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Menschenrechte und Souveränität.

Diskutiert anhand der internationalen Strafrechtspflege.

AutorAnne Kindt
VerlagDuncker & Humblot GmbH
Erscheinungsjahr2009
ReiheBeiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure 3
Seitenanzahl229 Seiten
ISBN9783428529995
FormatPDF
KopierschutzWasserzeichen
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis69,90 EUR
Ein effektiver Menschenrechtsschutz ist ohne Erodierung staatlicher Souveränität nicht möglich. Zugleich ist das Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten ein Grundprinzip des Friedensrechts und damit des Menschenrechtsschutzes. Dieser Konflikt ist im internationalen Strafrecht besonders virulent: Es liegt im Interesse des Menschenrechtsschutzes, der Straffreiheit der Täter völkerstrafrechtlicher Verbrechen ein Ende zu setzen. Zugleich besteht die Gefahr, dass nur Staatsangehörige schwacher Staaten vor fremde Gerichte gestellt werden, während entsprechende Eingriffe in die Souveränität mächtiger Staaten faktisch ausgeschlossen bleiben. Die Gefahr der Selektivität und der Schaffung von Doppelstandards für reiche und arme Staaten ist das stärkste Argument gegen die internationale Strafrechtspflege. Anne Kindt diskutiert diese Problematik unter Berücksichtigung vieler aktueller Fälle anhand der noch immer unklaren Konzepte des Weltrechtsprinzips und des Komplementaritätsprinzips. Im Zentrum ihrer Untersuchung steht die Frage, wann nationale Gerichte und der ICC ihre Strafgewalt über extraterritoriale Fälle von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ausüben sollten. Im Ergebnis plädiert sie für eine vorsichtige, respektvolle Ausübung internationaler Strafgewalt, da eine konsequente Anwendung des Prinzips der individuellen strafrechtlichen Verantwortung (noch) nicht real ist.

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Inhaltsverzeichnis
Vorwort6
Inhaltsverzeichnis8
Abkürzungsverzeichnis13
A. Einleitung16
B. Der internationale Schutz der Menschenrechte und das internationale Strafrecht contra das Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten20
I. Der Grundsatz der souveränen Gleichheit von Staaten26
1. Die souveräne Gleichheit von Staaten und das Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung26
a) Das Volk als Souverän und sein Recht auf Selbstbestimmung27
b) Die Reichweite des modernen Konzepts souveräner Gleichheit29
c) Zusammenfassung30
2. Die Grenzen staatlicher Souveränität31
II. Individuen als Subjekte des Völkerrechts33
1. Das Individuum als Träger völkerrechtlicher Rechte34
2. Das Individuum als Adressat völkerrechtlicher Pflichten35
3. Das Konzept der partiellen Völkerrechtssubjektivität36
III. Konzeption und Geschichte des internationalen Rechts der Menschenrechte37
1. Die Bestimmung des Konzepts der Menschenrechte38
a) Die europäisch-christliche Sicht der Mensche38
b) Vom ,Rederecht‘ zum allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts39
2. Die historische Entwicklung des internationalen Menschenrechtsschutzes41
a) Die Wurzeln des modernen Menschenrechtsschutzes42
b) Die Entfaltung des internationalen Menschenrechtsschutzes im System der Vereinten Nationen43
aa) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte44
bb) Die völkervertragsrechtliche Sicherung der Menschenrechte46
cc) Die Entwicklungen im Völkergewohnheitsrecht47
dd) Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung des Friedens und der internationalen Sicherheit im Sinne von Art. 39 UN-Charta48
IV. Definition und Entstehungsgeschichte des Internationalen Strafrechts51
1. Eine Definition des internationalen Strafrechts51
a) Das Spannungsfeld zwischen nationalem Strafrecht und Völkerrecht52
b) Internationale Verbrechen53
2. Wichtige Etappen in der Entstehung des internationalen Strafrechts56
a) Erste Versuche: Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg57
b) Internationales Strafrecht in der Praxis: Nürnberg, Tokio und die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg58
c) Aktuelle Entwicklungen: Die Zeit nach dem Kalten Krieg60
d) Anmerkungen zu den Entwicklungsetappen und dem aktuellen Stand des ICCs in Kürze61
3. Das Problem der Selektivität und die Missbrauchsgefahrim internationalen Strafrecht66
a) Die Militärtribunale von Nürnberg und Tokio66
b) Die Internationalen Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda68
c) Aktuelle Bedenken gegen das internationale Strafrecht69
V. Abschließende Bemerkungen71
C. Die Problematik des Weltrechtsprinzips75
I. International anerkannte Jurisdiktionsprinzipien76
1. Das Territorialitätsprinzip77
2. Das Personalitätsprinzip77
3. Das Schutzprinzip79
4. Das Weltrechtsprinzip79
II. Der Anwendungsbereich des Weltrechtsprinzips81
1. Völkergewohnheitsrecht81
2. Internationales Völkervertragsrecht und das Prinzip aut dedere aut judicare84
III. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip86
1. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip im nationalen Recht87
a) Die Regelung des Weltrechtsprinzips im nationalen Recht87
aa) Die Regelung des absoluten Weltrechtsprinzips im nationalen Recht
88
(1) Das absolute Weltrechtsprinzip in Deutschland88
(2) Der belgische „Verzicht“ auf das (absolute) Weltrechtsprinzip90
(3) Erste Anzeichen für eine Abwendung vom absoluten Weltrechtsprinzip in Spanien
91
bb) Das bedingte Weltrechtsprinzip im nationalen Recht92
b) Einzelne Anwendungsfälle des Weltrechtsprinzips93
aa) Erste Anfänge: Das Verfahren gegen Adolf Eichmann in Israel93
bb) Die (bedeutenden) aktuellen „europäischen“ Verfahren94
(1) Das Verfahren gegen Abdoulaye Yerodia Ndombasi in Belgien95
(2) Das Verfahren gegen Pinochet in Spanien und Großbritannien96
(3) Die akzeptierteren Anwendungsfälle des Weltrechtsprinzips in Europa98
cc) Verfahren in nicht-europäischen Gerichten100
(1) Das Verfahren gegen Imre Finta in Kanada101
(2) Das Verfahren gegen Hissène Habré im Senegal101
c) Schlussbemerkungen103
2. Absolutes und bedingtes Weltrechtsprinzip im Völker(vertrags)recht
105
3. Vorzüge und Schwächen des absoluten Weltrechtsprinzips106
a) Strafverfahren in absentia und das Menschenrecht des Angeklagten auf ein faires Verfahren107
b) Die Gefahr des forum shopping und der gesteigerten Ungleichheit zwischen Staaten109
c) Die Gefahr politisch beeinflusster Richter113
d) Anmerkungen zur prozessualen Ausgestaltung des absoluten Weltrechtsprinzips in Deutschland115
aa) Die prozessuale Einbettung des Weltrechtsprinzips in Deutschland115
bb) Letzte Bemerkungen zur Einstellung der Verfahren gegen Donald Rumsfeld u. a. durch die Bundesanwaltschaft118
cc) Abschließende Stellungnahme zur deutschen Einstellungslösung119
e) Schlussbemerkungen120
IV. Einwände gegen das (bedingte) Weltrechtsprinzip121
1. Der Einwand der Intervention in interne Angelegenheiten122
2. Der Grundsatz ne bis in idem (double jeopardy)125
V. Der Einfluss des Rom-Statuts auf das Weltrechtsprinzip128
1. Keine Verpflichtung zur Festschreibung des Weltrechtsprinzips129
2. Der umfassende Vorrang nationaler Strafgewalt130
VI. Abschließende Bemerkungen131
D. Das Komplementaritätsprinzip des Rom-Statuts134
I. Komplementarität vs. Vorrang: Die Statute der Ad-hoc-Tribunale vs. das Rom-Statut135
1. Die vorrangige Zuständigkeit der Ad-hoc-Tribunale135
2. Die Entscheidung für Komplementarität und gegen Vorrang im Rom-Statut137
II. Begriffsbestimmung138
1. Komplementarität und Subsidiarität138
2. Der Komplementaritätskompromiss140
3. Das Komplementaritätsprinzip des Rom-Statuts141
III. Die Unzuständigkeitsgründe des Art. 17 Rom-Statutund ihre Ausnahmen143
1. Laufende staatliche Ermittlungen oder ein laufendes Strafverfahren, Art. 17 Abs. 1a) Rom-Statut144
2. Abgeschlossene staatliche Ermittlungen und die Entscheidung, die betreffende Person nicht strafrechtlich zu verfolgen, Art. 17 Abs. 1b) Rom-Statut144
3. Ne bis in idem, Art. 17 Abs. 1c) Rom-Statut145
4. Mangelnde Schwere, Art. 17 Abs. 1d) Rom-Statut146
IV. Der mangelnde Wille und das Unvermögen eines Staates Ermittlungen oder ein Strafverfahren ernsthaft durchzuführen150
1. Die Feststellung des mangelnden Willens (unwillingness)151
a) Scheinverfahren, Art. 17 Abs. 2a) Rom-Statut152
b) Nicht gerechtfertigte Verfahrensverzögerung, Art. 17 Abs. 2b) Rom-Statut153
c) Kein unparteiisches und unabhängiges Verfahren, Art. 17 Abs. 2c) Rom-Statut154
d) Die Bewertung staatlicher Ermittlungen und Strafverfahren durch den ICC156
2. Der Begriff des Unvermögens (inability)157
a) Der völlige oder weitgehende Zusammenbruch des innerstaatlichen Justizsystems158
b) Die mangelnde Verfügbarkeit des innerstaatlichen Justizsystems160
c) Staatliches Unvermögen in der Praxis des ICCs163
3. Der Begriff des genuine trial (ernsthaftes Verfahren)165
a) Begriffsfindung auf der Rom-Konferenz166
b) Die Voraussetzungen einer ernsthaften (genuine) Strafverfolgung167
V. Die Kompetenz-Kompetenz des ICCs170
1. Die der Kompetenz-Kompetenz innewohnende Kontrollfunktion171
2. Einwände gegen die Kontrollfunktion des ICCs172
a) Das Recht auf und die Notwendigkeit von Wahrheits- und Versöhnungskommissionen175
b) Die Problematik und Legitimität staatlicher Amnestien178
aa) Begriffs- und Inhaltsbestimmung178
bb) Die Frage der Anerkennung staatlicher Amnestiende jure durch den ICC180
(1) Der Fall Norduganda vor dem ICC180
(2) Abschließende Diskussion der Amnestieproblematik184
c) Strafverfahren in Nichtvertragsstaaten186
d) Die Glaubwürdigkeit des Anklägers und der ICC-Richter187
3. Zur Schwierigkeit fairer, unabhängiger Strafverfahren im Tatortstaat: Das Dujail-Verfahren gegen Saddam Hussein vor dem Iraqi High Tribunal
189
a) Hintergründe, Grundlagen und Ablauf des Strafverfahrens189
aa) Vom Staatspräsidenten zum Angeklagten190
bb) Das Iraqi High Tribunal190
cc) Der Ablauf des Prozesses von der Eröffnung der Hauptverhandlung bis zur Vollstreckung der Todesstrafe
193
b) Reaktionen auf das Verfahren und die Hinrichtung195
c) Ein Fiasko mit guten Ansätzen oder ein völkerstrafrechtliches Verbrechen?
197
VI. Jurisdiktionsverzicht zugunsten des ICCs?203
VII. Abschließende Bemerkungen205
E. Schlusswort209
Literaturverzeichnis214
Personen- und Sachverzeichnis222

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