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E-Book

Praxisbuch Existenzgründung

Erfolgreich selbstständig werden und bleiben

AutorSvenja Hofert
VerlagGabal Verlag
Erscheinungsjahr2012
Seitenanzahl424 Seiten
ISBN9783862007462
FormatPDF/ePUB
KopierschutzWasserzeichen/DRM
GerätePC/MAC/eReader/Tablet
Preis25,99 EUR
Das bewährte Standardwerk für Existenzgründer Das Buch zeigt alle Schritte in die erfolgreiche Selbstständigkeit: Geschäftsideen entwickeln - steuerliche & rechtliche Fragen - Finanzierung & Businessplan - Banken, Versicherungen & Verträge - Marken & Patente - Marketing, Honorare & Preise - Förderprogramme & Netzwerkadresse. Sie erhalten rechtlich fundiertes und faktenorientiertes Wissen, das auch für Neulinge ohne BWL-Kenntnise verständlich ist. Viele Checklisten, Tests, Tipps und Musterdokumente sowie Beispiele erfolgreicher Gründer machen das Buch zu einem umfassenden Praxisleitfaden für einen guten Start in die neue berufliche Existenz.

Svenja Hofert ist Karriereberaterin und Autorin von zahlreichen Ratgebern und Sachbüchern. Sie betreibt ein Coachingbüro in Hamburg.

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Leseprobe

Ganz frei oder ziemlich abhängig:
14 Möglichkeiten, eine eigene Existenz aufzubauen

Wenn Sie eine eigene Existenz aufbauen, müssen Sie dafür nicht gleich ein großes Unternehmen gründen. Sie können beispielsweise für Auftraggeber arbeiten, die eigene Kunden haben (also als »Subunternehmer«), oder aber sich einen eigenen Kundenstamm aufbauen. Das nebenberufliche Unternehmertum, eine andere Alternative, bietet ausgezeichnete Chancen, die eigenen Fähigkeiten und die Tragfähigkeit der Idee zu testen. Eine nebenberufliche Existenzgründung kann dabei Grundlage für einen nahtlosen Übergang von einer abhängigen in eine selbstständige Beschäftigung sein. Selbstständig zu arbeiten, heißt erst einmal wenig und gleichzeitig viel. Es kann bedeuten, nur der Form nach selbstständig zu sein – dann handelt es sich um sogenannte Scheinselbstständigkeit. Dieser Begriff sagt, dass jemand eigentlich die Stellung eines Arbeitnehmers einnimmt. Solche Scheinselbstständigen arbeiten de facto in einer abhängigen Beschäftigung. Ihnen fehlt lediglich ein Arbeitsvertrag, sonst besitzen sie alle Merkmale eines Angestellten: Sie arbeiten nur für einen Auftraggeber, besitzen einen Arbeitsplatz in der Firma und handeln nach Weisung.

Wer in einer solchen Position ist, wünscht sich häufig eine Festanstellung oder ist zu einem häufigen Wechsel zwischen Angestelltendasein und Unternehmertum bereit. Je nach Konjunktur, Angebot, Nachfrage und bisweilen auch Lust arbeiten diese Menschen zeitweise angestellt und auf freier Basis. Selbstständige aus Überzeugung würden, nachdem sie sich einmal etabliert haben, dagegen kaum in eine feste Position wechseln.

Die Fragen und Probleme, die sich für diese auf den ersten Blick sehr unterschiedlichen Gruppen ergeben, sind trotzdem in vielen Bereichen ähnlich. Es sind aber einige Besonderheiten zu berücksichtigen, die im Folgenden erklärt werden.

Ob Gewerbetreibender oder Freiberufler – das ist vor allem eine steuerrechtliche Frage: Der eine zahlt Gewerbesteuer, der andere nicht. Die Unterscheidung hat auch mit der jeweiligen Tätigkeit zu tun: Freiberufler sind akademisch und an der geistigen Arbeit orientiert, Gewerbetreibende sind Kaufleute und Handwerker, wobei Grenzen bei neuen Berufsbildern häufig verschwimmen. Das Steuerrecht bezeichnet die Einkünfte von Freiberuflern als »Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit« und kennt des Weiteren Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Forst- und Landwirtschaft. Danach sind also nur Freiberufler Selbstständige. Wir verwenden den Begriff »Selbstständige« im Folgenden jedoch für alle Berufsgruppen: für Freiberufler ebenso wie für Gewerbetreibende als Synonym für Unternehmer.

1. Freiberufler (Typ A)

Freiberufler sind in erster Linie jene Selbstständige, die eine akademische Ausbildung besitzen: Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte. Auch Journalisten und Grafikdesigner zählen dazu, ebenso Heilberufe wie Hebammen. Sie sind im Einkommensteuergesetz teils explizit genannt, teils umschrieben (Tätigkeitsund Ähnlichkeitsberufe). Freiberufler besitzen in Deutschland derzeit verschiedene Privilegien: So können sie ihre Einkommensteuererklärung auf der Basis einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellen. Sie benötigen keinen Gewerbeschein und müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Mehr zu den steuerrechtlichen Aspekten der Freiberuflichkeit lesen Sie in Kapitel 3.1.

In der Regel qualifiziert ein bestimmter Studiengang zu einer freiberuflichen Tätigkeit, im Einzelfall genügt auch eine Ausbildung oder autodidaktisches Aneignen von Wissen. Oft arbeiten Freiberufler als Ein-Mann- oder Ein-Frau-Unternehmen. Sie können sich aber auch zu einer Sozietät zusammenschließen. Das ist beispielsweise meist bei Anwälten der Fall, um den Beruf zusammen auszuüben und gemeinschaftlich Mandanten anzunehmen. Verbreitet ist darüber hinaus die Freiberufler-GbR, die durch den Zusammenschluss von mindestens zwei Freiberuflern entsteht. Mehr zu den verschiedenen Gesellschaftsformen sowie ihren Vorteilen und Nachteilen lesen Sie in Kapitel 3. Die Abgrenzung zum Gewerbetreibenden ist nicht immer eindeutig; vor allem bei neuen Berufen, etwa in der IT, gibt es Abgrenzungsschwierigkeiten.

2. Gewerbetreibender (Typ A)

Die Trennung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist eine Spezialität des deutschsprachigen Raums. Es gibt sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ihr historischer Zweck: Gewerbetreibende sollten eine weitere Steuer zahlen, um damit für Umweltverschmutzungen aufzukommen. Traditionell waren Gewerbetreibende vor allem Handwerker, die Gruppe der kleinen Kaufleute spielte zunächst zahlenmäßig kaum eine Rolle. Inzwischen finden die meisten gewerblichen Gründungen allerdings in Dienstleistungsberufen und im Einzelhandel statt. Auch diese Selbstständigen müssen Gewerbesteuer zahlen. Mehr zur Berechnung der Gewerbesteuer lesen Sie in Kapitel 4.4.

Gewerbetreibende sind außerdem zur doppelten Buchführung verpflichtet (auch kaufmännische Buchführung genannt), sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Diese kann kaum ein Gründer ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder spezielle Kenntnisse bewerkstelligen. Die kaufmännische Buchführung zeichnet den Wert eines Unternehmens sehr viel genauer nach als die einfache Einnahmenüberschussrechnung (siehe Kapitel 4.3), ist aber wesentlich aufwendiger.

Die Pflicht zur Bilanzierung besteht, wenn Sie sich im Handelsregister eingetragen haben. Hier dürfen sich übrigens auch Freiberufler aufführen lassen, womit sie jedoch die Pflicht zur doppelten Buchführung annehmen.

Manche Gewerbe sind beim Ordnungsamt bewilligungspflichtig, etwa in der Gastronomie. Es kann sich auch nicht jeder Handwerker selbstständig machen. Hier herrscht in vielen Berufen ein Meisterzwang. Das heißt, erst als Meister dürfen Handwerker ein Unternehmen aufmachen. Dies gilt etwa für Kfz-Meister und Friseure.

Wenn Sie eine Geschäftsidee haben, die eine Gewerbeanmeldung voraussetzt, also bei den meisten Gründungsvorhaben, müssen Sie sich für eine Gesellschaftsform entscheiden. Andernfalls sind Sie schlicht und ergreifend ein »Einzelunternehmen«.

Beim Status 1 und 2 haben Sie keine Wahlfreiheit, denn letztendlich ist entscheidend, was Sie machen, um festzulegen, ob Sie freiberuflich oder gewerbetreibend sind. Freiberufler und Gewerbetreibender verbinden sich mit den weiteren hier vorgestellten Gründungsformen.

3. Nebenberufliche Existenzgründung (Typ A, B oder C)

Ob Gewerbetreibender oder Freiberufler: Beide können im Nebenberuf gründen. Im ersten Monat erzielte Petra 500 Euro Umsatz, dann 1000 Euro, schließlich 10 000 Euro. Und unter dem Strich blieb auch immer mehr Gewinn übrig, verbesserten sich die Margen (Gewinnspannen) fast täglich. Im siebten Monat wagte Petra den Absprung, kündigte und betreibt seitdem sehr erfolgreich einen Onlineshop, der die meisten Kunden über Amazon findet. Rund die Hälfte aller Gründer beginnt mit einer nebenberuflichen Existenzgründung. Rolf etwa arbeitete 20 Jahre halbtags als Personalberater bei einer Reederei und führte nebenbei mit seiner Frau ein Blumengeschäft mit zwei Filialen.

Auch Handwerker und Dienstleister arbeiten oft nebenbei – und erzielen durch die selbstständige Tätigkeit nicht selten höhere Einkünfte als durch ihre Angestelltentätigkeit. Nebenerwerbsgründer schaffen genau wie Vollzeit-Unternehmer im Schnitt 1,5 Arbeitsplätze. Besonders positiv: Sie gehen seltener pleite.

Wer einen Job hat und sich nicht sicher ist, ob er selbstständig arbeiten kann und will, für den ist der nebenberufliche Start ideal. Wird es funktionieren? Kann ich davon leben? Packe ich den kaufmännischen Part? Wenn Sie sich erst einmal selbst testen wollen, bevor Sie sich in das Abenteuer Selbstständigkeit stürzen, versuchen Sie sich neben dem Beruf erste Sporen zu verdienen. Der Haken an der Sache: Gründungszuschuss steht nur jenen Gründern zu, die sich mit einer neuen Idee selbstständig machen. Wer bereits nebenberuflich selbstständig ist, muss dem Arbeitsamt erklären, dass die Tätigkeit neu ist und sich von der zuvor nebenberuflich betriebenen unterscheidet.

Gehen Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber offensiv mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit um. Andernfalls verärgern Sie ihn mehr, als wenn Sie von Anfang an die Karten auf den Tisch legen. Professionell betriebene nebenberufliche Selbstständigkeit lässt sich kaum verheimlichen. Sie sind sogar verpflichtet, auf die nebenberufliche Existenzgründung hinzuweisen – und zwar schriftlich.

Dies gilt nicht nur dann, wenn dies in Ihrem Arbeitsvertrag gefordert ist. Rechtlich kann Ihr Arbeitgeber allerdings wenig gegen Ihr Engagement tun, denn die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig, auch wenn dies in manchen...

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