 Seiten
ISBN9783746088051
FormatePUB
KopierschutzDRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis6,99 EUR
"Komm Muschi, spring" ist ein Bericht über die von einem Freiburger Geschäftsmann erlebte Untersuchungshaft im Gefängnis Freiburg. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) taucht er in eine ganz andere Welt als die bisher gewohnte Geschäftswelt ein. Wie es ist, in einem Raum eingeschlossen zu werden, dessen Tür innen keine Klinke hat und mit Mafiosi, Drogenhändlern und Geldautomatenknackern seine Zeit zu verbringen, schildert er nachdrücklich. Das Buch ist eine Pflichtlektüre für alle, die wissen wollen, wie es wirklich im Gefängnis ist. Aufgrund des Aufbaus und des U-Haft-ABCs ist es auch als Ratgeber für alle gedacht, denen selber Untersuchungshaft droht und die, die Angehörige im Gefängnis haben. Als Gefängnis-Ratgeber ebenso zu gebrauchen wie zur Wissenserweiterung, wie es in deutschen Gefängnissen wirklich zugeht.

Adrian Tayl hat jahrelang als Geschäftsmann in Freiburg gelebt. Er war als Prokurist und Geschäftsführer in verschiedenen Firmen erfolgreich tätig. Besuche internationaler Messen gehörten ebenso zu seinem Alltag wie der Auftritt im Nadelstreifenanzug. Von heute auf morgen landete er jedoch in Untersuchungshaft in der Freiburger Justizvollzugsanstalt (JVA). In seinem Buch "Komm Muschi, spring" berichtet er aus dieser Zeit.

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Leseprobe

Wie so eine Verhaftung abläuft


Einige Tage nach der Durchsuchung stand nun unser Kurzurlaub an. Um 13 Uhr sollte es ab Basel nach Teneriffa gehen. Für 1014 Tage. Gebucht mit EasyJet. Die Flugtickets gab es zum Sonderpreis sehr billig, - wir haben teilweise nur mit Handgepäck gebucht, damit es besonders preiswert ist. An so einem warmen Ort wie Teneriffa braucht man allerdings auch keine kofferverzehrende Vielzahl von Thermo-Unterhosen, sondern ein paar Shorts und T-Shirts und eine lange Hose reicht (zumindest für Männer). Die Koffer standen schon gepackt im Flur, einige hatte die Frau am Vorabend schon ins Auto geladen, um morgens dann schneller los zu können. 13 Uhr ging der Flug, also dachten wir, wenn wir um 11 Uhr am Flughafen sind, ist das zeitig genug. 10 Uhr losfahren sollte von Freiburg bis Basel auf jeden Fall reichen. Irgendeine Post musste noch vor dem Urlaub per Einschreiben weg, also fuhr ich nach dem Frühstück noch kurz zur Post, gab diese auf und fuhr wieder zurück zu unserer Wohnung. Beim Einfahren in die unter unserem Haus befindliche Tiefgarage bemerkte ich allerdings wie plötzlich ein Wagen dicht hinter mir mit Karacho auch die schräge Abfahrt hinunterfuhr. Ich wunderte mich, da die sonstigen Mitbewohner des Mehrfamilienhauses ansonsten weder James Bond – Allüren noch Raser-Eigenschaften aufwiesen und dachte mir, ich werde jetzt entweder überfallen oder es ist Polizei, weil ich irgendwo zu schnell gefahren bin. Ich parkte also in unserer Parklücke ein und stelle im Spiegel fest, dass das mir nachgefahrene Auto, ein Mercedes-Modell in Silber quer hinter unserem Auto stand. So, dass ich wohl nicht mehr wegfahren konnte, was ich ja auch gar nicht vorhatte.

Nachdem ich mich von meinem Gurt befreit hatte und ausgestiegen war, stelle ich fest, dass rechts und links von diesem Auto jeweils ein Herr im Karohemd stand. Beide im mittleren Alter wie ich selbst, beide schienen irgendwie nervös und nestelten am Hosenbund herum. Noch bevor einer zu sprechen anfing, analysierte ich in Millisekunden die Situation und erkannte, dass dies kein Überfall ist: Die Täter sahen deutsch und ordentlich aus, waren nicht tätowiert, die Hemden waren gebügelt und die Oberarme sahen nicht so aus wie meine Beine. Ergo: Weder aus dem Türsteher-Milieu, noch von den Hells Angels. Außerdem standen die mit gesundem Abstand zu mir und schienen eher Angst vor mir zu haben als ich vor denen.

Und schon stellte sich einer vor, sinngemäß „Polizei, Sie sind Herr … Sie wissen sicher, warum wir hier sind…wir haben einen Haftbefehl…“

Ich fragte, ob dies denn keine Verwechslung sei.

„Nein“ war die Antwort, ich könnte mir den Haftbefehl auch durchlesen und als Beschuldigter müsste ich auch nichts sagen. Eine Belehrung wie im Lehrbuch.

Nachdem ich feststellte, dass einer von beiden mit der Hand zu seiner Pistole im Hosenbund ging (wohl, um im Notfall diese schnell ziehen zu können), machte ich darauf aufmerksam, dass ich nicht von der Mafia und auch kein Drogendealer sei. Ich bot an, dass wir gerne hoch in die Wohnung gehen können, wo meine Frau sicher schon auf meine Rückkehr wartet, weil wir in Urlaub fliegen wollen. Dort können wir das gerne klären.

Dies sei aber gegen die Dienstvorschrift und auch nach einer Durchsuchung meinerseits auf Waffen wollte man nicht mit mir in die Wohnung gehen. Die Vorschriften sprächen dagegen. Sie müssten erst Verstärkung rufen. Zwei bewaffnete Männer waren wohl nicht genug, um einen unbewaffneten Zivilbürger festzunehmen. Man schien mit Weiterungen zu rechnen.

Zwischenzeitlich kamen die ersten Nachbarn in die Tiefgarage, die zur Arbeit wollten. Ich grüßte freundlich wie immer, fand die Situation aber etwas befremdlich. Das Handy des Polizisten, mit dem er Verstärkung rufen wollte, funktionierte in der Tiefgarage aber nicht, also mussten wir raus auf die Straße. Die Einfahrt rauf und auf den Bürgersteig.

Ich dachte nur „wie peinlich“ und stellte mich mit den Herren auf den Bürgersteig vor unserem Haus. Hier ging dann das Handy des Polizisten und er konnte Verstärkung rufen, damit die Polizisten dann ca. zu fünft oder sechst waren und mich (alleine) in die Wohnung begleiten konnten. Es hätte ja sein können, dass dort 4 bewaffnete Al-Kaida-Kämpfer mit dem MG auf die warteten oder ich die beiden bewaffneten Polizisten zu überwältigen versuche. Ich wusste nur nicht, warum.

Schließlich kamen noch drei oder vier Mann Verstärkung, - so genau weiß ich es gar nicht mehr. Sie waren dann zu fünft oder sechst und trauten sich dann mit mir in die Wohnung. Ich nahm wie immer den Aufzug, was die Polizisten für keine gute Idee hielten. Ein Teil ging die Treppen. Ich fuhr mit einem anderen Teil Aufzug. Die Herren standen unter höchster Anspannung. Man sah in den Gesichtern und am ganzen Körper die Anspannung und, dass sie wohl schon Situationen erlebt hatten, wo der Delinquent gewalttätig wurde. Oben vor der Wohnung angekommen, schloss ich die Tür auf und meine Frau – noch halb verschlafen – öffnete die Tür und sah hinter mir eine Horde Männer. Ich eröffnete die Konversation mit „Hallo Schatz, hier sind ein paar Herren der Polizei, lass uns mal rein, die Herrschaften wollen mich verhaften“

Meine Frau hat ein feines Gespür dafür, wann ich Späße mache und wann eher nicht und hat verstanden, dass das eher unwitzig gemeint war. Ein Polizist händigte mir den Haftbefehl aus. Mehrere DINA4-Blätter hintereinander, die in blutrot gehalten sind, damit es wohl eindringlicher wirkt oder auf Behördenschreibtischen schneller gefunden wird.

Haftbefehl aus Grimms Märchen:

Ich lese mir das Ding schnell durch und denke direkt am Anfang „stimmt doch gar nicht“. Im Haftbefehl stand u.a. bei Familienstand „ledig“ oder „geschieden“, obwohl ich verheiratet war und dies auch ordnungsgemäß bei allen etwaigen Behörden gemeldet war. Dies war deshalb so bedeutend, weil etwas später im Haftbefehl sinngemäß stand, dass ich keine ausreichende soziale Bindung an Familienangehörige hätte und deswegen fluchtgefährdet bin. Aber es kam noch besser: Ein paar Zeilen später stand dort, dass meine Tochter ja für ein Jahr nach Mexico geht und ich deswegen fluchtgefährdet sei. Allerdings hatte meine Tochter im ganzen Leben noch nicht vor, für ein Jahr nach Mexico zu gehen und niemand auf der ganzen Welt hat so etwas kommuniziert. Ich selber hatte dem Polizisten bei der Durchsuchung telefonisch mitgeteilt, dass meine Tochter nach Mexico in den Urlaub fliegt. Von „Auswanderung“ oder „einem Jahr“ hat niemand gesprochen. Vielleicht dachten die auch, dass ich mit nach Mexico auswandere?

Zur Frage der „Untersuchungshaft“, zu der ich eingeladen war, muss man wissen, dass Untersuchungshaft nicht etwa eine vorweggenommene Strafe für Leute ist, die etwas Böses gemacht haben sollen, sondern Untersuchungshaft kann in Deutschland im Prinzip nur aus drei Gründen „verhängt“ werden:

  • Wiederholungsgefahr: Ich bin z.B. Triebtäter und habe 127 Frauen vergewaltigt. Hier wird ein Richter die Allgemeinheit vor dem 128. Fall schützen wollen und Untersuchungshaft anordnen. In meinem Fall bestand jedoch keine Wiederholungsgefahr, da das Gewerbe eingestellt war und ich auch keinerlei Anstalten machte, dies wieder aufleben zu lassen. Aus dem Grund hatte dies noch nicht mal die Staatsanwaltschaft als Grund im Antrag genannt
  • Verdunklungsgefahr: Ich werde im Auto mit 3 Kumpels erwischt und im Kofferraum sind 20 Kilo Marihuana. Dann sperrt man üblicherweise alle 4 in separate Gefängnisse, um zu verhindern, dass Absprachen untereinander stattfinden. Meine Insolvenzanmeldung lag allerdings schon mehr als 1 Monat zurück und ich hatte diese selber bereits vollumfänglich angezeigt, was hätte es da zu verdunkeln gegeben? Aus diesem Grund hat dies noch nicht einmal die Staatsanwaltschaft beantragt.
  • Fluchtgefahr: Die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung muss so groß sein und die Straferwartung so hoch und die Sozialbindung so schwach, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Delinquent flieht. Ich lebte zu diesem Zeitpunkt verheiratet mit meiner Frau und einem schulpflichtigen Kind in einem Haushalt zusammen, mein Vater war schwer lungenkrebskrank, weswegen ich ihn regelmäßig besuchte. Ebenso hatte/habe ich eine Tochter, die bei der Exfrau im Rheinland lebte. Mein Reisepass für Reisen ins außereuropäische Ausland war überdies sowieso abgelaufen,- ich hatte ihn noch nicht verlängert, da ich nicht vorhatte, ins außereuropäische Ausland zu reisen. Ich hätte also gar nicht z.B. nach Mexico fliegen können.

Auch wenn einer der drei Haftgründe Wiederholungsgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Fluchtgefahr vorliegt, muss immer noch geprüft werden, ob überhaupt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Begehung der Tat und eine Bestrafung gegeben ist. Die Staatsanwaltschaft hatte bisher nur argumentiert „Es fehlen (vermutlich) Waren, also muss es...

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