Kapitel I: Begriffsbestimmungen
Im ersten Kapitel werde ich zum grundsätzlichen Verständnis die gesundheitsrelevanten Begriffe näher vorstellen, insbesondere die Gesundheitsförderung und welche Begrifflichkeiten mit jener im Zusammenhang zu sehen sind.
1 Gesundheit
Gesundheit ist ein Grundrecht und Zweck unseres Gesundheitssystems ist es diese zu bewahren, zu verbessern und wiederherzustellen, wie Paragraph 1 des Sozial-gesetzbuches verdeutlicht:
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuches. (1) das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Vorraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen. (Sozialgesetzbuch 2004, S. 3)
Frühe Versuche Gesundheit zu definieren bzw. zu klassifizieren sind fast alle von einer Opposition zum Begriff „Krankheit“ ausgegangen. Das Verhältnis von Gesundheit und Krankheit wurde dabei nicht systematisch bestimmt. In frühen wissenschaftlichen Theorien wurde Gesundheit beispielsweise als Idealzustand betrachtet, als persönliche Stärke, als Leistungsfähigkeit oder sogar als Gebrauchsgut. Gesundheit wurde immer als Abwesenheit von Krankheit verstanden. (vgl. zusammenfassend BZgA: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung 2003, S. 52)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierte Gesundheit wie folgt und löste damit die rein biomedizinische Sichtweise ab:
„Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur die Abwesenheit von Krankheit und Gebrechen.“
(WHO 1946)
In den Gesundheitswissenschaften wird die alte Wortwahl der WHO – Definition umgangen, d.h. die Formulierung des Zustandes eines vollständigen Wohlbefindens. Die WHO – Definition wurde oft kritisiert und mit einem utopisch-dogmatischen Charakter beschrieben, da solche absoluten Zustände nicht zu erreichen sind. So wäre der Definition zufolge ein Großteil der Bevölkerung krank und zwar all jene die durch normale Alterserscheinungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. (vgl. BZgA: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung 2003, S. 53; BZgA: Was erhält den Menschen gesund? 2001, S. 15)
Grundsätzlich hat Gesundheit für Menschen jeweils eine individuell unterschiedliche Bedeutung, zumal Gesundheit ein allgemeiner Begriff ist und die Bandbreite von Bedeutungen sehr mannigfaltig ist. Ebenso sind die Vorstellungen und Ansätze von Gesundheit von Mensch zu Mensch verschieden, wobei die Grundeinstellung der Menschen eine wichtige Rolle spielt, welche das Gesundheitshandeln jener beeinflussen kann. Diese werden als so genannte „Laienkonzepte“ der Gesundheit bezeichnet. Heutzutage hat sich weitgehend eine Definition von Gesundheit durchgesetzt, die zum einen das Freisein von Krankheiten umfasst, welche die physische und psychische Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und zum anderen das jeweilige Alter und das damit verbundene durchschnittliche Leistungsniveau berücksichtigt. Das englische Wort für Gesundheit ist „health“ und leitet sich von dem altenglischen Wort für heilen „heal“ ab, was vollständig bedeutet. (vgl. Naidoo, J. & Wills, J. 2003, S. 5f)
Ein einheitliches Verständnis von Gesundheit gibt es bislang noch nicht, jedoch ein zunehmendes Interesse der Bevölkerung an dieser Thematik, wie folgende Zitate zeigen:
„Gesundheit ist zu einem Leitbegriff der heraufziehenden neuen Epochen der Medizin geworden. Gesundheit ist ein Grundwert und rechtfertigt beinahe alles, was ihrem Namen getan und gefordert wird.“ (Schwartz, F.W. et al. 1998, S.9)
„Gesundheit ist zu einem Grundwert und einem Leitbegriff in unserer entwickelten Industriegesellschaft geworden.“ (Schwartz, F.W. et al. 2003, S. 24)
„Die Konzepte von Gesundheit und Krankheit variieren nach Lebensalter, Geschlecht, aber auch sozioökonomischer Lage und soziokulturell – religiöser Orientierung.“
(Schwartz, F.W. et al. 2003, S. 25)
Nach Naidoo, J. & Wills, J. (2003) wird das Verständnis von Gesundheit gekennzeichnet als:
Biomedizinisch – Gesundheit wird als Eigenschaft allen biologischen Lebens gesehen.
Reduktionistisch – Zustände des Lebens, wie Gesundheit und Krankheit, lassen sich auf immer kleinere Bausteine des menschlichen Körpers reduzieren.
Mechanistisch – begreift und behandelt den Körper, als wäre der Körper eine Maschine.
Allopathisch – arbeitet durch ein System von Gegensätzen. Stimmt etwas mit dem Körper nicht, dann besteht die Behandlung darin, eine Gegenkraft zur Korrektur der Krankheit anzuwenden, wie z.B. pharmakologische Substanzen, welche die Krankheit bekämpfen.
Pathogenetisch – konzentriert sich darauf, warum die Menschen krank werden.
(Naidoo, J. & Wills, J. 2003, S. 9f)
Hurrelmann, K. (2000) hat die Grundvorstellungen von zentralen wissenschaftlichen Theorien abgefragt, um theoretische Modelle für einen umfassenden Gesundheitsbegriff abzuleiten. Es werden Lern- und Persönlichkeitstheorien, Stress- und Bewältigungs-theorien, Sozialisationstheorien, Interaktions- und Sozialstrukturtheorien sowie Public – Health - Theorien unterschieden. Aus diesen können vier interdisziplinär tragfähige Leitvorstellungen von Gesundheit und Krankheit herausgearbeitet werden:
Die Leitvorstellung von Gesundheit als gelungener und Krankheit als nicht gelungener Bewältigung von inneren und äußeren Anforderungen.
Die Leitvorstellung von Gesundheit als Gleichgewicht und Krankheit als Ungleichgewicht von Risiko- und Schutzfaktoren auf der körperlichen, psychischen und sozialen Ebene.
Die Leitvorstellung von „relativer“ Gesundheit und „relativer“ Krankheit nach objektiven und subjektiven Kriterien.
Die Leitvorstellung von Gesundheit und Krankheit als Reaktion auf gesellschaftliche Gegebenheiten.
(BZgA: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung 2003, S. 53)
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gesundheit kein eindeutig definierbares Konstrukt ist und immer mehrdimensional und komplex gesehen werden muss, sowie im sozioökonomischen, ökologischen, religiösen, ethnischen und historischen Kontext.
1.1 Gesundheitsziele
„Gesundheitsziele sind vereinbarte Ziele, die in einem festgelegten Zeitraum zu erreichen sind.“ (BZgA: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung 2003, S. 126)
Grundsätzlich können Gesundheitsziele für einen definierten Bereich oder für bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein. So dienen Gesundheitsziele der Priorisierung von bestimmten Gesundheitsproblemen und Gesundheitsrisiken, sowie gesundheitsbezogenen Belangen der Bevölkerung. (vgl. BZgA: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung 2003, S. 126)
Gesundheitsziele sollen:
Durch Priorisierung den politischen Diskurs über die Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung, Prävention, Kuration und Rehabilitation vorantreiben.
Für Gesundheit zur Verfügung stehende finanzielle Mittel problemangemessen lenken.
Neue Impulse für Management und Leistungserbringung vor Ort setzen.
Der Erfolg von Gesundheitsziele-Programmen ist derzeit als begrenzt zu bewerten, da eine angemessene Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit und der unmittelbaren Leistungserbringer versäumt wurde. (vgl. BZgA: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung 2003, S. 126f)
Demnach sollten erfolgreiche Gesundheitsziele-Programme sich orientieren an:
Auswahl von Gesundheitszielen müssen sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Konsensentscheidungen orientieren
Zielsetzungsprozesse müssen transparent und nachvollziehbar sein
Gesundheitsziele müssen konkret sein
Bei der Definition und Umsetzung von Gesundheitszielen müssen Bürger(innen), Patienten(innen) etc. miteingebunden werden
Gesundheitsziele müssen multi-sektoral Grenzen der Versorgung überbrücken und...